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DETAILPROGRAMM. Transatlantik 20. JUNI 5. JULI 2022

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Academic year: 2022

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DETAILPROGRAMM

Transatlantik

20. JUNI – 5. JULI 2022

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20. JUNI – 5. JULI 2022

TRANSATLANTIK-ÜBERFAHRT MIT DER QUEEN MARY 2

mit Dr. Felix E. Müller

Zusammen mit dem federführenden Erschaffer der NZZ am Sonntag, deren langjährigem Chefredaktor Felix E. Müller, schicken wir Sie auf eine denkwürdige Reise. Voller kultureller Höhepunkte, mit einem historisch weitgreifenden und be- rührenden Thema, das in die heutige Aktualität einer der einflussreichsten Nationen dieser Welt überleitet. Wir heissen Sie herzlich willkommen auf der Reise mit der Königin der Meere, der eindrücklichen Queen Mary 2! Und laden Sie dazu ein, von Hamburg mit seinem Wahrzeichen, der beeindruckenden Elbphilharmonie, über Southampton und Winchester an der Südküste Englands über den Atlantik ins grosse New York zu fahren. Auf einer Reise, welche ganz Europa über Jahrhunderte sowie Tausende von Auswandererfamilien und deren Schicksale geprägt hat.

Wie kein anderes der heute geläufigen Transportmittel lässt Sie die überlebensgrosse Queen Mary 2, ihres Zeichens Flaggschiff der britischen Reederei Cunard Line, das Gefühl des Reisens, das Nachempfinden des Erreichens, des Ankommens in der Neuen Welt erleben. Absoluter Lebenstraum, Spurensuche in der Alten Welt, ein Stück europäischer Emigrationsgeschichte oder Entschleunigung – vielfältig sind die Beweggründe und Interessen, ein solch monumentales Reiseerlebnis anzugehen Zusätzlich zur Atlantik-Überfahrt – dank des Charakters Ihres Schiffes, dem feierlichen Auslaufen aus Hamburg und dem bedeutungsvollen Sichten der Ellis Island schon eigentliches Highlight der Reise – schmücken Ihr Programm an Land, in Europa sowie New York City besondere und exklusiv ausgearbeitete kulturelle Erlebnisse.

Die Hansestadt Hamburg vereint Geschichte mit lebendig- moderner urbaner Entwicklung. Nebst dem Architektur- juwel der Basler Herzog & de Meuron, der grossartigen Elbphilharmonie, spüren Sie die idyllische Backsteingotik der Speicherstadt. Im englischen Winchester nehmen Sie Abschied von der Alten Welt und ihrer Historik – während Sie im kosmopolitischen New York weltberühmte Kunst-

institutionen aufsuchen und zeitgenössische Stadtluft schnuppern.

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Reiseplanung

Tag 1: Zürich – Hamburg

Am Morgen fliegen Sie mit Swiss in die Elbmetropole Ham- burg. Ihr Hafen an der Unterelbe ist der grösste Seehafen Deutschlands und auch innerhalb Europas fungiert er auf den vordersten Plätzen. Nach einer ersten kurzen Stadtrund- fahrt unternehmen Sie zu Fuss einen Rundgang durch die hundertjährige Speicherstadt, dem weltgrössten zusammen- hängenden Lagerhauskomplex und UNESCO-Welterbe, während Ihr Gepäck ins komfortable, äusserst zentral gele- gene Steigenberger Hotel gebracht wird. Den ersten Abend dieser aussergewöhnlichen Reise feiern Sie mit einem Will- kommensdinner in einem exklusiven Restaurant. Eine Ham- burger Persönlichkeit wird Sie als GastrednerIn durch den Abend geleiten.

Tag 2: Hamburg

Sie beginnen den Tag mit einer Besichtigung der pulsieren- den, geschäftstüchtigen und kulturinteressierten Handels- metropole. Im Fokus liegt dabei auch ihr Status als einer der Gründungsorte der Deutschen Hanse, ihre Etablierung als Reichsstadt, die Eröffnung einer der ersten Börsen Deutsch- lands sowie der landesweit ersten Oper. Mit der Hamburger Kunsthalle besuchen Sie eine der kulturellen Institutionen der Stadt. Die nahe der Alster gelegenen, markanten Ge- bäude beherbergen eine der wichtigsten öffentlichen Kunst- sammlungen Deutschlands, wo über 700 Werke acht Jahr- hunderte nationaler Kunstgeschichte abdecken. Während ei- ner Spezialführung erfahren Sie mehr über das ganzheitliche Engagement. Eine weitere Institution, die trotz ihres jünge- ren Eröffnungsdatums von Januar 2017 bereits internationa- len Ruhm geniesst, ist die Elbphilharmonie. Basierend auf Plänen des Basler Architekturbüros Herzog & de Meuron ist das Gebäude – mit denkmalgeschützten Backsteinfunda- menten und einer geschwungenen, gläsernen Wellendecke – bereits zum markanten Stadtwahrzeichen geworden und in- wendig klangakustisch das Nonplusultra in der Konzertwelt.

Im Rahmen einer Sonderführung auf der Plaza, der weitläu- figen Aussichtsplattform, lernen Sie den Bau und seine Aus- masse kennen, staunen über das dichte Veranstaltungsange- bot sowie über die straff geführte Reservationspolitik, die dem grossen Andrang auf Konzerttickets gerecht werden muss. Sie geniessen die Rundumaussicht auf die Stadt und führen sich ebenso das gastronomische Angebot des kultu- rellen Megakomplexes beim gemeinsamen Mittagessen zu Gemüte. Der Abend steht zur freien Verfügung.

NZZ-REISEN EXKLUSIV

Von der Alten in die Neue Welt

• Ein Reise-Unikat, speziell ausgearbeitet für die NZZ am Sonntag und von deren ehemaligen Chefredaktor

• Denkwürdige Atlantik-Überfahrt mit der „Königin der Meere", Queen Mary 2

• Abschied von der Alten Welt mit Hamburg, Elbphilhar- monie und Southampton, Ankunft in der Neuen Welt und dem sich erneuernden, kosmopolitischen New York

• Begegnung an Land mit NZZ-Korrespondenten

IHRE BEGLEITUNG

Dr. Felix E. Müller

1951 in Winterthur geboren, studierte Felix E. Müller Germanistik, Musikwis- senschaften und Mathematik. Nach Anfängen beim Züri-Leu war er 1982- 1997 bei der Weltwoche u.a. Inland- ressort-Leiter, Korrespondent in Washington und Chefredaktor a. i.

Zwei Jahre assistierte er als Dozent am Bryn Mawr College in Philadelphia.

Seit 1997 ist er für die NZZ tätig, hat die Konzeptarbeiten für die NZZ am Sonntag geführt und war seit deren Lancierung 2002 bis 2017 Chefredak- tor. 2016 wurde er mit dem Zürcher Journalistenpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Er begleitet Sie auf der Queen Mary 2 während 7 Tagen.

LEISTUNGEN

• Internationale Flüge mit Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Taxen)

• Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger

• Hotelunterkünfte, Aussenkabine Kategorie EF auf der Queen Mary 2, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, Vollpension auf dem Schiff

• Fachvorträge und Begleitung durch Dr. Felix E. Müller, lokale Deutsch sprechende Reiseleitung in den Städten, cotravel-Reiseleitung während gesamter Reise

• Ausführliche Reisedokumentation

TERMIN

20.6. – 5.7.2022

PREIS

Fr. 8‘090.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 2‘540.-

TEILNEHMER

Min. 30, max. 50 Personen / 2 Gruppen mit jeweils max. 25 Personen

DIREKT INFORMIEREN

+41 (0)61 308 33 05, cotravel@cotravel.ch

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Tag 3/4: Einschiffung – Nordsee – Ärmelkanal Nach einem entspannten Vormittag begeben Sie sich zum Hamburger Hafen – das Auslaufen der mächtigen Kreuz- fahrtschiffe ist ein Grossanlass, heute wie zu jenen Zeiten, als das Reisen noch weniger selbstverständlich und oft mit ernsten Motiven verbunden war. Sie betreten die Queen Mary 2, das Flaggschiff schlechthin der Cunard Flotte, und beobachten Ihre Mitreisenden sowie die Menschenmenge später entlang der Elbe, wie sie sich fröhlich, unbekannter- weise und dieselbe Aufbruchsstimmung teilend zuwinken.

Ein besonderes Gefühl, das auch nach Ablegen und während Ihrer Fahrt die Elbe hinauf Richtung Flussmündung anhält, denn überall entlang der Ufer werden Sie von Menschen ge- grüsst. Wenn auch lange zurückliegend, vollziehen Sie nach, wie bedeutungsbeladen für viele Passagiere die bevorste- hende Überfahrt gewesen sein muss, voller Hoffnung, Unge- wissheit und Verabschiedungen. Mit diesen Gedanken und formidabler Aussicht stossen Sie auf die kommenden Tage an. Zunächst lassen Sie die Küste Kontinentaleuropas von der Nordsee aus aber noch nicht aus den Augen, passieren die Strasse von Dover und treten in den Ärmelkanal ein.

Gleichzeitig machen Sie sich erstmals vertraut mit der un- mittelbaren Umgebung, in der Sie die kommenden Tage ver- bringen werden: die enorme Infrastruktur, die beispiellosen Annehmlichkeiten, die Fülle an historischen Informationen, welche Sie während der gesamten Atlantik-Überquerung nutzen können, sowie das ausgedehnte Angebot an Veran- staltungen, Orten des Rückzugs und erstklassiger Verpfle- gung, die Ihnen die Queen Mary 2 bietet. Ebenfalls machen Sie Bekanntschaft mit Ihrem Fachreferenten, der Sie wäh- rend der Überfahrt begleitet: Der ehemalige NZZ am Sonn- tag-Chefredaktor Felix E. Müller begrüsst Sie und führt Sie in die Entstehungsgeschichte der nunmehr knapp 20-jähri- gen Schweizer Sonntagszeitung ein.

Tag 5: Southampton/Winchester

Nach zwei Nächten an Bord zweigen Sie am frühen Morgen zwischen der Isle of Wight und Portsmouth in die Solent- Meerenge ab und steuern Southampton an. Dessen Hafen ist landesweit einer der bedeutendsten, von wo 1912 die legen- däre Titanic und 1620 gar die berühmte Mayflower startete, um hier England und Europa zu verlassen und die ersten Pil- gerväter in die Neue Welt zu transportieren. Im nahe gelege- nen Winchester, Englands erster Hauptstadt, besichtigen Sie die gleichnamige Kathedrale, eine der landesgrössten, deren Fundamente einer frühchristlichen Kirche zugeordnet wer- den und Grabstätte der ersten Herrscher darstellt. Am Nach- mittag haben Sie Zeit, die liebliche, typisch englische Stadt am Rand des South Downs-Nationalparks mit ihrem

attraktiven Kern zu durchstreifen. Ländliche Idylle herrscht vor, in den kopfsteingepflasterten Gässchen mit viktoriani- schen Cottages und attraktiv erhaltenen Fassaden. Am frü- hen Abend gehen Sie zurück an Bord. So lassen Sie nun die Alte Welt hinter sich und machen sich auf Ihrem majestäti- schen Gefährt auf, dem Ozean zu begegnen und eine bedeu- tungsvolle Überfahrt anzutreten.

Tag 6-11: Atlantik-Überquerung

Sechs Tage verbringen Sie nun auf hoher See an Bord der Queen Mary 2. Unglaublich viele Eindrücke erwarten Sie in dieser Zeit – auch wenn Ihr Bewegungsradius physisch limi- tiert sein mag, handelt es sich doch um eine Infrastruktur enormen Ausmasses, die Raum und vor allem Angebot für die verschiedensten Vorlieben bereit stellt. Schnell wird Ihnen bewusst, dass die Queen Mary 2 – die Königin der Meere und Stolz der Cunard-Flotte – alles andere als ein gängiges Kreuzfahrtschiff ist.

Bald werden Sie auch feststellen in netten Gesprächen, die sich immer wieder ergeben, wie unterschiedlich die Beweg- gründe sind, die Ihre Mitreisenden zur Überquerung des At- lantiks bewogen haben. Eine klassische Traumreise einer- seits, stellt sie für viele ein Rückbesinnen auf die eigenen Wurzeln dar. Eine Suche nach den Familienspuren in der Alten Welt, ein Nachempfinden des langen Weges, den die Vorfahren zurückgelegt haben. Oder aber ein Weiterführen einer bereits damals gepflegten Art zu reisen, so wie es sich Leute aus gewissen Kreisen gewohnt waren. Einige haben aber auch Bande zu den Passagieren der unglücklichen Tita- nic, denen sie auf diese Weise Ehre erbringen möchten. Un- bedingt sind auch Liebhaber der Schifffahrt allgemein zu finden, Freunde der langsamen Art, stilvoll zu reisen. Einen roten Faden von Anfang bis Ende Ihrer Überquerung bildet dabei der historische Hintergrund des Auswanderns, das prä- gende Motiv so vieler, die während Jahrhunderten die alte Heimat für einen Neuanfang verliessen. Diesem Faden folgt auch der Aufbau der zahlreichen historischen Informations- veranstaltungen, die mit Bildmaterial und Vorträgen den einstigen Ablauf einer Überfahrt dokumentieren.

Sie als TeilnehmerIn dieser NZZ am Sonntag Reise greifen zudem auf ein weiteres, exklusives Angebot zurück: In ei- nem eigenen Saal auf der Queen Mary 2 können Sie die Vorträge Ihres begleitenden Fachreferenten Felix E. Müller besuchen. Auch sonst steht er für Gespräche auf der ganzen Überfahrt zur Verfügung. Gekonnt spannt er den Bogen zu seinen eigenen Erfahrungen vom Leben in den USA, aus seiner Zeit in den Staaten als assistierender Dozent in Phi- ladelphia und Korrespondent in Washington.

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Passend zur allgegenwärtigen Thematik der Überfahrt zeich- net er Ihnen dank seinem langjährigen Hintergrundwissen unter anderem einen Abriss über die noch junge Geschichte der USA, ihre Rolle als Führungsmacht nach 1945 – aber auch über die jüngsten Veränderungen, dem einhergehenden Ende der WASP-(White, Anglosaxon, Protestant)-Kultur, der sich schon länger abzeichnenden Spaltung dieser immensen Nation und dem innerpolitischen Zustand des Landes seit der Wahl Joseph Bidens. Andererseits berichtet er Ihnen wiederum vom Projekt NZZ am Sonntag, von seiner Konzeption vor 19 Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt, der Etablierung des eigenständigen Printtitels, seinem eigenen Beitrag hierbei und den zahlreichen Herausforderungen und Gegebenheiten, an die sich das Blatt angepasst hat. Weitere besondere Pro- grammpunkte während Ihrer Reise stellen ein exklusiver Willkommenscocktail sowie eine private Schiffsführung dar.

Die Queen Mary 2 selbst lässt wahrlich keine Wünsche of- fen, allen nur erdenklichen Zeitvertreiben, Hobbies und Vor- lieben wird Sorge getragen. Je nach Gusto können Veran- staltungen und Kurse besucht oder aber in Ruhe entspannt werden. In einem täglich wechselnden Programmangebot stehen Vorträge zu Kunst, Astronomie und Seefahrt, Auf- führungen, Konzerte und Filmvorführungen, Afternoon Tea, Malkurse, Yoga, Pilates, Joggen, Fitness, Spa-Momente und Tanzgelegenheiten zur Verfügung – genauso wie Oasen des Rückzugs mit einem Planetarium, einer Kunstgalerie sowie einer beeindruckenden Bibliothek. Ihre Abendessen können Sie nach demselben Schema gestalten, einfach-gelassen oder aber mit semi-formellem und formellem Dresscode an den offiziellen Dinnern.

Tag 12: Ausschiffung New York City Das Ziel ist in Sicht. Die Neue Welt liegt vor Ihnen. Die ganze Spannung, die Erwartung des Ankommens kulminiert beim Erblicken der Küste New Yorks. Wie keine andere Art des Reisens lässt Sie das Einfahren auf dem Schiff die lang- same Annäherung an das Land nachempfinden, das für so unzählig viele die Inkarnation aller Hoffnungen ausmachte.

Die Stimmung an Deck ist ganz besonders, bewusst, fokus- siert, gemeinsam mit Unbekannten und neuen Bekanntschaf- ten erleben Sie die Ankunft in den USA, sehen Ellis Island – die Tränen-Insel, welche als Einreisestation Menschen un- tersuchte, durchwinkte, Nachnamen der Alten Welt verein- fachte, aber auch Schicksale abwies und auf einen langen Rückweg schickte. Dies alles geschieht in den frühen Mor- genstunden, was den Eindruck des vielersehnten Neuan- fangs physisch noch verstärkt. Um 06:30 Uhr laufen Sie schliesslich im Hafen von New York City ein. Ein grosses

Erlebnis, an das Sie noch lange denken werden, kommt hier- mit langsam zu seinem Ende. Nach der wohlorganisierten Ausschiffung begeben Sie sich direkt auf eine Rundfahrt durch den Stadtteil Brooklyn, wo Sie auch angelegt haben.

Sie durchqueren die Prospect Park-Anlage, sehen die typi- schen braunen Sandstein-Gebäude und streifen durch das wunderschöne Wohnviertel der Wohlhabenden und Kreativ- köpfe, Brooklyn Heights, mit direkter Sicht auf die New Yorker Skyline. Ungezwungen nehmen Sie Ihren ersten Lunch in Manhattan, dem Herzen des Big Apple ein, bevor Sie in Ihr zentrales 4*- WestHouse Hotel einchecken. Später Nachmittag und Abend stehen sodann zu Ihrer freien Verfü- gung, um New York nach Ihrem Gusto zu erleben.

Tag 13: New York City

Eine – schwierige! – Wahl steht bevor: Sie können sich zwi- schen Besuchen von zwei kulturellen, weltberühmten Insti- tutionen New Yorks entscheiden, mit jeweils exklusivem Rundgang vor der offiziellen Öffnung sowie kurzer indivi- dueller Besichtigung danach: das MoMa oder das Guggen- heim Museum. Anschliessend besuchen Sie zwei Stadtwahr- zeichen neueren Datums: Das One World Trade Center wurde während acht Jahren auf dem weltweit als Ground Zero bekannt gewordenen Gelände, wo einst die Twin To- wers standen, errichtet. Sie fahren ganz hinauf bis zur Aus- sichtsplattform One World Observatory und nehmen die Rundumaussicht über die Weltmetropole in sich auf. Neben dem Wolkenkratzer deutet ein andersartiges, niedrigeres aber mindestens ebenso prestigeträchtiges Gebäude auf die Besonderheit seines Standplatzes hin: Oculus, der weisse Neubau, der als Verkehrsdrehscheibe elf U-Bahn-Linien in Lower Manhattan vereint und in seiner Form stark symbol- behaftet mit einem Phönix oder auch Adler verglichen wird.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen endet die Stadtrund- fahrt am Nachmittag am Hotel und der Abend steht zur freien Verfügung. Optional können kulturelle Veranstaltun- gen besucht werden.

Tag 14: New York City

An der First Avenue am East River befindet sich der Sitz der Vereinten Nationen. Das als international geltende Gebiet verfügt über eigene Sicherheitsorgane sowie Verwaltung.

Während Ihres Besuchs der UN-Quartiere erhalten Sie einen Einblick hinter die berühmten Kulissen – ohne die zuneh- mende Kritik an dieser Institution aufgrund ihrer handlungs- lähmenden Mechanismen aus den Augen zu verlieren. Da- nach widmen Sie sich einem anderen, städtischen Thema:

Während eines geführten Spaziergangs entlang der High Line folgen Sie dieser stillgelegten und zum Park

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umgebauten Hochbahn-Güterzugstrasse im Westen von Manhattan und erfahren zu Fuss mehr über die Gewerbeakti- vitäten der einst damit bedienten Quartiere. Als optionaler Programmpunkt kann der Besuch des Whitney Museum of American Art eingeschoben werden – als eine der wichtigs- ten Sammlungen amerikanischer Kunst sind hier Werke des 20. und 21. Jahrhunderts ausgestellt. Am Abend treffen sie auf einen New Yorker NZZ-Korrespondenten, der Ihnen seine Wahlheimat in Gesprächen näherbringt. Der Höhepunkt ist erreicht, mit einem besonderen Abschiedsdinner feiern Sie ge- bührend das Ende Ihres Transatlantik-Grosserlebnisses.

Tag 15/16: New York City – Zürich

Nach dem Auschecken wartet noch ein halber freier Tag für eigene Entdeckungen, zum Beispiel ein Ausflug zur bereits vom Schiff aus erblickten Ellis Island oder ein Besuch des Met Kunstmuseums – die Möglichkeiten im Big Apple scheinen unendlich zu sein. Am Nachmittag begeben Sie sich sodann gemeinsam per Transfer zum Flughafen, um am Abend Ihren Rückflug mit Swiss anzutreten. Sie landen am Morgen des letzten Reisetages in Zürich.

Allgemeines

Der Stil der NZZ Reisen

Jede Reise ist ein Unikat. Unverkennbares Merkmal sind be- sondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren.

Das Produkt entstand in Zusammenarbeit mit der NZZ. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt.

Anforderungsprofil

Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden Alters. Für die Führungen an Land ist eine gewisse Ausdauer von Vorteil, da man immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen ist.

Klima & Ausrüstung

Juni/Juli ist eine ideale Reisezeit für alle Destinationen, die auf dieser Reise besucht werden. In Hamburg liegen die Temperaturen bei 20-25°C und in New York zwischen 20- 30°C. In den Nächten kann es kühl werden und auch Regen- schauer sind möglich. Bei der Atlantik-Überfahrt kann es auf einzelnen Streckenabschnitten stark abkühlen. Ein Re- genschutz oder ein Regenschirm sowie etwas Warmes für

kühle Abende sollten neben Sonnenschutz, lockerer Klei- dung und guten Schuhen Platz in Ihrem Gepäck finden.

Des Weiteren gibt es folgende Kleiderordnung an Bord der Queen Mary 2: Tagsüber sind Sie am besten klassisch-leger gekleidet (auch kurze Hose, elegante Jeans etc.). In den Hauptrestaurants an Bord sind Badebekleidung oder kurze Hosen nicht erwünscht. Höhepunkte der Kreuzfahrt sind die glanzvollen Abendveranstaltungen. Um die besonders ele- gante Atmosphäre der abendlichen Dinner zu unterstreichen, wird an drei Abenden formelle Kleidung in den Hauptres- taurants erwartet, ansonsten informelle klassisch legere Gar- derobe, Jeans sind nicht erwünscht. Wenn Sie an den Aben- den dennoch legere Kleidung bevorzugen, sind Sie damit im Buffetrestaurant willkommen.

Formelle Kleidung:

Herren: Smoking oder alternativ dunkler Anzug mit Krawatte Damen: Abend- oder Cocktailkleid, andere formelle Kleidung Informelle Kleidung:

Herren: Jackett (Krawatte nach Wunsch)

Damen: Cocktailkleid, Kostüm oder Hosenanzug und andere klassisch-eleganten Kombinationen

Einreise

Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA ei- nen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hin- aus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird grund- sätzlich keines benötigt. Allerdings wird seit Dezember 2009 vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Einreisebewilligung vorgeschrieben – cotravel wird sich um die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Ar- rangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die ESTA- Genehmigung mit USD 14.- pro Person, Stand Juli 2021).

Wer – aus welchem Grund auch immer – keine ESTA-Be- willigung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Damit Sie die ESTA-Bewilligung bekommen, muss Ihr Reisepass folgende Anforderung erfüllen:

- Ihr Pass muss biometrisch sein (wenn er keine

biometrischen Daten enthält, können Sie nur mit gültigem Visum einreisen). Mit einem Notpass können Sie nicht in die USA einreisen.

- Eine ESTA-Bewilligung kann nicht ausgestellt werden, wenn Sie sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Syrien oder Sudan aufgehalten haben. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen (zur Einreise wird ein Visum notwendig).

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum für die USA benötigen, beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung.

CO2-Kompensation

Cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir of- fiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suis-se AG zählen wir damit zum ersten Rei- severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- gagement ausgezeichnet ist.

Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat.

Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten.

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Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- schaffen.

Flug: - Von Zürich nach Hamburg und von New York nach Zürich - Economy, Flugdistanz: ca. 7‘000 km - Kompensati- onskosten (pro Person): CHF 34.- (Stand Juli 2021, kann bis zur Abreise geringfügig variieren)

Schiff: - 9 Tage Kreuzfahrt in einer Standardkabine - Kompensationskosten (pro Person): CHF 110.- (Stand Juli 2021, kann bis zur Abreise geringfügig variieren)

Über www.myclimate.ch kommt dieser Kompensationsbe- trag Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellen- ländern zugute.

Versicherung

Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19:

Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- sam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahres- versicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor fi- nanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cotra- vel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel.

Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Versicherung aus- stellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstat- tungsfähig.

COVID-19 - Information

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Län- der ihre Einreisebestimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kostenpflichtige Massnah- men, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen.

Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise ab- weichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes oder wenden sich an uns.

Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, Ree- dereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern.

cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestim- mungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestimmun- gen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Bitte beach- ten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vor- schriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verwei- gerter Einreise, übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ih- rer Abreise.

Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. hö- here Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück.

Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungs- gebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arran- gementpreises erheben (Ausnahmen sind anschliessend auf- geführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Än- derungen.

Bis 45 Tage vor Abreise 30%

44-20 Tage vor Abreise 50%

19-0 Tage vor Abreise 100%

Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.

Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.

Vertragsbedingungen

Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingun- gen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe Au- gust 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsabreden in diesem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden Bestimmungen in den ARVB.

Einzelreisende

In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 2‘540.-, auf dem Schiff in einer Aussenkabine EF.

Teilnehmer

Maximal können 50 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 30 Personen. Bei den Be- sichtigungen und Ausflügen wird die Gruppe je nach Teil- nehmerzahl aufgeteilt in kleinere Gruppen à max. 25 Perso- nen mit eigenem Reiseleiter. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zu- sammen mit der Anmeldung mit.

Unterkunft an Land/ Transport

2 Übernachtungen in Hamburg im zentral gelegenen 5*- Steigenberger Hotel: www.steigenberger.com

3 Übernachtungen in New York City im zentral in Man- hattan gelegenen 4*-Hotel WestHouse: www.westhouseho- telnewyork.com

Sie fliegen mit Swiss direkt von Zürich nach Hamburg in 1h25 und zurück von New York nach Zürich ohne Zwischen- stopp in 7h50. Die Ausflüge und Transfers erfolgen in mo- dernen, klimatisierten Reisebussen à max. 25 Teilnehmer.

Unterkunft an Bord der Queen Mary 2 Den detaillierten Deckplan der Queen Mary 2 finden Sie weiter hinten in diesem Dokument. 9 Übernachtungen an Bord der Queen Mary 2 in einer Aussenkabine der Katego- rie EF: King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten umge- wandelt werden kann, Kleiderschrank, Nachttische, Sofa und Sofatisch, Schreibtisch, Bad mit Dusche. Grösse ca. 15 m², vorn/achtern, Decks 4 ,5, 6. Das Fenster in dieser Ka- bine lässt sich nicht öffnen.

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Gegen entsprechenden Aufpreis, ist ein Upgrade in eine Bal- konkabine oder Suite möglich (nach Verfügbarkeit):

Metallummantelte Balkonkabine BU:

King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten umgewandelt werden kann, Kleiderschrank, Nachttische, Sofa und Sofa- tisch, Schreibtisch, Bad mit Dusche, metallverkleideter Bal- kon mit bequemen Liegestühlen und Tisch.

Grösse ca. 23 m², Decks 4, 5, 6.

Aufpreis Doppelkabine (pro Person): CHF 750.- Aufpreis Einzelkabine: CHF 1‘180.-

Glasummantelte Balkonkabine BC oder BB:

King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten umgewandelt werden kann, Kleiderschrank, Nachttische, Sofa und Sofa- tisch, Schreibtisch, Bad mit Dusche, glasverkleideter Balkon mit bequemen Liegestühlen und Tisch. Grösse ca. 23 m², Decks 8, 11. Der Unterschied zwischen den beiden Katego- rien ist die Lage: BC vorn und hinten auf Deck 8 und 11;

BB Deck 11 mittschiff.

Aufpreis Doppelkabine BC (pro Person): CHF 850.- Aufpreis Einzelkabine BC: CHF 1‘380.-

Aufpreis Doppelkabine BB (pro Person): CHF 1‘050.- Aufpreis Einzelkabine BB: CHF 1‘580.-

Princess-Suiten P2 & P1:

King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten umgewandelt werden kann, begehbarer Kleiderschrank, Wohnbereich mit Sessel, Sofa und Sofatisch, Schreibtisch, Bad mit Bade- wanne und integrierter Dusche, grosser Balkon mit beque- men Holzliegestühlen und Tisch. Grösse ca. 35 qm, mitt- schiffs, Deck 10. Der Unterschied zwischen den beiden Ka- tegorien ist die Lage: P2 ist vorn und hinten; P1 mittschiff.

Aufpreis P2 Doppelsuite (pro Person): CHF 2‘880.- Aufpreis P2 Einzelsuite: CHF 5‘150.-

Aufpreis P1 Doppelsuite (pro Person): CHF 3‘080.- Aufpreis P1 Einzelsuite: CHF 6‘950.-

Kosten/Leistungen

Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘090.-.

Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online-Bu- chungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.

Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss in der Eco- nomy-Klasse (inkl. Flugtaxen), alle Transfers, Hotelunter- künfte auf der Basis Doppelzimmer, Aussenkabine der Kate- gorie EF auf der Queen Mary 2, Vollpension an Bord, Früh- stück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, alle Ein- tritte und Gebühren, Visagebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E.

Müller während 7 Tagen auf der Überfahrt, lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter in den Städten, cotravel Reiseleitung während der gesamten Reise, ausführliche Reisedokumenta- tion.

Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevo- raussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Aus- lagen, Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘540.-.

Aufpreis Kabinenupgrade nach Kategorie und Verfügbarkeit Aufpreis Businessklasse-Flüge: CHF 1‘990

Programmänderungen vorbehalten.

Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN

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98 w w w.cunardline.at w w w.cunardline.at

DECKPLÄNE QUEEN MAR Y 2

VornMittschiffsAchtern

Deck 13

(Kabinen 13.001-13.039)

Deck 12

(Kabinen 12.001-12.081)

Deck 11

(Queens Suiten, Kabinen 11.001-11.153)

Deck 10

(Grand Duplex & Duplex Appartements, Royal, Queens & Princess Suiten,

Penthäuser & Kabinen 10.001-10.133)

Kabinenkategorien

Grand Duplex Appartements Achtern oberes Deck 9 Q1 Duplex Appartements & Suiten Vorn/Achtern obere Decks 9, 10 Q2 Royal Suiten

Vorn oberes Deck 10 Q3

Penthouse

Mittschiffs/Achtern obere Decks 9, 10 Q4 Queens Suiten

Mittschiffs/Achtern obere Decks 9, 10, 11 Q5 Vorn obere Decks 9, 10 Q6 Mittschiffs obere Decks 8, 9 Q7 Princess Suiten

Mittschiffs oberes Deck 10 P1 Vorn oberes Deck 10 P2 Club-Balkonkabine

Mittschiffs oberes Deck 12 A1 Vorn obere Decks 12, 13 A2 Balkonkabine

Mittschiffs oberes Deck 11 BB Mittschiffs obere Decks 8, 11 BC Vorn obere Decks 8, 11, 12 BF Balkonkabine (metallummantelt) Mittschiffs untere Decks 4, 5, 6 BU Mittschiffs untere Decks 4, 5, 6 BV Achtern untere Decks 4, 5, 6 BY Vorn untere Decks 4, 5, 6 BZ Balkonkabine (eingeschränkte Sicht) * Mittschiffs oberes Deck 8 DB Mittschiffs oberes Deck 8 DC

Vorn oberes Deck 8 DF

Außenkabinen

Vorn/Achtern untere Decks 4, 5, 6 EF Innenkabine (Atrium)

Mittschiffs untere Decks 5, 6 HB Innenkabine

Mittschiffs oberes Deck 10 IA Mittschiffs oberes Deck 10 IB untere Decks 5, 6 IB Mittschiffs obere Decks 11, 12 IC untere Decks 4, 5, 6 IC Vorn/Achtern obere Decks 9, 10 IE untere Decks 4, 5, 6 IE Vorn obere Decks 11, 13 IF untere Decks 5, 6 IF Einzelkabinen außen

Mittschiffs unteres Deck 2 KB Mittschiffs/Achtern unteres Deck 3 KC

L Aufzug

Kabinen mit Verbindungstür

+ Das Bett für die 3. Person ist ein Sofa-Einzelbett

Das Bett für die 3. und 4. Person ist ein Sofa-Doppelbett

Die Betten für die 3. und 4. Person sind zwei Oberbetten

* Eingeschränkte Sicht durch Rettungsboote

Rollstuhlgerechte Kabinen & Suiten v Q2 Suite in einer Ebene

Royal Suiten haben keinen Balkon

Indienststellung: 2004 Trockendock: Mai 2016 Flagge: Bermuda

Max. Geschwindigkeit: 28 Knoten Tonnage: 151‘400 BRZ

Passagierkapazität: 2.691 Crew-Mitglieder: 1.292 Länge: 345 Meter Breite: 41 Meter Tiefgang: 10 Meter

Schiffsdaten

Queen Mary 2 Deckpläne.

Außenpools/Whirlpools

Bibliothek & Buchhandlung

Bridge, Bingo, Quizveranstaltungen

Canyon Ranch SpaClub, Fitnessstudio

Computerkurse & Apple iStudy

Cunard ConneXions Internet Centre

ConneXions Konferenzräume

Cunard Insights Bildungsprogramm

Empire Casino

Gentlemen Hosts, Gesellschaftsspiele

Golfsimulator

Illuminations Planetarium & Auditorium

Kabarett & Bühnenshows

Karaoke, Konzerte & Lesungen

Kunstgalerie Clarendon Fine Art

Mayfair Shops

Open-Air-Arena mit diversen Spielen

Kunst- & Tanzunterricht

Promenade & Joggingpfad

Royal Court Theatre & 3D-Kino

Sport an Deck (Boule, Krocket)

«the Zone» für Kinder &

Jugendliche

«the Play Zone» für Kleinkinder

Tischtennis

Unterhaltung & Aktivitäten

Chart Room Lounge & Bar

Churchill’s Cigar Lounge

Commodore Club

Concierge Lounge

Golden Lion Pub

G32 Nachtclub

Grills Lounge & Terrace

Pavilion & Regatta Bar

Queens Room Ballsaal

Sir Samuel’s

Veuve Clicquot Champagner Bar

Carinthia Lounge

Bars & Lounges

The Kings Court, Buffet und abends verschiedene Themenbereiche à la carte*:

• La Piazza (Italienische Küche) • The Carvery (Britische Klassiker) • Lotus (Panasiatische Küche)

The Verandah Restaurant*

Boardwalk Cafe

Sir Samuel’s

*Im Verandah Restaurant und den Themenbereichen des Kings Court Restaurants ist ein Aufpreis pro Person zu entrichten.

Bordnachrichten

Bücher

Hostess

Menükarten

Tagesprogramme

Alternative Restaurants Deutschsprachiger Service

13.025 13.002 13.004 13.006 13.008 13.010 13.012 13.014 13.016 13.018 13.020 13.022 13.024 13.026 13.028 13.030

13.001 13.003 13.005 13.007 13.009 13.011 13.013 13.025 13.027 13.029 13.031 13.033 13.035 13.037 13.039 13.015 13.017 13.019 13.021 13.023

(DECK 14) (DECK 14)

SPORTS

CENTRE SPORTSCENTRE KENNELS

PAVILION POOL

& BAR

PHOTO STUDIO

PAVILION POOL

& BAR

LAUNDERETTE

LAUNDERETTE

(10)

101

100 w w w.cunardline.at w w w.cunardline.at

DECKPLÄNE QUEEN MAR Y 2

Deck 9

(Grand Duplex & Duplex Appartements, Penthäuser

& Kabinen 9.001-9.082)

Deck 8

(Kabinen/Suiten 8.001-8.130)

Deck 6

(Kabinen 6.001-6.304)

Deck 5

(Kabinen 5.001-5.269)

Deck 7 Deck 4

(Kabinen 4.001-4.225)

Deck 3 & 3L

(Kabinen 3.002-3.012)

Deck 2 & 3L

(Kabinen 2.002-2.018)

Queen Mary 2 Deckpläne

VornMittschiffsAchtern

Kabinenkategorien

Grand Duplex Appartements

Achtern oberes Deck 9 Q1 Duplex Appartements & Suiten Vorn/Achtern obere Decks 9, 10 Q2 Royal Suiten

Vorn oberes Deck 10 Q3

Penthouse

Mittschiffs/Achtern obere Decks 9, 10 Q4 Queens Suiten

Mittschiffs/Achtern obere Decks 9, 10, 11 Q5 Vorn obere Decks 9, 10 Q6 Mittschiffs obere Decks 8, 9 Q7 Princess Suiten

Mittschiffs oberes Deck 10 P1 Vorn oberes Deck 10 P2 Club-Balkonkabine

Mittschiffs oberes Deck 12 A1 Vorn obere Decks 12, 13 A2 Balkonkabine

Mittschiffs oberes Deck 11 BB Mittschiffs obere Decks 8, 11 BC Vorn obere Decks 8, 11, 12 BF Balkonkabine (metallummantelt) Mittschiffs untere Decks 4, 5, 6 BU Mittschiffs untere Decks 4, 5, 6 BV Achtern untere Decks 4, 5, 6 BY Vorn untere Decks 4, 5, 6 BZ Balkonkabine (eingeschränkte Sicht) * Mittschiffs oberes Deck 8 DB Mittschiffs oberes Deck 8 DC

Vorn oberes Deck 8 DF

Außenkabinen

Vorn/Achtern untere Decks 4, 5, 6 EF Innenkabine (Atrium)

Mittschiffs untere Decks 5, 6 HB Innenkabine

Mittschiffs oberes Deck 10 IA Mittschiffs oberes Deck 10 IB untere Decks 5, 6 IB Mittschiffs obere Decks 11, 12 IC untere Decks 4, 5, 6 IC Vorn/Achtern obere Decks 9, 10 IE untere Decks 4, 5, 6 IE Vorn obere Decks 11, 13 IF untere Decks 5, 6 IF Einzelkabinen außen

Mittschiffs unteres Deck 2 KB Mittschiffs/Achtern unteres Deck 3 KC

L Aufzug

Kabinen mit Verbindungstür

+ Das Bett für die 3. Person ist ein Sofa-Einzelbett

Das Bett für die 3. und 4. Person ist ein Sofa-Doppelbett

Die Betten für die 3. und 4. Person sind zwei Oberbetten

* Eingeschränkte Sicht durch Rettungsboote

Rollstuhlgerechte Kabinen & Suiten v Q2 Suite in einer Ebene

Royal Suiten haben keinen Balkon

CONCIERGELOUNGE LLL LLLL LLLLLLL L

L LL

L L

8.127 8.129

++++++++++++ ++++++++++++

++++++ ++++++

8.130 8.128 8.126 8.124 8.122 8.120 8.118 8.116 8.114 8.112 8.110 8.108 8.106 8.086

8.096

8.104 8.102 8.100 8.098 8.094 8.092 8.090 8.088 8.084 8.082 8.080 8.078 8.076 8.074 8.072 8.070 8.068 8.048

8.066 8.064 8.062 8.060 8.058 8.056 8.054 8.052 8.050 8.046 8.044 8.042 8.040 8.038 8.036 8.032 8.034 8.030 8.010

8.028 8.026 8.024 8.022 8.020 8.018 8.016 8.014 8.012 8.008 8.006 8.004 8.002

8.125 8.105 8.107 8.109 8.111 8.113 8.115 8.117 8.119 8.121 8.123 8.085 8.087 8.089 8.091 8.093 8.095 8.097 8.099 8.101 8.103 8.067 8.069 8.071 8.073 8.075 8.077 8.079 8.081 8.083 8.047 8.049 8.051 8.053 8.055 8.057 8.059 8.061 8.063 8.065 8.029 8.031 8.033 8.035 8.037 8.039 8.041 8.043 8.045 8.009 8.011 8.013 8.015 8.017 8.019 8.021 8.023 8.025 8.027 8.001 8.003 8.005 8.007

LADIES

POOL

GENTS

TERRACE BAR

STANDBAND BEAUTY

TERRACE POOL

CHANGINGAREA LIBRARYBOOKSHOP

RESTAURANTTHE VERANDAH

SALON

CANYON RANCH SPACLUB

LAUNDRETTE

CARINTHIA

GRILLS LOUNG

E

FITNESS CENTRE

RELAXATION LOUNGE

LOUNGE BABYZONE THE KIDS ZONETEEN ZONE 3.0023.0043.0063.0083.0103.012 ART GALLERY - DECK 3L

GRAND LOBBY (UPPER) GRANDLOBBY(LOWER)

2.002

2.018 2.016 2.014 2.012 2.010 2.008 2.006 2.004

PHOTOGALLERY

KB

OBER UNTER OBERE

DECKS UNTERE DECKS

OBERE DECKS UNTERE DECKS

(11)

ANMELDUNG

NZZ REISEN TRANSATLANTIK MIT DR. FELIX E. MÜLLER

20. JUNI – 5. JULI 2022

Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:

cotravel DER Touristik Suisse AG – TRANSATLANTIK – Herostrasse 12 – 8048 Zürich

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (Version August 2021) von cotravel und melde mich definitiv für die Transatlantik-Reise mit der Queen Mary 2 an.

Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘090.-.

Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen), alle Transfers, Hotelunter-

künfte auf der Basis Doppelzimmer, Aussenkabine der Kategorie EF auf der Queen Mary 2, Vollpension an Bord, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, alle Eintritte und Gebühren, Visagebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller während 7 Tagen auf der Überfahrt, lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter in den Städten, cotravel Reiseleitung während der gesamten Reise, ausführ- liche Reisedokumentation.

Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Einzelzimmerzuschlag

CHF 2‘540.-. Aufpreis Kabinenupgrade nach Kategorie und Verfügbarkeit, Aufpreis Businessklasse-Flüge: Auf Anfrage

Zahlung:

30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise.

Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort

Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

Ich wünsche ein Einzelzimmer (Hotels und auf Queen Mary 2 Aussenkabine EF). Zuschlag CHF 2‘540.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab:

Für Einzelpersonen CHF 239.-

Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.- Ich verzichte auf die Versicherung der ERV.

Ich wünsche den Flug in der Business-Klasse. Zuschlag CHF 1

990.

Ich wünsche ein Upgrade in folgende Kabine (vorbehältlich Verfügbarkeit):

Doppelkabine BU für CHF 750.- (pro Person)

Einzelkabine BU für CHF 1‘180.-

Doppelkabine BC für CHF 850.- (pro Person) Einzelkabine BC für CHF 1‘380.- Doppelkabine BB für CHF 1‘050.- (pro Person) Einzelkabine BB für CHF 1‘580.- Doppelsuite P2 für CHF 2‘880.- (pro Person

)

Einzelsuite P2 für CHF 5‘150.- Doppelsuite P1 für CHF 3‘080.- (pro Person)

Einzelsuite P1 für CHF 6‘950.-

Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E-Mail zu.

Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 144.- pro Person).

(12)

ANMELDUNG

Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?

NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

Datum Unterschrift

(13)

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG

Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss

1.1. Zustandekommen des Vertrages

Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.

Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.

1.2. Vertragsparteien

1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.

DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.

1.3. Provisorische Reservierung

Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä- tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Rei- seprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro- phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.

Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.

2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen

Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis

3.1.Preisbestimmung

Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Bar- zahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet.

Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

3.2. Preiserhöhungen

3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:

- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)

- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen

- Rechnungs- und Publikationsfehler

3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen.

3.3. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig:

- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)

- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug

Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

(14)

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn

4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.

4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar- ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:

- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.

- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen.

- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.

- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu.

4.2. Kündigung während der Reise

Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

4.3. Bearbeitungsgebühren

Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände

Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epide- mien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.

Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kün- digung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B.

Flug- oder Hotelkosten).

5.4. Unzumutbarkeit

Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden

6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an.

6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde.

6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.

6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt

6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbe- sondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern.

6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Ent- zug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproble- men.

6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-

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