Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 25 vom 18. Juni 2020 1
Politische Rechte
Gesetzesreferendum – Frist 13. August 2020
Der Landrat hat am 11. Juni 2020 beschlossen:
– Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags; Änderung des Bildungsgesetzes (2020-123)
– «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung» – Änderung Bildungsgesetz (2019-139) – Aufhebung des Gesetzes über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen
Pratteln und Liestal (2020-64)
– Änderung des Strassengesetzes; § 34; Bushaltestellen (Finanzierung) (2019- 842)
– Änderung des Steuergesetzes; Quellensteuerreform 2021 und Anpassungen an das Geldspielgesetz (2019-713)
– Änderung des Notariatsgesetzes betreffend die elektronische Beurkundung und elektronische Beglaubigung (2019-796)
Die Gesetzestexte können unter http://www.bl.ch/referenden auf dem Internet eingesehen oder bei der Landeskanzlei, Tel. 061 552 50 32, bestellt werden.
Diese Beschlüsse unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 13. August 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.
Landeskanzlei
Rückzug einer formulierten Verfassungsinitiative Verfügung vom 12. Juni 2020
I.
Am 8. Juni 2020 ist bei der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft ein Schreiben des betreffenden
Initiativkomitees eingetroffen (vgl. Beilage). Das Komitee teilt mit, dass es die gemäss Amtsblattpublikation am 27. November 2014 zustande gekommene formulierte Verfassungsinitiative
«Für eine starke Region (Regio-Stärkungsinitiative)» zurückzieht.
II. Die Landeskanzlei des Kantons Basel–Landschaft hat Kenntnis genommen vom Schreiben des
Initiativkomitees betreffend Rückzug der Verfassungsinitiative «Für eine starke Region (Regio-Stärkungsinitiative)» vom 8. Juni 2020, unterzeichnet durch den Komitee-Präsidenten Hans Rudolf
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Gysin sowie den weiteren Komitee-Mitgliedern Caspar Baader, Thomas de Courten, Remo Franz,
Walter Jermann, Daniela Schneeberger, Hannes Schweizer und Dany G. Waldner.
III.
Gestützt auf § 74 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR, SGS
120) und aufgrund der vorliegenden Erklärung wird verfügt:
1. 1. Die gemäss Amtsblattpublikation am 27. November 2014 zustande gekommene formulierte
Verfassungsinitiative «Für eine starke Region (Regio-Stärkungsinitiative)» ist gemäss
§ 74
Abs. 1 GpR zurückgezogen worden.
2. 2. Diese Verfügung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und dem Initiativkomitee mitzuteilen.
Landeskanzlei