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Diplomprüfung ii

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Academic year: 2022

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Diplomprüfung ii

Achtung bei Fächertausch ! !

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an"Jl.n {;/ldet~t.f.a Ianl,t.

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LAUT ERLASS DES BUNDESMINISTERIUM FUR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG IST ES NUN MÖGLICH; DASS BEIM Ko~rnISIONELL ABZULEGENDEN ZWEITEN TEIL DER ZWEITEN DIPLOMPRUFUNG AUCH WEGGETAUSCHTE FÄCHER GEPRUFT WERDEN KÖNNEN !

Zu diesem Erlaß vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung können wir leider nur feststellen, daß die derzeitige Gesetzeslage keine andere Interpretation zu-

läßt und daher kurzfristig keine Besserung zu erwarten ist.

Es können daher bei der 11. Diplomprüfung Fächer geprüft werden, die vorher beim Fächertausch weggetauscht wurden!!

In der Praxis betrifft diese Regelung vor allem jene Kollegen, die mit Hilfe des Fächertausches ein Studium Elektrotechnik-Wirtschaft ~nstreben und eine Diplomarbeit auf dem Wirtschaftssektovschreiben.

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WISSENSCHAFT UND FORSCHUN:BUNDESMINISTERIUM

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Bezu~nehmend ~~~ die Anfrage vo. 12. Oktober 1982, Z~.

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einem der gewählten Studtenr~chtu~B.~~&ehör~&anYach zv'ent~~:

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nebmen. Das 'rhema der Dtplomarbe~tkann daher nicht e.S!nel('<.>':;..-:;".

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J'.lchgebiet eLtnommen verden, das gelllia .l'''~'i~~.,!·.~·.:.r:~S!!!.JJh~~!!!i~

gesetzes über techn1:sch_~ stud1:en"r~cbtvn.g!~,...!_~n.e~~~.~~·iß·li:'":I~

diienrichtung angehört und vom Kandtaat~n'~:f~'~S~'il~~:d~eBer_;~15~~

stj!mmung gegen ein Prüf'ungsfach der Stvdi!enr:tchtong' e:i!ng'e-...

tauscht wurde. Das gleiche ist zu. zweiten Prüfvngsfach de~

zweften Te~les der zweiten Dtplomprij~d~g zv aagen.· D~eaea_

PrüfunBs~achhat nach den Bestimmungen des Bvndesge';'etz~ii-fi'b~r'\

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technische Studienrichtungen aus etnelll Teilgeb1!et aes Pri-.:·· ~ f'ungsfaches, das als ein Schwerpunkt der Stud±enr~chtung anzu- sehen tst, zu bestehen. Fächer anderer Studienrichtungen

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können daher nicht Gegenstand dieser Prüfung se~n. Der ab- schließende zvei:te Teil der zweiten D~plomprüfungwird daher

jedenfalls, auch wenn der Kandidat efnen Austausch der Prüfungs fächer der zweiten Diplomprüfung %D Sinne des

§

9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über techntsche Studienrfchtungen Torntmmt, aus Prüf'ungsfächern zu btlden sein, die der Stud±en-

richtung angehören."

Es wird daher der Ansfcb' der Technischen Universität Wien zu-

f

geatimmt, daß be~ kommissionell abzuleg~nden zweiten Teil der zweiten Dtplomp~ü~vng e~~ Aeflgeb~et e~nea PrU~ungsfache,. das ala ei!n

~chwerpv'Bkt

.eier'

istu:cii~'~~"i~'h't~v

"oder eines ,§tud%en-

Jwe!§e~anzuaehen !at, ,eprüft werd!n

kaS'.

avch wenn d!eser TO. Stvdierenden gemäß

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9 Aba. 1 mit Genehmtgung aes VQ~-:.

sitzenden der Stvd!enkommfssion bsv. 'der Stvd!eDkomm~8s!~n:~r . ...~~ . ~ .~'..

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d±e Ablegung des eraten Te~les der zweiten D~plo.prifun3

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Referenzen

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