CURRICULUM
Hochschullehrgang
Inklusive
Gebärdensprachpädagogik
(28 ECTS-Anrechnungspunkte) SKZ: n710.819
Jahrgang 2018/19
Curriculum – Allgemeine Angaben
STUDIENLEITUNGMag. Dr. Silvia Kramreiter, Dipl.-Päd. (silvia.kramreiter@kphvie.ac.at) STUDIENENTWICKLUNG, DIDAKTISCHES KONZEPT
Mag. Dr. Silvia Kramreiter DAUER
4 Semester
Im Sinne des § 39 Abs. 6 HG wird eine Höchststudiendauer von
6 Semestern (vorgesehene Studienzeit zuzüglich 2 Semestern) vorgesehen.
ANZAHL DER TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER 15-20
ANZAHL DER CREDITS 28 ECTS-Anrechnungspunkte ABSCHLUSS
Zeugnis ORT
KPH Wien/Krems, ev. dislozierte Orte
KOSTEN PRO TEILNEHMERIN/PRO TEILNEHMER
Kein Semesterbeitrag. Etwaige anfallende Materialkosten werden von den Teilnehmenden übernommen.
KPH Wien/Krems 3/23
Inhaltsverzeichnis
1. Qualifikationsprofil ... 4
1.1 Konkrete Zielsetzung des Studiums unter Bezugnahme auf die Aufgabe der Pädagogischen Hochschule ... 4
1.2 Lehr-Lern-Beurteilungskonzept ... 4
1.3 Erwartete Lernergebnisse/Kompetenzen ... 5
1.4 Kooperation ... 5
1.5 Anrechnung aus anderen vergleichbaren Hochschullehrgängen ... 5
2. Angaben zum Curriculum ... 6
2.1 Daten ... 6
2.2 Inhalte des Hochschullehrgangs, Schwerpunktsetzungen ... 6
2.3 Studienspezifische Besonderheiten ... 6
2.4 Angaben zu hochschullehrgangsübergreifenden Modulen ... 6
3. Kompetenzkatalog ... 7
4. Eingangsvoraussetzungen, Zulassungskriterien ... 8
4.1 Zulassungsvoraussetzungen ... 8
4.2 Zielgruppen ... 8
5. Reihungskriterien ... 8
6. Modulraster ... 9
7. Modulübersicht ... 10
8. Modulbeschreibungen ... 12
9. Prüfungsordnung ... 18
10.Abschluss des Studiums ... 20
11.Inkrafttreten ... 20
12.Bibliographie ... 21
1. Qualifikationsprofil
Gemäß den Festlegungen des Statuts der KPH Wien/Krems wurde dieses Curriculum nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes 2005 (HG) entwickelt.
Gemäß § 5 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der KPH Wien/Krems als Private Pädagogische Hochschule, dass „die Ausbildung in ihren Grundsätzen und in ihrer Qualität jener an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen zu entsprechen“ hat. § 5 Abs. 2 Statut der KPH Wien/Krems legt daher fest, dass die KPH Wien/Krems „in der Qualität der Studien- und Bildungsangebote, der Lehre und der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung und Entwicklung zumindest den Standard der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen zu erfüllen“ hat.
1.1 Konkrete Zielsetzung des Studiums unter Bezugnahme auf die Aufgabe der Pädagogischen Hochschule
Ziel des Hochschullehrgangs ist es, einerseits vertiefendes Wissen bezüglich der Kommunikationssituation, Lebensumwelt und Mehrsprachigkeit gebärdensprachiger Kinder und Jugendlicher zu vermitteln, andererseits die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrer Gebärdensprachkompetenz bis zu einem Niveau (B2.1) zu schulen und Grundlagen in ASL (American Sign Language) zu vermitteln, sodass sie befähigt werden,bimodal-bilinguale/n Unterricht/Förderung/Erziehung oder Beratungen in ÖGS und Deutsch durchführen zu können.
Im Mittelpunkt des Hochschullehrgangs steht ein wertebasierender Ansatz im Hinblick auf Gebärdensprache und Bildung, welcher Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen ihres Weiterbildungsstudiums zur Gebärdensprachpädagogik spezifische Kompetenzbereiche vermitteln soll, um in inklusiven bilingualen Bildungslandschaften arbeiten zu können. Eine inklusive Gebärdensprachpädagogik umfasst das Bildungssetting in zwei Sprachen (ÖGS und Deutsch), das Unterrichtssetting im Regelschulbereich und das Teamteaching mit Regelschulpädagogen/innen und Gebärdensprachpädagogen/innen.
Unter Berücksichtigung aller Formen von heterogenen Sprach- und Lerngruppen sollen Schlüsselfaktoren bezüglich eines inklusiven bimodal-bilingualen Settings herausgearbeitet und veranschaulicht werden. Die Sensibilisierung hinsichtlich einer positiven, wertschätzenden Perspektive im Umgang mit Heterogenität sowie die Vermittlung von Reflexions- und Planungsprozessen im Team und die Implementierung struktureller Maßnahmen im inklusiven Handlungsfeld stellen Kernmerkmale des Hochschullehrgangs dar.
Mit der Vorlage des Curriculums „Inklusive Gebärdensprachpädagogik“ mit ÖGS-Sprachlernseminar im Referenzrahmen (B1–B2) wird die Aufgabe der Pädagogischen Hochschule, ein theoriebezogenes, mit Forschung und Praxis verknüpftes Bildungsangebot zu verwirklichen, erfüllt.
1.2 Lehr-Lern-Beurteilungskonzept
Der Hochschullehrgang umfasst theoretisches Wissen zur inklusiven gebärdensprachpädagogischen Förderung und Bildung in vorschulisch- und schulisch-pädagogischen Bereichen. Durch Integrierung des ÖGS-Sprachkurses erfolgt der Aufbau der Gebärdensprachkompetenz von B1 bis zu B2 im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS).
Im Rahmen von praktischen Studien werden Aufgaben und Herausforderungen im schulischen Setting erlebt und die erlernte Sprachkompetenz kann zur Anwendung kommen.
Da das Lehrthema in der österreichischen Bildungslandschaft zum Teil (z. B. Deaf Studies) neu ist, wird auf kritisch-historische Reflexion großen Wert gelegt. Um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern theoriegeleitete Handlungskompetenzen vermitteln zu können, werden Lehrmethoden gewählt, welche die aktive Kooperation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglichen, um selbstgesteuertes Lernen zu forcieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen ermutigt werden, selbstständig und aktiv zu handeln und es soll unabhängiges Denken hinsichtlich wissenschaftlich-ethischer Probleme und Fragen der Verantwortung gefördert werden. Durch eine fallbezogene, problemorientierte und interdisziplinäre Konzeption von Lehrveranstaltungen gelingt die Verbindung von Theorie und Praxis.
KPH Wien/Krems 5/23 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen für spezifische Themen der Gebärdensprachpädagogik motiviert, für theoretische Fragen interessiert und hinsichtlich konstruktiver Problemlösungen angeregt werden. Dabei werden die Partizipation bei der Themen- und Methodenauswahl forciert und unterstützende Maßnahmen und Materialien zur Vorbereitung und Vertiefung bereitgestellt. Begeisterung und Interesse am Fach sollen durch kritische Diskussionen und aktive Mitarbeit geweckt und gefördert werden.
1.3 Erwartete Lernergebnisse/Kompetenzen
Es sollen vertiefte Kenntnisse in spezifisch pädagogischen Bereichen der bimodal-bilingualen inklusiven Erziehung und Bildung erlangt werden. Die Module sollen Wissen zu Modellen des bimodal-bilingualen Unterrichts, Kenntnisse über didaktische Grundlagen und methodische Konzepte bimodal-bilingualer Bildung und Förderung vermitteln.
Darüber hinaus werden Kompetenzen im Bereich einer spezifischen Didaktik und Methodik des bimodal- bilingualen Unterrichts gefördert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen Ausprägungen der Gehörlosencommunity, deren Kultur und Sprache, Geschichte, Politik kennen sowie Deaf Studies näher beschreiben und sich diskursiv damit auseinandersetzen können.
Zentraler Inhalt des Curriculums ist die Vermittlung von Sprachkompetenz, Sachkompetenz und sozialer Kompetenz:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können
aufgrund ihrer hohen ÖGS-Sprachkompetenz im bimodal-bilingualen Förder- und Unterrichtssetting arbeiten (Primar- und Sekundarstufe);
in ihrem jeweiligen gezielten sozialen Berufsumfeld auf einem hohen Sprachniveau mit hörbeeinträchtigten Menschen kommunizieren;
mit hoher Empathiefähigkeit der Kultur, Sprache und Geschichte gehörloser Menschen gegenübertreten;
durch ihr fundiertes Wissen im Bereich der Deaf Studies eine Multiplikatorenfunktion im Ausbildungs- und Bildungsbereich übernehmen;
bei Tagungen, Kongressen und Experten/innentreffen in der Arbeitssprache ÖGS fließend kommunizieren und sich austauschen.
1.4 Kooperation
Der Hochschullehrgang findet in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Salzburg statt.
1.5 Anrechnung aus anderen vergleichbaren Hochschullehrgängen
Anerkennungen durch das zuständige studienrechtliche Organ sind gem. § 56 HG möglich.
2. Angaben zum Curriculum 2.1 Daten
Datum der Erlassung durch das Hochschulkollegium: 05.12.2017 Datum der Genehmigung durch das Rektorat: 20.12.2017
2.2 Inhalte des Hochschullehrgangs, Schwerpunktsetzungen
Der Hochschullehrgang umfasst verpflichtend zu inskribierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 27SWSt. (das sind 405 Präsenzeinheiten) und 418,75 Stunden Selbststudium.
Die Veranstaltungen verteilen sich auf vier Semester, welche berufsbegleitend geführt werden. Mit der Absolvierung aller Module einschließlich der geforderten Aufgaben und mit der Erstellung und Präsentation der Abschlussarbeit können 28 ECTS-Anrechnungspunkte erworben werden.
2.3 Studienspezifische Besonderheiten
Aufgrund der berufsbegleitenden Ausbildung, der Prozessorientierung sowie der Verbindung von theoretischen Modellen mit der beruflichen Praxis werden viele Inhalte aus den Präsenzphasen in der Praxis laufend angewandt und im Rahmen des betreuten Selbststudiums weiter reflektiert und gefestigt.
2.4 Angaben zu hochschullehrgangsübergreifenden Modulen
Hochschullehrgangsübergreifende Module sind nicht vorgesehen.KPH Wien/Krems 7/23
3. Kompetenzkatalog
Im Mittelpunkt jedes pädagogischen Agierens steht die Person und ihre umfassende Entwicklung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Hochschullehrgangs verfügen die Teilnehmenden über folgende Kompetenzen:
ÖGS-Sprachkompetenz:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) das Kompetenzniveau B2.1 in den produktiven und rezeptiven Fertigkeiten erreichen.
Sachkompetenz:
Einen hohen Stellenwert im Hochschullehrgang sollen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Fachbereichen der bimodal-bilingualen Sprachverarbeitung und Sprachentwicklung im Zusammenhang mit neurowissenschaftlichen Studien sowie ein Überblick über Ausprägungen und Deutungsmechanismen von Deaf Studies haben. Bildungspolitische Spannungsfelder im Rahmen der gebärdensprachpädagogischen Bildungslandschaft werden dargestellt, welche analysierend und reflektierend über historische Entwicklungsprozesse betrachtet werden sollen.
Soziale Kompetenz:
Ein kulturlinguistischer Zugang, welcher sich mit dem Zusammenhang von Sprachgebrauch und Kultur beschäftigt, soll die Wertschätzung für die Gebärdensprachcommunity steigern und das Verständnis von Gebärdensprache als Lebenskonzept veranschaulichen. Gebärdensprachpädagoginnen und Gebärdensprachpädagogen zeichnen sich oftmals durch emotionales Engagement aus, welcher sich im Einsatz ihrer Ideen für die Gehörlosencommunity zeigt. Die Wahrnehmung der Meinung und Ideen von betroffenen Personen und die wertschätzende Haltung gegenüber gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen sind Merkmale der Professionalität und essentielle Elemente der Gebärdensprachpädagogik.
4. Eingangsvoraussetzungen, Zulassungskriterien 4.1 Zulassungsvoraussetzungen
abgeschlossene fachlich in Frage kommende Ausbildung oder aufrechtes Lehramtsstudium
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Sprachkompetenz in der Österreichischen Gebärdensprache im GERS-Referenzrahmen A2.2
persönliche Eignung
Vollendung des 20. Lebensjahres
Die ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Österreichischen Gebärdensprache sowie die persönliche Eignung werden im Rahmen des Assessment-Verfahrens geprüft.
4.2 Zielgruppen
Frühförder/innen
Elementarpädagogen/innen
Pädagogen/innen im schulischen und sozialen Umfeld
Therapeuten/innen
Sozialarbeiter/innen
Vereinsmitarbeiter/innen
Absolventen/innen der Bildungswissenschaften, Sozialwissenschaften, Medizin und Psychologie
5. Reihungskriterien
Das Assessment-Verfahren prüft in schriftlicher und gebärdensprachlicher Form die unter Punkt 4.1 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Gemäß § 50 Abs. 6 HG legt das Rektorat für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Antragsteller bzw. Antragstellerinnen zugelassen werden können, für alle in gleicher Weise geltende Zulassungskriterien fest. Bei Übersteigung der Teilnehmendenzahlen erfolgt die Reihung nach Datum und Zeitpunkt der Anmeldung.
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6. Modulraster
Modulraster Inklusive Gebärdensprachpädagogik
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
M1 M3
Grundlagen der Gebärdensprachpädagogik und Deaf Studies
Bimodal-bilinguale Didaktik und fachdidaktische Methoden
3 ECTS-AP / 3SWStd. 3 ECTS-AP / 3SWStd. 3 ECTS-AP / 3SWStd. 3 ECTS-AP / 2SWStd.
M2 M4
Sprachkurs ÖGS Niveau B1.1 und B1.2 Sprachkurs ÖGS Niveau B2.1 und ASL Niveau A1 4 ECTS-AP / 4SWStd. 4 ECTS-AP / 4SWStd. 4 ECTS-AP / 4SWStd. 4 ECTS-AP / 4SWStd.
Summe 1. Semester Summe 2. Semester Summe 3. Semester Summe 4. Semester 7 ECTS-AP / 7SWStd. 7 ECTS-AP / 7SWStd. 7 ECTS-AP / 7SWStd. 7 ECTS-AP / 6SWStd.
Gesamtsumme 28 ECTS-AP / 27 SWStd.
7. Modulübersicht
Alle Module sind Pflichtmodule ohne Wahlmöglichkeit.
Kurzzeichen Modulthema:
M1 Grundlagen der Gebärdensprachpädagogik und Deaf Studies
Titel der Lehrveranstaltung
Art der LV und Semester
Semesterwochenstunden (15 Lehreinheiten/
Semester à 45 Min.)
Arbeitsstunden
à 60 Min. ECTS-AP Präsenzstudienanteile unbetreutes
Selbststudium
Inklusive Gebärdensprachpädagogik SE 2 27,5 2
Linguistische Grundlagen der
Österreichischen Gebärdensprache SE 1 13,75 1
Deaf Studies: History, Community, Deaf Gain, Deafhood, Deaf Resilience, Deaf Art
SE 2 27,5 2
Kultur, Sprache und Identitätsbildung
im Unterricht SE 1 13,75 1
Summe 6 82,5 6
Kurzzeichen Modulthema:
M2 Sprachkurs ÖGS Niveau B1.1 und B1.2
Titel der Lehrveranstaltung
Art der LV und Semester
Semesterwochenstunden (15 Lehreinheiten/
Semester à 45 Min.)
Arbeitsstunden
à 60 Min. ECTS-AP Präsenzstudienanteile unbetreutes
Selbststudium
Sprachkurs ÖGS B1.1 SE 4 55 4
Sprachkurs ÖGS B1 & ASL Grundlagen SE 4 55 4
Summe 8 110 8
Kurzzeichen Modulthema:
M3 Bimodal-bilinguale Didaktik und fachdidaktische Methoden
Titel der Lehrveranstaltung
Art der LV und Semester
Semesterwochenstunden (15 Lehreinheiten/
Semester à 45 Min.)
Arbeitsstunden
à 60 Min. ECTS-AP Präsenzstudienanteile unbetreutes
Selbststudium Bimodal-bilingualer Spracherwerb und
Kommunikation im vorschulischen und schulischen Bildungsbereich
SE 2 27,5 2
Schriftsprachaufbau in Deutsch (Lesen
und Schreiben) SE 1 13,75 1
Unterrichtsgestaltung, Vorbereitung,
Reflexion und Lehrpraxis SE 1 38,75 2
Abschluss & Defensio SE 1 13,75 1
Summe 5 93,75 6
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Kurzzeichen Modulthema:
M4 Sprachkurs ÖGS Niveau B2.1 und ASL Niveau A1
Titel der Lehrveranstaltung
Art der LV und Semester
Semesterwochenstunden (15 Lehreinheiten/
Semester à 45 Min.)
Arbeitsstunden
à 60 Min. ECTS-AP Präsenzstudienanteile unbetreutes
Selbststudium
Sprachkurs ÖGS B2.1 SE 4 55 4
Sprachkurs ÖGS B2.1 & ASL A1 SE 4 55 4
Summe 8 110 8
Legende SE Seminar
8. Modulbeschreibungen
Kurzzeichen: Modulthema:
M1 Grundlagen der Gebärdensprachpädagogik und Deaf Studies
Hochschullehrgang: Modulverantwortliche/r:
Inklusive Gebärdensprachpädagogik
Studienjahr: ECTS-Anrechnungspunkte: Semester:
1 6 1 und 2
Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):
2 Semester, einmal pro Hochschullehrgang Kategorie:
Pflichtmodul Wahlpflicht Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul
x x
Verbindung zu anderen Modulen:
Bei hochschullehrgangsübergreifenden Modulen:
Studienkennzahl Lehrgangstitel Modulkurzzeichen
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsinhalte:
In der Lehrveranstaltung Inklusive Gebärdensprachpädagogik:
o Rahmenbedingungen und Instrumente zur Gestaltung von bilingualem Unterricht o Modellklassen in der EU und in Österreich
o Teamteaching, strukturelle Ressourcen im Kontext zweier Sprachen o Sprachenrechte und Sprachenpolitik
In der Lehrveranstaltung Linguistische Grundlagen der Österreichischen Gebärdensprache:
o Gebärdenspracherwerb im Zusammenhang mit Erst-, Zweitspracherwerb und im Kontext der Mehrsprachigkeit
o Psycholinguistische Grundlagen der Sprachverarbeitung o Spracherwerbserfahrungen
o Bilingualismus vs. Bimodalität
In der Lehrveranstaltung Deaf Studies: History, Community, Deaf Gain, Deafhood, Deaf Resilience, Deaf Art:
o Deaf History
o Die Gebärdensprachgemeinschaft aus soziolinguistischer und soziokultureller Perspektive o Deaf Gain und Deafhood – Identitätskonstruktionen
o Deaf Resilience o Deaf Art
In der Lehrveranstaltung Kultur, Sprache und Identitätsbildung im Unterricht:
o Unterrichtsplanung zur Deaf History
o Begriffsdarstellungen von Deaf Gain, Deafhood und Deaf Power über methodisch-didaktische Überlegungen o Veranstaltungsplanungen bezüglich eines kulturellen Austauschs
Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erkennen der Bilingualität als Ressource für Bildungsprozesse bei hörbeeinträchtigten Schüler/innen
haben Kenntnis von gesetzlichen Grundlagen von ÖGS in Österreich, der UN-Konvention und den NAP
kennen unterschiedliche bimodal-bilinguale (Inklusionsklassen und Förderschulen) Unterrichtsmodelle
analysieren mögliche Barrieremechanismen und deren Lösungsansätze vor dem Hintergrund einer inklusiven Haltung und der UN-Konvention
kennen den Forschungsstand bezüglich des Gebärdenspracherwerbs bei hörbeeinträchtigten Menschen
haben Kenntnis von strukturellen und grammatikalischen Spezifika der Österreichischen Gebärdensprache
kennen die historische Entwicklung der Gehörlosenpädagogik und erkennen dadurch unterschiedliche pädagogische Strömungen und deren Ausprägungen auf das heutige Bildungsgeschehen
kennen das Vereinswesen der Community und interpretieren in diesem Zusammenhang den kollektivistischen Kulturbegriff
haben Kenntnis von spezifischen Begrifflichkeiten im Bereich der Deaf Studies
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erkennen die Ausprägungen und Deutungsmechanismen von Deaf Art
kennen kulturelle Ausprägungen der hörenden Mehrheitsgesellschaft sowie der gebärdensprachlichen Community und können diese gezielt im Unterricht umsetzen
erkennen den Zusammenhang von Sprache, Kultur und Identität
haben Kenntnis von theoretischen Modellen zu Identitätskonstruktionen und wenden diese im Unterricht an
begreifen die Gebärdensprachgemeinschaft aus soziologischer und soziokultureller Perspektive Literatur:
Zusätzlich zur Standardliteratur wird von den Modulverantwortlichen aktuelle Literatur bekannt gegeben.
Lehr- und Lernformen:
Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Textarbeit und Selbststudium Leistungsnachweise:
Der erfolgreiche Abschluss erfolgt durch die positive Beurteilung im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Einzelnachweisen über die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen. Es handelt sich um prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Sprache(n):
Deutsch
Kurzzeichen: Modulthema:
M2 Sprachkurs ÖGS Niveau B1.1 und B1.2
Hochschullehrgang: Modulverantwortliche/r:
Inklusive Gebärdensprachpädagogik
Studienjahr: ECTS-Anrechnungspunkte: Semester:
1 8 1 und 2
Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):
2 Semester, einmal pro Hochschullehrgang Kategorie:
Pflichtmodul Wahlpflicht Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul
x x
Verbindung zu anderen Modulen:
Bei hochschullehrgangsübergreifenden Modulen:
Studienkennzahl Lehrgangstitel Modulkurzzeichen
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsinhalte:
In der Lehrveranstaltung Sprachkurs ÖGS B1.1:
o Gebärdensprache in alltäglichen Situationen o Inhaltsbereiche aus Arbeit, Schule und Freizeit o Erweiterung der grammatikalischen Anwendungen
In der Lehrveranstaltung Sprachkurs ÖGS B1.2 & ASL Grundlagen:
o Über Erfahrungen und Ereignisse berichten o Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben o Inhalte aus Buch und Film wiedergeben Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
verwenden Gebärdensprache aus dem gewohnten lokalen Sprachbereich
können Gebärdensprachsituationen mit L1-Benutzer/innen bewältigen
können unvorbereitet an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen
können in einem Alltagsgespräch auf die Themenpunkte Familie, Hobbys, Reisen und aktuelle Ereignisse referieren
können einen Vortrag in dieser Sprachkategorie verstehen und durch kurze Redesequenzen aktiv wiedergeben Literatur:
Zusätzlich zur Standardliteratur wird von den Modulverantwortlichen aktuelle Literatur bekannt gegeben.
Lehr- und Lernformen:
Im Rahmen der kommunikativen Lernmethode werden Sprachgefühl und Sprachbewusstsein gefördert. Durch die direkte Anwendung von Situationen im Alltag wird in Gruppen- und Partnerarbeiten dialogisierend geübt. Durch die Verwendung von visuellen Medien wird das Sprachenlernen zusätzlich unterstützt. Einfache
Grammatikstrukturen ergänzen schrittweise den Unterricht. Individuelle Lernstrategien wie z. B.„Lernen durch Lehren“ werden forcierend angeboten.
Leistungsnachweise:
Der erfolgreiche Abschluss erfolgt durch die positive Beurteilung im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Einzelnachweisen über die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen. Es handelt sich um prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Sprache(n):
Deutsch
KPH Wien/Krems 15/23 Kurzzeichen: Modulthema:
M3 Bimodal-bilinguale Didaktik und fachdidaktische Methoden
Hochschullehrgang: Modulverantwortliche/r:
Inklusive Gebärdensprachpädagogik
Studienjahr: ECTS-Anrechnungspunkte: Semester:
1 6 3 und 4
Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):
2 Semester, einmal pro Hochschullehrgang Kategorie:
Pflichtmodul Wahlpflicht Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul
x x
Verbindung zu anderen Modulen:
Bei hochschullehrgangsübergreifenden Modulen:
Studienkennzahl Lehrgangstitel Modulkurzzeichen
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsinhalte:
In der Lehrveranstaltung Bimodal-bilingualer Spracherwerb und Kommunikation im vorschulischen und schulischen Bildungsbereich:
o Spracherwerbssituation von hörbeeinträchtigten Kindern o Interdisziplinarität
o Institutionen im Rahmen der vorschulischen und schulischen Förderung o Elternberatung
o Selbstreflexion, Teamteaching, Supervision
In der Lehrveranstaltung Schriftsprachaufbau in Deutsch (Lesen und Schreiben):
o Unterrichtsplanung zur Schriftsprachkompetenz o Kontrastiver Sprachvergleich
o Materialieneinsatz im inklusiven, bilingualen Setting o Verbesserungsstrategien und Fehleranalyse
In der Lehrveranstaltung Unterrichtsgestaltung, Vorbereitung, Reflexion, Portfolio & Lehrpraxis:
o Hospitation in vorschulischen und schulischen Institutionen o Unterrichtsplanung
o Unterrichtsbesprechung und Reflexion
o Spezifische Umsetzungsstrategien in einem inklusiven bilingualen Setting
In der Lehrveranstaltung Abschluss & Defensio:
o Präsentation der Projektarbeit Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
haben Kenntnis von unterschiedlichen Spracherwerbssituationen bei Kindern mit Hörbeeinträchtigung
kennen Vernetzungsstrategien und können diese im Schulalltag nutzen und gezielt anwenden
können Beratungssituationen organisieren und Kommunikationsstrategien einsetzen
haben Kenntnis von psychohygienischen Maßnahmen
können gezielt Instrumentarien zur Erarbeitung von Schriftsprachaufbau einsetzen (LBG, Signalmethode, usw.)
haben Kenntnis von Kompetenzstufen im Rahmen der Textproduktion
wenden methodische Schritte zum Schriftsprachaufbau an
analysieren Texte aufgrund ihrer spezifischen Fehler und wenden motivierende Verbesserungsstrategien an
können kurze Unterrichtssequenzen planen und gezielt umsetzen
haben vertiefende Kenntnisse im inklusiven bilingualen Teamteaching
analysieren fachdidaktische Aspekte
können gezielte Fördermaßnahmen setzen und reflektieren
können Unterrichtssequenzen mit Unterstützung ihrer Mentoren planen, durchführen und schriftlich darstellen
stellen ihre Projektarbeit vor Literatur:
Zusätzlich zur Standardliteratur wird von den Modulverantwortlichen aktuelle Literatur bekannt gegeben.
Lehr- und Lernformen:
Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Textarbeit und Selbststudium Leistungsnachweise:
Der erfolgreiche Abschluss erfolgt durch die positive Beurteilung im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Einzelnachweisen über die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen. Es handelt sich um prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Sprache(n):
Deutsch
KPH Wien/Krems 17/23 Kurzzeichen: Modulthema:
M4 Sprachkurs ÖGS Niveau B2.1 und ASL Niveau A1
Hochschullehrgang: Modulverantwortliche/r:
Inklusive Gebärdensprachpädagogik
Studienjahr: ECTS-Anrechnungspunkte: Semester:
1 8 3 und 4
Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):
2 Semester, einmal pro Hochschullehrgang Kategorie:
Pflichtmodul Wahlpflicht Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul
x x
Verbindung zu anderen Modulen:
Bei hochschullehrgangsübergreifenden Modulen:
Studienkennzahl Lehrgangstitel Modulkurzzeichen
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsinhalte:
In der Lehrveranstaltung Sprachkurs ÖGS B2.1:
o Redebeiträge und Vorträge o Begründen und Argumentieren o Spezialgebärden
o Dialogisieren mit Rollenpositionierungen
In der Lehrveranstaltung Sprachkurs ÖGS B2.1 & ASL A1:
o Spezialgebärden erweitern o Direkte und indirekte Rede o Rollenpositionierung o Filmclip
o ASL: Grundwortschatz, Vorstellen und kurze Dialoge, kurze Filmclips Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
können bei Diskussionen eine komplexe Argumentation präsentieren
können in Gesprächen Spezialgebärden einfließen lassen
können einfache Rollenpositionierungen beim Erzählen von Situationen und Geschichten einnehmen
können sich spontan und fließend verständigen (ÖGS B2.1)
können Spezialgebärden in einem Dialog richtig anwenden (ÖGS B2.1)
können Erlebnisse und Geschichten anhand räumlicher Positionsdarstellung klar und deutlich erzählen
können in ASL kurze Dialoge führen und vertraute Namen, Gebärden und ganz einfache gebärdensprachliche Sätze in kurzen Filmclips verstehen
Literatur:
Zusätzlich zur Standardliteratur wird von den Modulverantwortlichen aktuelle Literatur bekannt gegeben.
Lehr- und Lernformen:
Im Rahmen der kommunikativen Lernmethode werden Sprachgefühl und Sprachbewusstsein gefördert. Durch die direkte Anwendung von Situationen im Alltag wird in Gruppen- und Partnerarbeiten dialogisierend geübt. Durch die Verwendung von visuellen Medien wird das Sprachenlernen zusätzlich unterstützt. Einfache
Grammatikstrukturen ergänzen schrittweise den Unterricht. Individuelle Lernstrategien wie z. B.„Lernen durch Lehren“ werden forcierend angeboten.
Leistungsnachweise:
Der erfolgreiche Abschluss erfolgt durch die positive Beurteilung im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Einzelnachweisen über die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen. Es handelt sich um prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Sprache(n):
Deutsch
9. Prüfungsordnung
§ 1 Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt für den Hochschullehrgang „Inklusive Gebärdensprachpädagogik“.
§ 2 Formen von Lehrveranstaltungen
Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Sie führen entweder einerseits in grundlegende Fachliteratur ein und sollen andererseits die Vermittlung von spezifischen Bereichen des Faches und deren wissenschaftliche Denk- und
Arbeitsweisen aufzeigen (exemplarische Probleme des pädagogischen Schwerpunktes werden über Diskussionen, schriftliche Arbeiten und Präsentationen bearbeitet) oder
sie dienen dem Einüben und Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache. Sie sollen zur Perfektionierung von Kenntnissen und Fertigkeiten, insbesondere im Bereich der
Sprachkompetenz, angewandt werden.
§ 3 Leistungsnachweise
(1) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls erfolgt durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise über die Lehrveranstaltungen des Moduls.
(2) Die Beurteilerinnen/Die Beurteiler der Lehrveranstaltungen sind die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter bzw. -vortragenden. Diese haben die Inhalte, die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Vergabekriterien für die ECTS-Anerkennungspunkte zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung nachweislich bekannt zu geben und orientieren sich an den Beschreibungen der Leistungsnachweise der Module im Curriculum.
§ 4 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren
Die Studierende/der Studierende hat sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den Prüfungen bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden.
§ 5 Generelle Beurteilungskriterien
(1) Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Kompetenzkataloge.
(2) Der Anteil an Präsenz, der für den Abschluss einer Lehrveranstaltung notwendig ist, wird zwischen den Lehrenden des Lehrgangs und den Lehrgangsleiterinnen und Leitern gemeinsam am Beginn des Lehrgangs festgelegt und den Studierenden nachweislich zur Kenntnis gebracht.
(3) Als Grundlage der Leistungsbeurteilung kommen schriftliche, mündliche und praktische Methoden in Betracht.
(4) Plagiate (§ 35 Zi 34 HG) und vorgetäuschte wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen (§ 35 Zi 35 HG) sind nicht zu beurteilen und führen zum Terminverlust.
(5) Die positive Beurteilung von Prüfungen oder anderen Leistungsnachweisen und wissenschaftlich- berufsfeldbezogenen Arbeiten ist mit „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3) „Genügend“ (4), die negative Beurteilung ist mit „Nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind nicht zulässig.
Es gelten dabei folgende Leistungszuordnungen:
Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden.
Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden.
Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden.
KPH Wien/Krems 19/23
Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden.
Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit „Genügend“ nicht erfüllen.
§ 6 Ablegung und Beurkundung von Prüfungen
(1) Alle Beurteilungen sind der oder dem Studierenden gemäß § 46 HG schriftlich zu beurkunden.
(2) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen.
§ 7 Prüfungswiederholungen
(1) Betreffend Prüfungswiederholungen gilt § 43a HG mit der Maßgabe, dass kommissionelle Prüfungen nicht vorgesehen sind, da keine der im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen in Form eines einzigen Prüfungsvorganges beurteilt wird.
(2) Betreffend Erlöschen der Zulassung durch die negative Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung gilt § 61 Abs 1 Zi 3 HG.
(3) Der Prüfungsantritt ist zu beurteilen, sobald die erste Teilleistung erbracht wurde.
§ 8 Rechtsschutz und Nichtigerklärung von Prüfungen (1) Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt § 44 HG.
(2) Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt § 45 HG.
§ 9 Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module
(1) Die Studierenden sind nachweislich schriftlich zu Beginn der ersten Einheit der Lehrveranstaltung über die Ziele, inhaltlichen Schwerpunkte und allfälligen Studienaufträge sowie über die Prüfungsformen und die Beurteilungskriterien zu informieren.
(2) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß § 63 Abs. 1 Z 11 HG unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei das Ausbildungsziel des Hochschullehrganges erreichbar sein muss.
§ 10 Betreute Projektarbeit
(1) Die im Rahmen des Hochschullehrgangsvorgesehene Projektarbeit umfasst mindestens 20 Seiten (A4- Seiten, 3000 Zeichen pro A4-Seite). Diese dient der Dokumentation, Analyse und Reflexion von Lehrgangsinhalten, Fachliteratur und Praktikumserfahrungen.
(2) Es besteht die Möglichkeit, die Projektarbeit in einer Fremdsprache zu verfassen,
(3) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten.
(4) Kriterien für die Beurteilung der Abschlussarbeit sind:
• Eigenständige Konzeptionierung und stringent gegliederte Abfassung nach wissenschaftlichen Grundsätzen
• Formale Korrektheit (Vollständigkeit des Verzeichnisses verwendeter Literatur, korrekte Zitation)
• Aufbereitung des Themas gemäß des aktuellen Entwicklungsstands der jeweiligen Disziplin(en)
• Differenziertes Problembewusstsein bezüglich des zu bearbeitenden Themas
• Auseinandersetzung mit (inter)nationaler Fachliteratur
• Sprachlich-argumentative Klarheit und Eigenständigkeit der Darstellung
• Einbeziehung und Vernetzung des Grundlagenwissens der gewählten Fächer bzw. Fachbereiche
• Systematische, kontinuierliche Verknüpfung von Theorie und Praxisreflexion
• Kritisch-selektiver Umgang mit Literaturquellen
(5) Die Projektarbeit wird im Rahmen der Lehrveranstaltung Abschluss & Defensio (Modul 4) beurteilt. Der Lehrenden / die Lehrende hat die Projektarbeit in die Note dieser Lehrveranstaltung angemessen zu berücksichtigen.
§ 11 Höchststudiendauer
Im Sinne des § 61 Abs. 1 Zi 6 iVm § 39 Abs. 6 HG erlischt die Zulassung zu diesem Hochschullehrgang mit Masterabschluss, wenn der oder die Studierende die in diesem Curriculum vorgesehene Höchststudiendauer von 6 Semestern überschreitet; § 61 Abs. 2 HG ist anzuwenden. Die weiteren Fälle des
§ 61 Abs. 1 HG bleiben hievon unberührt.
§ 12 Abschluss des Hochschullehrgangs
(1) Der Abschluss des Hochschullehrgangs erfolgt, wenn alle Module positiv beurteilt wurden.
(2) Nach Abschluss ist in sinngemäßer Anwendung des § 46 HG ein Abschlusszeugnis auszustellen.
10. Abschluss des Studiums
Das Studium ist erfolgreich beendet, wenn alle Module positiv beurteilt sind.
11. Inkrafttreten
Wintersemester 2018/19KPH Wien/Krems 21/23
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KPH Wien/Krems 23/23 Oxford Handbook of Deaf Studies, Language, and Education (Marc Marschark and Patricia Elizabeth
Spencer)
Understanding Deaf Culture: In Search of Deafhood (Paddy Ladd) - deutsche Version:
The SAGE Deaf Studies Encyclopedia (Genie Gertz and Patrick Boudreault)
Deaf Gain: Raising the Stakes for Human Diversity (H-Dirksen L. Bauman and Joseph J. Murray)