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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Locher Straße in Solingen Verkehrliche Bewertung einer Änderung der Anzahl an Wohneinheiten

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Academic year: 2022

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Wissenschaftlicher Berater: Prof. Dr.-Ing. Werner Brilon ×Geschäftsführer: Dr.-Ing. Lothar Bondzio & Dr.-Ing. Frank Weiser × Brilon Bondzio Weiser GmbH Handelsregister: B 59 88 E-mail: info@bbwgmbh.de Bankverbindung: Sparkasse Bochum Technologiezentrum Ruhr Amtsgericht Bochum Internet: www.bbwgmbh.de Blz.: 430 500 01× Kto.: 27 40 35 00 Universitätsstr. 142× 44799 Bochum

Frau Svenja Steinhauer Kronprinzendamm 15 10711 Berlin

Straßenplanung Bauleitung Immissionsschutz

Fon: 0 234 / 97 66 000 Fax: 0 234 / 97 66 0016

Ihr Zeichen: Unser Zeichen: 3.2001 Bo/Bn Bochum, 11. Juni 2021

Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Locher Straße in Solingen – Verkehrliche Bewertung einer Änderung der Anzahl an Wohneinheiten

Sehr geehrte Frau Steinhauer,

das geplante Vorhaben an der Locher Straße in Solingen umfasst ein Wohnbauprojekt mit rund 167 Wohnein- heiten (WE) und eine Kindertagesstätte (KiTa) für rund 80 Kinder. Die Stellplätze für die Wohnungen sind im Wesentlichen in einer Tiefgarage vorgesehen, die Stellplätze für die Kindertagesstätte ebenerdig im Bereich des Eingangs (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Lageplan des geplanten Wohnprojektes Stand 19.01.2021 (Quelle: Himmler Sattler Architekten, München, 2021)

(2)

In dem Schlussbericht zur „Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Locher Straße in Solingen“ von Februar 2021 (vgl. Brilon Bondzio Weiser, 2021) wurde bei der Prognose des Verkehrsaufkommens zur sicheren Seite von 180 Wohneinheiten statt von 167 Wohneinheiten ausgegangen.

Zusammen mit der Kindertagesstätte ergibt sich daraus das folgende Verkehrsaufkommen des Vorhabens:

· Tagesverkehrsbelastung am Werktag

- 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Zielverkehr

- 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Quellverkehr

· Morgenspitzenstunde am Werktag

- 53 Kfz/h (1 SV/h) im Zielverkehr

- 66 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr

· Nachmittagsspitzenstunde am Werktag

- 61 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr

- 59 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr

Unter der Annahme einer Reduzierung der Wohneinheiten von 180 WE auf 120 WE ergibt sich für die Wohn- bebauung das folgende Verkehrsaufkommen:

(3)

Tabelle 1: Berechnung des Verkehrsaufkommens der Wohnnutzung

Ergebnis ProgrammVer_Bau Wohnen

Wohneinheiten (WE) 120

Einwohnerverkehr

Kennwert für Einwohner 2,2 Einwohner je WE

Anzahl Einwohner 264

Wegehäufigkeit [Wege/Tag] 3,5

Wege der Einwohner 924

Einwohnerwege außerhalb Gebiet [%] 10 %

Quell- und Zielverkehr 832

MIV-Anteil [%] 72 %

Pkw-Besetzungsgrad [Personen/Pkw] 1,2

Pkw-Fahrten/Werktag 499

Besucherverkehr

Kennwert für Besucher 10 % der Wege der Einwohner

Wege der Besucher 92

MIV-Anteil [%] 72 %

Pkw-Besetzungsgrad [Personen/Pkw] 1,2

Pkw-Fahrten/Werktag 55

Güterverkehr

Kennwert für Güterverkehr 0,05 GV-Fahrten je Einwohner

Anzahl Güterfahrten [Kfz-Fahrten/Werktag] 13

Lkw-Anteil [%] 50 %

Pkw-Fahrten/Werktag 7

Lkw-Fahrten/Werktag 6

Gesamtverkehr je Werktag

Kfz-Fahrten/Werktag 567

Quell- bzw. Zielverkehr Kfz 284

SV-Fahrten/Werktag 6

Quell- bzw. Zielverkehr SV 3

Anhand gebräuchlicher Tagesganglinien können Zielverkehr und Quellverkehr während der maßgebenden Spitzenstunden wie folgt berechnet werden:

(4)

Tabelle 2: Verkehrsaufkommen für die Wohnnutzung (Anteile in Prozent des täglichen Verkehrsaufkommens)

Zeitraum

Einwohnerverkehr Besucherverkehr Güterverkehr

Anteil [%]

Anzahl [Pkw/24h]

bzw.

[Pkw/h]

Anteil [%]

Anzahl [Pkw/24h]

bzw.

[Pkw/h]

Anteil [%]

Anzahl [Pkw/24h]

bzw.

[Pkw/h]

Anzahl [SV/24h]

bzw.

[SV/h]

Tagesbelastung

Zielverkehr 100,00 250 100,00 28 100,00 4 3

Quellverkehr 100,00 250 100,00 28 100,00 4 3

Morgenspitze

Zielverkehr 3,70 9 3,47 1 10,40 0 0

Quellverkehr 9,90 25 0,77 0 6,50 0 0

Nachmittagsspitze

Zielverkehr 9,20 23 12,07 3 6,75 0 0

Quellverkehr 7,50 19 10,85 3 8,75 0 0

Unter den getroffenen Annahmen ergeben sich die folgenden Verkehrsbelastungen für eine Wohnnutzung mit 120 Wohneinheiten:

· Tagesverkehrsbelastung am Werktag

- 285 Kfz/Tag (3 SV/Tag) im Zielverkehr

- 285 Kfz/Tag (3 SV/Tag) im Quellverkehr

· Morgenspitzenstunde am Werktag

- 10 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr

- 25 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr

· Nachmittagsspitzenstunde am Werktag

- 26 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr

- 22 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr

Zusammen mit der geplanten Kindertagesstätte ergeben sich die folgenden Verkehrsbelastungen:

· Tagesverkehrsbelastung am Werktag

- 384 Kfz/Tag (4 SV/Tag)statt 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Zielverkehr

- 384 Kfz/Tag (4 SV/Tag)statt 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Quellverkehr

· Morgenspitzenstunde am Werktag

- 46 Kfz/h (0 SV/h)statt 53 Kfz/h (1 SV/h) im Zielverkehr

- 54 Kfz/h (0 SV/h)statt 66 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr

· Nachmittagsspitzenstunde am Werktag

- 48 Kfz/h (0 SV/h)statt 61 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr

- 48 Kfz/h (0 SV/h)statt 59 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr

(5)

Fazit

Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen bei 120 WE statt 180 WE reduzieren sich in der Morgenspitzenstunde um rund 16 % (- 19 Kfz/h) und in der Nachmittagsspitzenstunde um rund 20 % (- 24 Kfz/h). Dies entspricht im Mittel einem Fahrzeug weniger alle 2 bis 3 Minuten.

Die Auswirkungen sind damit als geringfügig einzustufen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten. Bei Rückfragen stehen Frau Claudia Bonmann und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. Lothar Bondzio

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