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TOP 23 - Pflegekinder im Ausland

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In der Senatssitzung am 16. November 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

09.11.2021 L 10

Vorlage für die Sitzung des Senats am 16.11.2021

„Pflegekinder im Ausland“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)) A. Problem

Die Abgeordneten Timke und Beck (Bürger in Wut) haben für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche, die sich aus Fürsorgegründen in behördlicher Obhut der Städte Bremen oder Bremerhaven befanden, wurden im Zeitraum zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.07.2021 zur intensivpädagogischen Erziehungshilfe bei Familien im Ausland untergebracht (bitte getrennt nach Jahren und Kommunen ausweisen)?

2. In welche Länder wurden die Kinder und Jugendlichen aus Frage 1. verbracht und wie hoch waren die von den Kommunen zu tragenden Kosten für die Hilfen zur Erziehung durch Familien im Ausland (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)?

3. In wie vielen Fällen mussten Maßnahmen der intensivpädagogischen Erziehungshilfe bei Familien im Ausland im o. g. Zeitraum vorzeitig abgebrochen werden und welche Gründe haben die Behörden zu dieser Entscheidung jeweils bewogen?“

B. Lösung

Der Senat beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Zwischen dem 1. Januar 2017 und 31. Juli 2021 hat das Jugendamt Bremen im Rahmen von intensivpädagogischen Maßnahmen gemäß § 35 SGB VIII vier Jugendliche bei Familien im Ausland untergebracht. Dabei hat es sich in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils eine Person gehandelt, im Jahr 2019 waren es zwei Personen.

Das Jugendamt Bremerhaven hat keine Kinder oder Jugendliche im Ausland untergebracht.

Zu Frage 2:

Die Träger der Maßnahmen haben in den genannten Fällen mit den Ländern Polen, Rumänien und Spanien kooperiert.

Die Kosten beliefen sich in 2017 auf rund 75.000 Euro, in 2018 auf rund 94.000 Euro, in 2019 auf rund 106.000 Euro, in 2020 auf rund 95.000 Euro und bis Juli 2021 auf rund 8.000 Euro.

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2 Zu Frage 3:

In einem Einzelfall wurde die Maßnahme auf Wunsch des jungen Menschen frühzeitig beendet. Das Einverständnis der Jugendlichen ist eine Grundvoraussetzung für die Maßnahmen im Ausland.

C. Alternativen Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Finanzierung der Maßnahmen findet als Sozialleistung im Einzelfall als notwendige Maßnahme nach dem achten Sozialgesetzbuch, Hilfe zur Erziehung statt.

Der dargestellte Sachverhalt betrifft schutzbedürftige Minderjährige aller Geschlechter.

Aufgrund der geringen Fallzahl wird auf eine genaue Ausweisung nach Geschlechtern verzichtet, um Rückschlüsse auf konkrete Jugendliche nicht zu ermöglichen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale Informationsfreiheitsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 09.11.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Timke und Beck (Bürger in Wut) in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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