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Corona: Seit Anfang April 800 Bußgeldverfahren eingeleitet – Vereinzelt Verstöße gegen die Maskenpflicht – Rund 3.600 Kontrollen seit Beginn der Corona-Beschränkungen durchgeführt

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11.05.2020

Corona: Seit Anfang April 800 Bußgeldverfahren eingeleitet –

Vereinzelt Verstöße gegen die Maskenpflicht – Rund 3.600 Kontrollen seit Beginn der Corona-Beschränkungen durchgeführt

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Ludwigshafen hat bei seinen Kontrollen und Streifengängen seit Anfang vergangener Woche lediglich vereinzelt Verstöße gegen die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Erkrankungen registriert. Bei Kontrollen in Läden, auf Wochenmärkten sowie in Bussen und Bahnen der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (rnv) sprachen die Einsatzkräfte seit Montag, 4. Mai 2020, dann ein Verwarngeld von 10 Euro aus.

Am Donnerstagnachmittag und -abend, 7. Mai 2020, kontrollierten die KVD-Einsatzkräfte in mehreren Straßenbahnen und Bussen sowie an Haltepunkten und stellten keine Verstöße gegen die Mundschutzpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln fest. Alle Fahrgäste waren in Besitz einer Mund-Nase-Bedeckung. In wenige Fällen trugen Fahrgäste ihre Masken zunächst nur um den Hals, setzten aber beim Anblick der KVD-Patrouillen umgehend die Mund-Nase- Bedeckungen korrekt auf.

In Einzelfällen trugen Mitarbeiter*innen geöffneter Geschäfte bei Kontrollen von Läden nicht die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen bei gleichzeitig nicht vorhandenen

Schutzmaßnahmen wie Trennvorrichtungen. Diese Verstöße wurden mit einem Bußgeld von 250 Euro belegt.

Nach wie vor sind die Beamt*innen des KVD gemeinsam mit weiteren Mitarbeiter*innen des Bereichs Öffentliche Ordnung – im Schichtbetrieb sind hierfür 42 Personen des Bereichs im Einsatz – unterwegs, um generell die Einhaltung der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Infektionen zu überwachen und durchzusetzen. Im Zuge dessen hat der KVD seit 1.

April 2020 rund 2.300 Kontrollen durchgeführt und ab diesem Zeitpunkt hat der Bereich Öffentliche Ordnung mehr als 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Seit Geschäftsinhaber*innen die Möglichkeit haben, ihre Läden wieder zu öffnen, überprüft der KVD, ob bei den Öffnungen die Vorgaben der Landesregierung eingehalten werden. Die

Einsatzkräfte haben seit 20. April 2020 in diesem Bereich rund 700 Kontrollen durchgeführt und die Geschäftsinhaber*innen über die umzusetzenden Hygienemaßnahmen informiert. So haben Ladenbetreiber*innen dafür zu sorgen, dass nur eine geringe Anzahl an Kund*innen gleichzeitig in das Geschäft Einlass erhält, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Bei Verstößen drohen den Geschäftsinhaber*innen Bußgelder bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Die überwiegende Mehrheit der Geschäftsinhaber*innen hielt sich an die Vorgaben. Der KVD schritt in Einzelfällen ein, wenn sich beispielsweise Warteschlagen vor Geschäften bildeten oder die Abstände zwischen Kund*innen zu gering zu werden drohten. Falls die Geschäftsinhaber*innen hier keine Abhilfe schufen beziehungsweise den Anweisungen der Einsatzkräfte nicht

nachkamen, schloss der KVD den Laden.

Die Einsatzkräfte kontrollieren ebenfalls weiterhin, ob die Menschen das Kontaktverbot befolgen. Wenngleich die Mehrheit der Bevölkerung diesen Vorgaben nachkommt, sind Verstöße von uneinsichtigen Personen nach wie vor an der Tagesordnung. An Kontrollen und Streifengängen zur Einhaltung des Kontaktverbots wirken mehr als 150 städtische

Personalkräfte im Schichtbetrieb mit. Neben den Beamt*innen des KVD sind dies unter anderem Lebensmittelkontrolleur*innen und weitere Mitarbeiter*innen der Abteilung Gaststätten, Lebensmittelüberwachung und Gesundheit, Hilfspolizist*innen des Bereichs Straßenverkehr sowie Mitarbeiter des Abfallvollzugsdienstes des Bereichs Umwelt. Der Bereich

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Sport überwacht die Sportanlagen, die Spiel- und Bolzplätze übernehmen die Mitarbeiter*innen des Bereichs Jugendförderung und Erziehungsberatung. Dass die Allgemeinverfügung in den Park- und Grünanlagen eingehalten wird, überprüft der Bereich Grünflächen und Friedhöfe.

Auch aus den Bereichen Kultur, Schulen, Jugendamt und Kindertagesstätten sind Mitarbeiter*innen im Einsatz.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck ruft Ludwigshafens Bürger*innen auf, der Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV weiterhin konsequent nachzukommen, um andere Personen so gut wie möglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. "Jeder Mensch kann mit der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und persönlich mit verantwortungsvollem Handel zur Eindämmung von Corona-Infektionen beitragen", ergänzt sie. "Die Hygiene- und Abstandregeln helfen, die Verbreitung des Virus zu unterbinden."

Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz hebt hervor, dass die Stadtverwaltung weiterhin alles Notwendige unternehme, um die Zahl der Neu-Infektionen einzudämmen. "Mein Dank gilt allen an den Kontrollen Beteiligten, die nunmehr seit Wochen durch ihre große

Einsatzbereitschaft und Flexibilität maßgeblich dazu beitragen, um eine massenweise Zunahme der Corona-Erkrankungen in Ludwigshafen zu verhindern", betont er.

 

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