Lockerungen bei den Gottesdienstfeiern
22.06.2020 Ein Abstand von 1,50 m ist weiterhin zu wahren, auch beim Zutritt und Verlassen der Kirche.
Ab jetzt gilt die neue „Hausstandsregelung“. Dieses bedeutet, dass eine
Einzelperson, ein Paar aus einem Hausstand und eine Familie (bis 10 Personen) jeweils als „eine Einheit“ zählt. Innerhalb einer „Einheit“ braucht kein
Mindestabstand eingehalten zu werden; zwischen den „Einheiten“ jedoch weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 m.
Die Platzkarten „Dein Platz“ sind aus den Bankreihen entfernt. Wo nötig, schätzen Sie bitte selbst sorgfältig den Mindestabstand ab
Bitte setzen Sie sich nicht ganz an den Rand, damit beim Kommuniongang die 1,50 m zu den Kommunionempfängern im Seiten- bzw. Mittelgang eingehalten werden kann.
Eine zahlenmäßige Obergrenze für den Kirchenraum besteht nicht mehr.
Bei jedem Gottesdienst müssen die Kontaktdaten der Mitfeiernden erhoben werden. Bitte bringen Sie dazu einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten mit. Das ist für die Helfer*innen eine große Hilfe. Diese Daten brauchen wir im Bedarfsfall für eine Nachvolllziehbarkeit der Kontakte durch die Gesundheitsbehörden.
Die Daten werden drei Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
Alle weiteren bisherigen Regelungen (z.B. Mund-Nase-Bedeckung beim Eintreten und Gehen, eigenes Gotteslob mitbringen, …) gelten weiterhin.
Unsere Helfer*innen stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ihnen einen großen Dank für den Dienst!