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Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (Entwicklungs- und Koordinationsleistungen) vom 16.02.2018

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Vemagsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnumnier/Kennung Auftragnehmer: V11195/3011110

Seite 1 von 7

Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen |

Zwischen Der Senator fQr Justiz und Verfassung Richtweg 16-22

28195 Bremen

— tm Folgenden „Auftraggeber" genannt—

und Dataport

Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10 > 14

24161 Altenholz

— im Folgenden „Auftragnehmer' genannt—

wird folgen der Vertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projrfit-/Vertragsbeeeichnung

Dienstleistungen im e2P-Unnfeld

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

□ nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 0 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2

zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet.

2 Vcrtragsbcsüindteile

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

- dieser Vertrag [Seiten 1 bis 7) mit Anlage{n) Nr, 1 und 2 {die Reihenfolge der Anlagen ergibt sich aus Nr.

3.Z.1)

- Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (AVB) in der bei Vertragsschiuss geltenden Fassung (s.

11.1)

— Ergänzende Veitragsbedingungen für die Erbringurrg von IT-OiertäUeislürigen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss gsitendön Fassung

— Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, siaweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist

Die FTril *gekenrzeichnelen Begriffe sind am Ende der FVB-IT Dieiisdeislung defnlerl

Fassung vom (11, April 2002. glittig ab 01 Mai 2002

(2)

Vertrags nummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V11l96f30lllf0

3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen

Der Auftragnehmsf erbringt für den Ajftraggeber folgende Dienstleistungen:

3.1.1 □ Beratung

3.1.2 □ Projektleitungsunterstützung 3.1.3 □ Schulung

3.1.4 □ Einführungsunterstützung 3.1.5 □ Betreiberieistungen

3.1.6 IZI Beriutzeiunterstützungsleistungan

3.1.7 ö Pfoviderleistungen ohne Inhaltsvarantwortlichkeit

3,1.6 ^ sonstige Diens^eistungen: Beretuigsleistungen gern. Pesitionsbeschreibung in der Anlage Z

3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers 3.2.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer lu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus

□ folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom

Anlage(n) Nr.

Q der Leistungsbeschreibung des ,'tuftragnehmers

AnlageCn) Nr.

S folgenden weiteren Dokumenteri;

Ansprechpartner Anlag9(n) Nr, 1 Preisblatt Festpreis 2

Es gelten die Dokumertte in S obiger Reihenfolge

□ folgender Reihenfolge:

3.2.2 S Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hin- weisen, wenn diese für den Auftragnehmer ertrennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbrin- gung der vertraglichen Leistungen haben,

3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (i, B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten):

3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwlrkungsleistungen des Ajftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren;

Seils 2 von 7

Die mit * gekennieichneten Begriffe sind am Ende der EVS-lT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01 Mai 2C02

(3)

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V11195f301111Q

s«it«i 3 von 7

Ort der Diensfleistungen I Leistungszeitrauin

4.1 Oft der Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers 4.2 Zeiträume der Dienstleistungen

Leistungen (gemäß Nummer 3.1] Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum ;

Beginn : Ende Beginn Ende

i Gern. 3.1.8 I.,.. ,,, ... .. ,. , 01.09.2016 31.12.2017 \

i

1 j !

4.3 Zeiten der Dienstleistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers "werden erbracht,

4.3,1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag bis von 09:00 ^ bis 13:00 Uhr 14.3.2 Während sonstiger Zeiten

bis von bis bis

an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis

Uhr Uhr Uhr

i5 Vergütung gern. Preisbiatt Anlage Z 5.1 □ Vergütung nach Aufwand

mit einer Obergrenzenregelung gern.

Bezeichnung des F^rsonals/der Leistung (Leistungskategorfe)

Preis innerhalb der Zeiten gemäß 4.3.

Pos. 1 SAP-Artikel- j j j Mengen-

Nr. j Mr.

1

Artikelbezeichnung/-code j Menge | einhett Einzelpreis

1

Reisezeiten

E Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet

r~|

Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt gern.

VergQtungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt veranbart

□ gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung

□ gemäß Nr. 11.5.1/11,5.2

I

□ anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr,

Die mit * gekennzeichneten Degriffe sind am Ende cer EVB-IT Dienslleislung delinferl.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01 Mai 2002

¥

(4)

VertragsnummerfKennung Auftraggeber VertragsnummerfKennung Auftragnehmer: V11195/3011110

Seite 4 von 7

• 5.2 ^ Festpreis

Der einmalige Festpreis und der jährliche Festpreis setzen sich gern. Anlage 2 zusammen.

Die Rechnungsstellung des eifimaligen und des jährlichen Festpreises erfofgi gern. Anlage 2.

Preisändercngen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gern. Nr. 11.5.1 / Nr. 11.5.2 vor

□ Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gern.

5.3 Reisekosten und Nebenkosten

S Reisekosten werden nicht gesondert vergütet

□ Reisekosten werden vergütet gemäß

1^ Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Q Neben kosten werdenvergütetgemäü

6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnfssen (ergarizend lu / abweichend von Elfrer 4 EVa-IT Dienstfelstung)

6.1 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber bereditigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrech-

te* an den Dienstieiatungsergebnissen einzuräumen:

6.2 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den

Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

6.3 □ Abweichend vor Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleisiungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwen- dung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, be- rechtigL

6.4 Q Sonstige Nutzungsieditsvereinbamngen

7 Verantwortliche Ansprechpartnersiehe Anlage 1 des Auftraggebers:

des Auftragnehmers:

S Mitwirkung sie Istungen des Auftraggebers

^ Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:

B.1 Der Auftraggeber benennt gern. Anlage 1 Ansprechpartner mindestens zwei Mitarbeiterin- nen/Mitarbeiter. die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

8.2 Änderungen der Anlage 1 Ansprechpertner sind Unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfürwird ei- ne neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefiillt Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kun-

istan j senden.

Die mit' gekennzeichneten Begriffe sind am Eade der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom ül, April 2002.güife ab 01 Mal 20C2

denbetreuer zur Verfuq gestellt, Die neue Anlage

[zi

(5)

Vertragsnumtner/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V1119Sf3011110

II

9 Schlichtungsverfahren

□ Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart:

10 Versicherung

Q Der Auftragnehmer weist nach, dass die HaftungshOchstsummen gemäß Ziffer 9.2,1 EVB-IT Dienst- leistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Jndustrietiaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem MItgledsstaat der EU enteprioht

Die mit ‘ gekennzeichneten Begdffe ainct am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert, Fassung vom Ol, April 2002. gültig ab 01. Mai 2002

(6)

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer; V1119S/3011110

SetEte von T, 11 Sonstige Vereinbarungen

11.1. Allgemeines

Die AVB und die Dataport Datenschutz-Leitlinie sind im Internet unter www datacort.de veröffentlicht 11.2. Umsatzsteuer

Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen In Ansehung ih- rer Alt, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Um- satzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch ei- ns Steuerbehörde eine Umsaitzsteuerpllicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbe- hörde in Anspruch genommen vftferden. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer In voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend.

11.3. Verschwiegenheitspflicht

Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzüche Bestimmun- gen dem nicht entgegenstehen,

11.4. Bremer [nfomnaUonsfreiheilsaesetz

11.4.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Bremischen Irtformationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Er wird gemäß

§ 11 im zentralen elektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffenttrcht Unabhängig von einer Veröffentlichung kann er Gegenstand von Auskunftsantr^gen nach dem BremlFG sein.

11.4.2. Q Optionale Erklärung der Nichtveröffentlichung

Der Auftraggeber erklärt mit Auswahl dieser Option, dass der Auftraggeber diesen Vertrag nicht im Informationsregister veröffentlichen wird. Sollte wahrend der Vertragslaufeeit eine Absicht zur Veröf- fentlichung entstehen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich informienen.

11.5. Preisanpassunoen

11.5.1. Preisanpassungen von Leistungsentgelten(siehe Punkts,1 AVB);

Ergibt sich das Leistungsentgelt nicht aus dem Dataport Servicekatalog, so kann es frühestens 12 Mona- te nach Vertragsschluss erhöht werden. Weitere Erhöhungen können frühestens nach Ablauf von jeweils weiteren 12 Monaten gefordert werden, Eine Erhöhung ist dom Auftraggeber mitzuteilen und wird frühes- tens 3 Monate nach Zugang der Mitteilung wirksam. Im Falle einer Erhöhung des Leistungsenlgelts hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag für die von der Erhöhung betroffenen Leistungen frCihesfens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Leistungsentgelte innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% der zuletzt gültiger Leistungsentgelte überschreiten sollte

11.5.2, PreisanpassungvonLeistungsentgelteneinesUnterauftragnehnners(siehePunkt3.1.2AVB

Der Auftragnehmer behält sich vor, Preiserhöhungen für Leistungen, die von Unterauftragnehmern bezo- gen werden, an den Auftraggeber auch unteijährig weiterzugeben, soweit der Auftragnehmer dieses dem Auftraggeber mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich ankündigt. Im Falle einer Preiseftiötiung um mehr als 5% ist der Auftraggeber berechtigL den Vertrag für die von der Erhöhung betroffene Leitung in- nerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen,

11.6. Ablösungen von Vereinbarungen 11.6.1. Vorvereinbarung:

Mit diesem Vertrag wird eine die Vorveretnbarung 4901176 abgelöst Rechte und Pflichten der Vertrags- parteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksamwerdens ausschiielHicn nach diesem Vertag.

11.7. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt am 01.09.2016 und endet am 31.12.2017.

D»e mit ' geKenrzeichnelen Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert Fassung vom 0'. April 2002, güHig ab 01 Msi 2002

(7)

Die mit * gekennzeichneten Begnffe sind em Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom Dl. April 2002. gültig ab 01. Mai 2002

Biel

(8)

Ansprech Partner

zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen DIenstterstungen Im eZP-Umfeld

Vertrags nummer/Kennung Auftraggeber:

Auftraggeber; Der Senator für Justiz und Verfassung Richtweg 16-22

28195 Bramen

Rechnungsempfänger: Der Senator für Justiz und Verfassung Richtweg 16-22

28195 Bremen

Der Rechnungsempfänger ist immer auch de Zentraler Ansprechpertner des

Auftragnehmers gen. Nr. 7 EVB-IT:

Vertragliche Ansprechpartner des Auftraggebers gern. Nr. 7 EVB-IT

Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers gern. Nr. 8,1:

Technische Ansprechpartner des Auftraggebers:

Andern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gern. Nr. 8.2 B/B-IT ohne die Einleitung eines Anderungsvertrages ausgetauscht.

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(9)

Anlage 2 zum V11195/3011110 gültig in der Zeil vom 01,09.2016 bis 3112.2017

Preisblatt

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen

zahlt der Auftraggeber einen einmaligen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus

Gesamtpreis: 49.980,00 €

Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen:

Die Pos, 10 wurde bereits abgerechnet.

Preisblatt erstellt am 26.01.2018

Gemäß Dataport-Servicekatalog - ArtikellisJe Version 2.3 Seite 1

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