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Aus dem Arabischen übersetzt

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Zur Geographie und Slatlsiik des nördlichen Libanon.

Aus dem Arabischen übersetzt ') von Prof. Fleischer

Das Gebirge es-Suf (der nördliche Libanun) zcrrdlll in sieben Sieuei'- bezirke (mukäta'ät):

1) Das eigentliche ei-Süf:

a) es-Süf es-snwei|^ani, 6) es-Suf el-haiti ').

2) e 1 - M a n ä s i f.

3) es-Sahhär *).

4) el-6arb:

a) el - 6arb el-a'lä, 6) el-Garb cl-adna 5) el-6urd.

6) e 1 -' A r k ü b :

n) el-Arküb el - a lä , 6) el-Arküb el-adnä.

7) el-Metn »).

In diesen Steuerbezirken giebt es folgende Standesherren , i_.*.AoLitl jjö : 1) in es-§üf el-haiti die Renü (iambeläl, Ja^Li» _jÄj

2) in cl-Manäsif die Benü Abi Neked, lAXi

1) L'nd vorgetragen bei der Generalversamml. zu Erlangen, am 1. Oct.

1851. D. Red.

2) Der gelehrte Syrer, von welchem das Obige herrührt, hat mir die Nennung seines Namens bei der Verölfentliehung gerade dieser Miuheilungen ausdrücklich untersagt (L|ÄA*»>i j^='^ f^^. ^jl+i*' ^>JJ>j' ^^Ls iLo\ LJuJI^j und ich wage seinem Verbote nieht die etwas künstliche Den tung zu geben, als beziehe es sich bloss auf eine etwaige Herausgabe der Urschrift. Mit der Zeit werden sich unsere morgenländischen Freunde holfenl¬

lich gewöhnen, solchen schlichlen Realien auch für sich selbst die Bedeutung und den Werlh beizulegen , welche sie für uns haben. Unsers aufrichtigsten

Dankes dafür können sie jedenfalls versichert seyn. F 1.

3) j^jijk^tj nicht ^,h*-^t, wie in ito&tnson's Palästina, deutsche Uebers., III, S. 945.

4) jL^iJI, nicbt ^LswJi, wie in Roi. Pal,, III, S. 947.

. 5) Bei Boh. III, S. 948, gleichbedeutend el-Garb el-faukäni und el- Garb et-tuhläni , das obere und das untere Garb.

6) Bei ilo6. a. a. 0., S. 943 IT., ist der Libanon , so weit er unler der Herrschaft des Emir Besir stand , in 19 Districte gelheilt, von denen die obengenannten dem Gebirge es-Süf, dem vierten Districte, als fiinfler, sechster, siebenter, neunter, zehnter und eilfter District beigeordnet sind.

Mit der obigen Eintheilung stimmen „ die sieben Districte des Libanon "

Bd. V, S, 501 Z. 12, überein.

7) S. Bd. V, S. 499 Z. 9 m. d. Anm.

(2)

Fleischer, zur Geographie u. Stalislik des nördl. Libanon.

3) in el-(xarb el-a'lä die Benü Telhük, jJs^äLi , 'n el-6arb el-

adnä die Benü Raslln,

4) in el-(inrd die Benü 'Abd-el-melik , u^Ul tX*c ji-i.

5) in el 'Arküb el-a'l& die Benn 'l-'ld, lX-ajcJI yJ^i, >" el-'Arkäb el-adnä die Benu 'I-'Im Ad, t>L;>Jl ^if .

6) in el-Metn die Benü Abi 'I-lnma', ^«Ut J^l .

Jede dieser Familien rührt die Oberherrschaft über den Stcuerbezirk , in welchem sie ansässig ist ; nur die Benü Abi Neked führen zugleich mit der Oberherrschaft über el - Manusif auch die über es - Sah^är. Wiederum die Oberherrschaft über alle diese Familien führen die- Benu' s-Sihäb, i_jL|.äJt^Äj ')| in Gemässheit eines Herkommens, welches seit andertbalb- hundert Jahren besteht, deren erstes das J. d. H. 1109 (Chr. 1698) ist, in welchem die Herrschaft der Fürsten Benü .Ma'n ') erlosch. Das einzige Kind des letzten derselben, des Fürsten Ahmed, war eine Tochter, mit welcher Fürst Beiir, einer der Sihäbiden , die das an e^ Süf grenzende

Wudi-et-Teim besassen, sich vermählt hatte, weswegen er von seinem

Schwiegervater zum Regierungsnachfolger bestimmt wnrde und nach dessen Tode wirklich seine Stelle einnahm. Fürst Beiir starb nach einer neunjäh¬

rigen Regierung kinderlos; ibm folgte Fürst faidar, Sohn des Fürsten Müsü, ebenfalls ein Sihdbide ous WAdt-et-Teim *). Seine nenn Söhne *) wobnten anfangs gemeinschaftlich in Deir-el-kamar, einer der Ort^ljaf- ten von el-.Munisif und dem Regierungssitze Tür das ganze Land. Da aie ober auch die Oberherrschaft über die Stadt Beirut aasübten , so wählten einige von ihnen dieselbe zu ihrem Aufenthaltsorte und residirten da so lange es Gott gefiel , bis sie durch Scbicksalsschläge daraus vertrieben wurden. Sie zerstreuten sich nun im Lande : theils liessen sie sich in el-äarb und der L'mgegend, theils in es-Sahhär, theils in el-fjurd , theils in Kesrawän nieder:

einige von ibnen blieben in Deir-cl-kamar.

Die genannten Familien sind an Würde und Ansehen verschieden : einige

von ibnen haben den Rang und Titel von Kmiren (Fürsten), andere den

von deichen (Aeltesten). Die Emire sind als solche schlechthin von höhe¬

rem Rang als die deiche. Aber jede dieser beiden Classen ist in sich selbst wiederum verschieden abgestuft. Die Emire sind: 1) die Benu 's-Sihäb, 2) die Benü Abi '1-Iuma', 3) die Benü Raslän ; die Seiche: 1) die Benu tiumbelät, 2) die Benu '1 -'Imäd , 3) die Benü Abi Neked, 4) die Benü

1) S. Bd. V, S. 46 IT. , u. S. 484 If.

2) S. Bd. V, S. 54—57, u. S. 483 IT

3) Nach Bd. V, S. 57, war Ahmed's Tochter nicht die Gemahlin ßesir's, sondern Mäsä's, und Ilaidar, Bcsir's Nachfolger, ihr Sohn. Nach derselben (Juelle wurde Be.sir von der hohen Pforte nur als vormundschaftlicher Regent bis zu tjaidar's Mündigkeit eingesetzt (nach Bd. V, S. 501, in Folge seiner Erwählung dureh die Seiche der sieben Districte des Libanon); auch starb er nach S. 55 nicbt kinderlos , sondern hinterliess einen Sohn Mansür , der sein Geschlecht fortpUanzlc.

4) Ihre IVamen s. Bd. V. S. 58, Z. 1—7.

7*

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100 Fleischer, zur Geographie u Slalislik des nördl. Libanon.

Telhük, 5) ilie Benü ' Abd-el-Melik, 6) die Benu 'l-'ld. Wie sie hier a\if- ge/.iihlt sind, so Tolgen sie uuch im Hange auf einander. Jedoch slehl zwi¬

schen den Emiren und den Seichen milteninne noch eine Familie mil dem Tilel el-Mukaddamin (die Vorangestelllen) , nümlich die Benü Muzhir

)

(^.fj* el-Meln; indessen ist vun ihnen nur noch ein einziges Indi¬

viduum Uhrig, welches die Regierung in einer einzigen Ortschaft des genann¬

ten Bezirks führt.

Nach einem allen Herkommen wird kein Mitglied dieser Familien auf Be¬

fehl des Regenten hingerichtet oder gefangen gesetzt oder geschlagen, son¬

dern wenn einer von ihnen ein Verbrechen begeht, so wird er durch Ein¬

ziehung seines beweglichen oder unbeweglichen Vermögens ^jl JUI i_.JIa».j jlÄxJl i^^'l) oder durch Landesverweisung u. dgl. bestraft, ausgenommen

in seltenen F'allen , wenn die Standesherren sehr mochtlos sind und der Regent ihnen seine Ueberlegenheit fühlen lassen will. Aher sogar wenn einer der¬

selben wegen irgend welchen Verbrechens bei ihm in Ungnade gefallen ist nnd dann persönlich zu ihm kommt, behandelt er ihn, was Empfangs- und Begrüssungsweise betrilft, nicht anders uls er sonst zu thun pflegte, ohne die ihm gebührende Achtung durcb Worte oder auf andere Weise geflisscnl- lich zu verletzen; und richtet er ein-ungnädiges Schreiben ^w»">aÄ!t ujIäI^) an.#n, so ändert er darin nichts on den ihm zukommenden Titeln und Ehren¬

bezeigungen ; nur freundschaftliche Formeln und Wendungen vermeidet er, und drückt sein Siegel auf die innere Seile des Blattes , anders als bei einem gnädigen Schreiben (^«tojJt >-jLä^ ), denn dieses besiegelt er von aussen;

derselben Art zu siegeln bedient er sich auch gewöhnlich bei Schreiben an die grosse Masse seiner Unterthanen. Wenn ein Slandesherr persönlich zu ihm kommt, so Gndet zu allen Zeiten folgendes Ceremoniell statt: Ist der Besuchende aus dem Hause Sibab, so steht der Regent bei dessen Eintritt vor ihm auf, steigt von seinem Fussteppich herab und bleibt stehen bis jener zu ihm heran kommt und ihn mit einem Kusse auf die Schulter begrüsst;

ist er aus einem andern Hause, so steht der Regent erst dann auf, wenn der Besuchende ihn zuvor begrüsst hat : ist derselbe aus dem Hause Abu 'I- luma', so küsst er des Regenten Oberarm , isl er aus dem Hause Raslün, seinen Vorderarm ; ist er aber ein Mukaddain oder Seich , so küsst cr den äussersten Rand seines Handtellers nach dem Daumen hin. Was die Unter¬

thanen von niedrigerem Range betrilft , so giebt es deren einige , vor denen der Regent aufsieht , aber erst wenn sie sich auf seine Hand niederbücken, um sie zu küssen ; vor andern slehl er auf wenn sie seinen llandknöchel, vor noch andern , wenn sie seine Finger küssen ; weiter gieht es einige , vor denen er weder aufsieht, noch ibnen seine Hand zu küssen gcstutlel ; der letzten Classe endlich erlaubt er gar nicbl bei ihm einzutreten. Wenn ein Standesherr sich einige Tage im Schlosse des Regenten aufhält, so wird folgendes Ceremuniell bcobacbtel : ist es ein Fürst aus dem llnuse Sihäb, so steht der Regent so ofl vor dem (Jasle auf, als dieser iibiMhanpl bei ihm eintritt; isl es ein Fürst ans einem andern Hanse, so steht der llegeiil Mir

(4)

Fteischei-, zur(jiio(/raphk u. Slalutik des uurdl. Libanon. 10 1

(lern Gaste auf wenn üieicr das erste Mal an jedem Tage bei ihm eintritt^

nicht aber, wenn er nach ein- oder mehrmaligem Abtreten an demselben Tage

wieder zu ibm kommt; isl es ' ein Mukaddam uder Seich, so steht der

Regent erst beim Abschiednehmen vor dem Gaste auf, insofern dieser nicht ein Richterami bekleidet, denn ein Richter nimmt bei dem Regenten denselben Rang ein wie ein Fürst. Das Knlgegengeselzte lindel hinsichtlich des llau|itmanns

^ 1

der Scharwache (^^.AJl ^«.va^j^ statt; dieser nämlieh steht im Range so wenig über dem gemeinen .Mann, dass er sogar dann, wenn er einer Seich¬

familie angehürt, (nach l'ebernabme jenes Amtes) von dem Regenten in per- sünlichem und schriftlichem Verkehr nicht mehr so behandelt wird, wie es vorber zu geschehen pflegte.

Alle diese Bezirksobersten führen über die Bewohner ihrer Bezirke den unbeschränkten Oberbefehl , treiben die von ibnen zu entrichtenden Grund¬

steuern und Regierungsgefälle ^SMÜLiai^^J! l-jJ^^-^'i ^'^^'j^) B*''*"

davon einen festgesetzten Betrag an den Regenten ab, wäbrend ein ihnen von demselben zur Bestreitung ihrer Ausgaben bestimmter Ueberschuss in ihren Händen zurückbleibt. Hat einer ihrer l'nterthanen eine Forderung an einen andern, so verklagt er denselben bei ihnen; verhelfen sie nun dem Kläger zur Erlangung seines Rechtes von Seiten des Verklagten, so ist die Sache abgelhan; wo nicht, so verklagt Ersterer Letzteren weiter bei dem Regenten, welcher dann den Bezirksobersten schriftlich anweist , dem Manne sein Recbt angedeihen zu lassen; tbut er es auch dann nichl, so geht der Kläger von neuem an den Regenten, und dieser schickt nun in Begleitung des Klägers einen Regicrungs- Commissar ab, der die zwischen dem Kläger und seinem Schuldner streitige Sache persünlich abmacht, ohne dass der Bezirksoberste sich darüber beschweren dürfte. Hat aber Jemand eine Forderung an den Bezirksobersten, unter dessen Befehlen er steht, so schreibt der Regent zuerst un diesen; leistet er nicht Folge, so schickt derselbe einen Commissar an ihn ab, der ihn nicbt eher wieder verlässt, als bis der Strcitbandel erledigt ist. Oasselbe Verfubren wird eingeballen wenn die Bewohner eines Bezirkes einen Streit mit denen eines andern baben. Ueberall wo ein solcher Regierungs- Commissar hinkommt, liefert man ihm unentgeltlich alles was er an Speise, Trank, und Futter fiir sein Pferd nöthig hat. Er verlässt seine Station nur auf Befehl seines Herren ; schickt ihm dieser aber den Befehl zur Abreise, so weist er ihm zugleich ein von dem Verklagten zu beziehendes Gralial an, insofern die Klage keine Schuld betrifft , denn in diesem Falle giebt er ihm auch auf den Kläger eine Anweisung. In andern als Schuldsacbcn wird dieses Gralial nach Gutdünken festgestellt, in Schuldsacbcn aber beträgt es 5 p. C.

von der Summe , welche der Kläger empfangen hat. — Die Anwendung vun

Gerängnissslrafe und Schlügen ist den Bezirksobcrslcn gestaltet; kommt aber ein Vcrhrcchcn vor, auf welches Todesstrafe, Abschneiden der Hand oder etwas Aehnliches gesetzt ist, so gehört dicss vor das Forum des Oberregen- len ; doch steht die Vollmacht zu solchen Strafcrkcnnlnisscu in jedem Bezirke einem Mitgliede der slandesberrlicben Familie zu, welches der Regcut zu seinem Justizverweser bestellt. Nur selten hat dieser nocb einen seiner Geschlcchlsverwandlcu als Amisgenossen zur Seite.

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102 Fleischer, t*r Geographie «• Slalixik des nördl, Libanon.

Adsserdeat aber giebt ea im Laude aueh noch eine andere Classe von Seichramilien , nämlich in es - Sür die Benü Hamdän, die B e n ü Sems,

die Benü Abi Harmüs, die Benü Abi Qamza, die Benü Flisn-ed-

din; in el-'Arküb die B e n u ' s - S un e i f , die Benü'A^ä-Allä h , diu

Benu'l-'Okaili und die Benü Abi'Olwän; in el-Manäsir die B en u '1 -

Kädi; ia el-durd die Benu'l-Chüri $älih; in el-Metn die Benü Zni-

nijje; in es - Sah^iär die Benü Amän-ed-din; in el-Garb die Benü

Abi Mus lih. Im J. d. H. 1247 (Cbr. 1832 — 3.3) ereignete es sicb, dass As'ad Ben Ijosein ^lamäde in der Veste Kafat Sänür vur dem Fürsten Besir

vom Hause Sihäb hingerichtet wurde. Sein Vater war der Anführer der

Scharwache des Fürsten , und neben ihm zwei seiner Gescblechtsverwandten, Heseln Ijiuweidir und dessen Bruder Wilkid. Diesen drei Männern gab nuu der Fürst allein unter allen übrigen Benü II a m ä d e den Seichtitel und stellte ihre zum Bezirk es-Süf gehörige Geschlechtsstadt unter ihre Herr¬

schaft ; denn die deiche Benü (»ambelät lebten damals im E.xil und die für es-Süf zu ergreifenden Massregeln waren dem freien Ermessen des Fürsten anbeimgestellt. — Von allen diesen Familien bekennen sich drei zum Christen¬

thum : eine, die Benu'l-Chüri $älih, ursprünglich, zwei andere durch l'eber- tritt , — die eine von diesen beiden , die Benu's - Sibäb , ist vom Islam , diu andere, die Benü Abi'l-Iuma', vom Dmsenlhum übergetreten; die übrigen aber sind durchgängig Drusen.

Obiges ist der Grundbestand des Landes (>>VaJ1 DAcLS^' Dependenzen davon aber sind ^l.^n*«j) n) westlich: Iklim (gew. A klim, d. h. Klima,

hier District) Öezzvn, Iklim et-Tuffah, nnd Iklim el-Charnüb >);

b) südlich: d e b e l (Gebirge) er-Reihän *) und el-Biki* •); c) östlich:

Kesrawän', el-Futüh (gew. Fetüh), Biläd (Land) du bell (gew.

(lebeil), Biläd el-Batrün, dibbet (Gebirgsabbang) e l - Mune i t ira, dibbctBe^erre, et-Kür a und ez-Zäwije*). In diesen Sleuerbezirken giebt es folgende Seichfamilien : in el-Bika die Benü IJeimnr; in Kesrawän

die Benu'I-Cbäzin, die Benü (lobei^ und die Benu'd-D ahdäh ; in

Biläd dilbeil die Benü (lamäde; in ez-Zuwije die B e n u'f-^ä b i r. Was die Landesregierung ketriBt, so wird diese in den drei Iklim genannten Diatricten von der Seichfamilie dambeiät geführt; Kesrawän gehört den Benu'I-Chäzin, el-Küra den Beni 'l-'Azär, ez-Zäwije den Beni'j - ^ahir ; zu Bezirksobersten der übrigen bestellt der Regent Personen, wie sie ihm eben

1) S. Robins. Paläst. III, S. 944 n. 945. IkUm et-Tuffüli und Iklim el-Charuüb bedeuten eigentlich Aepfelland und Johannisbrodland, offenbar'von dem besondem Gedeihen dieser Früchte in den bez. Landestheilen.

2) debel er-Reibän pder er-Rihän isl bei Ro6inaon niebt zu finden ; dafür hat er S. 952 in Biläd dubeil einen „Burj er-Rihän."

3) S. Tuch in Zbchr. IV, S. 513 Z. 16 IT., u. Juynboll's Meräsid cl-ittila S. llo Z. i tC,, wo aber nnch der so eben angeführten Stelle der Ztschr. stalt

Z. 6 zu lesen ist ^1 tßrC . 4) S. Rabins, Paläst III, S. 951—954.

(6)

Fleischer, iwr Geographie «. Slalislik des tuirdl, Libanon, 103

für seinen Dienst genebm sind, ausgenommen eI-Bik4' und debet er-Rei^dn, deren Regierung er persönlich Tührt.

Jedem Mitgliede dieser, zu irgend einer der beiden Classen gehörigen Familien giebt der Regent beim Sebreiben an dasselbe den Ehrentitel „tbeurer Bruder" ^^')* l^^rch die Verleihung dieses Ehrentitels (von Seiten des Regenten) gelangt man im Lande in den Besitz der Seichwürde, wo¬

gegen der rürstliche Rang auf besonderer ursprünglicher Einsetznng beruht.

In dem jedoch , was diesem Ehrentitel noch beigefügt wird , findet ein Unter¬

schied zwischen den Fürsten und Seichen statt , sey es im Verhältniss der Mitglieder derselben Classe zu einander, sey es in ibrem Verhältniss zu denen der andern. Isl nämlicb der betreffende Fürst einer der Benu' s-Sihüb, so fügt der Regent in seinem Schreiben Ausdrücke binzu , welche den Ehren¬

rang derselben Uber den Benü Abi 'I-Iuma' bezeichnen ,s und bei diesen wiederum findet dasselbe hinsichtlich der Benn Raslan statt Ist der betref¬

fende Seich einer der Benü Hamide, so schreibl der Regent an ihn wie un die Fürsten Benü Abi 'I-Iuma', an alle übrigen aber auf eine und die¬

selbe Weise. Unter allen jenen Familien sind ferner die Benn 's-^ibab, die Benü Abi 'I-Iuma' und die Beni ijjamade die einzigen, an welche er auf einem halben Bogen schreibt; an die übrigen schreibl er bloss auf einen Viertelbogen. Hat er dann ein Schreiben an einen Nicbt-Sibübidea zu unter¬

zeichnen, so nennt er gich nicht den ,, Bruder" ^L^l^, sondern den

« , £

,, aufrichtigen Freund " ^LoJL^ Empfängers, und nach seinem Namen schreibt er seinen Titel nicht geradezu hin , sondern setzt unter seinen Namen drei , und unter diese wiederum zwei zusammenhängende Punkte , indem er durch die erste Gruppe das S (t^'), durcb die zweite das b (<_>) des Wor¬

tes Sihah andeutet; und in dieser Beziehung giebt es keinen Unterschied zwischen den Fürsten und Seieben , mögen sie Regierende oder Regierte

^ULcj )1 "^j) seyn, sondern sie stehen alle auf gleicher Stnfe. — Unter den übrigen Landeseinwohnern giebt es einige, an die er schreibt: „unser boehedler Theorer" (* 'J .'.j " Hj.«''^."*') , nämlich unter den Christen die

Beoü Bnleibil im Orte pfi' des Bezirkes el-Meto (,^1 j,)',

die Seiche Benn 'l-'ÄzÄr in el-Knra, nnd die Benu'I-Jizi^i in

el-Garb, unter den Drusen aber die Benu Seich 'Ali in es-Süf.

Er giebt ibnen ferner den Seichtitel und unterschreibt sich an sie: „der (Gottes-) Bedürftige N. N." (^.jtij j-kfiiJ') ; aber die Secretäre schreiben

das Wort so undeutlich, dass, wer nicbt weiss, wie es eigentlich

heissen soll, es nicht zu lesen vermag; — eine Untersehrift dieser Art nennt man et-turra (eig. das Kraushaar, den Hahnckamm). An andere schreibt er bloss „unser Tbeurer", nämlich im Allgemeinen (ohne Unterschied des .Standes'nnd der Religion) an die Einwohner von Deir-el-kamär , 'Ain Dara '),

1) S. Zuchr. IV, S. äOl, Anm. 1.

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104 Fleischer, zur Geographie u. Slalislik des nördl. Libanon.

Tabläa Nihä ') und 'Ain Mätür Diese fünf Ortscbarten waren

vor Alters unmittelbares Eigentbum des Regenten , und kein Fürst norb Seich rührte die Regierung über sie ; deswegen heissen sie auch die herrschartlichen Privatgüter oder Domänen ^iüoL^t gl^ucoit^. Bisweilen scbreibt er so auch an einzelne andere namhafte Landeseinwohner. An Leute endlich, die der grossen Masse des Volkes angehören, schreibt er. „theuerster Freund"

i'O' ''^<1°<^'> l'emmt „unser hochedler Tbeurer" immer nur auf einen Viertelbogen, „theuerster Freund" immer nur auf einen Achtelbogen,

„unser Tbeurer" hingegen auf den einen wie auf den andern, je nach der Person , a^ welche das Schreiben gerichtet ist. — Was die Fürsten und Seiche ausser dem Regenten betrilft , so nennen sie im Allgemeinen die¬

jenigen „Bruder", welche der Regent so nennt; Andere werden bisweilen von den Seichen so betitelt, doch ist diese weitere Ausdehnung des Bruder¬

namens an keine Regel gebunden , indem sie nicht auf eine bestimmte Anzahl von Häusern beschränkt isl , sondern sich nacb persönlichem Ansehen und 'äusseren Umständen richtet. Unter den Fürsten aber nennen die Benü Abi 'I- luma' niemanden „Bruder", als wen der Regent so genannt bat, und die

Benü Raslän nennen so nur die Benu '1-Jäzi^ in el-darb. Wer bei den

Standesherrn ausser dem Regenten nicht „Bruder" heisset, an den wird bloss

„unser Theurer" (Lij,jjji) mit oder ohne Hinzufügung von „hochedler"

^Hyco»^ , „ theuerster Freund " aber an niemand gesehrieben , weil der Gebrauch dieser Titulatur ein Vorrecht des Regenten ist. — In äebel el - Batrün giebt es eine ehemals mächtige Fürstenfamilie , die sich der Verwandtschaft mit den Ejjubidischen Kurden *) rühmt, aber so herunter¬

gekommen ist, dass ihre Mitglieder, der niedrigsten Volksklasse angehö¬

rig, jetzt das Feld bauen und Holz schlagen, ja zum Theil sogar um

Almosen bitten. Und doch bewahren sie noch immer einen Ueberrest von adligem Sinn ; so heirathen sie weder selbst Weiber aus dem gemeinen Volke, noch verbeirathen sie ibre Töchter an Männer dieser Classe, und wenn Einer von ihnen nm Almosen bittet, so hütet er sich gemeine Leute anzusprechen, sondern wendet sich nur an Fürsten und angesehene Seiche. Auch wachen sie sehr eifrig über ihren Fürstentitel ; wenn sie daher Jemand grüsst oder ruft ohne ihnen diesen Titel zu geben , so antworten sie ihm gar nicbt. - In dieser Weise haben sie sich bis jetzt in einer Ortschaft mit ^famen Räs Nahäs erhalten, und da sie schon so lange in Niedrigkeit und Dunkelheit leben, dass sogar ihr ehemaliger Geschlecbtsname in Vergessenheit geratheu ist," so werden sie gewöhnlich die Fürsten von Ras Nafiäs »'^jA IjmI-^^ genannt. Desgleichen giebt ea im Districte Gezzin eine Mukaddam-

1) S. Ro6i»M. Paläsl. III; S. 946, Col. 2.

2) S. ebend. Col. 1.

3} Dem Gcschlechle Nüreddiu's uud $alätieddin's ; s. Uerbclul u. d. W.

Aiüb Ben Schadhi.

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Fleischer, zur Geographie u. Slalislik des nördl. Libanon. 105 Familie, die mit den Benü 'Ali c.s-.sa|!;ir, den Seichen von Bilüd Besüra verwandt zu seyn vurgieht und deren Angehürige bis jetzt immer nur Weiber aus den verschiedenen Zweigen der genannten SeichTamilie geheiratbet ha¬

ben , über an Armuth und Niedrigkeil stehen sie den Fürsten voo Räs Na|iäs gleich , statt dass sie früher zu den Gewaltigsten im Lande gehürten. Herab¬

gesunken von ihrer ehemaligen Hübe, baben sie von der Ortschaft, in der sie leben, ihren jetzt gewühnlichen Namen Mukaddam! öezzin (die Vor¬

angestellten von Gezzin) bekommen. Bei alledem schreibt der Regent immer noch an jene Fürsten so , wie an die vom Hause Raslän , und an diese Mukaddams so, wie an alle Seiche des Landes. Unter den Familien dieser anneclirten Stcuerbczirke sind die Fürsten von Räs Nahäs und die Benü lleimür in el-Bikä' Moslims, die Benü Hamäde in Biläd dubeil und die

Mukaddams in Gczziu Siitcn von der unter dem Namen der Metäwile ')

bekannten Secte , die übrigen Seicbfamilien aber Christen.

Aussei' den obeu angegebenen Punkten kommt beim Schreiben (des Re¬

genten an die Standesberren) noch etwas Anderes in Betracht, nämlich die dem beschriebenen Blatte zu gebende Form. Bisweilen wird es der Länge nach gehrochen und nur die eine Spalte beschrieben , die andere aber leer gelassen und nur dann elwas darauf geschrieben , wenn so viel Stolf vor¬

handen isl, dass die erste Spalle ibn nicht ganz fasst. Ein solches Schrei¬

ben heisst käi,me (eig. Schriftspalle). Diese Form baben die Briefe an diu dem Regenten nächslstchenden Personen, denen er manchmal Dinge mitzu¬

tbeilen hat, welche cr nicht zur Kenntniss Anderer kommen lassen will.

Ebendeswegen wird das Blall zusammengefaltet, mit Siegellack u. dgl. ver¬

schlossen und mit dem Namen des Empfängers überschrieben. Daher lassen auch Schreiben dieser Art eine vectraulicbe Herablassung zn , welche der sonst üblichen Etikette durchaus nicbl angemessen ist. Ein andermal zieht sich die Schrift üher das ganze ungehrocbene Blatt hin ; ein solches Schreiben heissl maftüh (Patent). Diese Form haben die Schreiben an Fernerstebende, denen keine vor Andern geheimzuhaltende Miltheilungen zu machen sind.

Ebendeswegen wird das Blull nur einfach zusammengefaltet, nicht verschlos¬

sen und auch nichl überschrieben , weil der Name des Empfängers auf der innern Seite steht. Daher ist in solchen Sehreiben auch nicht gestattet, es mit den herkömmlichen Formen weniger genau zu nehmen, und dieselben sind für den Empfänger minder ehrenvoll, als die erstem. Da ein verschlos¬

sener Brief mit Spaltenschrift (ka'ime) eine Vertraulichkeit zulässt, für welche andere Schreiben sich nicht eignen , so pflegte der Fürst Besir vom Hause Sihäb in jener Form auf einem halben Bogen an den Seich Be.sir dambeiät zu sebreiben und ihm dabei den ehrenden Vaternamen (kunje) Abü'Ali zu geben, was gegen die Gewohnheit isl; denn der Regent giebt in seinen Schreiben diese Art Namen im AHgeineincn Niemanden. Als aber Seich liasan, der Bruder des Seich Be.sir dambeiät, gestorben war und der Regent an diesen ein Trostschreiben ^iüjJij'^ zu richten halle, welcbes

1) S. Hobins. Paläsl. III, S. 890 u. 892.

2) S. llobins. Paläsl. III. S. 895.

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106 Fleischer, zur Geographie u. Slalislik des nördl. Libanon.

seiner Natur nacli durcb weitere Mittbeilung allgemeiner bekannt wird und wozu daher die Form der kuime'nicbt passt, so schrieb er an ihn ein martüh auf einem Viertelbogen, indem er ihm dabei, der reststehenden Gewohnheit ge¬

mäss, mit Femhaltung Jenes Vaternamens bloss seinen wirklichen Namen gab.

In derselben Form richtete er an den Seich Näsir Neked bei dessen Verbeira- e

thung einBegliickwünachungsschreiben ^jLitÄ^j'^ , während er sonst an ihn und

«einen Vetter, den Seich I.lammüd, in Form einer käime auf einem halben Bogen, Jedocb mit Vermeidung des Gebrauchs ihrer Vaternamen, zu schrei¬

ben pflegte. Abgesehen von diesen drei Seichen , schrieb der Regent auf einem halben Bogen nur noch an die Benü i;lamäde io (xubeil, weil sie ehe¬

mals unmittelbar von den Weziren des Sultans zur Regierung über Jenen Bezirk bestellt wurden. Aber mit dem Vaternamen beehrte er doch nur den

Seich Besir Gambelat, als einen Mann, der im Lande sebr hohes An¬

sehen genoss.

Was nun aber die Form bctrilTI, in der Andere an den Regenten schrei¬

ben, so tituliren ihn olle ihren „Herren" CscJJid); daneben aber nennt ein Fürst aus dem Hause Sihäb sich selbst, je nachdem er Jünger oder alter ist, seinen „Sohn" (weled) oder „Vetter" (ibn 'amm), ein Fürst vom Hause Abu 'I-lnma' seinen „für ihn betenden Freund" (mnhibb dä'i). Jeder andere Fürst oder Seich seinen „Knecbt" ('abd), und so schreibt auch der ge¬

meine Mann durchgängig an ibn. Man gebraucbt rerner weder Namen (ism) noch Beinamen (lakab) noch Vaternamen (kunje) von ihm, sondern sagt einrach „der Fürst" (el-Emir). Jedoch wollten wir alle Feinheiten dieser nur die Correspondenz und andere Gegenstände bez'dglichen Gewohnheiten erschüpren , so w'ürden wir zu weitläufig werden über Dinge, von denen es nach unserer Meinung gen'ügt statt des Ganzen einen Thcil zu schildern.

Was die grosse Masse der Unterthanen des Regenten betriOt, so sind die Bewohner der sieben Steuerbezirke Drusen und Christen , so dass man nur selten eine Ortschart findet , deren Einwohner bloss einem der beiden Bekenntnisse angehören. Unter ihnen gieht es jedoch auch mehrere Moslims in Deir-el-kamar, eine grössere Anzahl Suten (Metäwile) in el-Garb el-a'lä, und einige wenige Juden in Deir-el-kamar und el-'Arküb. Was aber die übrigen Steuerbezirke anbelangt , so besteht der grösste Theil der Bewohner der drei Iklim aus Christen, die mit Moslims und Snlen ver¬

mischt sind; ebenso ist es mit den Bewohnern von debcI vr-Reil.iän und el-Bikä'. Kesrawän und die angrenzende Gegend bis nacb ez-Zäwije ist von Christen bewohnt, unter denen es in Biläd Gnbeil Metäwile und einige we¬

nige Moslims giebl. Die Drusen leben nur in den Sleuerbezirken von es-Sür, während man in allen übrigen keinen einzigen von ibnen lindet. Ihre Häupt¬

linge sind über jene Bezirke verstreut und beherrschen sie, weswegen sie auch das Land der Drusen (biläd ed-l)iirüz) geiiaunt werden.

(Der Schluss rolgt.)

(10)

107

Zur Kritik der PsalineD.

Von Prof. Stältelln

Dil! von mir in Erlangen vorgetragene Abhandlung Hihrt den Titel „ein Dcilrag zur Kritik der Psalmen." Sie zerfällt in 8 Paragraphen. Von dieseu soll der erste zeigen, dass die Psalmen, eine Sammlung lyrischer Gedichte religiösen Inhalts , im zweiten Tempel zu gottesdieostlicbem Gebrauche be¬

nutzt wurden. Der zweite Paragraph soll nachweisen, dass die Psalmen im Ganzen nach ihrem Inhalte zusammengestellt sind, und die Eintheilung der¬

selben in 5 Bücher nicht zufällig ist. Der alles durchdringende Gedanke des ersten Buches ist : „mit reinem Herzen geübte , uud durch Gebet geförderte Frömmigkeit macht Gott angenehm." Das zweite Buch enthält den Haupt¬

gedanken : „ Gott ist im Tempel mit Opfern und Lobliedern ölfentlich zu preisen, und verlangt, dass diess geschehe, aber nur wer es mit reinem Herzen thut, versichert sich damit der Gnade Gottes." Im dritten Buche treffen wir den Hauptgedanken: „Gott giebt sein Volk in die Gewalt der Heiden, dass es zur Besinnung komme, damil es Gott dann zu seiner Zeit, zu seiner eigenen Ebre wieder so verherrlichen könne , dass Jehova noch von allen Nationen als Gott anerkannt werde." Das vierte Bueh stellt Jehova fast überall „als Herrscher und König der Welt dar, und als solcher soll und wird er noch von allen Nationen der Welt anerkannt und verehrt wer¬

den." Das fünfte Buch enthält „Loblieder und Dankgesänge für die Her¬

stellung des neuen Staates, und Bitten, dass Gott nach seiner Gnade sein Reicb und den prächtigen Tempeldienst, wie in früberer Zeit, schützen und bestehen lassen möge, und durch diesen Gedanken unterscheiden sich speciell die Loblieder dieses Buches von denen des vierten." Es sollte übrigens bloss die Anordnung der Psalmen im Ganzen und Allgemeinen nachgewiesen werden ; es wurde darauf Verzicht geleistet zn bestimmen , warum jeder einzelne Psalm sicb gerade an dem und dem Orte finde ; hier mag oft der Zufall entschieden haben, §. 3 soll nun dortbuo , dass die Psalmen nieht

von Einem können gesammelt sein, weil auf Ps. 72 die Worte folgen

Iii niburi ib^ , welche nothwendig, wie auch von Delitzsch anerkannt wird, eine frühere Sammlung, die in die jetzige aufgenommen wurde , vor¬

aussetzen. Diese Worte blieben auf jeden Fall sorglos stehen , wie 1 Kön, 8, 8. 9, 21. 2 Chron. 5, 9. Dann stellt §. 4 die Behauptung auf, dass das

in den Psalmüberschriflen mit einem Eigennamen verbundene b, wenn es

nichl ganz bedeutungslos sein solle, immer als b auctoris anzusehen sei, und zeigt dass alle andere Erklärungen nur aus der Verlegenheit hervor gingen , die historischen Voraussetzungen eines Psalms mit der Angahe der Ceberschrlft in Harmonie zu bringen. Somit falle wenigstens sehr häufig die Glaubwürdigkeit der Angabe der l'ebersehrift eines Psalms, und es müsste das Recht der freien Untersuchung gewahrt werden. §. 5 betrachtet die asaphischen Psulmen näher, und machl auf die ihnen gemeinsamen Eigcnlbüin- tichkeilcn aufmerksam , durch die sie sich von anderen unterscheiden. Diese

1) Auszug aus dessen bei der Generalversamml. zu Erlangen am .30. Sept.

1861 gehaltenen Vortrag. I). Red.

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