Wissenschaftlicher Berater: Prof. Dr.-Ing. Werner Brilon ×Geschäftsführer: Dr.-Ing. Lothar Bondzio & Dr.-Ing. Frank Weiser × Brilon Bondzio Weiser GmbH Handelsregister: B 59 88 E-mail: info@bbwgmbh.de Bankverbindung: Sparkasse Bochum Technologiezentrum Ruhr Amtsgericht Bochum Internet: www.bbwgmbh.de Blz.: 430 500 01× Kto.: 27 40 35 00 Universitätsstr. 142× 44799 Bochum
Frau Svenja Steinhauer Kronprinzendamm 15 10711 Berlin
Straßenplanung Bauleitung Immissionsschutz
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Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Locher Straße in Solingen – Verkehrliche Bewertung einer Änderung der Anzahl an Wohneinheiten
Sehr geehrte Frau Steinhauer,
das geplante Vorhaben an der Locher Straße in Solingen umfasst ein Wohnbauprojekt mit rund 167 Wohnein- heiten (WE) und eine Kindertagesstätte (KiTa) für rund 80 Kinder. Die Stellplätze für die Wohnungen sind im Wesentlichen in einer Tiefgarage vorgesehen, die Stellplätze für die Kindertagesstätte ebenerdig im Bereich des Eingangs (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Lageplan des geplanten Wohnprojektes Stand 19.01.2021 (Quelle: Himmler Sattler Architekten, München, 2021)
In dem Schlussbericht zur „Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Locher Straße in Solingen“ von Februar 2021 (vgl. Brilon Bondzio Weiser, 2021) wurde bei der Prognose des Verkehrsaufkommens zur sicheren Seite von 180 Wohneinheiten statt von 167 Wohneinheiten ausgegangen.
Zusammen mit der Kindertagesstätte ergibt sich daraus das folgende Verkehrsaufkommen des Vorhabens:
· Tagesverkehrsbelastung am Werktag
- 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Zielverkehr
- 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Quellverkehr
· Morgenspitzenstunde am Werktag
- 53 Kfz/h (1 SV/h) im Zielverkehr
- 66 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr
· Nachmittagsspitzenstunde am Werktag
- 61 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr
- 59 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr
Unter der Annahme einer Reduzierung der Wohneinheiten von 180 WE auf 120 WE ergibt sich für die Wohn- bebauung das folgende Verkehrsaufkommen:
Tabelle 1: Berechnung des Verkehrsaufkommens der Wohnnutzung
Ergebnis ProgrammVer_Bau Wohnen
Wohneinheiten (WE) 120
Einwohnerverkehr
Kennwert für Einwohner 2,2 Einwohner je WE
Anzahl Einwohner 264
Wegehäufigkeit [Wege/Tag] 3,5
Wege der Einwohner 924
Einwohnerwege außerhalb Gebiet [%] 10 %
Quell- und Zielverkehr 832
MIV-Anteil [%] 72 %
Pkw-Besetzungsgrad [Personen/Pkw] 1,2
Pkw-Fahrten/Werktag 499
Besucherverkehr
Kennwert für Besucher 10 % der Wege der Einwohner
Wege der Besucher 92
MIV-Anteil [%] 72 %
Pkw-Besetzungsgrad [Personen/Pkw] 1,2
Pkw-Fahrten/Werktag 55
Güterverkehr
Kennwert für Güterverkehr 0,05 GV-Fahrten je Einwohner
Anzahl Güterfahrten [Kfz-Fahrten/Werktag] 13
Lkw-Anteil [%] 50 %
Pkw-Fahrten/Werktag 7
Lkw-Fahrten/Werktag 6
Gesamtverkehr je Werktag
Kfz-Fahrten/Werktag 567
Quell- bzw. Zielverkehr Kfz 284
SV-Fahrten/Werktag 6
Quell- bzw. Zielverkehr SV 3
Anhand gebräuchlicher Tagesganglinien können Zielverkehr und Quellverkehr während der maßgebenden Spitzenstunden wie folgt berechnet werden:
Tabelle 2: Verkehrsaufkommen für die Wohnnutzung (Anteile in Prozent des täglichen Verkehrsaufkommens)
Zeitraum
Einwohnerverkehr Besucherverkehr Güterverkehr
Anteil [%]
Anzahl [Pkw/24h]
bzw.
[Pkw/h]
Anteil [%]
Anzahl [Pkw/24h]
bzw.
[Pkw/h]
Anteil [%]
Anzahl [Pkw/24h]
bzw.
[Pkw/h]
Anzahl [SV/24h]
bzw.
[SV/h]
Tagesbelastung
Zielverkehr 100,00 250 100,00 28 100,00 4 3
Quellverkehr 100,00 250 100,00 28 100,00 4 3
Morgenspitze
Zielverkehr 3,70 9 3,47 1 10,40 0 0
Quellverkehr 9,90 25 0,77 0 6,50 0 0
Nachmittagsspitze
Zielverkehr 9,20 23 12,07 3 6,75 0 0
Quellverkehr 7,50 19 10,85 3 8,75 0 0
Unter den getroffenen Annahmen ergeben sich die folgenden Verkehrsbelastungen für eine Wohnnutzung mit 120 Wohneinheiten:
· Tagesverkehrsbelastung am Werktag
- 285 Kfz/Tag (3 SV/Tag) im Zielverkehr
- 285 Kfz/Tag (3 SV/Tag) im Quellverkehr
· Morgenspitzenstunde am Werktag
- 10 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr
- 25 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr
· Nachmittagsspitzenstunde am Werktag
- 26 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr
- 22 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr
Zusammen mit der geplanten Kindertagesstätte ergeben sich die folgenden Verkehrsbelastungen:
· Tagesverkehrsbelastung am Werktag
- 384 Kfz/Tag (4 SV/Tag)statt 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Zielverkehr
- 384 Kfz/Tag (4 SV/Tag)statt 524 Kfz/Tag (6 SV/Tag) im Quellverkehr
· Morgenspitzenstunde am Werktag
- 46 Kfz/h (0 SV/h)statt 53 Kfz/h (1 SV/h) im Zielverkehr
- 54 Kfz/h (0 SV/h)statt 66 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr
· Nachmittagsspitzenstunde am Werktag
- 48 Kfz/h (0 SV/h)statt 61 Kfz/h (0 SV/h) im Zielverkehr
- 48 Kfz/h (0 SV/h)statt 59 Kfz/h (0 SV/h) im Quellverkehr
Fazit
Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen bei 120 WE statt 180 WE reduzieren sich in der Morgenspitzenstunde um rund 16 % (- 19 Kfz/h) und in der Nachmittagsspitzenstunde um rund 20 % (- 24 Kfz/h). Dies entspricht im Mittel einem Fahrzeug weniger alle 2 bis 3 Minuten.
Die Auswirkungen sind damit als geringfügig einzustufen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten. Bei Rückfragen stehen Frau Claudia Bonmann und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Lothar Bondzio