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Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

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Academic year: 2022

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Der Service "Kinderleicht zum Kindergeld"

Welchen Weg nimmt Ihr Antrag?

Hinweise zu den von Ihnen im Onlineformular gemachten Angaben 3.1. Namensführung des Kindes

3.2. Familienstand der Mutter

3.3. Religionszugehörigkeit / Weltanschauung 3.4. Wer soll das Kindergeld erhalten?

3.5. Sie sind im öffentlichen Dienst in Hamburg beschäftigt?

3.6. Sie sind nicht im öffentlichen Dienst in Hamburg beschäftigt?

3.7. Wohnort des Kindes 3.8. Zählkinder

3.9. Einwilligungserklärung Datenschutz, gesetzliche Bestimmungen

Der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“

Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Als moderne Dienstleister wollen die Freie und Hansestadt Hamburg, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die Hamburger Geburtskliniken und die Hamburger Standesämter Ihnen in einem gemeinsamen Pilotprojekt „Kinderleicht zum Kindergeld“ die mit der Geburt verbundenen Anträge einfach und leicht gestalten. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, dass Sie komfortabel ohne aufwändige Behördengänge den Namen Ihres Kindes bestimmen, zusätzliche Angaben zur Geburt Ihres Kindes übermitteln, zusätzliche Geburtsurkunden bestellen sowie Ihr Kindergeld beantragen können. Dazu hat das Projekt einen neuen digitalen Service entwickelt, den Sie über das Bürgerterminal in Ihrer Geburtsklinik erreichen. Ihr Vorteil ist, dass Sie Ihre Daten nur einmal in Ihrer Geburtsklinik eingegeben und die Verwaltung bietet Ihnen den Service, alles Weitere zu veranlassen. Sie brauchen nicht mehr auf die Kindergeld - Geburtsurkunde zu warten und die Familienkasse aufzusuchen. Auf diesem Weg erhalten Sie zusätzlich schnell und kinderleicht Ihr Kindergeld.

Voraussetzungen sind, dass Sie beide – Mutter und Vater – über den neuen Personalausweis verfügen und die Online-Ausweisfunktion (sog. „eID“) bei Ihnen freigeschaltet ist. Bitte halte Sie Ihren jeweiligen PIN für den Einsatz ihrer Personalausweise bereit. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach Juli 2017 erhalten haben, ist die Online-Ausweisfunktion bereits automatisch aktiviert.

Hinweis: Wenn Sie noch nicht über eine PIN verfügen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises noch nicht freigeschaltet ist, können Sie diese sich in den Kundenzentren beantragen.

Während der Einführungsphase können wir den digitalen Service nur verheirateten Eltern anbieten, die einander ab 2009 in Hamburg geheiratet haben und nicht im öffentlichen Dienst arbeiten.

Falls Sie nicht zur Zielgruppe gehören, können Sie den neuen Service auch in Papierform über unser Kombiformular nutzen. Bitte wenden Sie sich an das Klinikpersonal.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/kinderleicht-zum-kindergeld

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Füllen Sie bitte das neue Onlineformular sorgfältig aus und geben Sie Ihre Angaben zur Geburt Ihres Kindes ein. Anfangs werden Sie beide – Mutter und Vater – nacheinander zur Identifikation über die Online-Ausweisfunktion Ihrer neuen Personalausweise aufgefordert. Ihre Daten aus dem neuen Personalausweis werden in das Onlineformular übernommen und Sie können die notwendigen Daten für das Standesamt und die Familienkasse eingeben. Vor dem Absenden werden Ihnen alle Daten in einer Zusammenfassung angezeigt und Sie können ggf. Änderungen vornehmen. Durch Bestätigung der Willenserklärung ist Ihre Onlineformular rechtsgültig und kann von Ihnen abgesendet werden. Bei Zwillingsgeburten bitten wir Sie, zwei Onlineformulare auszufüllen und abzusenden.

Im Rahmen der Pilotierung erledigen Sie mit dem Onlineformular folgende Anliegen:

1. Namensbestimmung Ihres Kindes 2. Beantragung von Kindergeld

3. Bestellung zusätzlicher Geburtsurkunden

Für eventuelle Rückfragen der Standesämter oder der Familienkassen bitten wir Sie, in dem Onlineformular Ihre Kontaktdaten (E-Mail Adresse und Telefonnummer) anzugeben. Die Kontaktdaten des Standesamts und der Familienkasse finden Sie im Abschnitt „Hinweise zu den von Ihnen im Onlineformular gemachten Angaben“ der Hinweise.

Mit einer gesonderten Geburtsanzeige übermittelt die Klinik (nach § 20 PStG) Geburtsdatum, Geschlecht und Gewicht Ihres Kindes an das Standesamt.

Im Folgenden erhalten Sie eine Beschreibung, welchen Weg das Onlineformular im Pilotprojekt

„Kinderleicht zum Kindergeld“ zwischen den beteiligten Institutionen nimmt. Im letzten Abschnitt der Hinweise finden Sie auch eine Übersicht, welche Institution welche Daten erhebt und verarbeitet und weiterleitet, damit Ihr Kind im Geburtsregister und dem Einwohnerregister aufgenommen, eine Steuer- Identifikationsnummer erzeugt und Ihr Kindergeldantrag bearbeitet werden kann.

Welchen Weg nimmt Ihr Antrag?

1. Sie beide – Mutter und Vater – identifizieren sich nacheinander über die Online-Ausweisfunktion Ihrer neuen Personalausweise und füllen das Onlineformular vollständig aus, bestätigen die Willenserklärung und senden Ihren Antrag verschlüsselt ab. Direkt nach dem Absenden werden die Daten in dem Online—Service rückstandslos gelöscht.

2. Der Online-Dienst übermittelt die relevanten Daten für die Geburtsbeurkundung und ggf.

zusätzliche Urkundenbestellung an das zuständige Standesamt in Hamburg und die relevanten Daten für den Kindergeldantrag an die zuständige Familienkasse.

3. Zusätzlich zeigt die Klinik dem Standesamt die Geburt Ihres Kindes an.

4. Das Standesamt beurkundet die Geburt Ihres Kindes und erstellt für Sie die gewünschten Geburtsurkunden, die Sie per Post erhalten. Danach sendet das Standesamt das Ergebnis der Beurkundung an die zuständige Familienkasse.

5. Parallel beginnt die Familienkasse mit der Bearbeitung Ihres Kindergeldantrags und wartet auf das Ergebnis der Beurkundung von dem zuständigen Standesamt.

6. Zeitgleich erhält das Einwohnermeldeamt vom Standesamt die Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes und übernimmt die Daten in das Melderegister. Darüber hinaus werden Informationen zu statistischen Zwecken an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein weitergeleitet.

7. Vom Einwohnermeldeamt erhält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Daten über Ihr Kind, um dann für Ihr Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zu erstellen, die Sie in Kürze per Post erhalten (vgl. § 139b Abgabenordnung).

8. Der Familienkasse wird die für den Kindergeldantrag erforderliche Steuer- Identifikationsnummer vom BZSt übermittelt. Sie brauchen der Familienkasse also nicht die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes mitzuteilen.

9. Wenn die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, sollte die Bearbeitung Ihres Antrages umgehend erfolgen und Sie erhalten den Bescheid über die Festsetzung des Kindergelds.

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Ihr Vorteil aus diesem Ablauf ist, dass Sie den Kindergeldantrag nicht mehr selber Ihrer Familienkasse übermitteln und auch keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr beifügen müssen!

Sie geben Ihre Daten nur einmal in Ihrer Geburtsklinik ein und die Verwaltung bietet Ihnen den Service, alles Weitere zu veranlassen. Auf diesem Weg erhalten Sie zusätzlich schnell und kinderleicht das Kindergeld.

Sie erhalten somit auf dem Postweg:

- Die von Ihnen gewünschte Anzahl von Geburtsurkunden vom Standesamt.

- Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind vom BZSt.

- Den Bescheid über die Festsetzung von Kindergeld von Ihrer Familienkasse.

Sollte aufgrund Ihrer Angaben etwas unklar sein, so meldet sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Standesamtes oder der Familienkasse aufgrund Ihrer Angaben im Antrag telefonisch oder per E- Mail bei Ihnen! Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit Ihnen genutzt, die Übersendung von personenbezogenen Daten mittels unverschlüsselter E-Mail ist nach § 87 Abs. 1 AO nicht zulässig.

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Hinweise zu den von Ihnen im Onlineformular gemachten Angaben:

3.1. Namensführung des Kindes

§ 1617 Abs. 1 BGB, Art. 10 Abs. 1 und 3 i. V. mit Art. 5 Abs. 1 EGBGB, § 45 PStG, § 3 BDSG Vorname(n):

• Das Standesamt prüft, ob Vornamen wirksam erteilt wurden

• Durch einen Bindestrich verbundene Vornamen gelten als ein Vorname

• Nach der Beurkundung sind Änderungen oder Ergänzungen der Vornamen nicht mehr möglich

• Fragen zur Bestimmung von Vornamen beantwortet das Standesamt gerne Familienname(n):

Für die Namensführung des Kindes ist das Recht des Staates maßgeblich, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt.

Richtet sich die Bestimmung des Familiennamens des Kindes nach deutschem Recht und die Eltern führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

Falls Sie (die Eltern) keinen gemeinsamen Ehenamen führen, aber das gemeinsame Sorgerecht ausüben, bestimmen Sie hier den Familiennamen Ihres Kindes (§ 1617 Abs. 1 BGB). Nach deutschem Recht kann das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten. Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Besitzt zumindest ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit, kann das Kind seinen Familiennamen auch nach dem Recht dieses Staates führen. Kommt für Ihr Kind ein Familienname nach einem ausländischen Recht in Frage, melden Sie sich bitte beim Standesamt, da die Eltern dazu eine Rechtswahlerklärung gegenüber dem Standesbeamten abgeben müssen.

Für den Fall, dass die für das Kind gewünschte Namensführung nicht zulässig oder eine öffentlich beglaubigte Erklärung notwendig ist, wird sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie spezielle Fragen haben oder eine Beratung zur Namensführung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Standesamt:

Bei Geburten im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, in den Asklepios Kliniken Barmbek sowie Nord-Heidberg oder im Kath. Marienkrankenhaus:

Standesamt Hamburg-Nord, Geburtenabteilung, Kümmellstraße 5/7 (Sockelgeschoss), 20249 Hamburg, Telefon: +49 40 428 280

E-Mail: Geburten@hamburg-nord.hamburg.de.

Bei Geburten in der Asklepios Klinik Altona oder im Geburtshaus Hamburg:

Standesamt Hamburg-Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg,

Telefon: +49 40 428 11-3531 / -1539 / -3359 / -1477 E-Mail: standesamt@altona.hamburg.de.

Bei Geburten im Albertinen-Krankenhaus oder im AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG Standesamt Hamburg-Eimsbüttel

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg,

Telefon (Albertinen-Krankenhaus): +49 40 428 01-2354,

Telefon (AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG): +49 40 428 01-2041/-3745 E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de.

Bei Geburten im Bethesda Krankenhaus Bergedorf Standesamt Hamburg-Bergedorf

Wentorfer Straße 30, 21029 Hamburg, Telefon: +49 40 428 91 -3088 / -2493, E-Mail: st2@bergedorf.hamburg.de.

Bei Geburten im Ev. Amalie Sieveking Krankenhaus oder in der Asklepios Klinik Wandsbek Standesamt Hamburg-Wandsbek, Geburtsbeurkundungen

Schloßstraße 60, 22041 Hamburg,

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Telefon: +49 40 428 81-3432 / -2044 E-Mail: geburten@wandsbek.hamburg.de.

Bei Geburten in der Helios Mariahilf Klinik Hamburg Standesamt Hamburg-Harburg,

Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg, Telefon +49 40 428 280

E-Mail: geburten@harburg.hamburg.de.

3.2. Familienstand der Mutter

Die Angabe zum Familienstand der Mutter ist grundlegend und für die Ausstellung der Geburtsurkunde wichtig.

3.3. Religionszugehörigkeit / Weltanschauung

Wenn Sie möchten, dass Ihre Religionszugehörigkeit / Weltanschauung in der Geburtsurkunde des Kindes bei Ihrem Namen eingetragen wird, tragen Sie bitte Ihre Religionszugehörigkeit / Weltanschauung in diesem Feld ein. Dies ist eine freiwillige Angabe und betrifft nur Fälle der Zugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.

3.4. Wer soll das Kindergeld erhalten?

Wenn beide Elternteile eines Kindes die Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld erfüllen, ist als antragstellende Person der Elternteil einzutragen, der nach dem Willen beider Eltern das Kindergeld erhalten soll. Für diese Person tragen Sie bitte auch das Geburtsdatum ein. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass das Kindergeld zugunsten der Person ausgezahlt wird, die Sie angegeben haben.

Zur Realisierung eines Anspruchs auf Kindergeld gehört obligatorisch die Kenntnisnahme des Merkblattes zum Kindergeld. Bitte lesen Sie es durch und nehmen es zur Kenntnis! Sie finden alle Informationen zum Kindergeld und das Merkblatt zum Kindergeld auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld.

3.5. Sie sind im öffentlichen Dienst in Hamburg beschäftigt?

Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, verwenden Sie bitte das Kombiformular „Kinderleicht zum Kindergeld“.

3.6. Sie sind nicht im öffentlichen Dienst in Hamburg beschäftigt?

Wenn Sie nicht im öffentlichen Dienst in Hamburg beschäftigt sind, ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Ihre Ansprechpartnerin. Sie finden alle Informationen zum Kindergeld und das Merkblatt zum Kindergeld auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld.

Hier sind auch die Vordrucke für weitere Anträge (z.B. Kinderzuschlag) verfügbar.

Wenn Sie außerhalb Deutschlands als Arbeitnehmer/in, Selbständige/r, Entwicklungshelfer/in tätig sind oder in Deutschland bei einer Dienstelle oder Einrichtung eines anderen Staates als Angehörige/r der NATO-Streitkräfte tätig sind oder in Deutschland auf Veranlassung eines Arbeitgebers mit Sitz außerhalb Deutschlands tätig sind, teilen Sie dies bitte der Familienkasse mit.

3.7. Wohnort des Kindes

Wenn das Kind nicht bei den Eltern, der Mutter oder dem Vater wohnen wird, müssen Sie den regulären Vordruck für den Kindergeldantrag von Ihrer Familienkasse anfordern und ausfüllen.

Alternativ können sie diesen Vordruck auch von den oben genannten Webseiten (vgl. Nrn. 3.6.) herunterladen. Sie können diesen regulären Vordruck auch ausgefüllt und unterschrieben in den Umschlag für das Standesamt legen, solange Sie in der Klinik dazu Gelegenheit haben. Falls Ihnen dieses nicht möglich sein sollte, senden Sie bitte den ausgefüllten Vordruck direkt an Ihre Familienkasse.

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3.8. Zählkinder

Als Zählkinder bezeichnet man leibliche Kinder, für die eine andere Person das Kindergeld erhält, z. B.

weil die Kinder im Haushalt dieser Person wohnen. Ältere Zählkinder können sich für ein drittes, viertes oder weitere Kinder kindergelderhöhend auswirken. Sofern Sie die Berücksichtigung von Zählkindern geltend machen möchten, geben Sie bitte ihre Anzahl an.

3.9. Einwilligungserklärung Datenschutz, gesetzliche Bestimmungen

Bitte beachten Sie die separaten Hinweise zu Einwilligungserklärung Datenschutz, gesetzliche Bestimmungen. Diese können Sie über den Link „Datenschutz“ im Online-Dienst oder auf der Webseite https://www.hamburg.de/kinderleicht-zum-kindergeld einsehen.

Hinweise zum kombinierten Online-Formular, Stand 02.09.2021

Referenzen

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