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Karl-Berberich-Schule Bruchsal - Generalsanierung Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

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Academic year: 2022

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Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21.21-272.21-4648955

Sitzungsvorlage KT/29/2019

Karl-Berberich-Schule Bruchsal - Generalsanierung Genehmigung der Entwurfsplanung mit

Kostenberechnung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

17 Kreistag 09.05.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag genehmigt die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und fasst den Baubeschluss.

I.Sachverhalt

Planung

Der Landkreis Karlsruhe stellte im März 2018 im Rahmen des kommunalen Schulsan- ierungsfonds einen Förderantrag für die umfassende Sanierung der Karl-Berberich- Schule Bruchsal (Schule für geistige Entwicklung). Die Schule ist Bestandteil des „Ge- bäudesanierungsprogrammes kreiseigener Schulen 2017“, welches im Kreistag am 18.05.2017 vorgestellt wurde. In seiner Sitzung vom 05.07.2018 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) darüber informiert, dass der Förderantrag der Karl- Berberich-Schule Bruchsal mit einer Fördersumme von 1,48 Mio. € bewilligt wurde.

Das vierteilige Gebäudeensemble der Karl-Berberich-Schule in Bruchsal besteht aus einem Schulgebäude, Sporthalle, Schwimmbad und Kindergarten mit Frühberatung.

Von der Förderung sind Sporthallen, Schwimmbäder und Kindergärten ausgeschlos- sen, weshalb sich die nachstehende Sanierung alleinig auf das Schulgebäude bezieht.

Das Planungsteam für die Generalsanierung besteht aus folgenden Büros:

- Architekturbüro Sand und Partner aus Waghäusel für Gebäudeplanung - Ingenieurbüro Bath aus Karlsruhe für Heizung, Lüftung und Sanitär - Büro Kurz und Fischer aus Bretten für Elektrotechnik

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Az.: 21.21 - 272.21 - 4648955

Seite 2 Aufgrund der lärmintensiven Arbeiten ist es nicht möglich, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, was zur Folge hat, dass der schulische Betrieb inklusive Verwaltung ausge- lagert werden muss. Der Kindergarten, die Sporthalle und das Schwimmbad sind da- von nicht betroffen und können weiter betrieben werden.

Für die Fortführung des Schulbetriebs konnte als Interim das Gebäude in der Schna- bel-Henning-Straße 34 in Bruchsal gewonnen werden. Bislang wurde dieses von der Stadt Bruchsal als Anschlussunterbringung für Asylbewerber genutzt. Aufgrund des Auszugs der Nutzer wird nun mit dem notwendigen Rückbau begonnen.

Beschreibung Sanierung Schulgebäude

- Fassadendämmung

- Sanierung der Technischen Gebäudeausrüstung (Frisch- und Abwasseranlagen, Zu- und Abluftanlagen)

- Innensanierung (Sanitäreinrichtungen, Böden, Decken, Türen, Wände)

- Erneuerung der elektrotechnischen Installationen (Elektro-, Daten- und Telefonver- kabelung, Beleuchtung, Brandmelde- und RWA-Anlage)

Die Planungen, welche im Vorfeld mit der Schulleitung abgestimmt wurden, umfassen unter anderem die Zentralisierung der Verwaltung im 1. OG. Nach der Generalsa- nierung stehen der Karl-Berberich-Schule 13 Klassenräume, sechs Förder- und The- rapieräume sowie vier Werkräume zur Verfügung. Am 12.03.2019 fand gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt ein Elternabend statt, bei dem umfangreich über die bevor- stehenden Sanierungsarbeiten und das Interim berichtet wurde. Die Planungen er- hielten allgemeinen Zuspruch.

Die vertiefende Kostenberechnung für die Generalsanierung schließt mit einer Ge- samtsumme von 4.300.000 € ab. In nachfolgender Tabelle ist die Kostenberechnung für die Kostengruppe 200 - 700 dargestellt:

Schulgebäude Kostenberechnung in Euro Brutto

KGr. 200 Erschließung 0,00

KGr. 300 Baukonstruktion 1.325.941,40

KGr. 400 Technik 2.058.441,04

KGr. 500 Außenanlagen 38.390,00

KGr. 600 Ausstattung 50.000,00

KGr. 700 Baunebenkosten (Honorare) 809.200,00

Aufrundung und Unvorhergesehe- nes

18.027,56

Gesamtsumme: 4.300.000,00

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Az.: 21.21 - 272.21 - 4648955

Seite 3 Zeitlicher Ablauf

Da für beide Gebäude bereits der Bauantrag gestellt wurde, ist unmittelbar nach der Vorberatung in der AUT-Sitzung am 21.03.2019 mit den erforderlichen Ausschreibun- gen begonnen worden, damit die Vergaben im AUT vom 06.06.2019 getätigt werden können.

Ende Juli 2019 wird der Umzug in das Interimsgebäude stattfinden, so dass im An- schluss mit der Sanierung gestartet werden kann. Durch den dann möglichen „stö- rungsfreien“ Sanierungsablauf kann das Schulgebäude bis Juli 2020 ertüchtigt werden und der Schulbetrieb nach den Sommerferien 2020 wieder aufgenommen werden.

Aus förderrechtlichen Gründen muss die Maßnahme bis 31.12.2022 abgenommen und bis zum 31.12.2023 vollständig schlussgerechnet sein.

Der AUT hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 21.03.2019 die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Reali- sierungsbeschluss zu fassen.

Ferner hat auch der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 04.04.2019 die sel- bige Empfehlung an den Kreistag einstimmig ausgesprochen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Im Finanzhaushalt wurde für die investive Maßnahme Mittel in Höhe von 250.000 € (2018) und in Höhe von 750.000 € (2019) eingestellt. Die Mittel für die Jahre 2020 und 2021 müssen in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Im Zuwendungsbescheid des Schulsanierungsfonds vom 11.06.2018 werden Mittel in Höhe von 1.477.000 € als Einnahme zugesagt.

III. Zuständigkeit

Der Kreistag ist nach § 5 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zu- ständig für die Entscheidung über die Ausführung von Bauvorhaben und die Ge- nehmigung der Bauunterlagen bei Gesamtkosten von mehr als 2.500.000 €.

Referenzen

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