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Koronare Herzkrankheit KHK > Finanzielle Hilfe - betanet

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KHK > Finanzielle Hilfen

​Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen und weiteren Hilfen, die für Menschen mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) infrage kommen können:

​Leistungen und Hilfen ​Nähere Ausführung im Zusammenhang mit KHK

​Entgeltfortzahlung

Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen der KHK nicht

arbeiten kann.

​Krankengeld

Besteht wegen starken Symptomen länger als 6 Wochen

Arbeitsunfähigkeit, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

​Zuzahlungen Krankenversicherung

​Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

​Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Für Medikamente, Hilfsmittel und Klinikaufenthalte müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

​KHK > Medizinische Rehabilitation

​Medizinische Rehabilitation

​Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen der KHK können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz umzugestalten und den

Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

​Übergangsgeld In einkommenslosen Zeiten während

einer Reha kann Übergangsgeld bezogen werden.

​Rente

​Erwerbsminderungsrente

Ist die Arbeitsfähigkeit wegen der KHK dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in

individuell errechneter Höhe bezogen werden.

​Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des

Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw.

der Rehabilitation entschieden wurde.

​Sozialhilfe

Ist die Erwerbsfähigkeit

eingeschränkt und kann nicht genug

https://www.betanet.de/pdf/962 Seite 1 von 2

(2)

​Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung Geld zur Sicherung des

Lebensunterhalts verdient werden, kann unter gewissen

Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden.

​KHK > Pflege

​Pflege > Leistungen

Je nach Krankheitsverlauf kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen.

Es können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

​KHK > Schwerbehinderung

​Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei schweren Formen von KHK kann unter gewissen Voraussetzungen ein

​Grad der Behinderung (GdB)

anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene

​Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. KHK im Zusammenhang mit Sexualität, Urlaub und Beruf, finden Sie unter ​Koronare Herzkrankheit KHK.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Koronare Herzkrankheit.

https://www.betanet.de/pdf/962 Seite 2 von 2

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