• Keine Ergebnisse gefunden

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einerAmtsbezeichnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einerAmtsbezeichnung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

BPräsAmtsbezAnO 1973-09 Ausfertigungsdatum: 26.09.1973 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung vom 26. September 1973 (BGBl. I S. 1465)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 12.10.1973 +++) ----

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:

   Direktor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.

 

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von

1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest    Präsident der Akademie für Führungskräfte der Deutschen

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von

   Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr - als Leiter einer Fachgruppe

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von