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Ortsgemeinde Klein-Winternheim Bebauungsplan 'Bahnhof III' Erweiterung Parkplatzfläche Bahnhof

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Academic year: 2022

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Ortsgemeinde Klein-Winternheim Bebauungsplan 'Bahnhof III'

Erweiterung Parkplatzfläche Bahnhof

Artenschutzrechtliche Beurteilung (Kurz-saP) Stand 2020/2021

Planungsträger:

Ortsgemeinde Klein-Winternheim Hauptstraße 6

55270 Klein-Winternheim rathaus@klein-winternheim.de www.klein-winternheim.de

Bearbeitung:

viriditas

Dipl.-Biol. Thomas Merz Josefina Moßig

M.Sc. Christoph Nohles Pia Schmitt

Auf der Trift 20 55413 Weiler Tel. 06721 4902637 mail@viriditas.info www.viriditas.info

Weiler, 12.04.2021

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Anlass und Aufgabenstellung

Die Ortsgemeinde Klein-Winternheim beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Park- platzfläche am Bahnhof Klein-Winternheim in westliche Richtung. Hierzu wird der bestehen- de Parkplatz auf den beiden Flurstücken Flur 1 Nr. 1060/36 und 1060/40 um bis zu etwa 20 m nach Westen verlängert. Die Fläche beträgt etwa 670 m².

Bei der Erweiterung des Parkplatzes sind, wie bei jedem Vorhaben, die artenschutzrecht- lichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zu beachten. Die Ortsgemeinde beschloss daher, auf der Grundlage einer querschnittsorientierten Begehung des Geländes durch eine fach- kundige Person (Kurz-saP) die Möglichkeit der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten beurteilen zu lassen.

Bei der von der Parkplatzerweiterung betroffenen Fläche handelt sich aktuell um eine häufig gemähte Grünfläche mit einer flach ausgebildeten Versickerungsmulde und randlicher Ge- hölzvegetation (rote Fläche im Luftbildplan) als Teil einer größeren Grünfläche, die sich nach Westen fortsetzt, locker mit Obstbäumen und größeren Laubbäumen überstellt ist und zur Bahn hin im Westen durch ein dichtes Strauchgehölz abgegrenzt ist (grüne Fläche im Luft- bildplan). Die gesamte Grünfläche ist Gegenstand der artenschutzrechtlichen Beurteilung.

Nördlich verläuft die eingleisige Bahnstrecke, im Osten befindet sich der Bahnhof mit dem aktuellen Parkplatz. Südlich schließt sich Einzelhausbebauung mit umgebenden Gärten an, westlich Nutzgärten. Zur Bahn hin setzt sich das dichte Strauchgehölz nach Westen fort.

Abb.01: Luftbildplan der Erweiterungsfläche Parkplatz (rot) und des Ärztehauses (grün) DTK 25, un- maßstäblich - © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2021 dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet])

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Die Ortsgemeinde Klein-Winternheim beauftragte das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz am 26.04.2017 mit dieser querschnittsorientierten Begehung des Geländes zur Abschätzung der Möglichkeit des Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG.

Methode

Die Begehung erfolgte am 26.04.2017. Im Rahmen der querschnittsorientierten Begehung wurde das Biotoptypenspektrum des betreffenden Bereiches erfasst und bezüglich seiner Habitatqualität für streng geschützte Arten, die im Bereich Klein-Winternheim Bahnhof vorkommen, geprüft. Alle im Rahmen der Begehung beobachteten und verhörten Vögel wurden notiert. Das gesamte Gelände und die Umgebung wurden gezielt nach eventuell vorkommenden Reptilien abgesucht. Hierbei wurden alle potenziell als Habitat geeigneten Bereiche mehrmals abgelaufen und Versteckplätze genauer inspiziert. Am 22.05.2017 erfolgte eine weitere Begehung, um das Ergebnis hinsichtlich der Möglichkeit des Vor- kommens streng geschützter Reptilien abzusichern. Auch bei dieser Begehung wurden die beobachteten bzw. verhörten Vogelarten aufgezeichnet.

Biotoptypenausstattung

Bei der von der Parkplatzerweiterung betroffenen Grünfläche handelt es sich um einen häufig gemähten Gänseblümchen-Scherrasen (Bellidetum perennis), der sich aus mahd- unempfindlichen Arten wie Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne), Horst-Rot- Schwingel (Festuca rubra f. commutata), Harter Schaf-Schwingel (Festuca guestfalica), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Gänseblümchen (Bellis perennis), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypo- chaeris radicata), Weiß-Klee (Trifolium repens) und Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sect.

Ruderalia) zusammensetzt. Seitlich des bestehenden Parkplatzes befindet sich eine flach ausgebildete, leicht ruderalisierte Versickerungsmulde.

Die Grünfläche ist in der westlichen Hälfte locker mit Einzelbäumen (Spitz-Ahorn / Acer platanoides, Vogel-Kirsche / Prunus avium, Walnuss / Juglans regia und kleinere Garten- Apfelbäume / Malus domestica) überstellt. Im geplanten Parkplatzbereich gibt es lediglich einen größeren Spitz-Ahorn, der wahrscheinlich erhalten werden kann.

Auf der Fläche wurde im Winter 2016/17 bereits einige Bäume gefällt und, in randlichen Bereichen sowie im Unterwuchs von Bäumen, Gehölze gerodet. Diese Flächen weisen einen lückigen Aufwuchs von Pionier- und Ruderalarten auf.

Zum Bahnsteig hin gibt es im Osten der Grünfläche einen schmalen Streifen mit niedrigen Gebüschen, der im zentralen Bereich (westlich des geplanten Parkplatzes von einem Rain ruderaler Wiese abgelöst wird. Noch auf Höhe des Bahnsteiges beginnt nach Westen, der Bahnanlage vorgelagert, ein dichtes Kreuzdorn-Hartriegelgebüsch (Rhamno-Cornetum san- guinei) mit ruderalem Unterwuchs. Der etwa 2 m breite Streifen zwischen dem Gehölz und dem Bahnsteig wurde als Fußgängerbarriere mit Sträuchern aufgepflanzt, die in einer ruderalen Wiese stehen.

In der westlichen Verlängerung des Bahnsteiges gibt es gleisbegleitend einen Rain, in dem sich ruderale Wiesenbestände, ausdauernde Ruderalbestände und Gehölzaufwuchs ver- mischen.

Der westlich an den Planbereich angrenzende Abschnitt der Bahntrasse ich stark ins Gelände eingetieft und beiderseits mit dichten Gebüschen bewachsen.

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Habitateignung für streng geschützte Arten

Aufgrund der isolierten Lage und der eingeschränkten Habitatausstattung des Plangebiets bietet die Grünfläche nur eine geringe Habitateignung für streng bzw. europarechtlich ge- schützte Arten.

Für streng geschützte Vogelarten besitzt das Plangebiet lediglich eine Eignung als unter- geordnetes Nahrungshabitat.

Das Plangebiet wird vom streng geschützten Turmfalken (Falco tinnunculus) als Nahrungs- bzw. Jagdhabitat genutzt. Aufgrund der geringen Größe und Habitatausstattung des Gebietes besitzt dieses jedoch keinen maßgeblichen Anteil am Nahrungshabitat, so dass der Verlust keine Beeinträchtigungen der lokalen Populationen zur Folge hat.

Im Rahmen der querschnittsorientierten Begehung konnte nur eine geringe Anzahl an Vogelarten im Plangebiet selbst nachgewiesen werden. Bevorzugt wurden die Vogelarten außerhalb bzw. am Rande des Plangebiets in den angrenzenden Gärten nachgewiesen. Zu diesen zählen in erster Linie gebüsch- und gehölzbewohnende Arten des Siedlungsrandes und Offenlands wie Amsel (Turdus merula), Kohlmeise (Parus major), Buchfink (Fringilla coelebs), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Elster (Pica pica), Rabenkrähe (Corvus corone), Ringeltaube (Columba palumbus), Grünfink (Chloris chloris) und Buchfink (Fringilla coelebs). Es konnten keine Anzeichen einer Brut dieser Arten im Plangebiet festgestellt werden. Brutverdacht besteht jedoch in den angrenzenden Gärten und Gehölzbeständen.

Für Höhlen- und Nischenbrüter mit wiederkehrender Nestnutzung bietet das Gebiet keine Nistmöglichkeiten.

Das Vorkommen von streng geschützten Reptilien ist aufgrund der Lage und der Habitat- ausstattung am Nordrand des Plangebiets entlang der Gleise durchaus denkbar. Als Lebensraum für die lichtbedürftige Mauereidechse (Podarcis muralis) weist das Gebiet ent- lang der Bahngleise im Norden eine günstige Habitateignung mit allen benötigten Habitat- requisiten auf, für die ebenfalls streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) eine geringe Eignung. Alle für Reptilien potenziell geeigneten Bereiche wurden bei den beiden Begehungen unter optimalen Bedingungen (Sonnenschein, Temperaturen über 15° C, Windstille bzw. leichter Wind) gezielt nach Reptilien abgesucht. Die nach den oben ge- nannten Merkmalen potenziell für die Eidechsen geeigneten Habitate wurden dabei jeweils mehrmals abgegangen, eventuelle Versteckplätze gezielt aufgesucht und die Versteck- möglichkeiten, soweit möglich, durch Anheben auch von der Unterseite untersucht. Zudem wurde auf das für flüchtende Reptilien recht charakteristische Rascheln der trockenen Vegetation geachtet.

Es konnten keine Exemplare der streng geschützten Reptilien Mauereidechse oder Zauneidechse oder sonstiger Reptilien nachgewiesen werden. Ein Vorkommen der Mauer- eidechse und der Zauneidechse kann nach der intensiven Nachsuche ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass das Fehlen der Reptilien, auf die im Bereich des Bahnhofs ungünstige Biotopvernetzung zurückzuführen ist. Dichte, bis an die Schotterkörper heranreichende Gehölze führen zu ungewöhnlich starker Beschattung und verringern die Breite der für Zauneidechsen besiedelbaren Raine auf wenige Dezimeter. Die Mauer- eidechse, die den Schotterkörper der Gleise als Teillebensraum besser nutzen kann und sich in Rheinhessen aktuell stark entlang linearer Strukturen wie der Bahngleise ausbreitet, scheint bis in diesen Bereich noch nicht vorgedrungen zu sein.

Das Vorkommen von streng geschützten Amphibien, Säugetieren, Tagfaltern und xylo- bionten Käfern kann mangels geeigneter Habitate definitiv ausgeschlossen werden.

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Artenschutzrechtliche Beurteilung

Aufgrund der Biotoptypenausstattung des Gebietes ist nicht damit zu rechnen, dass das Plangebiet im Bereich des Bahnhofs Klein-Winternheim streng bzw. europarechtlich geschützten Arten als Reproduktionsstätten oder als für die lokale Teilpopulation wesent- liches Nahrungshabitat dient. Eine Umsetzung der Planungsabsicht ist somit aller Voraus- sicht nach ohne Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG realisierbar.

Sollten die (angrenzenden) Gehölze beseitigt werden, so sind die Rodungsarbeiten in der gesetzlichen Frist von 01.10 - 28./29.02 eines Jahres durchzuführen.

Diese Artenschutzrechtliche Beurteilung basiert auf zwei querschnittsorientierten Bege- hungen des Geländes und der Ermittlung und Analyse der dort vorkommenden Biotoptypen sowie der gezielten Nachsuche nach evtl. vorkommenden Reptilien. Es wurden keine dezi- dierten faunistischen Erhebungen durchgeführt.

Nachtrag 2020/ 2021

Planungsabsicht und Zustand im Jahr 2020

Im Vergleich zum ursprünglichen Untersuchungsgebiet aus dem Jahr 2017 bleibt das aktuelle Untersuchungsgebiet flächig unverändert. Es besitzt nach wie vor eine Fläche von 670 m². Das ursprüngliche Plangebiet der Parkplatzerweiterung wurde hingegen auf den gesamten Untersuchungsbereich ausgedehnt.

Der Vorhabensträger beabsichtigt auf der verbliebenen Fläche die Errichtung eines Ärzte- hauses. Dieses soll direkt westlich an die Parkplatzerweiterung angrenzen. Im Zuge der Erschließung der Restfläche des Untersuchungsgebiets soll im Rahmen von zwei weiteren querschnittsorientierten Begehungen geprüft werden, ob sich das vorhandene Biotoptypen- spektrum geändert hat und die Ausdehnung der geplanten Bebauung mögliche Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG bewirkt.

Der Planungsträger beauftragte das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz am 28.10.2020 mit den weiteren querschnittsorientierten Begehungen des Geländes zur aktuellen Ab- schätzung der Möglichkeit des Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG.

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mainz-Bingen wurde vereinbart, dass der Biotoptypenbestand im Frühjahr 2021 im Rahmen einer weiteren quer- schnittsorientierten Begehung zu beurteilen ist.

Artenschutzrechtliche Beurteilung 2020/2021

Aufgrund der unveränderten Biotoptypenausstattung des Gebietes (die Parkplatzerweiterung ausgeschlossen) ist auch im Jahr 2021 nicht damit zu rechnen, dass das Plangebiet im Bereich des Bahnhofs Klein-Winternheim streng bzw. europarechtlich geschützten Arten als Reproduktionsstätten oder als für die lokale Teilpopulation wesentliches Nahrungshabitat dient. Eine Umsetzung der Planungsabsicht ist somit aller Voraussicht nach ohne Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG realisierbar.

Im Rahmen einer Begehung am 01.04.2021 konnten unter optimalen Witterungsbedingungen keine Nachweise streng geschützter Reptilien erbracht werden. Aufgrund der wie bereits im Jahr 2017 vorliegenden eingeschränkten Habitateignung des Areals kann das Vorkommen

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der streng geschützten Zauneidechse sowie Mauereidechse mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Sollten die (angrenzenden) Gehölze beseitigt werden, so sind die Rodungsarbeiten in der gesetzlichen Frist von 01.10 - 28./29.02 eines Jahres durchzuführen.

Diese Artenschutzrechtliche Beurteilung basiert auf zwei weiteren querschnittsorientierten Begehungen des Geländes, der Ermittlung und Analyse der dort vorkommenden Biotoptypen sowie der gezielten Prüfung der potenziellen Habitateignung für Reptilien im Jahr 2020 und 2021. Es wurden keine dezidierten faunistischen Erhebungen durchgeführt.

Fotodokumentation 2017, 2020 & 2021

Bild 01: Blick auf die Erweiterungsfläche des Parkplatzes - die Bäume im Hintergrund stehen bereits außerhalb in der zu erhaltenden Grünfläche

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Bild 02: Blick auf die strukturarme Erweiterungsfläche mit der Versickerungsmulde, rechts im Bild der in der Erweiterungsfläche stehende Spitz-Ahorn

Bild 03: Blick von Westen auf die Erweiterungsfläche mit der Versickerungsmulde, die Bäume links und rechts sind Teil der zu erhaltenden Grünfläche

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Bild 04: Der Übergangsbereich vom geplanten Parkplatz zum Bahnsteig

Bild 05: Am westlichen Ende des Bahnsteigs ist die Verbindung zur Bahntrasse durch gepflanzte Sträucher bereits weitgehend unterbrochen

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Bild 06: Im Bereich des Bahnhofs ist die Bahntrasse als Reptilien-Lebensraum nahezu ungeeignet

Bild 07: Der Bahneinschnitt westlich des Gebietes besitzt für Reptilien ebenfalls keinen günstigen Biotopverbund

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Bild 08: Blick vom erweiterten Parkplatz auf das Plangebiet 2020 (30.10.2020)

Bild 09: Nördlicher Bereich entlang der Gleise (30.10.2020)

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Bild 10: Südlicher Bereich an die bestehende Bebauung angrenzend (30.10.2020)

Bild 11: Nordwestlicher Bereich des Plangebiets (30.10.2020)

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Bild 12: Nördlicher Bereich entlang der Bahngleise (01.04.2021)

Bild 13: Südlicher Bereich entlang der angrenzenden Gärten (01.04.2021)

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Bild 12: Die mit Einzelbäumen bestellte Grünfläche westlich der Parkplatzerweiterung (01.04.2021)

Bild 13: Südlicher Bereich entlang der angrenzenden Gärten (01.04.2021)

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