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Erlaubnis für Tiergehege

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Academic year: 2022

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Antrag auf Erteilung einer

Erlaubnis für Tiergehege

nach § 43 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m.

§ 56 Landesnaturschutzgesetz

Senden Sie das ausgefüllte Formular an:

Kreis Steinfurt Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt

oder per Mail: amt39@kreis-steinfurt.de oder per Fax: 02551 69-2996

Tierart/Rasse Anzahl

Angaben Antragsteller/in

Faxnummer Telefon-/Handynummer

E-Mail

Straße Hausnummer

Ort Postleitzahl

Vorname Name

ggfls. Homepage Beruf

Geburtsdatum Geburtsort

Hiermit beantrage ich eine Erlaubnis nach § 43 BNatSchG i. V. m. § 56 LNatSchG für Tiergehege für folgende Tierarten:

ggfls. auf gesondertem Blatt fortführen

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Räumlichkeiten und Einrichtungen

Vorgesehen Einrichtungen, wie Käfige, Terrarien, Stallungen oder sonstige Gehege (exakte Angaben hinsichtlich der Größe, Besatzdichte, Gestaltung und Anordnung in den vorhandenen Räumlichkeiten bzw. auf dem Betriebsgelände):

Räumlichkeiten und Einrichtungen Gehegegröße in m²

Flurstück(e) Flur

Straße Hausnummer

Ort Postleitzahl

Standort des Geheges

Art der Tierhaltung Zucht Haltung Vertragstierarzt Vertragstierarzt

Angaben der antragstellenden Person:

Wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das BNatSchG / LNatSchG eingeleitet oder durchgeführt?

ja nein

Wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Artenschutzrecht eingeleitet oder durchgeführt?

ja nein

Wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet oder durchgeführt?

ja nein

Wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das BNatSchG / LNatSchG eingeleitet oder durchgeführt?

ja nein

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Die dem Antrag beigefügten Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

Ort, Datum Unterschrift

Folgende Unterlagen des Antragstellers sind beigefügt

Nachweise zur Sachkunde der verantwortlichen Personen für die beantragte Tierhaltung (beruflicher Werdegang, Zeugnisse etc.)

Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie Grundrissskizze und/oder Baupläne der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Tätigkeit genutzt werden

Hinweis

Eine eventuell erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ist gesondert zu beantragen.

Erklärung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir gemachten Angaben. Mir ist bekannt, dass eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis unwirksam ist und jederzeit zurückgenommen werden kann. Ich verpflichte mich, Änderungen des Sachverhaltes unverzüglich der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Mir ist bekannt, dass Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Artenschutzrecht eingeleitet oder durchgeführt?

ja nein

Wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet oder durchgeführt?

ja nein Bei ja: Angabe von

Verfahrensangaben Bußgeldhöhe

Strafmaß Zeitpunkt

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Hinweise zum Datenschutz

gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Soweit es für die Durchführung des Anzeigeverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).

1. Verantwortlicher

Kreis Steinfurt | Der Landrat

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Telefon 02551 69-0

post@kreis-steinfurt.de www.kreis-steinfurt.de 2. Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Steinfurt

Datenschutzbeauftragte/r

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Telefon 02551 69-1285

datenschutz@kreis-steinfurt.de 3. Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2 – 4 | 40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0 | Fax 0211 38424-10 poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de 4. Datenerhebung:

Die im Anzeigeverfahren erhobenen Daten und Nach- weise sind erforderlich, um Ihren Bestandsverände- rungsanzeige prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchsta- be c und e DS-GVO

5. Datenerhebung bei anderen Stellen

Sofern für die Klärung der Anzeigevorausset- zungen weitere Daten erhoben werden müs- sen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Bundeszentralre- gister, Gewerbezentralregister, Aspe Management).

6. Datenweitergabe an Dritte

Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, die Daten im Einzelfall an an- dere Stellen weiter zu geben (z. B. Untersuchungsäm- ter, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Stellen für statistische Erhebungen). Die Datenweiter- gabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.

7. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Anzeigeverfahrens und im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechts- bereiches nicht mehr erforderlich sind.

8. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Ein- schränkung der Verarbeitung Ihrer personenbe- zogenen Daten, auf Widerspruch und Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespei- cherten personenbezogenen Daten wünschen, wen- den Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlan- gen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Unter den Einschränkungen des Art. 21 Abs. 1 DS- GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung perso- nenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftrag- te für Datenschutz und Informationssicherheit Nord- rhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde wenden.

Referenzen

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Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvoll- ständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16

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Beachte: Diese Definition bedeutet, dass Metadaten Daten sind, das Präfix Meta- wird nur durch den Kontext bestimmt und kann im Prinzip beliebig geschachtelt werden..

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter www.mainz.de/dsgvo. Ort | Datum

Neustadt Oberstadt Weisenau Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter www.mainz.de/dsgvo. Ort | Datum Unterschrift

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