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Bitkom zum Antragsverfahren für den Bereich 3.700 MHz bis 3.800 MHz | Bitkom e.V.

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Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.

Nick Kriegeskotte

Leiter Infrastruktur & Regulierung T +49 30 27576-224

n.kriegeskotte@bitkom.org

Dr. Roman Bansen Referent IT-Infrastruktur T +49 30 27576-270 r.bansen@bitkom.org

Albrechtstraße 10 10117 Berlin

Präsident Achim Berg

Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder

www.bitkom.org

Stellungnahme

zu den grundlegenden Rahmenbedingungen des zukünftigen An- tragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz für An- wendungen des drahtlosen Netzzugangs

21. März 2019 Seite 1

Hintergrund

Nach einer ersten Konsultation im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur (im Folgenden

„BNetzA“) im Februar 2019 eine zweite Konsultation für die Gestaltung eines Antrags- verfahrens für Frequenzzuteilungen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz, insbe- sondere für 5G-Anwendungen, durchgeführt. Beide Konsultationen nutzte der Bitkom zur Kommentierung. Darauf aufbauend veröffentlichte die BNetzA am 11. März 2019 die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz. Hierzu nimmt der Bitkom nachfolgend Stellung.

Kommentierung

Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass die BNetzA bei den nun veröffentlichten grundsätz- lichen Rahmenbedingungen zahlreiche der zuvor kritisch kommentierten wichtigen Aspekte aus vorherigen Konsultationen berücksichtigt und die Regeln richtigerweise technologieneutral ausgestaltet hat. Als positiv sind insbesondere die Begrenzung des Anspruches auf lokale Zuteilungen und die Einschränkung auf innerbetriebliche private Anwendungen zu werten.

Des Weiteren ist es zu begrüßen, dass die grundlegenden Rahmenbedingungen keine Unterscheidung mehr zwischen Indoor- und Outdoor-Nutzungen vorsieht und dass ein etwaiger Schutzabstand an der Bandgrenze zwischen dem lokalen und bundesweiten Zuteilungsinhaber durch den lokalen Zuteilungsinhaber zu erfolgen hat. Gleiches gilt für die Erlaubnis von Betreiberabsprachen zur Sicherstellung der Funkverträglichkeit bei benachbarten Gebieten und für die Tatsache, dass die BNetzA die Vorlage eines Frequenznutzungskonzeptes vorsieht. So kann der tatsächliche Bedarf abgebildet wer- den, ohne dass es zu einer unbilligen Einschränkung der Verfügbarkeit knapper Fre- quenzressourcen kommt.

Allerdings wirft der Änderungsvorbehalt sowie die Ankündigung der Überprüfung des Regelwerks nach einem Jahr ohne weitere Detaillierung nun erneut Fragen auf. Unter anderem bleibt unklar, ob das vorgesehene zweistufige Verfahren tatsächlich entfallen soll, oder aber durch den Änderungs- bzw. Überprüfungsvorbehalt zu einem späteren

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www.bitkom.org

Stellungnahme

Antragsverfahren 3.700 MHz bis 3.800 MHz

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Zeitpunkt doch noch in Erwägung gezogen werden soll. Durch die daraus resultierende Unsicherheit wird die Rechts- und Planungssicherheit für die Netzbetreiber maßgeblich beeinträchtigt.

Nach Ansicht des Bitkom sollte die Bundesnetzagentur schnellstmöglich für eine ausrei- chende und dauerhafte Rechts- und Planungssicherheit sorgen – sowohl für die an lokalen Zuteilungen interessierten Unternehmen, wie insbesondere auch für die Beteiligten an der Auktion der 2100 und der 3400 bis 3700 MHz-Frequenzen. Die Behörde sollte dabei insbe- sondere klarstellen:

 Nach einer Überprüfung der Nutzung des für lokale Zuteilungen reservierten Frequenzbereiches wird es nicht zu einer Ausweitung auf regionale Zuteilungen der Frequenzen oder eine Öffnung der Antragsberechtigung für das Angebot öf- fentlicher Telekommunikationsdienste kommen.

 Die Antragsbefugnis für lokale Zuteilungen beschränkt sich dauerhaft auf private Anwendungen und den Betrieb nicht-öffentlicher Mobilfunknetze.

 Ein Anspruch auf Verbindung lokaler Zuteilungsgebiete unterschiedlicher Zutei- lungsnehmer wird ausgeschlossen.

 Ein Anspruch auf „National Roaming“ von lokalen Zuteilungsinhabern gegenüber bundesweiten Netzbetreibern wird ausgeschlossen.

Die Bundesnetzagentur sollte zudem Aussagen über potenzielle Mitnutzungsmöglichkei- ten des lokalen Spektrums durch bundesweite Netzbetreiber treffen. Zudem bedarf es Aussagen zum Umfang bzw. der Festlegung/Berechnung der „Lenkungsgebühren“, die gemäß TKG abhängig sind von der noch zu überarbeitenden Frequenzgebührenverord- nung, weshalb der Bitkom die BNetzA bittet, beim entsprechenden Ministerium auf eine baldige Veröffentlichung hinzuwirken.

Bitkom vertritt mehr als 2.600 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.800 Direktmitglieder. Sie erzielen allein mit IT- und Telekommunikationsleistungen jährlich Umsätze von 190 Milliarden Euro, darun- ter Exporte in Höhe von 50 Milliarden Euro. Die Bitkom-Mitglieder beschäftigen in Deutschland mehr als 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 1.000 Mittelständler, über 400 Startups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der digitalen Medien tätig oder in ande- rer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 80 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils 8 Prozent kommen aus Europa und den USA, 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom fördert und treibt die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und setzt sich für eine breite gesellschaftliche Teilhabe an den digitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem weltweit führenden Digital- standort zu machen.

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