1. Netznutzung Jahresleistungspreissystem
Nettopreise1) Bruttopreise2) Nettopreise1) Bruttopreise2) Umspannung HS/MS - NE 4
< 2.500 h/Jahr*) 12,83 15,27 3,08 3,67
≥ 2.500 h/Jahr*) 74,43 88,57 0,61 0,73 Mittelspannung (MS) - NE 5
< 2.500 h/Jahr*) 20,05 23,86 4,86 5,78
≥ 2.500 h/Jahr*) 117,98 140,40 0,94 1,12 Umspannung MS/NS - NE 6
< 2.500 h/Jahr*) 30,81 36,66 5,57 6,63
≥ 2.500 h/Jahr*) 115,06 136,92 2,20 2,62 Niederspannung (NS) - NE 7
< 2.500 h/Jahr*) 36,73 43,71 6,40 7,62
≥ 2.500 h/Jahr*) 128,55 152,97 2,72 3,24
2. Umlagen, Umsatzsteuer
*) Benutzungsdauer = Jahresarbeit Entnahmestelle / maximale Jahreshöchstleistung 1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Preisstand: 13. Oktober 2021
Die Preise verstehen sich zuzüglich einem Entgelt für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nettopreise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt.
in Cent/kWh in €/kW/a
Netzentgelte Strom für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem
gültig ab 1. Januar 2022
Arbeitspreise Leistungspreise
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2022 gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2021 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2022 können insoweit von den
nachfolgenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Entnahmenetzebene
Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten.
1. Netznutzung Monatsleistungspreissystem
Nettopreise1) Bruttopreise2) Nettopreise1) Bruttopreise2) Umspannung HS/MS - NE 4
12,41
14,77 0,61 0,73 Mittelspannung (MS) - NE 5
19,66
23,40 0,94 1,12 Umspannung MS/NS - NE 6
19,18
22,82 2,20 2,62 Niederspannung (NS) - NE 7
21,43
25,50 2,72 3,24
2. Umlagen, Umsatzsteuer
1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Die Preise verstehen sich zuzüglich einem Entgelt für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nettopreise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt.
Preisstand: 13. Oktober 2021
in €/kW/Monat Entnahmenetzebene
Netzentgelte Strom für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2022 gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2021 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2022 können insoweit von den
nachfolgenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
in Cent/kWh
gültig ab 1. Januar 2022
Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringe- re oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die Stadtwerke Passau GmbH alternativ zum Jahresleistungs- preissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcha- rakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der Stadtwerke Passau GmbH vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) mit.
Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten.
Leistungspreise Arbeitspreise
Stadtwerke Passau GmbH - Regensburger Str. 29 - 94036 Passau - www.netze.stadtwerke-passau.de
1.
Nettopreise1) Bruttopreise2) Nettopreise1) Bruttopreise2) SLP-Kunden 50,00 59,50 5,77 6,87
2.
Nettopreise1) Bruttopreise2) Nettopreise1) Bruttopreise2)
Elektro-Speicherheizung - - 2,33 2,77 Elektro-Wärmepumpe - - 2,33 2,77 Elektro-Direktheizung - - 2,33 2,77 Elektromobilität - - 2,33 2,77
3. Umlagen, Umsatzsteuer
1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Direktheizungen und Elektromobilität.
Die Preise verstehen sich zuzüglich einem Entgelt für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nettopreise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt.
Grundpreise Arbeitspreise
Preisstand: 13. Oktober 2021
in Cent/kWh in €/a
Grundpreise Arbeitspreise
Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14 a EnWG in der Niederspannung
Netznutzung mittels Standardlastprofilen
Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Netznutzung mittels Standardlastprofilen
Netzentgelte Strom für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung
gültig ab 1. Januar 2022
Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten.
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2022 gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2021 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2022 können insoweit von den
nachfolgenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
in €/a in Cent/kWh
Netzreservekapazität
Für die Bereitstellung von Netzreservekapazität gelten folgende Preise:
Umspannung HS/MS - NE 4
32,07 38,16 38,48 45,79 44,90 53,43
Mittelspannung (MS) - NE 5
50,12 59,64 60,15 71,58 70,17 83,50
Umspannung MS/NS - NE 6
77,02 91,65 92,42 109,98 107,82 128,31
Niederspannung (NS) - NE 7
91,81 109,25 110,18 131,11 128,54 152,96
1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Entgelte für Netzreservekapazität
Entnahmenetzebene
Brutto- preise2) Netto-
preise1)
Brutto- preise2)
Netto- preise1)
bei Ausfall von Erzeugungsanlagen
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2022 gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2021 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2022 können insoweit von den
nachfolgenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
0 h bis 200 h 201 h bis 400 h 401 h bis 600 h Brutto-
preise2)
Netto- preise1)
Preisstand: 13. Oktober 2021
in €/kW/Jahr in €/kW/Jahr in €/kW/Jahr
gültig ab 1. Januar 2022
Stadtwerke Passau GmbH - Regensburger Str. 29 - 94036 Passau - www.netze.stadtwerke-passau.de
1. Messstellenbetrieb inkl. Messdienstleistung
3)je Messstelle bzw. je Zählpunkt
Entnahme oder Einspeisung mit ¼-h-LastgangmessungSpannungsebene der Messung
Nettopreise1) Bruttopreise2)
Mittelspannung 632,20 752,32
Niederspannung 422,60 502,89
Entnahme oder Einspeisung ohne ¼-h-Lastgangmessung Arbeitszähler
Nettopreise1) Bruttopreise2)
Eintarif, Wechselstrom, ohne Wandler 10,10 12,02 Eintarif, Drehstrom, ohne Wandler 10,10 12,02 Eintarif, Drehstrom, mit Wandler 35,20 41,89 Doppeltarif, Wechselstrom, ohne Wandler 19,10 22,73 Doppeltarif, Drehstrom, ohne Wandler 20,60 24,51 Doppeltarif, Drehstrom, mit Wandler 45,70 54,38
Wandler 25,10 29,87
Strom: Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messdienstleistung
gültig ab 1. Januar 2022
Die Entgelte enthalten die Kosten für den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen) als auch das Entgelt für die Messdienstleistung (Erfassung von Energie (Ablesung) und die Datenweitergabe an berechtig- te Dritte). Wird der Messstellenbetrieb inkl. Messdienstleistung durch Dritte erbracht, entfällt der Preisbestandteil.
in €/a in €/a
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2022 gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2021 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2022 können insoweit von den
nachfolgenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Diese Preise sind in den Internetveröffentlichungen der Stadtwerke Passau GmbH unter https://netze.stadtwerke-passau.de/strom/messstellenbetrieb.html zu finden.
Weitere Zählertypen (z. B. EDL21-/EDL40-Zähler) werden - sofern vorhanden - je nach Messfunktion als Eintarif- oder Doppeltarifzähler abgerechnet.
2. Aufpreis bei Abweichung vom jährlichen Messdienstleistungsrhythmus
Entnahme oder Einspeisung ohne ¼-h-Lastgangmessung
Nettopreise1) Bruttopreise2)
halbjährliche Ablesung3) 2,00 2,38
vierteljährliche Ablesung3) 6,00 7,14
monatliche Ablesung3) 22,00 26,18
1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
3) inkl. Auszüge und Lieferantenwechsel Preisstand: 13. Oktober 2021
Die Messdienstleistung (Ablesung) und die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Auf Kundenwunsch können die Messdienstleistung und die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung und Netzent- geltabrechnung ist der Stadtwerke Passau GmbH in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netz- nutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Ebenso hat eine unterjährliche Mess- dienstleistung automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge.
in €/a
Folgende Aufpreise auf das unter 1. genannte Entgelt für Messstellenbetrieb gelten bei Abweichung vom jährlichen Abrechnungs- und Messdienstleistungsrhythmus:
Stadtwerke Passau GmbH - Regensburger Str. 29 - 94036 Passau - www.netze.stadtwerke-passau.de Seite 2
Sonderleistungen
MahnkostenNettopreise1) Bruttopreise2)
Mahnung 2,00
Nettopreise1) Bruttopreise2) Unterbrechnung der Versorgung 23,00 27,37 Wiederherstellung der Versorgung während der Dienstzeit 23,53 28,00
63,03
75,01
1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Preisstand: 13. Oktober 2021
Strom: Entgelte für Sonderleistungen
gültig ab 1. Januar 2022
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2022 gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2021 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2022 können insoweit von den
nachfolgenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
in €
Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung in der Niederspannung
in €
Wiederherstellung der Versorgung außerhalb der Dienstzeit auf Kundenwunsch
Bei physischer Trennung des Netzanschlusses sowie in höheren Spannungsebenen werden die Kosten für Unterbrechnung und Wiederherstellung nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch die vorgenannten Pauschalen.
1. Umlage KWK-Gesetz
Verbrauchszone
Netto- preise1)
Brutto- preise2)
Alle Letztverbraucher verbrauchsunabhängig 0,254 0,302
2. Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV
Verbrauchszone
Netto- preise1)
Brutto- preise2) bis 1.000.000 kWh/a 0,432 0,514
ab 1.000.001 kWh/a 0,050 0,060 ab 1.000.001 kWh/a 0,025 0,030
3. Umlage gemäß § 17 f EnWG (Offshore-Umlage)
Verbrauchszone
Netto- preise1)
Brutto- preise2)
Alle Letztverbraucher verbrauchsunabhängig 0,395 0,470
Netzentgelte Strom - Preisblatt für Umlagen und Abgaben
Die folgend genannten Umlagen (außer Konzessionsabgabe) werden von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und Tennet TSO GmbH ermittelt. Dieses Preisblatt enthält die von der Stadtwerke Passau GmbH zu erhebenden und an die Übertragungsnetzbetreiber abzuführenden Umlagen. Detailliertere Informationen zu den Umlagen (außer Konzessionsabgabe) entnehmen Sie bitte der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber unter https://www.netztransparenz.de.
Die Stadtwerke Passau GmbH weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgelt- verordnung, nach § 17 f Abs. 5 EnWG sowie gemäß § 18 Abs. 1 AbLaV für das Jahr 2022 noch nicht bekannt sind (zur Information werden die für das Jahr 2021 bekannten Werte angegeben).
Kundengruppe
gültig ab 1. Januar 2022
in Cent/kWh
Aufschlag Aufschlag
Kundengruppe
Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß §§ 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.
Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (§ 27 a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern (§ 27 b KWKG 2017) und Schienenbahnen (§ 27 c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen.
Aufschlag
Kundengruppe
in Cent/kWh B': Alle Letztverbraucher mit Ausnahme von C'
A': Alle Letztverbraucher
C': Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz
Die Kunden der Letztverbrauchergruppe "C'" müssen dem Netzbetreiber den Stromkostenanteil am Umsatz durch ein Testat nachweisen.
in Cent/kWh
Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß §§ 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.
Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (§ 27 a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern (§ 27 b KWKG 2017) und Schienenbahnen (§ 27 c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen.
Stadtwerke Passau GmbH - Regensburger Str. 29 - 94036 Passau - www.netze.stadtwerke-passau.de Seite 1
4. Umlage gemäß § 18 AbLaV
Verbrauchszone
Netto- preise1)
Brutto- preise2)
Alle Letztverbraucher verbrauchsunabhängig 0,009 0,011
5. Konzessionsabgabe
Netto- preise1)
Brutto- preise2)
1,59 1,89
0,61 0,73
0,11 0,13
1,32 1,57
0,61 0,73
0,11 0,13
1) Die Nettopreise beinhalten keine Umsatzsteuer.
2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Preisstand: 13. Oktober 2021 nicht Schwachlaststrom Schwachlaststrom Sondervertragskunden nicht Schwachlaststrom
Gemeinden Salzweg, Thyrnau, Tiefenbach Schwachlaststrom
Sondervertragskunden Stadt Passau
Abgabe
in Cent/kWh Kundengruppe
Die Konzessionsabgabe ist laut "Verordnung über Konzessionsabgaben für Elektrizität und Erdgas (Konzessions- abgabenverordnung - KAV)" vom 9. Juni 1999 (BGBl. S. 12) an die Gemeinden abzuführen.
in Cent/kWh Aufschlag