8 Tagesordnung
Beginn Tagesordnung: 13.39 Uhr.
Bgm. Mag. Nagl:
Danke vielmals, damit ist auch unsere Fragestunde schon um. Ich darf Sie bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Im Vorfeld wurden mit den Klubobleuten wieder all jene Stücke zusammengetragen, die jetzt als beschlossen gelten. Es sind 23 Stücke, 21 davon einstimmig. Beginnen möchte ich mit dem Stück 3, einstimmiger Beschluss, ebenso die Stücke 4, 5, 6 und 7. Einstimmig sind auch die Stücke 9, 10 und 12.
Einstimmig auch die Stücke 13, 14 und 15. Das Stück Nr. 16 ist bereits als Punkt 11 auf der Tagesordnung gewesen, das bitte streichen. Das Stück Nr. 17 ist einstimmig, beim Stück Nr. 18 gibt es die Gegenstimmen der grünen Fraktion. Stücke Nr. 19, 20
einstimmig, ebenso die Stücke 21, 22 und 23. Einstimmig auch die Stücke 25, 26, 27.
Das Stück Nr. 30 hat wiederum die Gegenstimmen der grünen Fraktion. Stück Nr. 31 ist wieder einstimmig. All die genannten Stücke sind nicht mehr zu berichten. Ich darf nun den Herrn Gemeinderat Mogel bitten, das erste Tagesordnungsstück zu berichten und darf den Vorsitz an den Herrn Vizebürgermeister übergeben.
Vorsitzwechsel – Bgm.‐Stv. Mag. (FH) Eustacchio übernimmt den Vorsitz (13.40 Uhr).
En bloc:
8.1 Stk 3) A5 – 012813/2019/0002 Julius und Emilie‐Reininghaus‐Stiftung, Satzungsänderung,
Umwandlung in einen Stiftungsfonds
Der Gemeinderat wolle beschließen:
a. Die Satzung/Stiftbrief vom 01.02.1961 der Julius und Emilie‐Reininghaus‐Stiftung zu GZ.: 2‐143/1 Re 2/93‐1960 soll dahingehend geändert werden, als die Julius und Emilie‐Reininghaus‐Stiftung umgewandelt werden soll in den Julius und Emilie ‐Reininghaus Stiftungsfonds, da durch Nutzung des Stammvermögens der Stiftung die Erfüllung des Stiftungszweckes durch mindestens 20 Jahre
gewährleistet ist und dem Stifterwillen nichts anderes entspricht,
b. zur Kenntnis nimmt, dass der Julius und Emilie‐Reininghaus Stiftungsfonds nach außen hin durch die jeweilige Leitung des Sozialamtes vertreten wird, dies ist derzeit Fr. Dr.in Andrea Fink und ihre Bestellung für den Julius und Emilie ‐ Reininghaus Stiftungsfonds durch die Stiftungsbehörde beim Amt der Stmk.
Landesregierung veranlasst wird,
c. zur Kenntnis nimmt, dass die Verwaltung der Julius und Emilie‐Reininghaus‐
Stiftung bei der Stmk. Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, ein Girokonto für den Julius und Emilie‐Reininghaus Stiftungsfonds eröffnet,
d. zur Kenntnis nimmt, dass die Verwaltung der Julius und Emilie‐Reininghaus‐
Stiftung die Schließung des Wertpapier Erste BD EURO MUE RENT EUR A Miteigentumsanteile‐Ausschüttend,3.770,00 Stück bei der Stmk. Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, die Schließung des Wertpapier UniRent Mündel, LU 572617469, 48,255 Stück bei der Volksbank Steiermark AG, Filiale Schmiedgasse 31, 8010 Graz,
die Schließung des Einlagesparbuch EB 01019‐080025 zu
AT 58 2081 5010 1908 0025 bei der Stmk. Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz veranlasst und
e. infolge das Stammvermögen nach Abzug der entstehenden Schließungsgebühren auf das noch zu eröffnende Girokonto für den Julius und Emilie‐Reininghaus Stiftungsfonds angewiesen wird,
f. zur Kenntnis nimmt, dass die Verwaltung der Julius und Emilie‐Reininghaus‐
Stiftung die weiteren notwendigen Schritte zur rechtlichen Etablierung des Julius und Emilie‐Reininghaus Stiftungsfonds veranlassen wird.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.2 Stk. 4) A8 – 40946/2008‐100 Green Tech Cluster Styria GmbH, A15 – 20033/2011‐168 A. Stimmrechtsermächtigung für den
Vertreter der Stadt Graz in der
Generalversammlung gem. § 87 Abs. 4
des Statutes der Landeshauptstadt
Graz 1967,
B. Gesellschafterzuschuss in der Höhe von
150.000 Euro für das Jahr 2022;
Abschluss eines Finanzierungsvertrages
und haushaltsplanmäßige Vorsorge
(vorbehaltlich der Beschlussfassung im
Voranschlag der Stadt Graz für 2022
sowie vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Jahresplans 2022
im Gesellschafterausschuss der Green
Tech Cluster Styria GmbH,
A.) Generalversammlung
Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Green Tech Cluster Styria GmbH, StR Dr. Günter Riegler, bzw. im Fall seiner Verhinderung das an diesem Tag vertretungsbefugte Mitglied des Stadtsenates wird ermächtigt, in der ordentlichen Generalversammlung am 09.11.2021 im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen:
a. Ad 2. – Genehmigung der Tagesordnung
b. Ad 3. – Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung vom 25.05.2021 (vgl. Beilage)
c. Ad 4. – Zustimmung und Beschluss Jahresplan 2022 und Budget 2022 (vgl.
Beilage)
d. Diskussion & Zustimmung Beschluss „Klimaneutrale Clusterorganisation“
(Tischvorlage)
B.) Finanzierungsvertrag
Im Sinne der 15‐prozentigen Beteiligung der Stadt Graz an der Green Tech Cluster Styria GmbH (Strategie 2020‐2025) – inklusive der für die Stadt Graz Nutzen
bringenden Projekte – wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Voranschlags der Stadt Graz für 2022 und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Jahresplans 2022 im Gesellschafterausschuss der Green Tech Cluster Styria GmbH ein
Gesellschafterzuschuss in der Höhe von 150.000 Euro (in Worten: Euro
einhundertfünfzigtausend) und der Abschluss eines Finanzierungsvertrages, der einen integrierenden Teil der Beschlussfassung bildet, genehmigt.
Die Auszahlung des Gesellschafterzuschusses für 2022 erfolgt vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Voranschlages der Stadt Graz 2022 zu Lasten des Fonds 789300, Finanzposition 1.755000, Belegnr.: 371002609 per 30.6.2022 auf das noch namhaft zu machende Konto der Green Tech Cluster Styria GmbH, Waagner‐Biro‐Straße 100, 8020 Graz.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.3 Stk. 5) GGZ – 019566/2016/0014 Errichtung einer Tiefgarage und eines AG/R A8 – 034133/2007‐69 Therapieparks in der Albert Schweitzer
Klinik
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Die Errichtung einer Tiefgarage und eines AG/R Therapieparks in der Albert Schweitzer Klinik mit der Summe von 1,38 Mio. Euro.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.4 Stk. 6) A8 – 006485/2007/0034 Baurechtsrückkauf Leasingobjekt VS Engelsdorf
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Genehmigung zum Baurechtsrückkauf betreffend das Objekt VS Engelsdorf, Liebenauer Hauptstraße 177, 8041 Graz, EZ 70 Grundstücke Nr. 110/4, Nr. 110/9 und .39,
KG 63110 Engelsdorf, durch die GBG zum Kaufpreis von insgesamt 1.636.342,19 Euro:
Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechtes.
Die im Zusammenhang mit den Rückkäufen gegenüber den Leasinggesellschaften abzugebenden Schad‐ und Klagloserklärungen werden genehmigt.
Die Stadt Graz, Abteilung für Immobilien wird – wie auch bei den
vorangegangenen Baurechtsrückkäufen – einen konkludenten Mietvertrag mit der GBG abschließen und ein jährliches Mietentgelt von 5 % der Gesamt‐
Anschaffungskosten an die GBG leisten. Die budgetäre Bedeckung der Rückmiete ist im Voranschlag 2021 gegeben.
Die Errichtung der Verträge und der mit der Durchführung verbundenen Erklärungen werden von der Abteilung für Immobilien in Abstimmung mit der Leasinggesellschaft und vom Präsidialamt‐ Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt.
Die Finanzierung durch die GBG Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH in Höhe von 1.636.342,19 Euro zuzüglich Nebenkosten erfolgt über den Cash Pool.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.5 Stk. 7) A5 – 084966/2021 Generalsanierung SeniorInnen Wohnen A8 – 2796/2021‐51 Scheidtenbergergasse,
1. Projektgenehmigung über 2 Mio. Euro
für 2021‐2024,
2. Budgetvorsorge 2021
1.) Die Projektgenehmigung zur Generalsanierung der SeniorInnen Wohnanlage Scheidtenbergergasse über 2 Mio. Euro (davon cashwirksam 2021 0,3
Mio. Euro, 2022 0,2 Mio. Euro, 2023 1,4 Mio. Euro und 2024 0,1 Mio. Euro) wird erteilt. Mit der Durchführung des Projektes wird die GBG Gebäude‐ und
Baumanagement Graz GmbH beauftragt.
Die Finanzierung von 1.000.000 Euroerfolgt durch eine Umschichtung aus dem Investitionsfonds. Der aktuelle Stand über Höhe und bisherige Verwendung des Investitionsfonds geht aus der Ausschussinformation für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus hervor.
Der Restbetrag auf die Projektsumme von ebenfalls 1.000.000 Euro wird wie
folgt bedeckt:
500.000 Euro durch eine (bereits erfolgte) Sparbuchentnahme
250.000 Euro Kürzung des Deckungsrings D.150301„Diverse
Kleinsanierungen Sozialamt“ Kürzung der quasi‐fix Investitionen des Sozialamtes in den Jahren 2022 und 2023 um je 125.000 Euro
2.) Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 wird wie folgt geändert:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.6 Stk. 9) A8/4 – 55942/2021 Felix‐Dahn‐Platz 12 unentgeltlicher Grundtausch, Auflassung aus dem
Öffentlichen Gut und Tausch einer ca. 11 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 1980/1, EZ 50000, KG St. Leonhard gegen eine ca.
13 m² große Teilfläche des Gdst. Nr. 1242, EZ 1086, KG St. Leonhard und Übernahme dieser Fläche in das Öffentliche Gut der Stadt Graz
Der unentgeltliche Grundtausch einer ca.11 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 1980/1, EZ 50000, KG St. Leonhard gegen eine ca. 13 m² große
Teilfläche des Gdst. Nr. 1242, EZ 1086, KG St. Leonhard, vorbehaltlich des dafür auch notwendigen Stadtsenatsbeschlusses, wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.7 Stk. 10) A10/BD – 085394/2019‐0052 Bürgerenergiegemeinschaften A23 – 032670/2020/0031 gemäß Erneuerbaren‐Ausbau‐
Gesetzespaket – EAG‐Paket, Antrag
auf Unterstützung von
Bürgerenergiegemeinschaften zur
Stromerzeugung mit Photovoltaik‐
Anlagen in Graz für klimafreundliches
Verhalten im Sinne des
Erneuerbaren‐Ausbau‐Gesetz (EAG,
BGBI. 1150/2021),
Projektgenehmigung im Umfang von
Euro 63.000 für die Jahre 2021‐ 2022
1. Gemäß Motivenbericht wird die Projektgenehmigung für die Unterstützung von Bürgerenergiegemeinschaften gemäß Erneuerbaren‐Ausbau‐Gesetzespaket – EAG‐Paket bei vorbereitender Beratungsleistung und einem Beitrag zur
praktischen Umsetzung im Umfang von Euro 63.000, davon ca. Euro 23.000 für 2021 und ca. Euro 40.000 für das Jahr 2022, erteilt.
2. Je Bürgerenergiegemeinschaft wird mit bis zu Euro 3.000 für vorbereitende Beratungsleistungen zum rechtlichen und organisatorischen Rahmen und bis zu Euro 8.000 als Kostenbeitrag zur praktischen Umsetzung unterstützt.
3. Die finanzielle Bedeckung erfolgt aus dem genehmigten Budget des Klimaschutzfonds Förderpaket 2021‐2022
(GR‐Beschluss A10/BD‐085394/2019‐0043 und A23‐028212/2013/0062 vom 29.04.2021).
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.8 Stk. 12) A15 – 26094/2020‐3 Fifteen Seconds Festival 2021,
Terminverschiebung und Ortsänderung der Veranstaltung,
Informationsbericht
Der Gemeinderat wolle die Terminverschiebung des Fifteen Seconds Festivals 2021 (durchgeführt von der Fifteen Seconds GmbH, Nikolaiplatz 5, 8020 Graz) von Juni 2021auf 30. September bis 1. Oktober 2021 zur Kenntnis nehmen, ebenso die Ortsänderung jetzt dezentral in der Grazer Innenstadt und am Schloßberg.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.9 Stk. 13) A23 – 028212/2013/0063 Grazer Umweltförderungen
zur Emissions‐ und Feinstaubreduktion – Förderrichtlinien 2021‐2022, Antrag auf Ausnahmeregelung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles
Der Gemeinderat wolle beschließen:
(1) Die gemäß Motivenbericht beschriebene Wohnanlage Peter‐Rosegger‐Straße 29, 29a, 33‐35b, 37‐39a wird auf eine Fernwärme‐Vollversorgung umgestellt und aufgrund der besonderen Umstände des Falles wird ein reduzierter Fördersatz von 1/3 einer standardmäßigen Anwendung der Richtlinie zur Förderung von Fernwärme‐Hausanlagen‐Heizungsumstellungen in der Version vom 5.11.2020
zur Bemessung des Förderbetrages ausnahmsweise angewendet.
(2) Sollten in diesem Fall im Zuge von Garantie‐/Haftungs‐/oder
Gewährleistungsansprüchen Geldbeträge an die WohnungseigentümerInnen fließen, ist dieser Betrag von der Förderhöhe gemäß Antragspunkt 1 abzuziehen bzw. der Stadt Graz zu refundieren.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.10 Stk. 14) A8/4 – 65195/2019 Exerzierplatzstraße,
Bescheidmäßige Rückübereignung einer ca. 195 m² großen Teilfläche des
Gdst. Nr. 341/269, EZ 50000, KG Gösting
1. Die unentgeltliche Rückübereignung einer ca. 195 m² großen Teilfläche des Gdst.
Nr. 341/269, EZ 50000, KG Gösting wird aufgrund des Bescheides der Bau‐ und Anlagenbehörde mit der GZ: A17‐RUV‐007393/2020/0009 vom 8.5.2020 und der Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes mit der GZ: LVwG 50.34‐1318/2020‐
15 vom 16.12.2020, vorbehaltlich des dafür auch notwendigen Stadtsenatsbeschlusses, genehmigt.
2. Sämtliche mit der Rückübereignung in Verbindung stehende Kosten, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz.
3. Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung wird durch die Präsidialabteilung‐ Zivilrecht beauftragt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.11 Stk. 15) A8/4 – 58806/2020 Wiener Straße unentgeltlicher Grundtausch, Auflassung aus dem Öffentlichen Gut und Tausch einer ca. 41 m² großen Teilfläche des
Gdst. Nr. 2527, EZ 50000, KG Lend gegen vier insgesamt ca. 61 m² große Teilflächen des Gdst. Nr. 465, EZ 228, KG Lend und Übernahme dieser Flächen in das Öffentliche Gut der Stadt Graz
Der Grundtausch einer ca. 41 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 2527, EZ 50000, KG Lend gegen vier insgesamt ca. 61 m² große Teilflächen des Gdst. Nr. 465, EZ 228, KG Lend, vorbehaltlich des dafür auch notwendigen Stadtsenatsbeschlusses, wird zu den Bedingungen der Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.12 Stk. 17) A8 – 021515/2006/0287 Strom‐ und Gasausschreibung A23 – 000786/2021/0025 2024 bis 2027
Der Gemeinderat wolle gemäߧ 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI 130/1967 in der Fassung LGBI 114/2020, beschließen:
Genehmigung des vorliegenden Ausführungsbeschlusses zur zentralen Strom‐ und Gas‐Ausschreibung für die Lieferjahre 2024 bis 2025 und optional 2026 und 2027 durch die Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.13 Stk. 18) A8 – 2795/2021‐81 Abteilung für Verkehrsplanung, Ausbau Puntigamer Straße,
1. Erhöhung der Projektgenehmigung um 248.400 Euro auf 871.200 Euro,
2. Budgetvorsorge über 248.400 Euro im Jahr 2021im ICF
1. Die Erhöhung der Projektgenehmigung „Ausbau Puntigamer Straße“ um 248.400 Euro auf 871.200 Euro wird wie folgt erteilt:
2. Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen.
8.14 Stk. 19) A8 – 2795/2021‐95 Kulturamt und Abteilung für Bildung und Integration, TU Graz – Projekt Haus des Kindes, Budgetverschiebung im LCF 2021 in Höhe von 333.700 Euro
Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
Der LCF 2021 der Abteilung für Bildung und Integration erhöht sich dadurch um
333.700 Euro und der LCF des Kulturamtes vermindert sich um denselben Betrag.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.15 Stk. 20) A8 – 2796/2021‐50 Errichtung Geh‐ und Radweg Georgigasse, 1. Projektgenehmigung in Höhe von 500.000 Euro für die Jahre 2021‐2022, 2. diverse Finanzmittelverschiebungen von Projektgenehmigungen im ICF in Höhe von 400.000 Euro von
2021 auf 2022,
3. Budgetvorsorge über 100.000 Euro im Jahr 2021 im ICF
Der Gemeinderat wolle beschließen:
1. Die Projektgenehmigung „Errichtung Geh‐ und Radweg Georgigasse“ in Höhe von insgesamt 500.000 Euro wird wie folgt erteilt:
2. Finanzmittelverschiebungen von 2021 auf 2022 von der Projektgenehmigung
„Radoffensive 2019‐2021“ in Höhe von 183.000 Euro und von der
Projektgenehmigung „Radverkehrsmaßnahmen 2018‐2020“ in Höhe von 217.000 Euro werden durchgeführt.
Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
3. Budgetvorsorge über 100.000 Euro im Jahr 2021 im ICF
Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.16 Stk. 21) A8 – 2796/2021‐53 Verkehrsplanung, Radverkehrsprojekte 2021/22;
1. Projektgenehmigung über 871.000 Euro, 2. Budgetvorsorge 2021 über 600.000 Euro
Der Gemeinderat wolle beschließen:
a. Die Projektgenehmigung „Radverkehrsmaßnahmen 2021/22“ über 871.000 Euro wird erteilt – die Budgetmittel verteilen sich mit 600.000 Euro auf 2021und 271.000 Euro auf 2022.
b. Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021wird wie folgt geändert:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.17 Stk. 22) A8 – 20081/2006‐272 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH,
Aufnahme der Revitalisierung des
Vorgartens des Margarethenbades in den Investitionsplan 2021 und 2022,
Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967;
Umlaufbeschluss
Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Holding Graz –
Kommunale Dienstleistungen GmbH sowie der GBG Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH, in beiden StR Dr. Günter Riegler, wird ermächtigt, mittels
Umlaufbeschluss, folgenden Anträgen zuzustimmen:
1. Zustimmung zur Beschlussfassung im Umlaufweg gem. § 34 GmbHG
2. Zustimmung zur Änderung des Investitionsplanes 2021 und 2022 inkl.
Mittelfristplanung bis 2026 der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes „Vorgarten des Margaretenbads attraktiv gestalten – Grünes statt Betonwüste!“ durch die Freizeitbetriebe Graz GmbH.
Die Konzernkennzahlen ändern sich demnach wie folgt:
2021 2022 2023 2024 2025 2026
Investitionen: +30 TEUR +70 TEUR
EBITDA: ‐1,5 TEUR ‐1, 5 TEUR ‐1,5 TEUR ‐1,5 TEUR ‐1,5 TEUR
3. Haus Graz intern wird im BürgerInnenbudget eine Mittelsperre in Höhe von 100.000 Euro eingerichtet.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.18 Stk. 23) A8 – 2795/2021‐82 Abteilung für Verkehrsplanung, Erhebung des stadtgrenzüberschreitenden Verkehrs, 1. Projektgenehmigung in Höhe von 100.000 Euro für die Jahre 2021‐2022, 2. Finanzmittelverschiebung im Rahmen der Projektgenehmigung im ICF in Höhe von 100.000 Euro
1. Die Projektgenehmigung „Erhebung des stadtgrenzüberschreitenden Verkehrs“
in Höhe von insgesamt 100.000 Euro wird wie folgt erteilt:
2. Die Finanzmittelverschiebung im Rahmen der Projektgenehmigung von 2021 auf 2022 von der Projektgenehmigung „Verkehrskonzept Lendplatz“ in Höhe von 100.000 Euro wird durchgeführt.
Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
Für das Projekt wurde die folgende Budgetstrukturplan‐Kombination angelegt. Die gesamten Investitionskosten fallen im Jahr 2022 an.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.19 Stk. 25) A7 – 22027/2021‐1 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu A8 – 2796/2021‐14 „Strategien der Stadt Graz für eine
wirksame Suchtpolitik“,
Umsetzungsmaßnahme –
Projektgenehmigung: Streetwork und
Kontaktladen in Höhe von 2.826.000 Euro
für die Jahre 2022‐2024 im LCF
Die Projektgenehmigung „Streetwork und Kontaktladen“ in Höhe von insgesamt 2.826.000 Euro wird wie folgt erteilt:
Die Bedeckung der erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 2.826.000 Euro erfolgt im jeweiligen LCF des Al‐Voranschlages – Finanzstelle 170 / Fonds 512000 /
Finanzposition 1.728000 / HHP 21700002 „Drogenprävention“ in Höhe von
2.714.000 Euro sowie durch Sparbuchentnahmen 2021 in Höhe von 112.000 Euro.
Eine EU‐weite Ausschreibung des Projektes soll umgehend stattfinden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.20 Stk. 26) A8 – 018780/2006/0159 Stadtmuseum Graz GmbH,
A8/4 – 013089/2020 Sondergesellschafterzuschuss für A16 – 014668/2013/0611 Werkstatteinrichtung – archäologische
Funde in der Höhe von EUR 10.000;
1. Budgetvorsorge für 2021,
2. Finanzierungsvertrag
Ad 1.
Gemäß § 93 Abs. 1 des Statutes des Landeshauptstadt Graz 1967, LGBI 130/1967, in der Fassung LGBI 114/2020: Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
Ad 2.
Gemäß §§ 45 Abs. 2 Z. 10 des Statutes des Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl 130/1967, in der Fassung LGBl 114/2020 wird der einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildende Finanzierungsvertrag, abzuschließen zwischen der Stadt Graz und der Stadtmuseum Graz GmbH, für die Werkstatteinrichtung für archäologische Funde in der Styriastraße, genehmigt. Die Anschaffungskosten belaufen sich im Kalenderjahr 2021 auf EUR 10.000 (in Worten: Euro
zehntausend). Auszahlungsdatum ist der 30.9.2021
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.21 Stk. 27) A8 – 2795/2021‐0083 LCF 2021,
Erhöhung der LCF‐Werte diverser
Abteilungen durch Sparbuchentnahmen, haushaltsplanmäßige Vorsorge im LCF 2021 – 2. Etappe
Der Gemeinderat wolle gemäß § 93 Abs 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl 130/1967 idgF LGBl Nr. 114/2020 beschließen:
Erhöhung der LCF‐Werte diverser Abteilungen durch Sparbuchentnahmen.
Die LCF‐Werte der genannten Abteilungen werden laut Beilage 1 erhöht.
Budgetäre Verbuchung:
Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 wird laut Beilage 1 und 2 geändert.
Bilanzielle Verbuchung:
Ansprache EHH: Auflösung SparbuchRL durch 934001 an 894000 (Entnahme zweckgebundene HHRL) Ansprache FHH: Auflösung Sparbuch‐ZMR durch Bank an 294004 (ZMR zweckgebundene HHRL) Betreffend die Zahlungsmittelreserve erfolgt eine Banktransaktion von der GUF an die Stadt Graz in Höhe von 1.709.000 Euro bis spätestens 7 Tage nach Beschlussfassung.
Die LCF‐Werte 2021 der genannten Abteilungen werden zu Lasten der Sparbuchrücklage wie folgt erhöht:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
8.22 Stk. 30) A8 – 20081/2006‐273 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH,
Dekarbonisierungsstrategie Holding Graz;
Erwerb des IPG‐Grundstückes in der Lagergasse für ein Kompetenzzentrum
„Maintenance Alternativantriebe“ und als Basis für das FFG‐Projekt „ move2zero“
Der Gemeinderat wolle gemäß § 87 (4) sowie § 98 des Statuts der Landeshauptstadt Graz, LGBI 130/1967 in der Fassung LGBI 114/2020 iVm § 6 Abs 1 der GO für den Stadtrechnungshof sowie § 20 der Haushaltsordnung der Landeshauptstadt Graz (HHOG) beschließen:
1. Zur Kenntnisnahme des Berichts über die Dekarbonisierungsstrategie der Holding Graz im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts „move2zero“
und des Erwerbs des IPG‐Grundstücks in der Lagergasse als Basis für den Ausbau eines KompetenzCenters „Maintenance Alternativantriebe“.
2. Ermächtigung des Eigentümervertreters der Stadt Graz in der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Stadtrat Dr. Günter Riegler, zur
Beauftragung der Geschäftsführung, die im Sinne des Motivenberichts verfolgte Dekarbonisierungsstrategie im Sinne der zu erreichenden nachhaltigen
Klimaziele und EU‐Vorgaben effizient, zeitnah und zielorientiert umzusetzen.
3. Vorlage des in Ausarbeitung befindlichen operativen Evaluierungsprojekts
„move2zero“ zur Projektkontrolle an den Stadtrechnungshof.
Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen.
8.23 Stk. 31) A8 – 2796/2021‐0054 Klimaschutzprojekt HyBus Holding Graz, A8 – 020081/2006‐0274 Budgetvorsorge über 250.000 Euro im
Jahr 2021
Der Finanzierungs‐ und Ergebnishaushalt 2021 werden wie folgt geändert:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Berichterstatter: GR Mogel
8.24 Stk. 1) A 1 – 1567/2003‐6 Grundausbildungsrichtlinien – Neufassung
GR Mogel:
Liebe Zuseher am Bildschirm, hoher Gemeinderat, werter Stadtsenat,
Bürgermeisterstellvertreter. Die Corona‐Krise hat aufgezeigt, dass die zeitgemäße Methodik und Taktik bei der Vermittlung des Lehrstoffes und der
Leistungsüberprüfung notwendig sind. Nicht zuletzt um eine Übergangsphase anstehender Dienstprüfungen für mehrere 100 Bedienstete rasch und effizient abwickeln zu können. Zu diesem Zweck liegt nun eine Neufassung der
Grundausbildungsrichtlinie vor, die mit der Personalvertretung und auch im Ausschuss für Personal positiv besprochen, diskutiert und angenommen wurden. Im Namen des Ausschusses für Personal ersuche ich den Gemeinderat, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Dem vorliegenden Entwurf der Grundausbildungsrichtlinie wird zugestimmt.
2. Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung gemäß dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit.
3. Vertragsbedienstete, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie die für eine bestimmte DienstnehmerInnengruppe bis dahin vorgeschriebene(n)
Prüfung(en) abgelegt haben, sind von der Absolvierung der entsprechenden Grundausbildung nach dieser Richtlinie befreit.
Ich bitte um Annahme (Appl.).
Originaltext des Antrages:
Der Berichterstatter stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:
1. Dem im Anhang befindlichen Entwurf der Grundausbildungsrichtlinie (Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 16.9.2021 über die
Grundausbildung für die Vertragsbediensteten der Stadt Graz) wird auf Grundlage von § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBI. Nr.
130/1967, zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 114/2020, zugestimmt.
2. Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung gemäß dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die/der Bedienstete war aufgrund eines unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignisses, aufgrund von Umständen, die sie/ er selbst nicht zu verantworten hat oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, die Grundausbildung abzuschließen.
3. Vertragsbedienstete, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie die für eine bestimmte DienstnehmerInnengruppe bis dahin vorgeschriebene(n)
Prüfung(en) abgelegt haben, sind von der Absolvierung der entsprechenden Grundausbildung nach dieser Richtlinie befreit.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Berichterstatter: GR Mogel
8.25 Stk. 2) A1 – 1637/2003‐38 Dienstzulagenverordnung 2020 – Abänderung
GR Mogel:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat am 25.2.2021 die
Dienstzulagenverordnung 2020 beschlossen. Aufgrund einer Übergangsbestimmung zur Dienstzulagenverordnung 2020 gebührt den bisherigen LeiterInnen von
Kinderbetreuungseinrichtungen eine Dienstzulage nach § 4 der alten Verordnung. Um eine Ungleichbehandlung der langgedienten und neu zu bestellenden LeiterInnen zu vermeiden, wird ein Optionsrecht bis Ende des Jahres eingeräumt. Ich ersuche, dies zu beschließen.
Originaltext des Antrages:
Der Berichterstatter stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 25.2.2021 betreffend die Festsetzung von Dienstzulagen (Dienstzulagenverordnung 2020) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Änderungen
Der Text des § 28 erhält die Absatzbezeichnung (1).
Dem § 28 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Leiterinnen von Kinderbetreuungseinrichtungen, welche gemäß Abs. 1 eine Dienstzulage nach § 4 Dienstzulagenverordnung 1982 beziehen, können bis längstens 31.12.2021 eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung abgeben, wonach sich der Bezug der Dienstzulage ab 1.10.2021 nach § 4 Dienstzulagenverordnung 2020 bestimmen soll (Optionsrecht).“
Artikel 2
lnkrafttretensbestimmung
Artikel 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1.10.2021, in Kraft.
GRin Schönbacher:
Ein herzliches Grüß Gott von meiner Seite. Warum melde ich mich ganz kurz zu diesem Stück? Weil ich sehr oft feststelle, wenn ich draußen bei den Bürgern bin, dass sie oft gar nicht wissen, was macht ein Bezirksrat, was macht ein Gemeinderat, was macht ein Stadtrat? Und gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit von
Betroffenen eines Problems und der Politik sind. Nämlich hier hat sich eine
Problemstellung aufgetan, und um dieses Problem hat sich eine Initiative gebildet, die sind dann ins Büro des zuständigen Personalstadtrates, Mario Eustacchio, gekommen, haben in einem persönlichen Gespräch ihre Problemlage erklärt und der
Bürgermeisterstellvertreter Eustacchio hat mit seinem Team eine schöne Lösung erarbeitet, und diese haben wir heute zum Beschluss, und ich finde, genau so soll Politik sein. Dankeschön (Appl.).
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Berichterstatter: GR Pogner
8.26 Stk. 8) A8 – 021515/2006/0289 Girardihaus – Sanierung durch die A8 – 002795/2021/0097 GBG Gebäude‐ und Baumanagement
Graz GmbH;
1. Projektgenehmigung über
2.394.000 Euro inkl. nicht
abzugsfähiger Vorsteuer,
2. Richtlinien für die ordentliche
Generalversammlung gemäß § 87 (4)
des Statutes der Landeshauptstadt
Graz – Umlaufbeschluss
GR Pogner:
Sehr geehrter Herr Bürgermeisterstellvertreter, liebe Kolleginnen und Kollegen. In dem Stück geht es um das Girardihaus, und zwar um die Sanierung, die durch die GBG durchgeführt werden soll und um eine Projektkostengenehmigung über
2.394.000 Euro und die Richtlinien für die ordentliche Generalversammlung der Landeshauptstadt Graz im Umlaufbeschluss. Die Stadt Graz war ja seit geraumer Zeit interessiert und bestrebt, das denkmalgeschützte Geburtshaus des Volksschauspielers Alexander Girardi zu erhalten. Und im Jahr 2020, und zwar am 17.12.2020, wurde der Erwerb eines Baurechts durch die Stadt Graz oder einer ihrer Tochterunternehmen beschlossen. Das Haus wurde dann am 30. August 2021 durch die Immobilienabteilung über Herrn DI Dr. Roiss übernommen. Das Konzept, das dahintersteckt, wurde seitens der Kunstuniversität geplant, und zwar, dass man im Vorfeld Interesse an einer
Nutzung des Girardihauses bekundet hat, und die Kunstuni hat dazu ein ausführliches Nutzungskonzept ausgearbeitet. Es soll also in Zukunft dieses Haus jungen Künstlern und Initiativen diesbezüglich zur Verfügung stehen. Es gibt dann noch eine
Machbarkeitsstudie. Die technischen Rahmenbedingungen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind im Stück sehr gut ausgeführt. Und das ergab in Summe einen Betrag von 2.394.000 Euro an Investitionskosten inklusive nicht abzugsfähiger Vorsteuer. Und die Kosten sollen durch den Investitionsfonds der Stadt Graz bedeckt werden, die tatsächlichen operativen Umsetzungen und steuerlichen Optimierungen
sind zwischen der Finanzdirektion der GBG noch im Detail zu klären. Daher ergeht der Antrag an den Gemeinderat:
A) Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der GBG Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH, Stadtrat Dr. Günter Riegler, wird ermächtigt, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht mittels Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen:
1. Zustimmung zur Beschlussfassung im Umlaufwege.
2. Umsetzung der Sanierung des Girardihauses durch die GBG Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH als Baurechtsnehmerin.
3. Projektgenehmigung über Investitionskosten in Höhe von 2.394.000,00 Euro inkl.
nicht abzugsfähiger Vorsteuer.
4. Genehmigung der Erhöhung des Investitionsbudgets im Wirtschaftsplan 2021 und in der Mittelfristplanung 2022‐2025 wie folgt:
2021 Erhöhung um 100.000 Euro, 2022 um 900.000 Euro, 2023 um 1,1 Mio. Euro und 2024 um 294.000 Euro. Das ergibt die Summe eben von diesen besagten 2.394.000,00 Euro.
5. Die Bedeckung der städtischen Mittel von 2.394.000 Euro für die bauliche Investition erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Investitionsfonds.
Ich bitte um Annahme. Dankeschön.
Originaltext des Antrages:
Der Berichterstatter stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:
A) Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der GBG Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH, Stadtrat Dr. Günter Riegler, wird ermächtigt, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht mittels Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen:
1. Zustimmung zur Beschlussfassung im Umlaufwege gem. § 34 GmbHG.
2. Umsetzung der Sanierung des Girardihauses durch die GBG Gebäude‐ und Baumanagement Graz GmbH als Baurechtsnehmerin.
3. Projektgenehmigung über Investitionskosten in Höhe von 2.394.000 Euro inkl.
nicht abzugsfähiger Vorsteuer.
4. Genehmigung der Erhöhung des Investitionsbudgets im Wirtschaftsplan 2021 und in der Mittelfristplanung 2022‐2025 wie folgt:
5. Die Bedeckung der städtischen Mittel von 2.394.000 Euro für die bauliche Investition erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Investitionsfonds. Der aktuelle Stand über Höhe und bisherige Verwendung des Investitionsfonds geht aus der Ausschussinformation für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus hervor.
B) Die Bedeckung der städtischen Mittel von 2.394.000 Euro für die bauliche
Investition erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Investitionsfonds. Der aktuelle Stand über Höhe und bisherige Verwendung des Investitionsfonds geht aus der Ausschussinformation für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus hervor.
GR Mag. Kuhn:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gute Sache. Wir waren auch immer dafür wie viele andere, dass das Girardihaus gerettet wird. Es ist auch ein gutes Beispiel, wie man alte Häuser in der Innenstadt und im Innenstadtbereich auch erhalten kann. Es werden da ja auch Veranstaltungen von der KUG stattfinden können und eben auch ein kleiner Theaterbetrieb, und, wie gesagt, wir freuen uns sehr, dass das erhalten wird und das ist, wie gesagt, ein sehr gutes und positives Beispiel. Danke.
GR DI Sickl:
Hoher Stadtsenat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Danke für diesen Antrag, dem wir natürlich gerne zustimmen. Und ich möchte hier die Gelegenheit wahrnehmen, um dem Verein „Rettet das Girardihaus“ im Besonderen zu danken und hier einem
besonderen Aktivisten in dieser Causa, dem Herrn Prof. Reinhold Reimann, zu seinem 80. Geburtstag gratulieren, den er gestern hatte und wir werden dem natürlich gerne zustimmen und freuen uns über das Projekt. Danke (Appl.).
GR Mag. Haßler:
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich störe die Feierstunde nur ungern, aber ich muss seitens der SPÖ da leider eine andere Position vertreten. Wir werden dem Stück nicht zustimmen. Es mag so sein, dass das inhaltlich vielleicht ein nettes Stück ist, das wollen wir gar nicht bestreiten. Nur die
Finanzdimensionen, die hat der Kollege Pogner ja nur angerissen, die muss man sich, glaube ich, da auch anschauen, weil wir als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ja auch eine Verantwortung gegenüber den SteuerzahlerInnen in dieser Stadt haben. Und wenn wir unsere finanzielle Lage betrachten, mit 1,6 Mrd. Euro Schulden, dann glaube ich, dass wir uns solche Liebhabereiprojekte in dieser Stadt, aus meiner Sicht, nicht leisten können. Ich kann es vielleicht einmal kurz erläutern. Wir haben ja im Dezember beschlossen, dass wir dort ein 35‐jähriges Baurecht erwerben, Kosten pro Jahr an Miete 60.000 Euro, valorisiert auf 35 Jahre hochgerechnet 2,8 Mio. Euro, die dort rein an Miete entstehen werden. Damals hat der Herr Bürgermeister gesagt, das mit der Sanierung, also er garantiert mehr oder weniger, wie wir das beschlossen haben, unter 1 Mio. Euro wird das kosten. Heute sehen wir im Beschluss mindestens 2,4 Mio. Euro.
Also 150 % mehr als wir damals sozusagen beim Beschluss für das Baurecht da im Gemeinderat gehört haben. In Summe über 5 Mio. Euro, die für ein Projekt
ausgegeben werden, wo noch zusätzlich wahrscheinlich laufende Abgänge entstehen werden, wo Kosten entstehen werden. Und nach 35 Jahren haben wir uns nichts gesichert, wir haben uns keine fixe Miete gesichert, wir haben keinen Preis gesichert, zu dem wir das Haus dann erwerben können, sondern dann kann der Investor dort frei entscheiden, lässt er uns drinnen, die Miete kann er frei erhöhen, wie er will, er kann auch den Kaufpreis festsetzen, wie er will. Also aus meiner Sicht ein Geld, das da zum Fenster hinausgeschmissen wird. Und es tut mir besonders weh, wenn ich andere Projekte vergleiche. Ich hatte vor zwei Jahren einen dringlichen Antrag für einen Spielplatz in Straßgang, 3.000 m², wo ich selber ein Jahr gelaufen bin, bis es endlich geklappt hat, dann hat es fast ein dreiviertel Jahr bis zur Eröffnung gedauert, weil Spielgeräte gefehlt haben, zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Die Abteilung Grünraum konnte das Geld nicht auftreiben, der Bezirksrat musste mühsam einspringen. Für diese Projekte ist kein Geld da, für solche Luxusprojekte schon. Da können wir nicht zustimmen. Danke (Appl.).
GRin Dipl.‐Museol.in Braunersreuther:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss eigentlich der angebrachten Kritik von dem Kollegen Haßler sehr Recht geben. Aber ich kann Sie beruhigen, wir werden dem Stück trotzdem zustimmen, denn der Erhalt des Girardihauses war uns immer ein großes Anliegen. Und ehrlich gesagt, uns überrascht der hohe Sanierungsbetrag nicht, denn wir haben schon seit sehr, sehr vielen Jahre, und ich rede da nicht nur von zwei oder drei Jahren, sondern der Kollege Fabisch hat das schon vor 15 Jahren gesagt, dass da was passieren muss, er hat darauf hingewiesen, dass das eigentlich
sanierungsbedürftig ist. Und so eine Sanierung eines Hauses wird mit Jahren des Verfalles natürlich einfach nicht billiger. Uns ist es aber, weil es wirklich ein Kulturdenkmal, ein ziemlich einmaliges Kulturdenkmal ist, ist es uns wichtig, dass dieses Haus saniert und vor allen Dingen auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und wir können natürlich nur hoffen, dass die Stadt dann in 35 Jahren ein bisschen schlauer ist und ein bisschen geschickter in den Verhandlungen, als sie jetzt war bei der Erstellung des Vertrages, der tatsächlich nichts vorsieht, noch nicht einmal das, dass die Sanierungskosten bei einem möglichen Kauf des Hauses,
immerhin hat sich die Stadt das Vorkaufsrecht gesichert, dass die Sanierungskosten berücksichtigt werden. Und ich kann wirklich nur sehr hoffen und an die Zukunft appellieren, bitte bei Verträgen einfach sehr, sehr viel genauer zu sein und die Stadt nicht immer irgendwie so im Hintertreffen und im Defizit zu sehen, denn es ist keine schöne Sache, dass die Stadt sich hier in der Position der Partei sieht, die immer nachgibt. Wir haben das beim Girardihaus, wir haben das bei der Ruine Gösting eigentlich in einem ähnlichen Fall, wo ich irgendwie sehr schlucken muss, was Private fordern, und das wünschen ich mir. Trotzdem freue ich mich auf das renovierte Girardihaus dann (Appl.).
StR Dr. Riegler:
Also ich habe das heute wirklich im Finanzausschuss mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen, nachdem im März 2021 damals im Auftrag des Bürgermeisters in der Früh, weil er gerade auch etwas anderes zu tun hatte, alle Fraktionen
durchtelefoniert habe und der Michi Ehmann damals ganz begeistert war, dass das nun endlich gelungen ist, dass wir da ein Verhandlungsergebnis haben. Und ich weiß nicht, ob das den Zustand der SPÖ irgendwie reflektiert, dass der eine begeistert ist und mitstimmt, einstimmig, jawohl, wir wollen das Girardihaus retten, sich mitabfeiern lässt, und dann kommt ein paar Monate später der scheidende Finanzreferent und sagt auf einmal, gilt nicht, war alles nichts. Was genau, Herr Kollege Haßler, wäre denn jetzt Ihr Lösungsvorschlag? Nehmen wir an, wir würden jetzt alle so stimmen. Das heißt, dann hätten wir jetzt ein Baurecht erworben, hätten jetzt gewissermaßen das Recht, 35 Jahre lang das Girardihaus zu nutzen. Und jetzt sollen wir es weiter verfallen lassen? Ist das Ihr Lösungsvorschlag? Der Michi Ehmann hat sich eh schon zu Wort gemeldet, ich bin schon sehr gespannt auf deine Antwort. Ich möchte nur sagen, die Nutzung wird eine Vermietung an die Kunstuni sein. Die Kunstuni ist sehr erfreut darüber, dass es zwischen dem Palais und der Leonhardstraße und dem Palais weiter oben bei der Reiter‐Kaserne dann sozusagen eine Kunstuni‐Meile geben wird. Es wird eine Aufführungsbühne für Künstlerinnen und Künstler geben, die sehr intim ist, also ich glaube, das müsst ihr euch sehr gut überlegen und vielleicht beim
Straßenwahlkampf dann nächste Woche noch den Leuten gut erklären, wieso ihr plötzlich dafür seid, dass man das jetzt erst brachliegen lässt (Appl.).
KO GR Ehmann:
Geschätzte Stadtregierungsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also ich hoffe, diese Wortmeldung war jetzt nicht wirklich einer intellektuellen Wahlkampfpause geschuldet. Weil wenn ich darüber nachdenke, was damals das Telefonat zwischen uns beiden war, lieber Kollege Riegler, lieber Günter, dann war das so, dass du mich
informiert hast, dass es hier eine Lösung gibt für die Rettung des Girardihauses, dem
ich ja nicht abgeneigt bin und wir alle nicht grundsätzlich. Ich habe dir aber damals schon im Telefonat gesagt, dass hier durchgeklungen ist beim Rettungsversuch, dass das Instrumentarium Baurecht etc., also die Modalitäten uns da nicht sehr gefallen, weil wir glauben, dass da halt die Stadt sehr überschießend im Sinne gegenüber einem Privaten agiert. Du hast damals gesagt, nein, du wirst das alles genau erklären und das ist alles kein Problem, und im Ausschuss hast du es schon erklärt und du wirst es auch im Gemeinderat noch einmal erklären. Das war der Wissensstand. Kollege Haßler, der das jetzt sehr fundiert ausgeführt hat, hat mich damals nachträglich, nachdem ich ihn dann kontaktiert habe, nachdem ich die Antwort von dir gehabt habe, hat mich dann aufgeklärt, wie der vermeintliche Rettungsversuch aussieht. Und wie ich das gehört habe, habe ich mir gedacht, das kann ja nicht wahr sein, und deshalb auch diese Haltung vom Kollegen Haßler und dann auch meine Haltung als Klubobmann und Vorsitzender, weil ich mir gedacht habe, das kann ja nicht sein, wir haben ja auch viele andere Projekte in Graz, wo wir eingreifen, um Projekte zu unterstützen und zu retten, was jetzt nicht immer nur mit einem Baurecht verbunden ist. Und daher habe ich mir gedacht, das kann in dem Fall wirklich nicht sein, vor allem wie die Kollegin
Braunersreuther ausgeführt hat oder der Kollege Haßler auch, nach den 35 Jahren wissen wir nichts, also wir haben zwar das Vorkaufsrecht, aber da wird nichts in Abzug gebracht und, und, und. Und nachträglich verhandeln, also so, wie es da angeregt wurde, ich meine, wer glaubt denn das? Was soll denn da nachträglich verhandelt werden? Der Private wird jetzt nicht sagen, ja, passt schon, ich werde jetzt meinen Vertrag abändern zu meinen Ungunsten. Also wer macht denn sowas? Nicht böse sein, daher diese Haltung. Aber das steht nicht dafür, dass wir sagen, das Girardihaus sollen wir nicht retten, nur die Modalitäten, die zur Anwendung gekommen sind, wir
glauben, dass die Stadt hier eine schlechte Verhandlungsposition hatte (Appl.).
Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ) angenommen.
Berichterstatter: GR Ing. Lohr
8.27 Stk. 11) A10/BD‐014032/2019/0030 GBG Gebäude‐ und Baumanagement A8‐21515/2006‐286 Graz GmbH;
1. Grazer BürgerInnenbudget 2021
‐ Auszahlung finanzieller Mittel
an die GBG Gebäude‐ und
Baumanagement GmbH zur
Umsetzung einer Sieger‐Idee iHv
50.000 Euro,
2. Ergänzung zum
Ergebnisabführungsvertrag;
Sondergesellschafterzuschuss
GR Ing. Lohr:
Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Zuhörer. Auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Februar 2020 wurde Anfang März 2021 das erste Bürgerbudget gestartet.
Bürgerinnen und Bürger waren dabei eingeladen, auf der Beteiligungsplattform mitzugestalten, gute Ideen für die Stadt einzubringen, um Graz gemeinsam mit den Grazern noch lebenswerter zu machen. Ein Bürgerbudgetmittel in Höhe von
300.000 Euro wurden dabei für die Umsetzung der bestgereihten Ideen der Bürger vorgesehen. Nach der finalen Abstimmung durch die teilnehmen Bürger Ende Juni standen sieben Siegerideen fest. Die Ergebnisse des ersten Grazer Bürgerbudgets wurde vom Gemeinderat am 8. Juli zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Umsetzung der sieben Siegerideen soll innerhalb von zwei Jahren ab Juli 2021 erfolgen.
Für die Umsetzung der Siegeridee auf Platz Nr. 7, Erhalt und Vergrößerung der Waldflächen der Stadt, sollen nun Bürgerbudgetmittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt werden, welche im Wege eines Sondergesellschafterzuschusses als Ergänzung zum Ergebnisabführungsvertrag an die GBG übertragen werden sollen. Ich glaube, Vergrößerung und Ankauf von Waldflächen, ein Thema, wo wir alle dabei sein können und zustimmen können. Der Gemeinderat wolle daher beschließen:
Der Abschluss der einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildenden Ergänzung zum seit 1.1.2018 geltenden Ergebnisabführungsvertrags, unterschrieben aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2017, die Geschäftszahlen stehen im Stück, wird genehmigt.
Die Bedeckung ist ebenso hier angeführt. Ich bitte um Annahme (Appl.).
Originaltext des Antrages:
Der Berichterstatter stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Abschluss der einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildenden Ergänzung zum seit 1.1.2018 geltenden Ergebnisabführungsvertrags, unterschrieben aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2017, GZ: A8‐21515/2006‐223, A8‐20081/2006‐192, AS/4‐53071/2017‐54, wird genehmigt.
Die Bedeckung (EUR 50.000) ist wie folgt gegeben:
Die Bedeckung ist auf dem Deckungsring D.220003 gegeben.
Die Auszahlung erfolgt über folgende Budgetstrukturplankombination:
Finanzstelle: 220 Fonds: 015000
Finanzposition: 1.781000
Haushaltsprogramm: 22200002 Deckungsring: D.220003
Mittelreservierung‐Nr.: 371002664
GRin Dipl.‐Museol.in Braunersreuther:
Sehr geehrte Damen und Herren, es wissen eh alle, also wir sind für den Ankauf von Waldflächen immer gerne zu haben und würden allem zustimmen. Und auch bei der BürgerInnenbeteiligung haben wir uns immer da für die Stadt sehr stark eingesetzt.
Dennoch können wir diesem Stück, so wie es jetzt aufgesetzt ist, nicht zustimmen und werden einen Abänderungsantrag einbringen, denn wir haben den Verdacht, dass hier BürgerInnenbeteiligungen, also aktive Demokratie, nicht ernst genommen wird in der Umsetzung. Die Begründung? In diesem Stück steht nämlich nicht ausdrücklich
drinnen, dass dieses Geld zum Ankauf von Waldflächen gedacht ist, sondern
wortwörtlich der Passus: „Aufgrund der Budgetknappheit der GBG sollen nunmehr zur Sicherung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft schon im laufenden Geschäftsjahr der Abschluss einer Ergänzung zum Ergebnisabführungsvertrag vorgeschlagen werden, die als integrierter Bestandteil dieser Beschlussfassung beiliegt.“ Es ist nichts von Zweckbindung dieses Geldes erwähnt, was ja sonst durchaus Praxis ist, wenn ein Geld für eine bestimmte Sache da ist. Deswegen stelle ich im Namen des
KPÖ‐Gemeinderatsklubs folgenden
Abänderungsantrag
und hoffe auf Annahme:
Der Sondergesellschafterzuschuss in Höhe von 50.000 Euro wird zweckgebunden für den Erhalt und die Vergrößerung der Waldflächen der Stadt verwendet und nicht zur Bedeckung der Budgetknappheit der GBG herangezogen. Die InitiatorInnen des eingereichten Projektes werden in den Prozess eingebunden.
Der Abschluss der einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildenden Ergänzung zum seit 1.1.2018 geltenden Ergebnisabführungsvertrags, unterschrieben aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2017, wird genehmigt. Den letzten Passus führe ich nicht näher aus, der ist der gleiche wie im ursprünglichen Stück. Wenn
Sie die BürgerInnenbeteiligung wirklich ernst nehmen und ein Zeichen setzen wollen, dann hoffe ich auf Ihre Zustimmung zu dieser Abänderung. Danke (Appl.).
Originaltext des Abänderungsantrages:
Ich stelle namens des KPÖ‐Gemeinderatsklubs an Sie folgenden
Abänderungsantrag:
Der Sondergesellschafterzuschuss in Höhe von 50.000 Euro wird zweckgebunden für den Erhalt und die Vergrößerung der Waldflächen der Stadt verwendet und nicht zur Bedeckung der Budgetknappheit der GBG herangezogen. Die InitiatorInnen des eingereichten Projektes werden in den Prozess eingebunden.
Der Abschluss der einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildenden Ergänzung zum seit 1.1.2018 geltenden Ergebnisabführungsvertrags, unterschrieben aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2017, GZ: A 8‐21515/2006‐223, A8‐
20081/2006‐192, A8/4‐53071/2017‐54, wird genehmigt.
Die Bedeckung (EUR 50.000) ist wie folgt gegeben:
Die Bedeckung ist auf dem Deckungsring D.220003 gegeben.
Die Auszahlung erfolgt über folgende Budgetstrukturplankombination:
Finanzstelle: 220 Fonds: 015000
Finanzposition: 1.781000
Haushaltsprogramm: 22200002 Deckungsring: D.220003
Mittelreservierung Nr.: 371002664
StR Dr. Riegler:
Ich glaube, dass es sich hier wirklich um ein Missverständnis handelt, Frau
Braunersreuther. In dem Fall wäre es wahrscheinlich gescheit gewesen, wir hätten vorher einmal telefoniert in den letzten Tagen. Es ist genau so, dass genau für diese Umsetzung dieses Waldankaufes eben die 50.000 Euro Mehrbedeckung geschaffen werden, also das, was Sie mit Ihrem Zusatzantrag wollen, wird ohnedies schon mit dem Stück gewollt.
GRin Mag.a Pavlovec‐Meixner:
liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss ehrlich sagen, wie ich diesen Zusatzantrag gelesen habe, habe ich mich schon ein bisschen gewundert, weil wenn ich
Gemeinderatsstücke genau anschaue, dann ist es eigentlich Usus, dass wir
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die entsprechenden Abteilungen anrufen, das steht uns allen offen. Ich habe das gemacht, habe nachgefragt, und mir wurde
bestätigt, und zwar sehr detailliert bestätigt, dass es sich um einen Waldankauf handelt, und dass da schon bestimmte Flächen ins Auge genommen wurden. Und deshalb würde ich doch raten, dass man nicht auf Verdacht hin so einen Zusatzantrag schreibt, sondern einfach bei den Abteilungen, die das durchführen sollen, nachfragt (Appl.).
Der Abänderungsantrag wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) abgelehnt.
Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen.
Berichterstatter: StR Dr. Riegler
8.28 Stk. 24) A8 – 92149/2021‐1 Mittelfristige Budgetstrategie gemäß Grazer Haushaltsordnung
StR Dr. Riegler:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat und sehr geehrte ZuhörerInnen, sofern sie sich für
finanzwissenschaftliche Einzelheiten unserer gemeinsamen Grazer Heimatstadt interessieren. Wir haben in den vergangenen Jahren neben vielen anderen Aufgaben, die wir auch erledigt haben und die wir ja auch immer wieder berichten in den
diversen auch Wahlkampfbewegungs‐Diskussionen und Zwischenbilanzen und
Endbilanzen, wir haben daneben auch das Haushaltswesen der Stadt Graz reformiert und haben daher das gesamte Rechnungswesen auf ein Dreikomponenten‐
Haushaltwesen umgestellt: Ertragsrechnung, Finanzrechnung, Bilanz‐/Vermögensrechnung.
Wir haben weiters mit dem Land Steiermark auch die Grundlagen für das
finanzwirtschaftliche Regelwerk in der Stadt Graz neu organisiert, neu verhandelt. Das hat dann dazu geführt, dass wir einerseits das Stadtstatut geändert haben und
andererseits auch die Haushaltsordnung erstmals in einer stringenten Form verlautbart haben. Und ein neues Element in dieser Haushaltsordnung ist ein Element, das uns sehr wichtig erscheint, nämlich eine jährliche Strategiefindung. Denn das Budgetwesen ist in jedem anderen Unternehmen oder in vielen Unternehmen so organisiert, dass es ein zyklischer Prozess ist. Mitte des Jahres macht man die Strategie, beschreibt, welche Ziele man hat, anschließend beginnt man mit den Budgetverhandlungen, macht dann, wie bei uns im Dezember, ein Budget und eine Mittelfristplanung und im März/April schaut man sich dann im Soll‐Ist‐Vergleich an: Hat das alles gepasst? Sind wir
einigermaßen richtig gelegen? Und dann beginnt der Zyklus wieder von Neuem. Wir haben jetzt aufgrund dieser von mir schon erwähnten Änderungen nun eben auch in der Stadt Graz einen solchen zyklischen Prozess, der eben in der Haushaltsordnung
vorgeschrieben ist und demgemäß lege ich Ihnen heuer erstmalig den Strategiebericht für die Stadt Graz vor. Und hierbei handelt es sich eigentlich um nichts weniger als um eine detailliert Beschreibung sämtlicher Schwerpunkte, Themenschwerpunkte,
inhaltlicher Schwerpunkte der einzelnen Abteilungen, das geht vom A1 Personalamt, A5 Sozialamt bis zu den Bauabteilungen, bis zur Wirtschaftsanlagenbehörde,
Umweltamt. Und ebenfalls gefragt wurden sämtliche Tochtergesellschaften von Holding Graz über die ITG bis zum Kunsthaus, Opernhaus und Kindermuseum. Und wenn Sie dieses Stück hier lesen, wenn Sie dieses Stück hier anschauen, werden Sie dann eigentlich ein relativ lückenloses verbales Beschreibungssystem finden dessen, was alles wichtig ist. Das sind Themen wie Klimaschutz, das sind Themen wie soziale Sicherheit, das sind kulturelle Erweiterungsthemen, das ist die Bereitstellung
verschiedenster wichtiger Infrastrukturen für die Daseinsvorsorge. Also ein
Maßnahmenbündel, das selbstverständlich dann im Zuge von Budgetverhandlungen auf seine finanzielle Realisierbarkeit überprüft werden muss und natürlich auch im Zuge nach der Wahl dann von Regierungsverhandlungen auf Einzelpunkte, die vielleicht vertieft werden sollen und andere Punkte, die vielleicht ein wenig nach hinten gestellt werde sollen. Aber was wir hier heute vorlegen, ist sozusagen die in Worte gegossene Absichtserklärung der nächsten fünf Jahre der Verwaltung und des Managements der Tochtergesellschaften für das, was in der Stadt Graz wichtig ist. Ich möchte mich bei allen bedanken, die da ihren Input geliefert haben, insbesondere auch die Bauämter, die Verkehrsplanung, die Stadtplanung. Wir werden heute, wie wir schon aufgrund der dringlichen Liste wissen, ja einiges auch darüber zu diskutieren haben. Und wenn Sie hier hineinschauen in dieses Gemeinderatsstück, in diesen Strategiebericht, werden Sie sehen, dass uns eine sorgfältige und umsichtige und ausbalancierte weitere Stadtentwicklung sehr, sehr wichtig ist. Abschließend möchte ich auch die Gelegenheit ergreifen, Karl Kamper zu danken, der ja eben als
Finanzdirektor heute sozusagen seine letzte Gemeinderatssitzung hat. Wir haben gemeinsam im Jahr 2004 hier begonnen im Grazer Gemeinderat, er immer schon als Finanzdirektor, ich damals als Rechnungshofdirektor. Wir haben, glaube ich, einiges weitergebracht, von konsolidierter Haushaltsrechnung, da waren wir die Ersten in