• Keine Ergebnisse gefunden

Hygieneplan für Schule und Hort der Freien Waldorfschule Dresden, gültig ab

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hygieneplan für Schule und Hort der Freien Waldorfschule Dresden, gültig ab"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Hygieneplan für Schule und Hort der Freien Waldorfschule Dresden, gültig ab 31.08.2020

Was? Wann? Wie? Womit? Bemerkungen Verantwort-

lich?

Persönliche Hygiene

Händereinigung Gründliches und regel- mäßiges Händewaschen:

 nach Betreten des Schulgebäudes

 vor dem Zubereiten von Speisen, Essen

 nach Toilettengang

 nach Naseputzen,

 nach Husten/ Niesen

 nach Kontakt mit Abfällen

 mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben

 Seife abwaschen und gut abtrocknen

 mit Einmalhandtüchern (Papier o. ä.) abtrocknen

 Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern

Flüssigseife im Spender (Nutzung auch der Handwasch- becken in den Unterrichtsräu- men)

Beschäftigte in Schule/ Hort Schüler/innen schulfremde Personen

Hygienische

Händedesinfektion  nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z.

B. bei Hilfestellung akut Erkrankter),

 nach Ablegen der Schutzhandschuhe

 bei Bedarf

 nach Gebrauchsanweisung anwenden

 an folgenden Orten: Eingangsbereich, vor der Mensa, im Foyer 1.OG, in den Toiletten (nicht Übschule) und den Lehrerzimmern

 bei Verunreinigung von Flächen Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Gummihand- schuhen und mit einem Flächendesinfektionsmittel ge- tränktem Einmaltuch

Virusinfektion:

Desinfektionsmittel mit Hinweis

„begrenzt viruzid“

Standorte:

Eingangsbereich (Altbau, Mari- enallee, vor der Mensa, im Foyer 1.OG, in den Toiletten (nicht Übschule) und den Lehrerzim- mern

Beschäftigte in Schule/ Hort Schüler/innen

Niesetikette Niesen und Husten  möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten

 ist kein Taschentuch griffbereit, Armbeuge vor Mund und Nase halten

 größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich abwenden

Wegwerftuch Beschäftigte in

Schule/ Hort Schüler/innen

Handpflege nach Bedarf  auf trockenen Händen gut verreiben personenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringen

Beschäftigte in Schule/ Hort Mund-Nasen-

Bedeckung (MNB)  situative und perso- nenbezogene Abwä- gung

 sachgerechter Umgang unter:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformatio- nen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

 Tragen der MNB im Flur zur Mensa und in der Warte- schlange erforderlich

personenbezogene Mund-Na- sen-Bedeckung jederzeit bei sich führen

Schul- und Hortleitung Beschäftigte in Schule/ Hort Schüler/innen

(2)

 Tragen der MNB auf innerschulischen Verkehrswegen / Fluren empfohlen

 Bei Bedarf Anordnung des verpflichtenden Tragens der MNB auf den innerschulischen Verkehrswegen / Fluren

 MNB kann in einzelnen Unterrichtssequenzen angeord- net werden (z.B. bei Experimenten)

Schul- und Hortgebäude Informationen zum Schutz vor Covid-19 in den Gebäuden

täglich a) verständliche Vermittlung der Schutzmaßnahmen b) Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar

machen

zu a) Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen, Informati- onsmaterial in den Eingangsbe- reichen

zu b) Internetauftritt der Schule, Aushänge im Schulgebäude, In- formationen im „Gorier“

Schul- und Hortleitung

Ein- und Ausgänge täglich  Hinweise für Schulfremde (Markierungen, Aufsteller) Schul- und

Hortleitung Betretungsverbot täglich Betretungsverbot bei:

 nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion,

 mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen, allgemeines Krankheitsgefühl)

 persönlichem Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierter Person in den letzten 14 Tagen (ausgenommen Gesundheits- und Pflegeberufe)

 Aufenthalt in Risikogebiet (laut Pkt. 1.2.7. Allgemeinver- fügung SMS vom 13.08.2020) in den letzten 14 Tagen

Schul- und Hortleitung, Beschäftigte in der Schule, Schüler, schul- fremde Perso- nen

Zugangsregelungen für Beschäf- tigte und Schüler

täglich  Zugang nur für Personen ohne nachweisliche SARS-CoV- 2-Infektion (bzw. entsprechende Krankheitssymptome:

Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemei- nes Krankheitsgefühl)

 Schul- und Hortgebäude nach der Unterrichts- und Ar- beitszeit sofort verlassen

Belehrung Schul- und

Hortleitung

Zugangskontrolle für einrichtungs- fremde Personen

(„ … die an der Schule weder betreut oder beschult oder beschäftigt oder nur vorübergehend tätig sind.“)

täglich  Zugang nur für Personen ohne nachweisliche SARS-CoV- 2-Infektion (bzw. entsprechende Krankheitssymptome)

 Anmeldung im Schulbüro (Kontaktdaten, Zeitraum, vrsl.

Kontaktpersonen)

 Generell Zutritt nur mit MNB

 Abholen vom Hort (< 15 Minuten): ohne Anmeldung

Löschen/ Vernichtung: einen Monat nach dem Tag der Doku- mentation.

Schul- und Hortleitung Schulbüro Ma- rienallee

(3)

Innerschulische Verkehrswege /

Flure täglich  auf innerschulischen Verkehrswegen Abstandsregelungen einhalten

 Handkontaktstellen (z. B. Türklinken, Griffe) minimieren (z. B. Türen geöffnet lassen)

 geeignete Türen für Lüftung öffnen (dadurch Vermeidung von Handkontakt und Verbesserung des Luftaustauschs)

 Handkontaktstellen täglich reinigen

 (falls erforderlich: MNB verpflichtend)

 Rechtslaufgebot

 in Reihe gehen

 desinfizierende Reinigungs- mittel für Handkontaktstel- len

Beschäftigte in Schule/ Hort Schüler/innen Hausmeister

Unterrichts-/ Horträume Lüftung

(Minimierung der Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen)

 Früh morgens

 täglich mehrmals

 Stoß- und Querlüftung alle 20 Minuten für ca. 3 Minuten

 bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht/ Hort im Freien gestalten (UV-Schutz sicherstellen)

 Fenster/ Fensterbretter nicht verstellen!

Hausmeister Beschäftigte in Schule/ Hort Reinigung regelmäßig  täglich nach dem Unterricht/ Hortbetreuung die Stühle

auf die Tische stellen, zuvor alle Tische abwischen.

 Zimmer wischen

 Wischeimer usw. in den Ni- schen mit den Waschbe- cken in den Gängen - dort wieder abstellen!

 Schmutzwasser in die WC’s schütten

 Klassenzimmer werden durch die Klassen gereinigt.

Verantwortli- che Pädagogen

Sozialräume

Lehrerzimmer täglich  regelmäßiges Lüften Beschäftigte in

Schule/ Hort

Schülerraum  wegen klassenübergreifender Begegnung ohne Möglich-

keit der Abstandseinhaltung bis auf Weiteres geschlossen

Schul- und Hortleitung Besprechungen entsprechend dem Tur-

nus und dem Bedarf  regelmäßiges Lüften

 ggf. virtuelle Durchführung oder Abstandsregelungen o- der MNB

Beschäftigte in Schule/ Hort

Bibliotheken täglich  Abstandsregelungen (1,5 m)

 max. Anzahl von Personen im Raum: 5

 regelmäßiges Lüften

 Vor Schließung: alle Tische und Kontaktflächen abwi- schen

Beschäftigte in der Bibliothek

Sanitärräume

Handreinigung täglich  Flüssigseifenspender und Handtuchrollen an allen Wasch- becken

Beschäftigte in Schule/ Hort

(4)

 Bei Einmalhandtüchern: Behälter regelmäßig leeren

Reinigung täglich  Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußböden rei- nigen

 Gemäß Reinigungsplan

 desinfizierendes Reinigungs- mittel

Reinigungsfirma

Unterricht

allgemein täglich  Ziel: Begrenzung und Nachvollziehbarkeit der Infektions- ketten

 Klassen-/ jahrgangsübergreifende Aktivitäten nur mit Ab- standsgebot oder MNB

Fachlehrer

Chor/ Orchester täglich  Pro Orchester maximal 2 Klassen

 Bei zusätzlichen Kleingruppen: Abstandsgebot (Streichor- chester)

Fachlehrer

Chor-/ Orchester-Auftritte anlassbezogen Empfehlungen:

 Chorauftritte: versetzt um 2 Meter auf Lücke aufstellen, Abstand zum Publikum mindestens 4 Meter

 Bei Blasinstrumenten Kondenswasser auffangen

 Gründlich Lüften

Sportunterricht täglich  kein generelles Verbot einzelner Lernbereiche oder ei- ner bestimmten Sportart/Disziplin

 engen körperlichen Kontakt auf notwendiges Maß be- schränken

 wenn möglich im Freien durchführen

Fachlehrer

Sportveranstaltungen

mit Publikum anlassbezogen  Mindestabstandes des Publikums (1,5 Meter) in allen Be- reichen, außer zwischen Personen a) aus dem eigenen Haushalt oder b) festen wiederkehrenden Gruppen (Klassenverband)

 in geschlossenen Räumen: Lüftungskonzept für gestei- gerte Frischluftzufuhr vor, während und nach der Veran- staltung

 geeignete Maßnahmen ergreifen, damit im Falle eines spä- teren positiven SARS-CoV-2-Testes (TN oder Besucher) die Gesundheitsämter bei der Erhebung von Kontaktda- ten unterstützt werden können.

HKP/ WOK täglich  Klassen-/ jahrgangsübergreifende Aktivitäten nur mit Ab- standsgebot oder MNB

Fachlehrer

(5)

 Raumnutzung gemäß Corona-Raumzulassung (Größe = Anzahl zulässiger Personen = Abstandsregelung) Patenklassen

(1A/9A; 1B/8B) täglich  Begegnungen im Freien

 Abstandsgebot oder (wenn nicht umsetzbar) MNB

Klassenlehrer/

-betreuer Hort

allgemein täglich  Begrenzung und Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten

 Pro Hortetage maximal 2 Klassen

Pädagogen

einrichtungsfremde Personen (El- tern)

täglich  Kein Betreten der Gruppenräume

 Zum Abholen der Kinder vom Hort das Schulgelände in- nerhalb von 15 Minuten wieder verlassen

Pädagogen Eltern/ Einrich- tungsfremde Veranstaltungen

Allgemein täglich  allgemeine Zugangsregeln (ohne Infektion, TN-Liste, MNB im Schulhaus)

 Planung unter Beachtung der jeweils gültigen Allgemein- verfügung (Abstände, TN-Anzahl, etc.)

 Abwägung, wie das Ziel der Veranstaltung ggf. auch ganz anders erreicht werden kann (Martinsbasar, Adventsgärt- lein etc.)

 regelmäßiges Lüften

Einzelfreigabe nach Vorlage des

konkreten Hygienekonzepts Schul- und Hortleitung, Veranstalter

Ganztagesangebote täglich  Begrenzung und Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten (präzise Dokumentation)

 Klassen-/ jahrgangsgemischte Gruppen vermeiden

 Wenn Klassen-/ jahrgangsgemischte Gruppen unvermeid- bar sind: nur mit Abstandsgebot oder MNB

 Zirkus/ Sport: engen körperlichen Kontakt auf notwendi- ges Maß beschränken, wenn möglich im Freien durchfüh- ren

 regelmäßiges Lüften

Einzelfreigabe nach Vorlage des

konkreten Hygienekonzepts GTA-Koordi- natoren Dozenten/ An- bieter

Theater/ Vernissagen … täglich  Begrenzung und Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten (präzise Dokumentation)

 Klassen-/ jahrgangsgemischte Gruppen vermeiden

 Wenn Klassen-/ jahrgangsgemischte Gruppen unvermeid- bar sind: nur mit Abstandsgebot und/ oder MNB

 Planung unter Beachtung der jeweils gültigen Allgemein- verfügung (TN-Zahl, Abstandsregel)

Einzelfreigabe nach Vorlage des konkreten Hygienekonzepts

Schul- und Hortleitung, Veranstalter

(6)

Elternabende täglich  allgemeine Zugangsregeln (keine Infektionen, TN-Liste, MNB im Schulhaus)

 im „Klassenverband“ ohne Abstand möglich

 in Abstimmung mit den Eltern ggf. größere Räume nut- zen

 regelmäßiges Lüften

Eltern-Lehrer-Rat täglich  allgemeine Zugangsregeln (keine Infektionen, TN-Liste, MNB im Schulhaus)

 Planung (Raumgröße) unter Beachtung der jeweils gülti- gen Allgemeinverfügung (Abstandsregel)

 regelmäßiges Lüften

Schul- und Hortleitung

Vermietungen täglich  allgemeine Zugangsregeln (keine Infektionen, TN-Liste, MNB im Schulhaus)

Unproblematisch:

 regelmäßiger Einzelunterricht (z. B. Instrumentallehrer)

 Dauermieter, so außerhalb des Schulbetriebs

Einzelfreigabe nach Vorlage des

konkreten Hygienekonzepts Hr. Stahnke

Veranstaltungen außerhalb ( Z. B. in Tagungs- und Kongresszen- tren, Kirchen, Theatern, Musiktheatern, Kinos, Konzerthäusern, Konzertveran- staltungsorten, Opernhäusern, Mu- sikclubs (ohne Tanz) sowie Zirkussen)

 Hygienekonzept (Basis: gültige Allgemeinverfügung)

 Lüftungskonzept für gesteigerte Frischluftzufuhr

 Bei mögl. Unterschreitung Mindestabstand: MNB

 Bei verpflichtender, sitzplatzbezogener, datenschutzkon- former und datensparsamer Erhebung von Kontaktdaten:

Verringerung Mindestabstand < 1,5 Metern möglich

Einzelfreigabe nach Vorlage des konkreten Hygienekonzepts

Pausen/ Mensa und Außenbereich

Beaufsichtigung täglich  Regeleinhaltung sicherstellen

 Fensterbereiche kontrollieren (insbesondere z. B. beim Lüften, ggf. Zimmer abschließen)

Beschäftigte in Schule/ Hort

Mensa täglich a) ab Klasse 2: MNB im Flur zur Mensa und in der Warte- schlange verpflichtend,

b) Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensaus- gabe:

 Speisen portioniert sowie Besteck an Theke über- geben

 Nachholen: Schlange von rechts

c) Klasse 1: separater Speiseraum, separate Essenausgabe, separate Abgabe des Schmutzgeschirrs

d) Erweiterung der Essmöglichkeiten durch Nutzung von Außenflächen

e) Essbereich: klassenzugehörige Tischbelegung

Grünes Wunder (gültig bis 11.09.20):

 Die Ausgabe erfolgt aus- schließlich auf Bestellung.

 Bestellung bis 8 Uhr

 Nur Menü „B“ (Mittagessen, Dessert oder Vorsuppe)

 Kiosk bleibt geschlossen

 Kein Barverkauf (auch nicht für Mittagessen)

a) alle b) Grünes

Wunder c) Hort e) - g) Mensa- aufsicht

(7)

f) Reinigung der Tischoberflächen nach jeder Tischbenut- zung

g) Regelmäßiges Lüften Arbeitsmittel

Vermeidung von Übertragungswe-

gen über Arbeitsmittel täglich  Zuweisung von Arbeitsmitteln personenbezogen

 sachgerechte Reinigung/Desinfektion nach gemeinsamer Nutzung von Kontaktflächen (z. B. Mikroskope)

 Technisch Geräte nach Nutzung gründlich reinigen

 Desinfektionsmittel,

 Einmal-Tücher zum Trock- nen

Beschäftigte in Schule/ Hort Hausmeister

Personaleinsatz

allgemein täglich  Abklärung von Verdachtsfällen -Meldepflicht

 schulisches Personal mit SARS-CoV-2-ähnlichen Sympto- men sollte Covid-19-Test durchführen lassen

 bei Verdacht eher zu Hause bleiben, als Risiken einzuge- hen

kein „Märtyrertum“!

 ggf. Testen lassen

Schul- und Hortleitung Beschäftigte in Schule/ Hort

Risikogruppen  täglich

 nach Bedarf

 Unbedenklichkeitsnachweise für Personen mit SARS- CoV-2-ähnlichen Symptomen

 Beachtung von Risikogruppen bei Personaleinsatzplanung

 individuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risiko- gruppen: Einzelfallentscheidung durch die Personal- gruppe, bei Bedarf unterstützt durch Betriebs- oder Hausarzt (Vorlage eines Attests)

Beschäftigte in Schule/ Hort Personalgruppe Betriebs- oder Hausarzt

Erste Hilfe

Erste Hilfe und Eigenschutz  täglich

 nach Bedarf

 Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2)

 Herzdruckmassage durchführen, notfalls auf Beatmung verzichten

 Ersthelfer informieren

Schul- und Hortleitung Ersthelfer Schüler/innen

Unterweisungen

Hygieneunterweisungen  initial

 regelmäßig, situativ angepasst

 Schulungen für Pädagogen, nichtpäd. Personal, Schüler

 Inhalte: Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, Tragen von MNB)

Schul- und Hortleitung Beschäftigte Biologische Arbeitsstoffe

Reinigung entsprechend

der Erfordernisse  bei Verunreinigung von Flächen durch Körperflüssigkei- ten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Gum- mihandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmit-

Schutzhandschuhe tragen, nach ablegen Hände desinfizie- ren (siehe auch Punkt Hände-

Beschäftigte in Schule/ Hort

(8)

Datum der Erstellung: 27.08.2020 Datum der Erstunterweisung: 28.08.2020

Anpassungen: 01.09.2020: Schülerraum, Paten, „Veranstaltungen in der Schule“ inkl. aller Unterpunkte

03.09.2020: Chor-/ Orchester-Auftritte, Sportveranstaltungen mit Publikum, Veranstaltungen außerhalb, Erste Hilfe und Eigenschutz unterschriftliche Bestätigung der Geschäftsführer, der Schul- und Hortleitung:

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Schüler*innen können ebenfalls einen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden (bei Unterrichtschluss am Vorlagetag) sein darf, oder sie testen sich zu Beginn

Der Träger ist berechtigt, die Einrichtung vorübergehend zu schließen, wenn durch unüberbrückbaren Perso- nalausfall oder höhere Gewalt die Aufsicht sowie Bildung, Erziehung

 keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen MNB beim Sport für Schüler/innen und schulisches Personal.  keine intensiven Kontaktsportarten (direkten

Rückenlehne höhen- verstellbar, Buche-Ausführung mit Stütze aus verchromtem Stahl, PU-Ausführung mit Stütze aus Kunststoff mit Permanentkontakt, Fußkreuz aus schwarzem Kunststoff

• Die ausgewählten Ideen werden nun im Raum auf dem Boden ver- teilt und mit Klebeband befestigt. Erklären Sie, wenn nötig noch einmal kurz die Ideen. • Die Kinder

vorgelegt werden. Der zweite Test spätestens am 4. Schultag innerhalb einer Woche. Sollte ein Selbsttest in der Schule positiv ausfallen, wird das betroffene Kind sofort von der

Beschwerden, Anregungen und Wünsche der Kinder können auch anonym über einen Briefkasten abgegeben werden oder in Einzel- oder Gruppenbesprechungen angebracht werden..

Rückenlehne höhen- verstellbar, Buche-Ausführung mit Stütze aus verchromtem Stahl, PU-Ausführung mit Stütze aus Kunststoff mit Permanentkontakt, Fußkreuz aus schwarzem Kunststoff