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Archiv "Gebührenordnung für Ärzte: Muskelspiele – Im Umfeld der Orthopädie" (22.02.2002)

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Academic year: 2022

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Immer häufiger wird bei Rückenschmerzen die Über- weisung zur Krankengym- nastik durch den Gang ins Fitness-Studio ersetzt. Die Erkenntnis, dass Kreuz- schmerzen und Muskelver- spannungen durch gezieltes Muskeltraining abgeholfen werden kann, setzt sich zu- nehmend durch. So trainieren leidgeplagte Rücken-Patien- ten, auch nach Bandschei- benvorfall, neben Wellness- Anhängern, und Begriffe wie MedX oder Kieser- Training zählen zum Life- style-Vokabular – was aber ist die „medizinische Trai- ningstherapie“?

Da sich Muskeltraining so- wohl zur Vorbeugung als auch zur Behandlung eignet, ist eine Abgrenzung der ärzt- licherseits zu erbringenden medizinischen Trainingsthe- rapie mit kurativer Zielset- zung gegenüber kommerziel- len Krafttrainingsprogram- men unumgänglich, um Licht in die Grauzone zwischen Aerobic-Center und Reha- Klinik zu bringen.

Wenn ein Orthopäde sei- nen Patienten in ein Trai- ningszentrum schickt und dort strampeln und schwitzen lässt, ohne dass der Patient überhaupt nur ein einziges Mal einen Arzt sieht, darf man nicht erwarten, dass die Privatliquidation hierfür von einer Krankenversicherung anerkannt wird.

Die Anerkennung eines Muskeltrainingsprogamms als ärztliche Leistung im Sin- ne der GOÄ setzt voraus, dass es sich hierbei um eine auf den individuellen Krank- heitsfall abgestimmte thera- peutische Maßnahme unter ärztlicher Anleitung handelt.

In diesem Fall ist die Ab- rechnung der GOÄ-Nr. 842 analog für die Diagnostik vor Beginn der Behandlungsse-

rie (zwischen zehn und 25 Sitzungen) und der Nr. 846 analog plus Nr. 558 analog plus Nr. 506 für jeweils eine Sitzung der medizinischen Trainingstherapie berechtigt.

Dies schließt nicht aus, dass die Überwachung des Trai- nings teilweise an speziell geschulte Physiotherapeuten delegiert werden kann.

Mehr Klarheit als bei den Liquidationsstreitigkeiten um das Krafttraining herrscht, wenn begleitende Gesund- heitsdienstleistungen von vorn- herein als Leistungen auf Ver- langen des Patienten dekla- riert werden. Häufig handelt es sich dabei um besondere Therapiemethoden jenseits der Schulmedizin, wie bei- spielsweise die „Urton-The- rapie in Sonnen- und Erdfre- quenz“, auch WaDit-Hoch- ton-Therapie genannt, die zur Behandlung unter an- derem bei degenerativ be- dingten Gelenkbeschwerden und Osteoporose angeboten wird.

Auch solche Leistungen müssen, sofern sie von ei- nem Arzt erbracht werden, analog berechnet werden.

Wird dabei allerdings die Liquidationsgrundlage nach GOÄ überstrapaziert, setzt man sich dem Argwohn aus, primär nur zusätzliche Ho- norarquellen erschließen zu wollen, und schadet der An- erkennung seriöser kom- plementärmedizinischer Be- handlungsmethoden.

Die Empfehlung des Be- rufsverbands der Orthopä- den zur Hochton-Therapie musste jedenfalls von der Bundesärztekammer durch die Analogbewertung nach Nr. 554 GOÄ ersetzt wer- den, um die Relationalität der Leistungen innerhalb des GOÄ-Verzeichnisses zu wahren.

Dr. med. Regina Klakow-Franck

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 8½½½½22. Februar 2002 AA521

Gebührenordnung für Ärzte

Muskelspiele – Im Umfeld der Orthopädie

GOÄ-Ratgeber

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