• Keine Ergebnisse gefunden

Museum+Recht 2020: Original, Reproduktion & Eigentum (online, 11 Dec 20)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Museum+Recht 2020: Original, Reproduktion & Eigentum (online, 11 Dec 20)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1/2

Museum+Recht 2020: Original, Reproduktion &

Eigentum (online, 11 Dec 20)

11.12.2020

Anmeldeschluss: 09.12.2020 tinyurl.com/MUR2020 Hanna Brinkmann Museale Praxis trifft Recht

Die Frage von Original und Reproduktion ist für Museen nicht nur im Hinblick auf Fälschungen interessant, sondern berührt unmittelbar die großen Themenkomplexe Eigentum und Urheber- recht. Angesichts der rasant steigenden Zahl an Handy-Fotografien von BesucherInnen und ihren Social Media-Aktivitäten und von originalgetreuen Reproduktionen, die als Faksimiles und Ausstel- lungskopien den Weg in die Vitrinen finden, wird der Vorwurf von Eigentumsverletzungen immer akuter und der Ruf nach einer juristischen Klärung immer lauter. Andere Themen in Bezug auf das Eigentum im Museumskontext stellen verwaiste Werke und ihre Nutzungsmöglichkeiten dar.

Das zweite Symposium der neuen Veranstaltungsreihe „MUSEUM + RECHT“ an der Donau-Univer- sität Krems beleuchtet das Thema „Original, Reproduktion & Eigentum” erstmals aus transdiszipli- närer Perspektive. Dabei geht es um die vielfältigen juristischen und kuratorischen Implikationen von zeitgenössischen Kunstformen und ihrer Sammlung im virtuellen Raum ebenso wie die Her- ausforderungen der Präsentation von Sammlungsobjekten in analoger und digitaler Form.

PROGRAMM

ab 09:00 Beitritt zum Meeting via Zoom 09:15-09:30 Begrüßung

Rektor Mag. Friedrich Faulhammer (Donau-Universität Krems) Univ.-Prof. Dr. Anja Grebe (Donau-Universität Krems)

Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, LL.M. (Donau-Universität Krems) 09:30-11:00 GEISTIGES EIGENTUM VS. SACHEIGENTUM

Univ.-Prof. Dr. Anja Grebe (Donau-Universität Krems)

#museum – Zwischen Fotoverbot und Insta-Hype Mag. Dr. Philipp Homar (Donau-Universität Krems)

Geistiges Eigentum vs. Sacheigentum - Spannungsfelder aus juristischer Perspektive

(2)

ArtHist.net

2/2

11:00-11:30 kurze Pause

11:00-13:00 FAKSIMILE & AUSSTELLUNGSKOPIE

Mag. Jutta Pichler, Dipl.-Rest. Franziska Butze-Rios (Donau-Universität Krems) Faksimile & Ausstellungskopie. Einblicke in die Museumspraxis

Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, LL.M. (Donau-Universität Krems) Faksimile und Ausstellungskopie aus immaterialgüterrechtlicher Sicht 13:00-14:15 Mittagspause

14:15-15:45 ALBUMFUND & VERWAISTE WERKE Mag. Herbert Justnik (Volkskundemuseum Wien)

Wem gehört das Familienalbum? Iterative Bilder und komplexe Ansprüche in der privaten Fotogra- fie

Dr. Judith Köbler (Universität Innsbruck)

Verwaiste Werke im Museum- Herausforderung Fotosammlung 15:45-16:15 Schlussdiskussion

WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG Univ.-Prof. Dr. Anja Grebe

Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, LL.M.

VERANSTALTER

Department für Kunst- und Kulturwissenschaften und das Zentrum für Geistiges Eigentum, Medi- en- und Innovationsrecht der Donau-Universität Krems

ANMELDUNG

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Registrierung unter https://tinyurl.com/MUR2020 ist erforder- lich. Online-Only-Tickets berechtigen interaktiv zur Teilnahme via Zoom.

Quellennachweis:

CONF: Museum+Recht 2020: Original, Reproduktion & Eigentum (online, 11 Dec 20). In: ArtHist.net, 25.11.2020. Letzter Zugriff 27.02.2022. <https://arthist.net/archive/23950>.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Historisch betrachtet besteht die Aufgabe der Verbände darin, als Zusam- menschluss der in den Vereinen organisierten Sportler die Durchführung des Sports und die Organisation

c) Schicksal der Hadopi. Host Provider und Content Provider. Notwendigkeit der Abgrenzung: Privilegierter Host Provider vs. haftender Content Provider.

c) Strukturelle Informationen als Erzeugnis?. „Durch ein Verfahren, das Gegenstand eines Patents ist“ – Zusammenhang zwischen erfinderischer Leistung und

Den Konflikt der zweiten und dritten Berechnungsmethode der dreifachen Schadensberechnung mit den §§  249 ff. BGB rechtfertigt die Rechtsprechung mit

32 Ein Beispiel ist der Verlagsanteil der Ausschüttung aufgrund der Privatkopie. Dazu hat die Mehrheit der Vertreter eine nicht im Gesetz vereinbarte Entscheidung getroffen. Siehe

Während die deutsche Rechtsprechung bislang sowohl im Verletzungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren von einer abstrakten Verwechslungsgefahr ausging, 9 die jeweils nur die

Zweiter Teil: Bestimmung des Status quo des Erfindungsschutzes vor Patenterteilung und Überlegungen de lege ferenda Kapitel 3: Der patentrechtliche Schutz

Erster Teil: Einleitung. Regelungsgehalt des Urheber- und Urhebervertragsrechts. Urheber im Arbeitsverhältnis und als arbeitnehmerähnliche Personen. Tarifverträge