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Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

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Pet 1-17-12-9305-030838 Lärmschutz an Schienenwegen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Investitionsvolumen für Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecken erheblich zu erhöhen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, besonders der Güterbahnverkehr habe ein gesundheitsgefährdendes Aufkommen erreicht. Schwere Güterzüge führen vielerorts im Viertelstundentakt. Folge seien Belastungen der Bevölkerung und Schäden an Gebäuden, deren Beseitigung die Eigentümer zu tragen hätten. Anhörungen von Bürgerinitiativen fänden regelmäßig zu ungünstigen Terminen statt. Dies bedinge nur geringe Beteiligung, woraus wiederum mangelndes Interesse abgeleitet werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Es liegen 266 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträge vor.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Ferner wurde gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der federführende Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um eine Stellungnahme zu der vorliegenden Petition gebeten. Unter Einbeziehung der Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Bereits der 17. Deutsche Bundestag hatte sich aufgrund von Fraktionsanträgen (BT-Drs. 17/5461 und 17/4652) mit der Thematik befasst. Die Anträge wurden in der 211. Sitzung am 29. November 2012 abschließend beraten. Die Drucksachen und

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Plenarprotokolle können unter www.bundestag.de eingesehen werden. Der Themenkreis war ferner Gegenstand weiterer parlamentarischer Anfragen und Initiativen, welche in verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages beraten wurden (vgl. u. a. Plenarprotokolle 17/176; 17/211 und 17/217 sowie BT-Drs. 17/7050; 17/7312, Frage 108; 17/10780; 17/11652; 17/11709; 17/11906; und 17/11909).

Der Ausschuss weist auch hin auf die parlamentarischen Beratungen des „Elften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Das Gesetz wurde Ende des Jahres 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus beschlossen.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses stellt der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ein sehr wichtiges Anliegen dar. Der Ausschuss hat Verständnis für den Wunsch des Petenten nach Lärmschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund begrüßt er das Vorhaben der Bundesregierung, den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit zu halbieren.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung zu unterscheiden ist. Lärmvorsorge ist Lärmschutz beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Schienenwegen; Lärmsanierung findet indes an bestehenden, baulich nicht (wesentlich) zu verändernden Schienenwegen statt.

Ein Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge im Zusammenhang mit einem Neubau oder einer wesentlichen baulichen Änderung ergibt sich aus dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung.

Die seit 1999 durchgeführte Lärmsanierung hingegen findet allein auf haushaltsrechtlicher Grundlage statt. Der Gesetzgeber hat sich bewusst und grundsätzlich gegen einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Lärmsanierung entschieden. Der Bund gewährt die Zuwendungen für die Lärmsanierung nach Maßgabe der für die Förderung erstellten Richtlinie sowie Allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung. So soll die Förderung im Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln gewährleistet werden. Zugunsten des wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel wird anhand der für den jeweiligen Streckenabschnitt ermittelten Lärmbelastung eine Prioritätskennziffer gebildet. Daraus ergibt sich eine Rangfolge der vom

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Schienenlärm betroffenen Gebiete. So soll sichergestellt werden, dass die Mittel dort zuerst investiert werden, wo die höchste Belastung besteht. Der Ausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen dieses Programmes seit 1999 jährlich 50 Mio. Euro, seit 2007 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wurden. Im Jahr 2014 sollen es 120, ab 2016 jährlich 150 Mio. Euro sein. Der Petitionsausschuss begrüßt diese Entwicklung und die daran ablesbare hohe Gewichtung des Lärmschutzes.

Der Ausschuss stellt fest, dass für den zur Lärmsanierung anstehenden Abschnitt Loxstedt-Ritterhude Ende des Jahres 2012 ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden ist. Nach Kenntnis des Ausschusses kann die Umsetzung der auf Grundlage des Gutachtens ermittelten erforderlichen Maßnahmen nicht vor 2015 erfolgen.

Des Weiteren existiert ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung von rund 3 500 Streckenkilometern mit Gesamtkosten von rund 2,5 Mrd. Euro, das zusammen mit der Deutschen Bahn AG erarbeitet wurde. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. November 2012 im Rahmen des Infrastrukturförderungsprogrammes II für das „Sonderprogramm Lärmschutz Schiene“ 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen für innovative Maßnahmen und die Erprobung neuer Technologien eingesetzt werden. Ziel ist die Senkung der Lärmbelastung insbesondere an Brennpunkten und wirksame Ergänzung klassischer Lärmschutzmaßnahmen.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass ergänzend zum baulichen Lärmschutz an Schienenwegen verstärkt innovative Methoden zur Lärmvermeidung im Fahrzeugbereich entwickelt und erprobt werden, um durch die Einwirkung nahe der Lärmquelle eine flächendeckende Wirkung zu erzielen.

Mit einem Innovationsprogramm, welches der Beschleunigung der allgemeinen Zulassung innovativer Komponenten dient, sollen neuartige Verbundstoff- Bremssohlen (sogenannte K- und LL-Bremssohlen) kostengünstig weiterentwickelt werden. Ein Pilotprojekt „Lärmreduzierter Güterverkehr durch innovative Verbundstoff-Bremsklotzsohlen“ zugunsten der Güterwagenbestandsflotte ist bei einer Laufzeit von vier Jahren mit Mitteln von insgesamt 40 Mio. Euro ausgestattet.

Ende des Jahres 2010 erging der erste Förderbescheid für die Umrüstung von 1 250 Güterwagen. Der erste aus umgerüsteten Güterwagen bestehende Zug wurde am 1. Oktober 2012 in Bingen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Ferner trat am 9. Dezember 2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem in Kraft.

Damit wird das Ziel verfolgt, Schienenlärm deutlich und dauerhaft zu verringern. Das

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neue Preisgefüge sieht höhere Entgelte für Züge mit nicht modernisierten Bremssystemen und einen Bonus für Güterwagen vor, die auf lärmmindernde Technologien umgerüstet wurden. Damit wird ein wirtschaftlicher Anreiz zur Umrüstung des Wagenbestandes auf leise Bremstechnik gesetzt. Der Bund ergänzt die zusätzlichen Einnahmen für die Laufzeit von acht Jahren um die gleiche Summe, maximal um 152 Mio. Euro. Die Gesamtmittel werden wiederum in einem Fonds verwaltet, aus dem die Umrüstung von Güterwagen auf lärmärmere Komponenten gefördert wird. Das Trassenpreissystem ist technikoffen und setzt nicht zwingend die Verfügbarkeit der LL-Sohle voraus. Die Initiative steht mit der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 8. Juli 2008 zu Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand (KOM [2008] 432 endgültig) im Einklang. Die nationale Verkehrslärmschutzpolitik unterstützt also die gleichgerichteten Bestrebungen auf europäischer Ebene.

Soweit mit der Petition kritisiert wird, der Schienenverkehr bringe Schäden an Gebäuden mit sich, stellt der Ausschuss fest, dass ein Ursachenzusammenhang nicht so eindeutig angenommen werden kann, wie es mit der Eingabe vorgetragen wird. Der Ausschuss kann nachvollziehen, dass die Schwingungen von Anwohnern wahrgenommen und als belästigend empfunden werden. Jedoch sind Risse in Putz oder Mauerwerk häufig, oft unabhängig von der Lage auftretende Erscheinungen.

Sie können eine Vielzahl von Ursachen haben, z. B. Temperatur- und Witterungseinflüsse, Änderungen des Grundwasserspiegels sowie Alter und Bauart des Gebäudes. Der Ausschuss stellt fest, dass die Schwingungseinwirkungen aus dem Bahnbetrieb auf benachbarte Bauwerke nach allgemeinen Messungen keine solche Größenordnung erreichen, dass mit einer Schädigung der Gebäudesubstanz gerechnet werden müsste. Im Übrigen bietet das Zivilrecht nach Einschätzung des Ausschusses hinreichende Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen, wenn Schäden zuordenbar verursacht wurden.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Erfolge im Verkehrslärmschutz wegen der technischen Komplexität kaum kurzfristig erreichbar sind. Die Verkehrslärmpolitik ist auf die langfristige Minderung der Geräuschbelastung ausgerichtet. Es wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen; weitere Schritte sind vorgesehen. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung vermag der Ausschuss derzeit keinen über die dargestellten Maßnahmen hinausgehenden parlamentarischen Handlungsbedarf hinsichtlich der mit der Eingabe vorgebrachten Forderung zu erkennen.

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Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

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