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Weidenkätzchen in der Natur lassen

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 09.04.2020 PM 030-20/20 LFG Naturschutz

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S. 1 Osterstrauß: BUND Naturschutz appelliert

Weidenkätzchen in der Natur lassen

Ein Frühlingsspaziergang bietet gerade in der aktuellen Krisen-Phase dringend nötige Abwechslung und Erholung. Ostern steht vor der Tür und es ist verlockend – da geschlossene Gartenmärkte dieses Jahr keine kommerziell gezogenen Weidenzweige anbieten können - sich dabei einen Strauß Palmkätzchen oder Wildblumen zu pflücken. Doch der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) bittet um Rücksicht auf die Natur: „Wildbienen und Schmetterlinge brauchen gerade jetzt jede Nahrungsquelle. Die blühenden Weiden oder Schlüsselblümchen sind mit ihrem Pollen und Nektar für sie in dieser noch blütenarmen Zeit ganz wichtig“, appelliert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Genießen Sie die Schönheit der aufblühenden Natur und das Brummen und Summen an den Kätzchen am besten in der Natur. Für den Osterstrauß eignen sich auch Triebe von noch nicht blühenden Sträuchern oder Bäumen“. Für die Wohnung dagegen problemlos genutzt werden können Zweige der Forsythien, denn sie produzieren weder Nektar noch Pollen und sind für Insekten damit wertlos.

Die dekorativen Weidenkätzchen sind die Blüten der Weiden und erscheinen noch vor den Blättern am Zweig. Sowohl die männlichen als auch die weiblichen Weiden-Kätzchen haben am Grund jeder

Einzelblüte Nektardrüsen. Wenn Wildbienen, Honigbienen, Hummeln, Käfer, Schmetterlinge oder andere Insektenarten sie als Nahrung nutzen, werden die Blüten der Weiden durch sie bestäubt.

Vor allem Salweiden mit ihren flauschigen Kätzchen sind für

Ostersträuße beliebt. Aber gerade die Salweide mit ihrer frühen und sehr reichen Blüte ist auch bei Insekten sehr beliebt. Sie ist auch für die Honigbienen die erste Massennahrung. Und auch Vogelarten wie der Zilpzalp oder Meisenarten saugen den nahrhaften Nektar gerne. Später im Jahr sind auch die Blätter beliebt, allein die Salweide dient für die Raupen von 37 Schmetterlingsarten als Nahrungspflanze. In der Natur kommt die Salweide als Pionierart gerne an Waldrändern oder lichten Waldstellen vor.

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S. 2 Durch die warmen Sonnenstrahlen der letzten Woche sind schon etliche

Insekten unterwegs. Erste Wildbienen, Honigbienen, aber auch Schmetterlinge wie Zitronenfalter oder Kleiner Fuchs, die als Schmetterling überwintert haben. „Sie sind nach dem Winter

geschwächt und dringend auf jede Nahrungsquelle angewiesen“, erklärt die Artenschutzreferentin beim BUND Naturschutz, Christine Margraf.

Fast 60 Wildbienenarten besuchen in Süddeutschland blühende Weidenkätzen, um dort Pollen zu sammeln. Davon sind zehn Arten ausschließlich auf Weiden angewiesen. Im Jahresverlauf werden die Weidenarten von über 1000 Insektenarten genutzt.

Sie können auch als Gartenbesitzer viel für Insekten tun: Pflanzen Sie verschiedene heimische Sträucher und Kräuter, die möglichst weit über das Jahr verteilt blühen. Im Frühjahr bieten zum Beispiel

Schlüsselblumen, Lungenkraut, Lerchensporn oder Sträucher wie die Kornelkirsche und die Schlehe für Insekten wichtige Nahrung,

Hintergrund:

Es gibt etwa 500 Arten von Weiden. Davon sind 30 in Mitteleuropa heimisch, zudem gibt es viele Hybridformen. Sie sind vorzugsweise an oder in der Nähe von Gewässern zu finden.

In der freien Natur dürfen wilde Weidenkätzchen-Zweige zwischen dem 1. März und dem 30. September nach dem Naturschutzgesetz nicht abgeschnitten werden:

§39 Bundesnaturschutzgesetz, Abs. 5 (2): „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,“

Das Abschneiden von Zweigen fällt nicht unter das Verbot, wenn es keine wesentliche Beeinträchtigung bedeutet (Kommentar Schumacher zum Bundesnaturschutzgesetz).

Dann gilt die sogenannte Handstraußregelung (§39, Abs. 3), die aber durch spezielle Schutzbestimmungen, Betretungsverbote und den speziellen Artenschutz (keine Störung brütender Vogelarten) eingeschränkt wird.

Zusatzinfo des BN zu Wildbienen:

https://www.bund-naturschutz.de/tiere-in-bayern/wildbienen.html Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf Tel. 0 89/ 54 82 98-63

E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de

Anlage: Bild ‚Honigbiene an Salweide‘ - Bildautor Johannes Selmansberger honorarfreie Verwendung bei Nennung des Autorennahmens

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