• Keine Ergebnisse gefunden

Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (PDF)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (PDF)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Hausanschrift:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin

Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588 6024

Ministerium für

Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter

Bearbeitet von: Frau Telefon: 0385 / 588

E-Mail:

@lm.mv-regierung.de

Aktenzeichen:

523-63400-2012/017-006

(bitte bei Schriftverkehr angeben)

Schwerin, den 22. Mai 2018

Standortauswahlgesetz: Datenabfrage zu den Mindestanforderungen

Sehr geehrte , sehr geehrter ,

mit Schreiben vom 30.04.2018 haben Sie auf meine Rückmeldung zur Datenabfrage bzgl. der Mindestanforderungen reagiert. Eine Änderung meiner Rechtsauffassung ergibt sich danach nicht. An der sachorientierten, fachlichen Unterstützung des ge- setzlichen Ziels ist mir selbstverständlich sehr gelegen; gegenläufige Andeutungen teile ich nicht.

Daher gebe ich im Folgenden konkrete Erläuterungen zum Datenbestand des Geo- logischen Dienstes (GD) im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Meck- lenburg-Vorpommern (LUNG):

Für Mecklenburg-Vorpommern (M-V) existiert bisher noch keine auf dem analog und digital vorliegenden Datenbestand des GD basierende landesweite Übersicht zur Verbreitung, Tiefenlage und Mächtigkeit potenzieller Wirtsgesteine. Lediglich bezüg- lich der Verbreitung von Salzstöcken liegen einfache Umrisse in digitaler Form vor, die auf einer 1997 vom damaligen Geologischen Landesamt herausgegebenen Übersichtskarte „Strukturen im Untergrund nach oberflächengeophysikalischen Er- gebnissen“ im Maßstab 1:500.000 dargestellt sind. Diese stellen aber nur vereinfach- te Umrisse dar und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Die anderen in Ihrem Schreiben genannten Übersichtskarten „Nutzhorizonte im Mitt- leren Buntsandstein" und „Nutzhorizonte des Rhät/Lias-Aquiferkomplexes" dienen zur Ausweisung von Nutzhorizonten mit hoch porösen und gut permeablen Reser- voirgesteinen, die für geothermische oder speichergeologische Projekte potenziell geeignet sind. Dafür standen vor allem Schichtinformationen aus Bohrungen (Hand- akten und digitale Tabellen) sowie Isolinienpläne seismischer Reflexionshorizonte (Kartenwerke) zur Verfügung. Geologische Schnitte wurden dafür nicht erstellt.

(2)

2 Die Prüfung der Anforderungen durch den GD gem. § 21 Abs. 2 StandAG sowie die Erstellung einer Fachstellungnahme auf Anforderung durch die zuständige Zulas- sungsbehörde bezieht sich immer auf einen Einzelfall und setzt zum jetzigen Zeit- punkt eine umfangreiche Recherche und Prüfung von analogen und untergeordnet auch digital verfügbaren Bohrungsdaten, seismischen Messungen, geologischen und geophysikalischen Berichten, Karten und Schnitten etc. voraus, die im Archiv des LUNG und im digitalen Landesbohrdatenspeicher vorliegen. Die darauf basierenden Fachstellungnahmen an die Zulassungsbehörde zeigen dann den aktuellen Wis- sensstand für den konkreten Standort auf.

Bei dieser Prüfung werden auch Umrisspolygone der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe (BGR) berücksichtigt, die z. B. in der „Tonstudie“ aus dem Jahr 2007 veröffentlicht sind, insoweit sie den Tiefenbereich 300 bis 1.500 m abde- cken. Dabei wurden wiederholt Ungenauigkeiten festgestellt, aber eine Überarbei- tung der Flächen ist in M-V aus Zeit- und Kapazitätsgründen bisher nicht erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit Datensätze zur Verbreitung bzw. Erstreckung von stratigraphischen Horizonten, Salzstöcken und Störungen im Rahmen des TUNB-Projektes (BGR und GD der norddeutschen Länder) zur Erstellung eines 3D- Modells des Norddeutschen Beckens erarbeitet und die Ergebnisse voraussichtlich 2020 veröffentlicht werden. Im Rahmen dieser Arbeiten erfolgt die digitale Erfassung analoger Schichtenverzeichnisse von ca. 800 Tiefbohrungen, die Informationen zum Tiefenbereich zwischen 300 und 2.000 m enthalten.

Ferner kann ich bzgl. Ihres Wunsches um Terminierung mitteilen, dass Ihnen bis zum 31.05.18 vom GD folgende digitale Datensätze geliefert werden:

• Umrisse der Salzstöcke in Mecklenburg-Vorpommern als Datei im ESRI Sha- pe Format entsprechend der Übersichtskarte „Strukturen im Untergrund nach oberflächengeophysikalischen Ergebnissen“ (GLA 1997),

• Isolinien der Tiefenlage der Quartärbasis als Datei im ESRI Shape Format entsprechend der Übersichtskarte „Verbreitung der unter Quartär anstehen- den Bildungen mit Tiefenlage der Quartärbasis“ (LUNG 2002).

Sobald die Schichtdaten der ca. 800 Tiefbohrungen digital erfasst sind und die Zu- stimmungen der Dateneigentümer zur Datenweitergabe vorliegen, werden Sie diese Daten ebenfalls vom GD erhalten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bitte geben Sie uns die zu Punkt 1 abgefragten Informationen für Ihr Bundesland auch für die Gebiete an, in denen eine oder mehrere der Gesteinsformationen wahrscheinlich vorhanden

• Isolinien der Tiefenlage der Quartärbasis [in m unter NN] als Datei im ESRI Shape Format entsprechend der Übersichtskarte „Verbreitung der unter Quartär anstehen­. den

Juni 2019 wurde das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aufgefordert, für die Anwendung der Mindestanforderungen nach§ 23 StandAG ,

Die Daten werden vom .GD-SH inhaltlich/fachlich nicht geprüft, es handelt sich somit nicht um qualitätsgesicherten Daten. Der GD übernimmt daher keine Gewährleistung für die

Anbei übermittele ich Ihnen die im Zuge der Geowissenschaftlichen Landesaufnahme im Geologischen Landesarchiv Schleswig-Holstein archivierten und mit der Software GeODin

der beigefügten Liste, die alle im Karten und Schriftenverzeichnis des LLUR veröffentlichten geologischen Karten enthält, mit einem Kreuz kenntlich gemacht.. Online

am 02.08.2017 schrieben wir die Bergbehörden und die staatlichen geologischen Dienste der Bundeslän- der im Rahmen unserer Abfrage der Daten für die Anwendung der

Am 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im Weiteren BGE) den „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 Standortauswahlgesetz“ (im Weiteren