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Elektrisch mobil – Projektpartner starten erste Phase von „E-MIL“ Kreisnachrichten

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Academic year: 2022

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Kreisnachrichten

Ausgabe 38/2013 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 17.09.2013

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Bisherige Ansätze zum Ausbau der Elektromobili- tät zielen vornehmlich auf Großstädte und Ballungs- räume. Eine kreisübergrei- fende Initiative möchte dies nun mit der Initiative „E- MIL“ ändern und die Land- kreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Mayen-Ko- blenz und Rhein-Hunsrück als innovative und nachhal- tige ländliche Zukunftsre- gion etablieren.

Den Anstoß für das Projekt

„E-MIL“ gab die Bewerbung am Bundeswettbewerb

„Schaufenster Elektromo- bilität“ im Jahr 2012, an dem die Landkreise Bern- kastel-Wittlich, Cochem- Zell, Mayen-Koblenz und Rhein-Hunsrück mit ei- ner Arbeitsgemeinschaft aus 18 ländlich geprägten Landkreisen, letztlich ohne Erfolg, teilnahmen. Die seinerzeit gewonnenen Er- kenntnisse und die Nähe

Elektrisch mobil – Projektpartner starten erste Phase von „E-MIL“

Fuhrparks Sozialer Dien- ste auf die Einsatzfähig- keit und Wirtschaftlichkeit von Fahrzeugen mit alter- nativem Antrieb. Für die nächsten Monate ist die sy- stematische Erfassung des Fahrverhaltens geplant.

Aber auch für die weiteren Themenfelder gibt es be- reits Ideen, die das große Potential und die vielfäl- tigen Einsatzmöglichkeiten der Elektromobilität im ländlichen Raum aufzei- gen.

Die Laufzeit für die geför- derte Konzeptionsphase en- det im September 2014. Da- ran anschließen soll sich eine zweite Projektphase, in der die Infrastruktur auf- gebaut wird und Fahrzeuge erworben werden können.

Eine Förderung für diese nötigen Investitionen wird in den kommenden Mo- naten geprüft. Bei der Be- werbung am Bundeswett- bewerb haben zahlreiche Partner ihre Unterstützung in sogenannten „Letter of Intents“ bekräftigt und eine Zusammenarbeit in Aussicht gestellt. Erste Ge- spräche der Initiatoren für Kooperationen im Rahmen von „E-MIL“ verliefen posi- tiv, sodass das „E-MIL“-Netz- werk in den nächsten Mo- naten weiter wachsen wird.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten fin- den Interessierte auf der Projekthomepage www.e- mil.net.

Landrat Gregor Eibes (Bernkastel-Wittlich), Landrat Dr. Alexan- der Saftig (Mayen-Koblenz), Landrat Bertram Fleck (Rhein-Huns- rück), Landrat Manfred Schnur (Cochem-Zell) und Prof. Dr. Oliver Türk (TSB) (v.l.n.r.) starteten die erste Phase von „E-MIL“.

zu möglichen Projektpart- nern führten dazu, aus ei- ner ehemals bundesweiten eine regionale Initiative zu gründen. Dazu haben sich die Projektpartner unter dem Namen „E-MIL“ (Elek- tromobilität - Mittelgebirgs- landschaft an Rhein und Mosel) zusammengeschlos- sen, um gemeinsam die Elektromobilität im länd- lichen Raum zu fördern.

Anfang September 2013 wurde nach intensiver Pro- jektvorbereitung durch die Landräte Gregor Eibes (Bernkastel-Wittlich), Man- fred Schnur (Cochem-Zell), Dr. Alexander Saftig (Ma- yen-Koblenz) und Bertram Fleck (Rhein-Hunsrück- Kreis) der Startschuss für die erste Phase des Projekts gegeben. Die Projektpart- ner werden in dieser ersten

Phase von der Transferstel- le für Rationelle und Rege- nerative Energienutzung Bingen (TSB) unterstützt, die durch Prof. Dr. Oliver Türk vertreten war. Die wis- senschaftlichen Untersu- chungen werden aufgrund ihres hohen Innovation- scharakters vom Ministe- rium für Wirtschaft, Kli- maschutz, Energie und Landesplanung mit neun- zig Prozent gefördert.

Die TSB, ein An-Institut der Fachhochschule Bingen, wird für fünf Themenfelder (Kommunale Fuhrparks, Fuhrparks Soziale Dienste, Pendlerverkehr, ÖPNV und Tourismus) Einsatzmög- lichkeiten konzipieren. Ei- nen Schwerpunkt des Pro- jekts bilden zum Beispiel die Untersuchungen kom- munaler Fuhrparks sowie

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Öffentliche Bekanntmachungen

Am Mittwoch, dem 25.09.2013 findet um 18.00 Uhr im Huns- rückhaus am Erbeskopf eine öffentliche Sitzung der Ver- bandsversammlung des Zweck- verbandes „Wintersport-, Na- tur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ statt.

Tagesordnung:

I. Öffentlich:

1. Wahl, Ernennung, Vereidi- gung und Einführung des Ver- bandsvorstehers

2. Wahl, Ernennung, Ver- eidigung und Einfüh- rung des stellvertretenden Verbands¬vor¬stehers 3. Feststellung des Jahresab-

schlusses zum 31.12.2012 4. Entlastung gem. § 114 GemO

zum Jahresabschlüssen 2012 5. Haushaltsatzung und Haus-

haltsplan 2013 gem. §§ 95 und 96 GemO

6. Informationen Morbach

12.09.2013 Andreas Hackethal stellv. Verbandsvorsteher

Satzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich über die Betreu- ung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Der Kreistag des Landkreises Bern- kastel-Wittlich hat in seiner Sit- zung am 02.09.2013 aufgrund

§ 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 zuletzt geändert, in Verbindung mit den Bestim- mungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I.S. 3134) zuletzt geändert durch Art. 3a des Gesetzes zur Er- mittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetz- buches vom 24.03.2011 (BGBL I S.453) und des rheinland-pfälzi- schen Kindertagesstättengesetzes vom 15.03.1991 – zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 18.06.2013 (GVBl. S. 256) folgende Satzung be- schlossen:

§ 1 Kindertagespflege

(1) Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist eine Lei- stung der Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in §§ 23, 24 SGB VIII.

(2) Die Förderung in Kindertages- pflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson -soweit diese

nicht von den Eltern/ einem El- ternteil nachgewiesen wird-, de- ren fachliche Beratung, Beglei- tung, und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer lau- fenden Geldleistung an die Tages- pflegeperson. Eltern im Sinne die- ser Satzung sind leibliche Eltern oder Elternteile, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaften le- ben. Pflegeeltern sind leiblichen Eltern gleichgestellt.

(3) Die Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson oder des Personensorgeberech- tigten oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstät- ten geleistet werden.

§ 2 Fördervoraussetzungen (1) Kindertagespflege wird grund- sätzlich durch qualifizierte Ta- gespflegepersonen (§ 23 Abs. 3 SGB VIII) erbracht. Tagespflege- personen, die Kinder im eigenen Haushalt betreuen, bedürfen der Pflegeerlaubnis.

(2) Ein Kind, das das erste Lebens- jahr noch nicht vollendet hat, wird in Tagespflege gefördert, wenn a) diese Leistung für seine Ent- wicklung zu einer eigenverant- wortlichen und gemeinschaftsfä- higen Persönlichkeit geboten ist, oder

b) die Erziehungsberechtigten - einer Erwerbstätigkeit nachge- hen, aufnehmen oder Arbeit su- chend sind, oder

- sich in einer beruflichen Bil- dungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befin- den oder

- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhal- ten und ein Betreuungsplatz in ei- ner Einrichtung nicht zur Verfü- gung steht.

(3) Ein Kind, das das erste Lebens- jahr vollendet hat, hat bis zur Voll- endung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Erziehung in Kindertagespflege.

(4) Ein Kind, das das dritte Lebens- jahr vollendet hat kann bei beson- derem Bedarf oder ergänzend zur Kindertageseinrichtung in Kinder- tagespflege gefördert werden. Ent- sprechendes gilt auch für Kinder im schulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres.

(5) Der Umfang der täglichen För- derung in Kindertagespflege rich- tet sich nach dem individuellen Bedarf.

(6) Der öffentliche Träger der Ju- gendhilfe behält sich vor, jederzeit das Vorliegen der Fördervorausset- zungen zu prüfen.

(7) Ausnahmsweise kann Per- sonen, die über die grundsätz- liche Eignung als Tagesspflege- person verfügen und schriftlich die Bereitschaft erklärt haben, an einen Qualifikationskurs für Ta-

gespflegepersonen nach den je- weils geltenden Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts teilzu- nehmen, die Pflegerlaubnis erteilt werden.

§ 3 Gewährung einer laufenden Geldleistung

(1) Die laufende Geldleistung um- fasst:

a) die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, b) einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungslei- stung und

c) die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, d) die hälftige Erstattung nachge- wiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson,

e) die hälftige Erstattung nachge- wiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversiche- rung und Pflegeversicherung.

Die Leistungen a) und b) werden in einer Regelleistung zusammen ge- fasst. Von der Regelleistung entfal- len auf den Sachanteil 1/3 und auf die Förderleistung 2/3.

(2) Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf, der durch nachge- wiesenen Pflegeaufwand begrün- det wird, beträgt die Regelleistung 150 %.

(3) Die Höhe der Regelleistung er- gibt sich aus der Anlage 1, die Be- standteil dieser Satzung ist.

(4) Die Förderung erfolgt frühe- stens ab dem 1. des Monat des An- tragseinganges.

§ 4 Kostenbeitrag in der Kinder- tagespflege

(1) Für die Förderung von Kindern in Tagespflege werden nach § 90 I Nr. 3 SGB VIII pauschalierte Ko- stenbeiträge festgesetzt.

(2) Gemäß § 90 Abs. 1 S. 2 sind di- ese Kostenbeiträge zu staffeln ins- besondere unter Berücksichtigung von Einkommen, Anzahl der kin- dergeldberechtigten Kinder in der Familie und des Betreuungsum- fanges (wöchentliche Betreuungs- zeit).

(3) Die Einkommensermittlung erfolgt auf der Grundlage des § 93 SGB VIII. Werden trotz Auffor- derung keine Einkommensnach- weise vorgelegt erfolgt die Festset- zung des Höchstbetrages.

(4) Die Höhe des Kostenbeitrages im Einzelfall ergibt sich aus der Kostenbeitragstabelle (Anlage 2), die Bestandteil dieser Satzung ist.

Der Kostenbeitrag wird ausgehend von der pauschal festgesetzten Be- treuungszeit anteilig festgesetzt.

(5) Die Regelungen über den Erlass und die Übernahme des Kosten- beitrages nach § 90 Abs. 3 SGB VIII bleiben unberührt.

(6) Ein Kostenbeitrag wird nicht er- hoben, wenn die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt, weil der Rechtsanspruch auf einen Kinder- gartenplatz nicht in einer Kinder- tagesstätte erfüllt werden kann.

§ 5 Kostenbeitragspflicht

(1) Die Kosten-Beitragspflicht nach

§ 4 entsteht ab dem Zeitpunkt der Bewilligung der Leistung. Die Fest- setzung erfolgt durch Bescheid.

(2) Die Kosten-Beitragspflicht en- det mit Ablauf des Bewilligungs- zeitraums.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1.8.2013 in Kraft.

Gez: Gregor Eibes - Landrat -

Anlage 1 zur Satzung des Land- kreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertages- pflege, die Gewährung einer lau- fenden Geldleistung und die Erhe- bung von Kostenbeiträgen - Festsetzung der laufenden Geld- leistung zur Kindertagespflege a. Regelleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB VIII

Betreuungszeit/ wöchentlich Regelleistung/monatlich 1-4 Stunden 70 € 12,5 % 5- 9 Stunden 140 € 25,0 % 10-14 Stunden 210 € 37,5 % 15-19 Stunden 280 € 50 ,0%

20-24 Stunden 350 € 62,5 % 25-29 Stunden 420 € 75 ,0%

30-34 Stunden 490 € 87,5 % 35- 40 Stunden 560 € 100 ,0%

Der Sachkostenanteil an der Regel- leistung beträgt 1/3 und der Anteil der Förderleistung 2/3.

b. Leistungen nach § 23 Abs. 2 Nr.

3 SGB VIII

Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversi- cherung werden erstattet. Ebenso die jeweils hälftigen nachgewie- senen Aufwendungen zu einer an- gemessen Altersicherung, Kran- ken- und Pflegeversicherung.

Bekanntmachung der Rotwild- hegegemeinschaft Zell

Es wird hiermit gemäß § 11 Ziffer 2 der Satzung der Rotwildhegege- meinschaft Zell vom 02.03.2013 in der derzeit geltenden Fassung, öf- fentlich bekanntgemacht, dass die Versammlung der Mitglieder der Rotwildhegegemeinschaft Zell in ihrer Sitzung am 02.03.2013 ihre Satzung beschlossen hat.

Die Satzung und Niederschrift der Sitzung sind gemäß § 5 Abs.

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6 der Satzung der Rotwildhegege- meinschaft in der Zeit vom 30.09. - 13.10.2013 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, Zimmer 1.09 , sowie beim Geschäftsführer der Rotwildhe- gegemeinschaft Zell, Gerd Oster- mann, Schulstr.3, 56858 Grende- rich zu den allgemein bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnah- me öffentlich ausgelegt.

Weiter wird bekanntgemacht, dass die Versammlung der Mitglieder der Rotwildhegegemeinschaft Zell in ihrer Sitzung am 02.03.2013, ge- mäß Beschluss nach § 6, Nr. 2 der Satzung der Rotwildhegegemein-

schaft Zell die Erhebung einer Um- lage für die Jahre 2012 und 2013 beschlossen hat.

Die Umlageliste wird gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Rotwild- hegegemeinschaft in der Zeit vom 30.09. - 13.10.2013 beim Ge- schäftsführer der Rotwildhegege- meinschaft Zell, Gerd Ostermann, Schulstr. 3, 56858 Grenderich zu den allgemein bekannten Öff- nungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

56812 Cochem, den 11.09.2013 Rotwildhegegemeinschaft Zell Steinhoff, Vorsitzender

Im nächsten Jahr sind wie- der Kommunalwahlen und mit dem parteiüber- greifenden Mentoring- Projekt sollen Frauen er- mutigt werden, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren. Rund 60 Frauen aus den Landkrei- sen der Region Trier ha- ben an dem Mentoring- Programm teilgenommen.

Die Gleichstellungsbe- auftragten hatten für die Region Trier ein vielfäl- tiges Programm gestrickt, mit verschiedenen Semi- naren, einer kommunal- rechtlichen Vortragsrei- he, Vernetzungsabenden und Bildungsfahrten zum r h e i n l a n d p f ä l z i s c h e n Landtag, dem Bundestag und dem EU-Parlament in

Straßburg. Fast zwei Jah- re nach der Auftaktveran- staltung in Trier findet die feierliche Abschlussveran- staltung des Mentoring- Projektes in der Region Trier am 26.09.2013 in der Synagoge in Wittlich statt.

In einer Feierstunde wird Frauenministerin Irene Alt die Teilnahme-Zertifi- kate an die Mentorinnen und Mentees überreichen.

Um 18 Uhr beginnt die öf- fentliche Veranstaltung zu der auch alle Interessierte herzlich eingeladen sind.

Weitere Infos und Anmel- dung bei der Gleichstel- lungsbeauftragten Ga- briele Kretz, Tel.: 06571/14 2255 oder per E- Mail: Ga- briele.Kretz@Bernkastel- Wittlich.de.

Mehr Frauen in die Kommunalpolitik

Öffentliche Bekanntmachungen Anlässlich des zweiten Welt-

Mädchentages findet am Dienstag, dem 15. Oktober 2013 der Freundinnentag im Landkreis Bernkastel- Wittlich im Jugendraum Wittlich-Bombogen statt.

Die Vereinten Nationen rie- fen 2012 den 11. Oktober zum Welt-Mädchentag aus.

Der weltweite Aktionstag macht auf die spezifischen Bedürfnisse und Probleme von Mädchen weltweit auf- merksam und fordert Chan- cengleichheit.

Im Kontext des Welt-Mäd- chentages hat der mäd- chenspezifische Arbeits- kreis Eva Luna den ersten Freundinnentag für Mäd- chen von 12 bis 14 Jahre im Landkreis Bernkastel-Witt- lich organisiert. Dieser fin- det in den Herbstferien, am Dienstag dem 15.10.2013

im Jugendraum Wittlich- Bombogen, von 10 bis 17 Uhr statt. Mädchen erle- ben gemeinsam mit der be- sten Freundin etwas Neues.

Interessierte Mädchen er- wartet ein spannender Tag mit kleinen und großen Überraschungen: es wer- den professionelle Fotos von jedem Freundinnen- Paar gemacht, qualifizierte Erlebnispädagogen haben abenteuerliche Heraus- forderungen und Spiele speziell für Freundinnen vorbereitet, Freundschafts- bänder werden geknüpft.

Denn „Dinge die wir wirk- lich wissen, sind die Dinge, die wir erlebt, erfahren und empfunden haben.“

Die Teilnehmerinnen wer- den gemeinsam zu Mittag essen und sich anschlie- ßend, natürlich mit Pop-

Freundinnentag - Ein Tag für Dich und

Deine beste Freundin am Dienstag, den 15. Oktober

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Bengel In der Engwies Grünland, Waldfläche 135,15 ar

Bengel In der Kaug Ackerland 287,97 ar

Bengel Am Lehmgraben Wald-, Landwirtschaftsfl. 50,91 ar Bengel Am Hummerich Geb.- u. Freifl., Waldfl. 196,66 ar

Bengel Im Hummerich Waldfläche 91,80 ar

Bengel Im Hummerich Waldfläche 108,29 ar

Olkenbach Aufm Henzenberg Grünland, Mischwald 55,59 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 30.09.2013 schriftlich mitzuteilen.

corn, den Film „Die Farbe der Milch“ ansehen.

Der Film handelt von den Nöten der zwölfjährigen Selma. Abgeschreckt von der Erwachsenenwelt be- schließt sie, sich niemals für Jungs zu interessieren.

Stattdessen wendet sie sich mit ganzer Kraft der Wis- senschaft zu, mit dem Ziel, eines Tages den Nobelpreis zu gewinnen. Für ihre For- schungen opfert sie ihre ganze Freizeit. Einzig der gleichaltrige Andy darf mit ihr über wissenschaft- liche Probleme diskutieren.

Als Andy jedoch mehr als freundschaftliche Gefühle für Selma entwickelt, steht sie vor einem gewaltigen Problem.

Information und Anmel- dung bei Anja Prelog-Oster- meier, Tel.: 06571/146679

von 16 bis 19 Uhr oder per E-Mail: jugendraum-bom- bogen@web.de. Anmelde- schluss ist der 25. Septem- ber 2013. Die Kosten für eine Teilnahme betragen 5 Euro pro Freundinnenpaar, inklusive Essen und Ge- tränke.

Der Freundinnentag wird organisiert und beglei- tet von „Eva Luna“ dem mädchen-spezifischen Ar- beitskreis im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Zum Arbeitskreis gehören Mit- arbeiterinnen des Jugend- raums Wittlich-Bombogen, des Dekanats Wittlich im Bistum Trier, der Schwan- gerschaftsberatungsstellen des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes Wittlich und die Gleichstel- lungsbeauftragte des Land- kreises Bernkastel-Wittlich.

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Die Afrikanische Schweine- pest (ASP) ist eine durch ein Virus hervorgerufene, fie- berhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wild- schweine) mit einem seu- chenhaften Verlauf und großen Verlusten. Glückli- cherweise sind der Mensch und sonstige Haus- und Nutztiere nicht betroffen.

Wie der Name ausdrückt kommt diese pestartig ver- laufende Schweinekrank- heit hauptsächlich in Afrika, südlich der Sahara, vor. Dort bilden die Warzenschweine, die selbst über längere Zeit infiziert bleiben ohne je- doch zu erkranken, das na- türliche Erreger-Reservoir.

Der Infektionszyklus wird in erster Linie über erreger- haltige Zecken aber auch durch unmittelbaren Kon- takt mit infizierten Artge- nossen aufrecht erhalten.

In Europa kam es bisher mit Ausnahme von Sardi- nien nur zu sporadischen Ausbrüchen, so in Belgien (1985), den Niederlanden (1986), Spanien (1994) und Portugal (1999), die alle er- folgreich bekämpft werden konnten. 1978 wurde die Seuche nach Sardinien ein- geschleppt und konnte dort bis heute nicht getilgt wer- den. In Deutschland ist die- se Seuche noch nicht aufge- treten.

Vermutlich durch Verfütte-

rung von unsachgemäß be- handelten Speiseabfällen von internationalen Schif- fen trat die Seuche 2007 in Georgien auf und breite- te sich seitdem über Arme- nien, Aserbaidschan und Russland bis in die Ukraine (2012) aus. Eine besondere Schwierigkeit der Seuchen- bekämpfung besteht darin, dass in diesen Regionen auch die Wildschweine be- troffen sind und für eine unkontrollierte Ausbrei- tung sorgen. Vor ungefähr drei Monaten wurde die Seuche bei Hausschwei- nen in Weißrussland nicht weit von der polnischen be- ziehungsweise litauischen Grenze nachgewiesen. Es besteht somit eine unmit- telbare Bedrohung für das Gebiet der europäischen Union.

Die Krankheitserschei- nungen der ASP sind bei Haus- und Wildschwei- nen nicht von denjenigen der Klassischen Schweine- pest zu unterscheiden, ob- wohl es sich bei den beiden Seuchen um vollkommen unterschiedliche Erreger handelt. Bei Haus- und Wild- schweinen sind alle Alters- gruppen gleichermaßen betroffen. Der Krankheits- verlauf ist gekennzeichnet durch sehr hohes Fieber, vollkommene Appetitlo- sigkeit, Atembeschwerden, blutigen Durchfall, ausge-

breitete Rötungen und Ver- färbungen der Haut, Fest- liegen und einen meist tödlichen Verlauf innerhalb von 7 bis 10 Tagen. Erschwe- rend kommt hinzu, dass es keinen Impfstoff gegen den Erreger der ASP gibt. Neben den unmittelbaren Schäden für Schweine haltende Be- triebe und die Jagd führen einschneidende Handels- restriktionen im Tier- und Lebensmittelverkehr über einen längeren Zeitraum zu umfangreichen Behin- derungen und wirtschaft- lichen Belastungen.

Der Erreger der ASP kann über viele Wege auf Haus- und Wildschweine übertra- gen werden. Dadurch dass dieser Erreger in der Um- welt (zum Beispiel Jagdtro- phäen, Transportfahrzeuge, Kleidung) und in rohen Schweinefleischprodukten sehr stabil ist (bis zu 15 Wo- chen in gekühltem Fleisch, bis zu sechs Monate in kon- serviertem Schinken) kann eine Übertragung über wei- te Strecken problemlos er- folgen. Deshalb gibt es ein striktes Einfuhrverbot der EU für lebende Schweine, Schweinefleisch, nicht durchgegarte Fleischer- zeugnisse und Jagdtro- phäen aus Regionen, in de- nen die ASP vorkommt. Nur die Befolgung strikter Bi- osicherheitsmaßnahmen stellt derzeit einen wirk-

samen Schutz vor dem Ein- trag von ASP Erregern in die heimischen Hausschweine- und Wildschweinebestän- de dar. Grundsätzlich dür- fen keine Speiseabfälle oder Essensreste an Haus- und Wildschweine verfüttert werden. Insbesondere von unkontrolliert aus dem Aus- land eingeführte Fleisch- und Wursterzeugnissen geht ein erhöhtes Risiko aus. Die Beachtung einer guten allgemeinen Betriebs- hygiene (Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, Zu- gangsbeschränkungen zu den Stallungen, betriebs- eigene Schutzkleidung, Schädlingsbekämpfung etc.) ist unerlässlich. Bei Jagden in anderen Regionen sind insbesondere die Jagd- kleidung, Jagdausrüstung und Fahrzeuge vor Aufsu- chen der heimischen Jagd gründlich zu reinigen und nach Möglichkeit zu des- infizieren. Die Halter von Hausschweinen, die sich jagdlich betätigen, müssen auf eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche ach- ten. Weitere Informationen sind beim Fachbereich Ve- terinärdienst und Lebens- mittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.:

06571/14-2353, E-Mail: ve- terinaeramt@Bernkastel- Wittlich.de erhältlich.

Afrikanische Schweinepest ist auf dem Vormarsch

Zu einem gemeinsamen Konzert laden das Bernka- steler Kammerorchester, Lehrkräfte sowie die Mu- sikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich am Samstag, dem 28. Septem- ber, um 19 Uhr in die Gü- terhalle in Bernkastel-Kues ein.

Verschiedene Bläserforma-

Gemeinschaftskonzert des Bernkasteler Kammerorchesters und der Musikschule des Landkreises

tionen, in denen jeweils Lehrer und Schüler zusam- men wirken, musizieren mit dem Streichorchester.

So ist ein Blechbläserquar- tett in zwei Stücken von Gabrieli und Viadana zu hören. Ein Querflötenquar- tett spielt das Konzert für Flöten und Streichorche- ster von Johann David Hei-

nichen. „Tänze des unga- rischen Barock“ von Ferenc Farkas beenden den ersten Konzertteil.

Im zweiten Teil erklingt die „Mississippi-Suite“ für zwei Klarinetten und Strei- cher von Hans-Georg Lotz.

Anschließend spielt das Saxophonquartett „A Por- trait“ mit Musik von George

Gershwin. Den Abschluss bildet die „Dance Suite“

für zwei Flöten, Klarinette, Altsaxophon, Bassklarinet- te, Trompete und Streichor- chester von Mátyás Seiber.

Die Leitung dieses an- spruchsvollen und ab- wechslungsreichen Kon- zerts hat Wolfgang Lichter.

Der Eintritt ist frei.

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Im Landkreis Bernkastel- Wittlich werden pro Jahr zwischen 3500 und 4000 Tonnen Altglas in den Altglascontainern einge- sammelt. Dies entspricht rund 31 bis 35 Kilogramm pro Einwohner. Obwohl die Glascontainer lärm- gedämmt sind, bewirkt das Einwerfen von Alt- glas, besonders im leeren Container, oft störende Geräusche für die Men- schen, die in der Nähe der

Container wohnen. „Be- sonders ärgerlich ist die Überschreitung der Ein- wurfzeiten“, moniert Ab- fallwirtschaftsberater Lex.

Die Zeiten sind aus gutem Grund auf Werktage von 7 bis 19 Uhr beschränkt, um die Lärmbelästigung der Nachbarschaft in Gren- zen zu halten. Neben den Einwurfgeräuschen stören Motorenlärm an- und ab- fahrender Autos und laut zuschlagende Fahrzeug-

türen besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Fei- ertagen. Lex weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Einwurfzeiten mit Buß- geldern geahndet werden.

Neben der Ignorierung der vorgegebenen Ein- wurfzeiten werden an den Altglascontainern öf- ters leere Tüten, Kartons, zerbrochenes Fensterglas und andere Abfälle abge- legt. Deshalb appelliert Lex

Rücksichtsvolle Benutzung der Glascontainer schont die Nerven der Anwohner

eindringlich an die Bür- gerinnen und Bürger, die Einwurfzeiten einzuhal- ten und keine Abfälle ne- ben die Behälter zu stellen.

Weitere Informationen zur Altglassammlung sind im Abfallratgeber 2013 auf Seite 15 aufgeführt. Eine Liste mit Altglascontainer- standorten finden Interes- sierte auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.

de/fileadmin/data/FB22/alt- glas.pdf.

Für viele Menschen stellt sich die Frage, wie auch im Alter das selbständige Wohnen in den eigenen vier Wänden möglich blei- ben kann. Mit dem Projekt

„Zu Hause alt werden“

greift die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diese Frage als ein Schwerpunkt- thema auf, um ortsnahe Hilfen und bezahlbare Dienstleistungsangebote für Seniorinnen und Seni- oren sowie für pflegende Angehörige im Landkreis sicherstellen zu können.

Auch in der Zukunft soll es möglich bleiben, dass im Bedarfsfall schnell und unbürokratisch auf Hilfen zurückgegriffen werden kann. Dabei geht es um solche Hilfen, die ein „Zu Hause alt werden“ durch gemeindenahe „Kümme- rer“ sowie alltagsunter- stützende Angebote er- möglichen.

Seniorinnen und Senioren sollen in die Lage versetzt werden, möglichst lange, selbständig in der eigenen Wohnung, eingebunden

in die Dorfgemeinschaft, leben zu können. Pfle- gende Angehörige sollen in ihrem Pflegealltag ent- lastet werden.

Welche Unterstützungs- möglichkeiten ein „Zu Hause alt werden“ im Landkreis Bernkastel- Wittlich realisieren, stellt der Ansprechpartner des Projektes, Mirko Nagel, im Rahmen einer Vortrags- veranstaltung des Minhei- mer Senioren- und Behin- dertenbeirates vor. Alle am Thema Interessierten

sind herzlich eingeladen, sich am Mittwoch, den 25. September 2013, um 18:00 Uhr, in der Begeg- nungsstätte in Minheim zu informieren und eige- ne Überlegungen mit ein- zubringen.

Aufgrund des begrenzten Sitzplatzangebotes von 50 bis 60 Plätzen werden Anmeldungen zur Veran- staltung an Mirko Nagel, Tel.: 06571/14-2408, Fax:

06571/14-42408, E-Mail Mirko.Nagel@Bernkastel- Wittlich.de erbeten.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

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