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Schulung Kinder- und Jugendschutz im TV 1862 Bad Mergentheim. 12. April 2019 ARA Markelsheim

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Schulung

Kinder- und Jugendschutz

im TV 1862 Bad Mergentheim

12. April 2019 – ARA Markelsheim

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

Referent:

Hennes Meinikheim

04. Mai 1964 – verheiratet – 2 erwachsene Kinder Wohnhaft in Lauda-Gerlachsheim

Eintritt TV MGH: 19.02.1973

Abteilungsleiter Ju Jitsu seit 1994 6. Dan Ju Jutsu seit 30.03.2019 2007 Trainer C Ju Jutsu

2012 Kursleiterlizenz Gewaltprävention „Nicht-mit-mir“

2014 Trainer B Ju Jutsu

2018 Qualifizierung für Schutzbeauftragte im Sportverein

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

1. § 72a SGB VIII – Entstehung – Entwicklung – Umsetzung 2. Grenzverletzung und sexualisierte Gewalt

3. Das Präventions- und Schutzkonzept des TV 1862 Bad Mergentheim 4. Verhaltensregeln zum Kindeswohl

5. Verdacht eines sexuellen Missbrauchs

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl und Selbstverpflichtungserklärung

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

1. § 72a SGB VIII

Entstehung – Entwicklung – Umsetzung:

2005 Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) 01.01.2012 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG),

daraus ergibt sich im Artikel 2 Abs. 1d, die Neufassung des SGB VIII mit § 72a 11.09.2012 Neufassung der § 72a SGB VIII

10.02.2015 Konzept des Jugendhilfeausschusses Main-Tauber-Kreis

14.03.2018 Info-Veranstaltung der Kreissportjugend mit dem Jugendamt 14.07.2018 Arbeitskreis Jugendschutz im TV

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

1. § 72a SGB VIII

Entstehung – Entwicklung – Umsetzung:

22.10.2018 Vorstand TV verabschiedet Präventionskonzept

22.11.2018 Unterzeichnung der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII zwischen dem Jugendamt Main-Tauber-Kreis und dem TV 1862 Bad Mergentheim

22.03.2019 Kinder- und Jugendschutz wird in die Satzung des TV aufgenommen und ist nun für alle Mitglieder verbindlich

12.04.2019 Erste Schulung der Trainer im TV

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

1. § 72a SGB VIII

Was steht nun in diesem Paragraphen? (Abs. 4)

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

2. Grenzverletzung und sexualisierte Gewalt

Wo fangt sexualisierte Gewalt an?

1. Grenzverletzungen

…. sind immer zu vermeiden und können unabsichtlich passieren

2. Sexuelle Übergriffe – sexuelle Belästigung

…. erfolgen absichtlich und sind häufig ein Ausdruck unzureichenden Respekts, durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt

3. Sexueller Missbrauch

…. meint alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und passieren nie aus Versehen (§§ 174 ff. StGB)

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

3. Das Präventions- und Schutzkonzept des TV MGH

Die 4 Prinzipien zum Kinder- und Jugendschutz im TV MGH 1. Das Prinzip des „sicheren Raumes“

2. Das „Vier-Augen“-Prinzip 3. Das Elternprinzip

4. Das Öffentlichkeitsprinzip

Schulung der Trainer, Übungsleiter, Hilfstrainer, Betreuer…..

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

4. Verhaltensregeln zum Kindeswohl

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor

Kindeswohlgefährdung aller Art, als auch dem Schutz von Trainer/in, Hilfstrainer/in, Übungsleiter/in, Betreuer/in und sonstigen Verantwortlichen vor einem falschen Verdacht.

1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte 2. Keine Privatgeschenke an Kinder

3. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen 4. Kein Duschen oder Übernachten alleine mit einzelnen Kindern 5. Keine Geheimnisse mit Kindern

6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern 7. Transparenz im Handeln

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

5. Verdacht eines sexuellen Missbrauchs

Was tun im Verdachtsfall?

Wenn ein Verdachtsfall auftritt oder wenn sich Eltern, ein/e Trainer/in oder andere Verantwortliche an Sie wenden, beachten Sie bitte folgendes:

- Ruhe bewahren! Das ist schwierig, aber absolut notwendig! Überhastetes und unüberlegtes Handeln schadet nur. Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen steht an erster Stelle!

- Nehmern Sie das Empfinden des Kindes oder des Jugendlichen, der Eltern, der Trainer und anderen Verantwortlichen ernst, auch wenn Sie die Situation vielleicht als nicht so schlimm empfinden. Sagen Sie nicht: „Das ist doch nicht so schlimm, das hat er/sie sicher nicht so gemeint.“

- Diskutieren Sie nicht darüber, ob das Kind oder der Jugendliche etwas falsch gemacht hat. Die Verantwortung trägt der Erwachsene.

- Machen Sie keine Zusagen, die Sie vielleicht nicht einhalten oder erfüllen können.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

5. Verdacht eines sexuellen Missbrauchs

- Bitten Sie darum, dass alles aufgeschrieben wird, was bisher aufgefallen ist: alle Beobachtungen, Äußerungen, Verhaltensänderungen des Kindes oder des Jugendlichen, möglichst mit Datum und Uhrzeit.

- Machen Sie einen Gesprächstermin aus, mit der Zusage, sich bis dahin über den

Schutzbeauftragten des TV 1862 Bad Mergentheim e.V. professionelle Hilfe geholt zu haben, um das weitere Vorgehen zu planen.

- Regen Sie Soforthilfe an, dass der mutmaßliche Täter nicht mit den Kindern oder Jugendlichen alleine ist. Dass z.B. andere Trainer oder Eltern unter einem Vorwand beim Training zu schauen oder etwas unangemeldet vorbei bringen. Vielleicht haben Sie einen besseren Vorwand, um

vorbeizuschauen.

- Machen Sie Ihrem Gesprächspartner klar, dass eine überstürzte Reaktion dem Täter nur die

Gelegenheit gibt Kinder oder Jugendliche unter Druck zu setzen oder Beweismaterial zu vernichten.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

5. Verdacht eines sexuellen Missbrauchs

- Protokollieren Sie das Gespräch, Aussagen und die Situation. Schreiben alles auf, was Ihnen im Zusammenhang auf- oder einfällt. Werten Sie dies aber nicht.

- Holen Sie sich möglichst schnell über den Schutzbeauftragten des Vereins professionelle Hilfe.

- Konfrontieren Sie den mutmaßlichen Täter nicht ohne vorherige Ansprache mit einer Beratungsstelle, bzw. den Schutzbeauftragten des Vereins mit dem Verdacht.

- Unternehmen Sie nichts was der Betroffene oder die Betroffene nicht möchte - also keine

Strafanzeige, bzw. Kontakt zur Polizei aus eigener Motivation. Ausnahme: Ist es zur körperlichen Gewalt oder einer Vergewaltigung gekommen, muss der Notarzt und die Polizei eingeschaltet werden.

- Behandeln Sie alles, was Ihnen erzählt wird vertraulich.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl und Selbstverpflichtungserklärung

für alle ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im TV 1862 Bad Mergentheim e. V.

Als ehrenamtlicher oder hautberuflicher Mitarbeiter/in des TV 1982 Bad Mergentheim e.V. (im folgenden „Verein“ genannt) habe ich als Trainer/in, Hilfstrainer/in, Betreuer/in, oder in sonstiger Form mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der folgende Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage dieser Arbeit.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

1.

In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt, sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

2.

Kinder- und Jugendarbeit im Sport lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen auszunutzen werde.

Ebenso achte ich die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und halte beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen ein.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

3.

Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen und sportlichen Zielen.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

4.

Ich werde Kinder und Jugendliche bei ihrer Selbstverwirklichung zu einem angemessenen sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Dabei achte ich auch auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander und toleriere Mobbing keinesfalls.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

5.

Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Ich verpflichte mich, eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Drogen sowie jeglicher Art von Leitungsmanipulation zu übernehmen und Suchtgefahren vorzubeugen.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

6.

In vielen Sportarten spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche diese Grenzen respektieren. Dabei lasse ich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nicht außer Acht.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

7.

Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, antidemokratisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert, ich interveniere dagegen aktiv.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

8.

Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere den vom Verein benannten Schutzbeauftragten.

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Ich handle nach dem Merkblatt für den „Verdacht eines sexuellen Missbrauchs“ im Verein.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl

9.

Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

6. Selbstverpflichtungserklärung

Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 184i, 201a(3), 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) oder einer vergleichbaren Straftat verurteilt worden bin und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind.

Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den Verein über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren.

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

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Schulung Kinder- und Jugendschutz

Danke für Eure Aufmerksamkeit

Referenzen

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