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Daten und Fakten zur Flüchtlingspolitik Juni 2017

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MIA-Information

Daten und Fakten zur Flüchtlingspolitik

Juni 2017

Inhalt:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick ... 2

1. Meldungen kurz notiert ... 3

2. Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland ... 4

3. Asylanträge ... 5

3.1. Asylerstanträge in Deutschland ... 5

3.2. Asylfolgeanträge in Deutschland ... 5

3.3. Asylanträge in der Europäischen Union ... 6

4. Entscheidungen über Asylanträge ... 7

4.1. Zahl der Entscheidungen des BAMF ... 7

4.2. Entscheidungen des BAMF – Absenkung des Schutzstatus! ... 8

4.3. Flüchtlingsanerkennung in der Europäischen Union ... 11

5. Flüchtlinge in Deutschland ... 12

5.1. Daten des Ausländerzentralregisters ... 12

6. Sozial- und Beschäftigungssituation von Flüchtlingen ... 12

6.1. Arbeitsmarktindikatoren nach Staatsangehörigkeit ... 12

6.2. Arbeitslosendaten – auch unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus ... 13

6.3. Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik ... 13

6.4. Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt ... 13

6.5. Ausbildungsbewerber_innen ... 13

Impressum:

Herausgeber:

DGB-Bundesvorstand Vorstandsbereich 04 verantw.:

Annelie Buntenbach Redaktion:

Volker Roßocha

Stand: 21.06.2017

(2)

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

 80.000 Flüchtlinge kamen in den ersten fünf Monaten nach Deutschland.

Die aktuelle Asylgesuchs-Statistik weist in 2017 einen Zugang von 77.148 Asylsuchenden aus. Im Monat Mai 2017 wurden 14.973 Asylsuchende neu registriert.

 Zahl der Asylerstanträge gleichbleibend niedrig.

Im Mai 2017 wurden 15.097 Asylanträge neu gestellt. In den ersten fünf Monaten waren es zusammen rund 86.000 Erstanträge, die meisten davon von syrischen Staatsangehörigen (23,2 Prozent). Die Zahl der Asylfolge- anträge lag in den ersten fünf Monaten bei knapp 9.000.

 Längere Asylverfahren

Im Mai 2017 wurden vom BAMF rund 83.000 Asylerstanträge beschieden. Gleichzeitig nahm die durchschnittli- che Bearbeitungsdauer der Anträge zu. Während im letzten Quartal 2016 nach rund 8 Monaten über einen Asylerst- bzw. Folgeantrag entschieden wurde, liegt die Bearbeitungsdauer im 1. Quartal 2017 bei mehr als 10 Monaten. Ende Mai waren beim BAMF noch 165.000 Verfahren anhängig.

 Immer mehr Asylerstanträge werden abgelehnt.

Obwohl der größte Teil der Asylantragsteller aus Kriegs- und Krisenländern kommt und dabei syrische Flüchtlin- ge immer noch die weitaus größte Gruppe darstellen steigt seit Anfang 2016 die Ablehnungsquote kontinuier- lich. Aktuell liegt sie im Mai 2017 bei knapp 47 Prozent. Besonders betroffen von der veränderten Entschei- dungspraxis sind afghanische Flüchtlinge, mit einer Ablehnungsquote von mehr als 52 Prozent. Bei anderen Herkunftsländern erkennbar ist der Trend zu einem niedrigeren Schutzstatus. Dies trifft vor allem auf Flüchtlinge aus Eritrea zu, die immer häufiger nur noch einen subsidiären Status erhalten. Syrische Flüchtlinge, deren Status Anfang 2016 radikal abgesenkt wurde, erhalten aktuell zu 60 Prozent einen subsidiären Schutz.

 Die Zahl der Beschäftigten aus den Kriegs- und Krisenländern hat in den letzten 12 Monaten zugenommen.

Im März 2017 waren rund 188.000 Staatsangehörige aus den Kriegs- und Krisenländern und knapp 300.000 Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten beschäftigt. Beim Übergang von Flüchtlingen aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung registriert die Bundesagentur für Arbeit einen hohen Anteil (rund 20 Prozent) an Beschäftigung in die Arbeitnehmerüberlassung.

 Allgemeine Anwendungshinweise zur Duldungserteilung veröffentlicht – Kritik der Sozialpartner an dem Verfah- ren zur Berufsausbildung von Geduldeten wurde nur in Teilen aufgenommen.

Mit Datum vom 30. Mai 2017 hat das Bundesinnenministerium neue Anwendungshinweise zur Duldung veröf- fentlicht. Gegenüber dem ersten Entwurf, zu dem sich auch der DGB ausgesprochen kritisch geäußert hat, wur- den zwar einige Veränderungen vorgenommen, die grundsätzlichen mit der Duldung im Zusammenhang ste- hende Probleme wurden dagegen nicht gelöst.

 Kinderbetreuung bei den Integrationskursen wird wieder eingeführt.

Durch Änderung der Integrationskursverordnung wird die Möglichkeit zur begleitenden Kinderbetreuung wieder ermöglicht.

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1. Meldungen kurz notiert

 Wieder mehr Einbürgerungen in Deutschland

Die Zahl der Einbürgerungen ist 2016 leicht angestiegen (2,9 %), liegt mit 110.000 aber deutlich unter dem Wert des Jahres 1999. Die größten Gruppen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes1 Menschen türkischer und polnischer Herkunft. Vermutlich im Zusammenhang mit dem Brexit steht der große Anstieg der Einbürgerungen britischer Staatsangehöriger (2.865).

 Protest gegen Abschiebung einer in Deutschland geborenen Schülerin2

Mitten aus dem Unterricht in einem Duisburger Gymnasium wurde Mitte Mai die 14-jährige Bivsi geholt und mit ih- rer Familie nach Nepal abgeschoben – ein Land, das Bivsi zuvor nie gesehen hat. Nun protestierten rund 500 Men- schen für die Rückkehr der Schülerin. Inzwischen haben auch knapp 40.000 Menschen eine online-Petition unter- stützt.

 Kinderbetreuung bei den Integrationskursen wieder eingeführt.

Nach der Abschaffung der Kinderbetreuungsangebote während der Zeit der Integrationskurse nach der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung der unter Dreijährigen sollen nunmehr Kinder begleitend zu den Integrations- kursen betreut werden. In einem ersten Schritt wurde im Januar 2017 eine sogenannte Beratungspauschale einge- führt. Mit ihr soll die Finanzierung von Beratungsgesprächen mit den Eltern über Kinderbetreuungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 2017 mit einer Änderung der Integrationskursverord- nung die Grundlage für die Wiedereinführung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung geschaffen. 3

 Asylbewerberleistungsgesetz – Vermittlungsausschuss berät in einer Arbeitsgruppe.

Der Bundesrat hatte im Dezember 2016 den vom Bundestag verabschiedeten Änderungen im Asylbewerberleis- tungsgesetz abgelehnt. Der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss traf sich zwar am 26. April 2017, vertagte jedoch seine Beratung und setzte eine Arbeitsgruppe ein.

 Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Rassismus4

Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 2017 den lange erwarteten nationalen Aktionsplan gegen Rassismus be- schlossen. Sie legt damit Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen vor. Als Anlage mit veröffentlicht wurden die vom Netz gegen Rassismus und den LSBTIQ-Organisationen erstellten zivilgesellschaftlichen Anforderungen.

 Neue Anwendungshinweise des BMI zur Erteilung einer Duldung veröffentlicht.

Das Bundesinnenministerium hat am 30. Mai 2017 – nach Konsultation auch der Sozialpartner – neue Anwen- dungshinweise für die Erteilung einer Duldung veröffentlicht. Beschrieben werden darin auch die Verfahren zur Er- teilung einer sogenannten Ausbildungsduldung. Nicht gelöst werden die grundsätzlichen mit der Duldung verbun- denen Probleme für die Auszubildenden und ihre Ausbildungsbetriebe. Ebenfalls nur unzureichend sicher ist der Aufenthalt zwischen dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages und dem Beginn der Berufsausbildung.

 Am 20. Juni 2017 haben das BMFSFJ und UNICEF erweiterte Mindeststandards zum Schutz von Flüchtlingen in Unterkünften vorgelegt5. Sie wurden gemeinsam mit Partnern, u.a. Träger von Flüchtlingseinrichtungen erarbeitet.

1 Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes vom 13.06.2017 unter

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/06/PD17_195_12511.html

2 Siehe Artikel unter http://www.migazin.de/2017/06/14/schueler-demo-14-jaehrige-wurde-aus-der-klasse-geholt-und- abgeschoben/?utm_source=wysija&utm_medium=email&utm_campaign=MiGAZIN+Newsletter

3 Siehe auch Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 14. Juni 2017 unter

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/06/integrationskursverordnung.html

4 Das Dokument kann unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2017/06/nap.pdf?__blob=publicationFile abge- rufen werden.

5 Siehe Broschüre des BMFSFJ unter https://www.bmfsfj.de/blob/116834/8115ef88038eb2b10d7f6e1d95b6d96d/mindesstandards-fluechtlinge-aktualisierte- fassung-juni-2017-data.pdf

(4)

2. Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland

Einreise in 2016

Nach faktischer Schließung der sogenannten Balkan- route ist die Zahl der Einreisen von Geflüchteten nach Deutschland massiv zurückgegangen. Nachdem im Jahr 2015 zunächst von 1,1 Millionen neu einge- reisten Flüchtlingen gesprochen wurde, hatte der Bundesinnenminister die Zahlen im September 2016 nach unten korrigiert. Demnach wurden im EASY- System (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylsu- chenden auf die Bundesländer) in 2015 rund 890.000 Personen registriert, von denen 820.000 im Kerndatensystem vollständig erfasst wurden.

Im gesamten Jahr 2016 wurden im EASY-System 321.371 Zugänge von Asylsuchenden erfasst. Hauptherkunftsländer waren: Syrien (89.161 Personen), Afghanistan (48.622 Personen), Irak (45.622 Personen), Iran (13.053 Personen) und Eritrea (12.291 Personen). Registriert wurden auch 4.777 türkische Staatsangehörige.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht nach vorläufiger Berechnung nicht von 321.000 sondern von rund 280.000 asylsuchenden Menschen für das Jahr 2016 aus. Nach wie vor sind bei den EASY-Zahlen Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen. Grund dafür ist insbesondere, dass in den EASY-Daten auch Personen ent- halten sind, die Deutschland als Transit-Land nutzen oder bis zur Asylantragstellung verlassen haben.

Einreise in 2017

Die Asylgesuch-Statistik weist für die ersten fünf Monate einen Zugang von 77.148 registrierten Asylsuchenden6 aus.

Die Zahl der im Mai registrierten Asylsu- chenden liegt bei 14.973 Personen und liegt damit etwas höher als in den Vor- monaten. Hauptherkunftsländer der neu- einreisenden Flüchtlinge sind nach wie vor Syrien (3.657), Irak (1.632)und Eritrea (1.094). Auch 498 neue Asylgesuche wurden von türkischen Flüchtlingen im Mai registriert.

Hinweis: Die Monatsdaten weichen von den kumulierten Daten ab.

6 Das BMI weist in seiner Pressemeldung vom .. unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/06/asylantraege-mai-2017.html darauf hin, dass die Monatswerte keine Nachmeldungen und nachträgliche Berichtigungen enthalten. „Die Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.“

(5)

3. Asylanträge

3.1. Asylerstanträge in Deutschland

Asylerstanträge 2016

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte durch die Verbesserung der Personalausstattung und Verfahrens- vereinfachungen wesentlich schneller Termine für die Stellung eines Asylantrages vergeben, sodass im Laufe des Jahres 2016 zunächst vor allem die Anträge der in 2015 einge-

reisten Flüchtlinge angenommen werden konnten. Zum Ende des Jahres sinkt die Zahl der Asylerstanträge auf knapp 20.000 im Dezember 2016.

Insgesamt wurden im Jahr 2016 rund 722.000 Asyler- stanträge gestellt (2015: 476.649). Mehr als ein Drittel (36,2 %) der Asylbewerber_innen waren jünger als 18 Jahre und fast Zweidrittel jünger als 30 Jahre.

Das Bundesinnenministerium erklärt die Halbierung der Zahl der im aktuellen Monat gestellten Asylerstanträge gegen- über September wie folgt: „Vor allem die Entwicklung im Vergleich zum Vormonat verdeutlicht den weiter fortgeschrit- tenen Abbau der Rückstände im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der im Laufe des Oktobers sogar abge- schlossen werden konnte. Daher können alle Asylsuchenden mittlerweile zeitnah zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland einen förmlichen Asylantrag stellen“ (Pressemitteilung des BMI vom 11.11.16).

Asylerstanträge 2017 in Deutschland

In den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 konn- ten insgesamt 86.198 Asylerstanträge gestellt wer- den, davon rund 23 Prozent von syrischen, jeweils 10 Prozent von afghanischen und irakischen Flücht- lingen. Im gleichen Zeitraum stellen 2.518 türki- sche Staatsangehörige einen Asylantrag. Dies sind 2,9 Prozent aller von Januar bis Mai gestellten Asylerstanträge.

3.2. Asylfolgeanträge in Deutschland

Asylfolgeanträge 2016

In 2016 wurden insgesamt 23.175 Asylfolgeanträge gestellt, das sind 3,1 Prozent aller in 2016 gestellten Asylanträge.

In 2015 lag die Quote der Folgeanträge noch bei 7,3 Prozent (34.750 Folgeanträge). Die Gründe dafür dürften an der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer und an verbesserter Qualität der Asylentscheidungen liegen.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass wegen der Absenkung des Schutzstatus syrischer Flüchtlinge und der hohen Ab- lehnungsquote afghanischer Flüchtlinge die Zahl der Folgeanträge wieder steigen wird; dies zeigen zumindest die Zah- len der Monate November und Dezember 2016.

Hauptherkunftsländer Asylerstanträge 2016

Syrien 266.250

Afghanistan 127.012

Irak 96.116

Iran 26.426

Eritrea 18.854

Albanien 14.853

Pakistan 14.484

Gesamt alle HKL 722.370

(6)

Asylfolgeanträge 2017

In Deutschland wurden in den ersten fünf Mo- naten 2017 insgesamt 8.936 Asylfolgeanträge gestellt, die meisten von serbischen, mazedoni- schen und albanischen Flüchtlingen. Angestie- gen sind die Zahlen der Asylfolgeanträge von afghanischen und irakischen Flüchtlingen.

Grund dafür sind die hohen Ablehnungsquoten vor allem von Anträgen afghanischer Flüchtlin- ge und die negative Entwicklung bei der Ent- scheidungspraxis.

3.3. Asylanträge in der Europäischen Union

Asylanträge 2016

Im Jahr 2016 wurden in den Ländern der Europäischen Union insgesamt 1.256.000 Asylerst- und Asylfolgeanträge gestellt. Die meisten Asylanträge wurden in

diesem Zeitraum in Deutschland (745.265), Italien (122.960), Frankreich (83.457), Grie- chenland (51.105) und Österreich (41.990) gestellt.

Asylanträge 2017

Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht immer zeitnah die bei ihnen gestellten Asylerst- und Folgeanträge melden, gibt es noch keinen aktuellen Überblick, in der alle Länder aufgeführt sind. Nach derzeitigen Angaben (Ende Mai) wurden in den ersten drei Monaten rund 37.000 Anträge in Italien, 24.000 Anträge in Frankreich und knapp 6.000 Anträge in Schweden gestellt. In Griechenland wurden in den Monaten Januar und Februar 2017 knapp 12.000 Asylanträge gestellt.

Asylerst- und Folgeanträge in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Verhältnis zur Zahl der Einwohner_innen

2016 2015

Asylanträge

Anzahl pro 1.000 Einw. 1)

Anzahl pro 1.000 Einw. 2)

Deutschland 745.265 9,08 5,87

Österreich 41.990 4,82 10,28

Griechenland 51.105 4,73 1,22

Malta 1.920 4,42 4,30

Luxemburg 2.155 3,74 4,45

Zypern 2.940 3,47 2,67

Ungarn 29.435 2,99 17,97

Schweden 28.851 2,89 16,68

Bulgarien 16.605 2,32 2,83

Italien 122.960 2,01 1,38

Anmerkungen:

1)2): Bei der Anzahl pro 1.000 Einwohner_innen wurde der Bevölkerungsstand jeweils zum 1. Januar berücksichtigt.

Quelle: Eurostat; eigene Berechnung

(7)

4. Entscheidungen über Asylanträge

4.1. Zahl der Entscheidungen des BAMF

Aufgrund organisatorischer und rechtlicher Veränderungen wurden die Verfahren zur Entscheidung über Asylerstanträge verkürzt.

Dies führte zu einer Erhöhung der monatlich getroffenen Zahl der Entscheidungen.

Im Jahresdurchschnitt 2016 wurden monat- lich knapp 55.000 Entscheidungen zu Asyl- erst- und rund 3.150 zu Asylfolgeanträgen getroffen. In den ersten fünf Monaten 2017 liegt der Durchschnitt bei 71.300 Asylerst- und knapp 3.500 Folgeanträgen.

Quelle: BAMF-Asylgeschäftsstatistik; eigene Berechnung

Im aktuellen Monat Mai 2017 entschied das BAMF über 83.423 Asylerst- und über 4.226 Asylfolgeanträge.

Wieder längere Asylverfahren im ersten Quartal 2017, dies ist eine der zentra- len Aussagen der Antwort der Bundes- regierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Es vergehen rund 10,4 Monate von der Stellung eines Asylerst- bzw. Folgeantrages bis zur ersten behördlichen Entscheidung des BAMF. Bei den Erstanträgen liegt die Bearbeitungsdauer bei 10,4 und bei den Folgeanträgen bei 10,2 Monaten.

In der Folge sind die Asylbewer- ber_innen über lange Zeiträume auf Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz angewiesen.

Im Jahr 2016 lag die Dauer noch bei durchschnittlich 7,1 Monaten.

Im Dezember 2016 waren beim BAMF

insgesamt noch 417.000 Erstverfahren anhängig, vor allem von Personen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Die Zahl hat sich – wegen der wesentlich geringeren Asylzugangszahlen, bei gleichzeitig längerer Verfahrensdauer – bis Ende Mai 2017 auf 165.099 anhängige Verfahren (155.120 Erst- und 9.979 Folgeverfahren) weiter verringert.

7 Daten für das erste Quartal 2017 liegen noch nicht vor. Die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10. April 2017 wurde von der Bundesregierung noch nicht beantwortet.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylerst- und Folgeanträgen bis zu einer behörd- lichen Entscheidung in Monaten7

1. Quartal 2017 4. Quartal 2016

Herkunftsländer gesamt 10,4 8,1

darunter:

Syrien 7,5 5,4

Afghanistan 10,7 7,7

Irak 9,3 6,8

Iran 9,5 9,6

Pakistan 13,8 14,0

Eritrea 8,7 9,4

Nigeria 14,4 12,9

Albanien 5,6 5,7

Russische Föd. 15,2 15,2

Somalia 14,9 15,7

Türkei 12,5 14,5

Ungeklärt 11,5 9,6

Quellen:

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN „Ergänzende Informationen zur Asyl- statistik 2016“ (Drs. 18/11262)

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN „Ergänzende Informationen zur Asyl- statistik für das 1. Quartal 2017 (Drs. 18/12623)

(8)

Längerfristig anhängige Asylverfahren Anhängige Verfahren

Stand 31.03.2017

über 6 Mon. über 12 Mon. über 18 Mon. über 24 Mon. über 36 Mon.

Gesamt: 203.949 92.751 45.630 25.361 7.108

darunter

Afghanistan 50.922 19.997 5.815 2.327 568

Syrien 21.222 8.152 1.045 375 38

Irak 21.744 8.196 1.474 547 86

Nigeria 12.234 6.1.36 4.947 2.953 820

Iran 11.151 3.673 1.357 639 174

Somalia 6.767 3.706 2.672 1.530 373

Eritrea 4.581 2.114 1.174 659 94

Pakistan 6.825 3.527 1.855 1.303 545

Türkei 5.143 2.594 1.927 1.384 509

Gambia 6.794 3.828 2.433 1.156 219

Quelle:

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das 1. Quartal 2017 (Drs. 18/12623)

4.2. Entscheidungen des BAMF – Absenkung des Schutzstatus!

Entscheidungen 2016

Von Januar bis einschließlich Dezember 2016 wurden rund 658.000 Asylerstanträge beschieden, davon rund 167.000 Ablehnungen; 62.500 Verfahren wurden aus sonstigen Gründen erledigt. Im gleichen Zeitraum wurden 37.700 Ent- scheidungen zu Folgeanträgen getroffen, davon rund 6.800 Ablehnungen sowie knapp 25.500 Antragserledigungen bzw. Anträge, die nicht weiter verfolgt werden.

Entscheidungen über Asylerstanträge 2016

Entschei- dungen gesamt

Asylberechtigung Art. 16a

Internationaler Schutz

§ 3 Abs. 1 AsylG

Subsidiärer Schutz

§ 4 Abs. 1 AsylG

Abschiebeverbot

§ 60 AufenthG

Ablehnungen gesamt 1)

sonst Verf.- Erledigung

Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in %

Syrien 291.664 748 0,3 164.178 56,3 120.612 41,4 570 0,2 158 0,0 5.398 1,9

Irak 67.119 264 0,4 35.903 53,5 10.742 16,0 397 0,6 14.074 21,0 5.757 8,6

Afghanistan 67.381 78 0,1 13.569 20,1 5.803 8,6 18.305 27,2 24.734 36,7 4.892 7,3

Iran 11.023 448 4,1 4.840 43,9 248 2,2 116 1,1 3.700 33,6 1.671 15,2

Albanien 35.238 1 0,0 17 0,0 65 0,2 74 0,2 29.681 84,2 5.400 15,3

Pakistan 11.072 10 0,1 253 2,3 47 0,4 97 0,9 8.109 73,2 2.556 23,1

Eritrea 21.939 109 0,5 16.459 75,0 3.643 16,6 95 0,4 135 0,6 1.498 6,8

Russ. Föderation 11.066 21 0,2 304 2,7 116 1,0 132 1,2 5.459 49,3 5.034 45,5

Nigeria 3.688 10 0,3 113 3,1 31 0,8 207 5,6 1.774 48,1 1553 42,1

Gesamt alle

HKL 657.990 2.097 0,3 251.009 38,1 152.360 23,2 22.988 3,5 167.020 25,4 62.516 9,5 Anmerkung: 1) Ablehnungen gesamt umfassen Asylerstanträge die als unbegründet und offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden.

Quelle: BAMF-Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2016; eigene Berechnung

(9)

BAMF-Entscheidungen 2017

In den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 entschied das BAMF über insgesamt 355.389 Asylerstanträge.

Entscheidungen über Asylerstanträge (Januar – April 2017)

Entschei- dungen gesamt

Asylberechtigung Art. 16a

Internationaler Schutz

§ 3 Abs. 1 AsylG

Subsidiärer Schutz

§ 4 Abs. 1 AsylG

Abschiebeverbot

§ 60 AufenthG

Ablehnungen gesamt 1)

sonst Verf.- Erledigung

Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in %

Afghanistan 82.681 67 0,1 13.185 15,9 4.962 6,0 18.340 22,2 42.134 50,8 3.993 4,8

Syrien 60.091 311 0,5 19.683 32,8 36.580 60,9 188 0,3 67 0,1 3.262 5,4

Irak 47.937 155 0,3 17.360 36,2 9.486 19,8 924 1,9 16.021 33,4 3.991 8,3

Iran 18.261 319 1,7 8.922 48,9 409 2,2 188 1,0 6.633 36,4 1.790 9,8

Eritrea 12.905 108 0,8 5.544 43,0 3.875 30,0 347 2,7 256 1,9 2.775 21,5

Somalia 10.336 5 0,0 2.895 28,0 2.740 26,5 1.254 12,1 1.318 12,8 2.124 20,5

Nigeria 13.037 23 0,2 688 5,3 149 1,1 1.101 8,4 7.608 58,3 3.468 26,6

Guinea 3.712 9 0,2 258 7,0 80 2,2 142 3,8 1.593 42,9 1.630 43,9

Russ. Föderation 8.022 45 0,6 292 3,6 224 2,8 135 1,7 5.128 63,9 2.198 27,4

Türkei 4.387 348 7,9 572 13,0 75 1,7 37 0,8 2.572 58,6 783 17,8

Gesamt alle

HKL 355.389 1.806 0,5 75.288 21,2 63.557 17,9 24.808 7,0 142.839 40,2 47.091 13,3 Anmerkung: 1) Ablehnungen gesamt umfassen Asylerstanträge die als unbegründet und als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden.

Quelle: BAMF-Asylgeschäftsstatistik für den Monat Mai 2017; eigene Berechnung

Bei den Entscheidungen über Asylerstanträge von Flüchtlingen einzelner Herkunftsländer zeigt sich die in 2016 erfolgte deutliche Veränderung der Entscheidungspraxis des BAMF.

Während im Januar 2016 noch annähernd 100 Prozent der syrischen Asylerstantragstel- ler_innen einen internationalen Schutzstatus erhielten, ist seit März 2016 eine gravierende Veränderung der Entscheidungspraxis des BAMF erkennbar, obwohl die rechtliche Grundlage auch durch das Asylpaket II nicht verändert wurde.8 Einige Asylrechtsorganisationen sehen in der im Asylpaket II vereinbarten Aussetzung des Famili- ennachzugs für subsidiär Geschützte den eigent- lichen Grund für veränderte Entscheidungspraxis.

Parallel zum Rückgang der Anteile des internati- onalen Schutzstatus erhöhte sich der Anteil der subsidiär geschützten syrischen Flüchtlinge. Bei

den im Mai 2017 getroffenen Entscheidungen betrug der Anteil des internationalen Schutzstatus 33,7 Prozent und der Anteil des subsidiären Schutzstatus 59,1 Prozent. Fast gleichgeblieben ist die geringe Zahl von Ablehnungen sowie die Zahl derjenigen die eine Asylberechtigung nach Art. 16a Grundgesetz erhalten.

8 Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, seit dem 17. März 2016 in Kraft

(10)

Eine negative Entwicklung der Entscheidungspraxis des BAMF zeigt sich auch bei Asylerstanträgen von Flücht- lingen aus Eritrea. Während Anfang 2016 rund 96 Prozent aller Entscheidungen mit einem internationa- len Schutzstatus abgeschlossen wurden, liegt der An- teil im Mai 2017 nur noch bei 42,7 Prozent. Im glei- chen Zeitraum ist der Anteil des subsidiären Status von 0,5 auf 36,9 Prozent im Mai 2017 angestiegen. Der Anteil der Ablehnungen und sonstigen Verfahrenserle- digungen ist von 2,0 % auf 19,6 % im Mai 2017 an- gestiegen

Aktuell werden mehr als die Hälfte der Erstanträge afgha- nischer Flüchtlinge abgelehnt. Während im Januar 2016 rund 22 Prozent der Erstanträge als unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, stieg der Anteil bis Mai 2017 auf 52,1 Prozent an. Der Anteil der Schutzberechtigten lag im Mai 2017 bei 44,4 Prozent. Bei rund der Hälfte handelt es sich nur um ein Abschiebever- bot. Der Anteil der Abschiebeverbote ist von rund 8 Pro- zent im Mai letzten Jahres auf knapp 23 Prozent im Mai 2017 angestiegen.

(11)

4.3. Flüchtlingsanerkennung in der Europäischen Union

Im letzten Jahr wurden in den 28 Mitgliedstaaten der EU 710.400 Asylbewerber als schutzberechtigt anerkannt; 57 Prozent (405.600) davon waren syrische Staatsangehörige.9 Zweitgrößte Gruppe waren Staatsangehörige aus dem Irak (65.800 Personen bzw. 9 %) und die drittgrößte Gruppe kommt aus Afghanistan (61.800 bzw. 9 %). Rund 14.000 Flüchtlinge wurden innerhalb der EU umgesiedelt. Abgelehnt wurden insgesamt 433.520 Asylanträge.

Positive Entscheidungen über Asylanträge in 2016

Positive Entscheidungen (Erstinstanz und Berufungsentscheide)

Umgesiedelte Flüchtlinge

Gesamtzahl Davon:

Anzahl Je eine Mio.

Einwohner

Flüchtlings- status (intern.

Schutzstatus)

Subsidiärer Schutz

Humanitäre Gründe

EU 710 395 1 390 389 670 263 755 56 970 14 205

Belgien 15 395 1 360 12 080 3 315 - 450

Bulgarien 1 365 190 765 600 - 0

Tschech. Rep. 450 45 145 300 5 0

Dänemark 7 405 1 295 4 475 2 880 50 310

Deutschland 445 210 5 420 264 645 154 550 26 010 1 240

Estland 130 100 65 65 0 10

Irland 790 165 645 140 - 355

Griechenland 8 545 790 3 240 405 4 900 0

Spanien 6 875 150 375 6 500 5 375

Frankreich 35 170 525 23 225 11 945 - 1 420

Kroatien 100 25 85 15 - 0

Italien 35 450 585 4 805 12 120 18 530 1 045

Zypern 1 420 1 675 230 1 190 0 0

Lettland 150 75 45 100 - 5

Litauen 195 70 180 15 0 25

Luxemburg 770 1 335 745 30 - 50

Ungarn 440 45 160 270 5 5

Malta 1 255 2 890 190 1 010 55 0

Niederlande 21 825 1 285 10 080 11 280 465 695

Österreich 31 750 3 655 25 525 5 705 520 200

Polen 390 10 125 200 65 0

Portugal 320 30 105 215 - 0

Rumänien 820 40 605 215 0 0

Slowenien 175 85 140 30 - 0

Slowakei** 210 40 5 10 195 0

Finnland 7 365 1 340 4 505 1 755 1 105 945

Schweden 69 350 7 040 17 900 48 300 3 150 1 890

Ver. König- reich

17 080 260 14 585 585 1 910 5 180

Anmerkungen: Die Daten wurden auf die Endziffern 5 oder 0 auf- bzw. abgerundet. Aus diesem Grund können die Summen von der Gesamtzahl abweichen.

- bedeutet nicht zutreffend

** Vorläufige Daten

Quelle: eurostat. PM vom 26. April 2017

9 Pressemitteilung von eurostat vom 26. April 2017, siehe http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8001720/3-26042017-AP-DE.pdf/08ccec8e-7b7e- 4d9f-a5b6-3bc807fd0d4f

(12)

5. Flüchtlinge in Deutschland

5.1. Daten des Ausländerzentralregisters

Anders als die Daten zur Einreise von Flüchtlingen und zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlin- ge, geben die Daten des Ausländerzentralregisters10 Hinweise über die in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Diese Daten sind daher für die Frage der gesellschaftlichen und ökonomischen Eingliederung ausschlaggebend.

Am 31. März 2017 lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters 637.836 Asylbewerber mit einer Aufenthalts- gestattung in Deutschland. 11 Zum gleichen Zeitpunkt lag die Zahl der Geduldeten bei 156.756 Personen.

6. Sozial- und Beschäftigungssituation von Flüchtlingen

6.1. Arbeitsmarktindikatoren nach Staatsangehörigkeit

Bei den wichtigsten Indikatoren zum Arbeitsmarkt wird nicht nach aufenthaltsrechtlichen Gruppen, sondern nur nach Staatsangehörigkeit unterschieden. Da auch Daten zur Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt werden, ist es wahr- scheinlich, dass beispielsweise bei Staatsangehörigen aus Balkanstaaten auch Nachkommen von sogenannten Gastar- beitern mitgerechnet werden. Daher können die Daten der BA nur Hinweise auf die Arbeitsmarktintegration geben.

Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen Insgesamt ausl. Staats-

angehörige

EU-28 Kriegs- und

Krisenländer 1)

Balkanstaaten 2)

Bevölkerungstand

April 2016 9.545.572 4.102.135 1.177.426 757.774

April 2017 10.174.537 4.352.492 1.472.463 749.172

Beschäftigte

März 2016 36.161.288 3.619.021 1.923.287 127.256 264.254

März 2017 36.807.196 3.962.608 2.111.306 188.067 299.074

Beschäftigungsquote in Prozent

März 2016 64,3 44,8 52,7 14,9 45,1

März 2017 65,3 46,1 54,6 17,4 51,2

Arbeitslosenquote in Prozent

März 2016 7,6 15,7 10,4 49,7 17,2

März 2017 7,0 15,5 9,5 50,7 15,0

SGB-II-Hilfequote in Prozent

Februar 2016 9,3 17,8 12,4 36,2 17,8

Februar 2017 20,7 11,8 54,8 18,4

Anmerkungen:

1) Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien 2) Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien Quelle: IAB, Zuwanderungsmonitor

IAB-Analyse: Das IAB hat eine aktuelle Analyse zur Eingliederung von Flüchtlingen auf Basis der Daten des Jahres 2016 veröffentlicht. Ein Ergebnis ist, dass rund 16 Prozent aller Betriebe im vierten Quartal 2016 planten, Geflüchtete einzustellen.12

10 Die Daten des Ausländerzentralregisters für die in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen weichen von den Zensusdaten, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, ab; in der Regel liegen die Zahlen des Ausländerzentralregisters um mehr als 5 % höher.

11 Ungewöhnlich und erklärungsbedürftig ist die Tatsache, dass 1.186 Personen bereits länger als sechs Jahre eine Aufenthaltsgestattung besitzen und sich damit immer noch im Asylverfahren befinden.

12 IAB-Kurzbericht 14/2017; abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1417.pdf

(13)

6.2. Arbeitslosendaten – auch unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus

13

Die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist inzwischen auch die Daten für Flüchtlinge nach Staatsan- gehörigkeit und Status aus. Danach waren im Mai 2017 insgesamt 418.650 Personen14 aus den Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) im Kontext von Fluchtmigration in SGB II und SGB III arbeitssuchend gemeldet. Die meisten dieser Arbeitssuchenden besitzen eine Aufenthaltserlaubnis aus hu- manitären Gründen (357.111), 58.781 eine Aufenthaltsgestattung und 2.758 eine Duldung. Arbeitslos gemeldet sind im Mai 2017 insgesamt 148.323 Personen mit einer Staatsangehörigkeit der acht nichteuropäischen Asylher- kunftsländer, die einen Fluchtkontext aufweisen.

6.3. Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik

Die BA registriert eine Zunahme an Teil-

nehmenden aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern in arbeitsmarktbezo- genen Fördermaßnahmen, die vor allem mit der Zunahme positiver Asylentscheidungen zusammen hängt. Von den im Februar 2017 ausgewiesenen rund 84.000 Personen sind knapp 50.000 im SGB-II-Rechtskreis regis- triert.

6.4. Übergänge in den ersten Ar- beitsmarkt

Entsprechend der Analyse der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlin- gen sind zwischen Juni 2016 und Mai 2017 ins- gesamt 600.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit von Personen aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern zu verzeichnen, darunter 45.000 in den ersten Arbeitsmarkt (inkl. Selb- ständigkeit) und 3.000 in betriebliche und au- ßerbetriebliche Ausbildung. Rund jede fünfte Beschäftigungsaufnahme erfolgte in die Arbeit- nehmerüberlassung15.

6.5. Ausbildungsbewerber_innen

Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit wurden im Berichtsjahr 2016/17 insgesamt 18.833 Personen aus den neun Asylherkunftsländern als Bewerberinnen bzw. Bewerber um eine Ausbildungsstelle registriert. Davon waren zum 30.09. noch 12.317 unversorgt16.

13 Siehe Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Migrationsmonitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration. Berichtsmonat März 2017

14 Die Zahl der Arbeitssuchenden mit einer Staatsangehörigkeit der Asylherkunftsländer liegt mit 501.140 Personen höher, denn dabei mit berücksichtigt werden auch Personen, wie Familienangehörige und Personen mit sonstigen Aufenthaltserlaubnissen sowie Personen ohne Angabe des Aufenthaltsstatus.

15 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt kompakt. April 2017. Fluchtmigration. Siehe https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische- Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf

16 Unversorgte Bewerber zum 30.09. sind Bewerber, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen.

Referenzen

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