• Keine Ergebnisse gefunden

Avantgarde Global Bond Fonds

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Avantgarde Global Bond Fonds"

Copied!
45
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Avantgarde Global Bond Fonds

Miteigentumsfonds gemäß InvFG

Rechenschaftsbericht 2020/21

(2)

Inhaltsübersicht

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft ... 3

Entwicklung des Fonds ... 4

Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ... 6

Zusammensetzung des Fondsvermögens ... 6

Vergleichende Übersicht ... 7

Ausschüttung/Auszahlung... 8

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ... 9

Vermögensaufstellung zum 31.08.2021 ... 12

Vergütungspolitik ... 20

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall ... 22

Bestätigungsvermerk* ... 23

Fondsbestimmungen ... 26

Details und Erläuterungen zur Besteuerung ... 32

(3)

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft

Die Gesellschaft Erste Asset Management GmbH Am Belvedere 1, A-1100 Wien

Telefon: 05 0100-19777, Telefax: 05 0100-919777 Stammkapital 2,50 Mio. EURO

Gesellschafter Erste Group Bank AG (64,67 %)

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (22,17 %)

Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (3,30 %) Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck (1,74 %) DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt (1,65 %)

„Die Kärntner“ Trust-Vermögensverwaltungsgesellschaft m. b. H. & Co KG (1,65 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (1,65 %)

Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,65 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (0,76 %)

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (0,76 %) Aufsichtsrat Mag. Rudolf SAGMEISTER (Vorsitzender)

Mag.(FH) Thomas SCHAUFLER (Vorsitzender-Stv.) Mag. Harald GASSER

Mag. Gerhard GRABNER Harald Frank GRUBER

Oswald HUBER

Radovan JELASITY

Mag. Robert LASSHOFER Dr. Franz PRUCKNER Mag. Rupert RIEDER

Gabriele SEMMELROCK-WERZER

Mag. Reinhard WALTL Mag. Gerald WEBER vom Betriebsrat entsandt:

Martin CECH

Mag. Regina HABERHAUER Ing. Heinrich Hubert REINER

Peter RIEDERER

Nicole WEINHENGST

Mag. Manfred ZOUREK Geschäftsführer Mag. Heinz BEDNAR

Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Peter KARL

Mag. Thomas KRAUS (ab 01.01.2021) Mag. Wolfgang TRAINDL (bis 28.02.2021) Prokuristen Karl FREUDENSCHUSS

Manfred LENTNER

Günther MANDL

Mag. Gerold PERMOSER Mag. Magdalena REISCHL

Oliver RÖDER

Staatskommissäre Mag. Walter MEGNER (ab 01.10.2020) Mag. Christoph SEEL

Fondsprüfer Ernst & Young

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Depotbank Erste Group Bank AG

(4)

Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in),

wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des Avantgarde Global Bond Fonds Miteigentumsfonds gemäß InvFG über das Rechnungsjahr vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 vorzulegen.

Die Verwaltungsgesellschaft bediente sich bei der Verwaltung des Fondsvermögens der Dienste der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG.

Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,15 % und 0,77 % verrechnet. Für den Kauf der Anteile an diesen wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt.

Auch in Zeiten der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 gilt unsere Aufmerksamkeit in unserer Funktion als Verwalter von Kundengeldern der Aufrechterhaltung unserer Handlungsfähigkeit an den Kapitalmärkten und der bestmöglichen (QWVFKHLGXQJVÀQGXQJIUGLHYRQXQVYHUZDOWHWHQ9HUP|JHQ

'LH PRGHUQH $XVVWDWWXQJ XQG $UEHLWVZHOW HUODXEW HV XQV DXFK LP )DOO YRQ +RPH2IÀFH GLHVHQ 9HUSÁLFKWXQJHQ uneingeschränkt nachzukommen.

Entwicklung des Fonds

Der Avantgarde Global Bond Fonds ist ein globaler Anleihenfonds der sowohl direkt in Anleihen investiert als auch indirekt mittels Investmentfonds. Er veranlagt weltweit in unterschiedliche Anleihensegmente, wie z.B. Euro Staatsanleihen, Euro Unternehmensanleihen unterschiedlicher Bonitäten, Fremdwährungsanleihen und Emerging Markets Anleihen sowohl in Hartwährungen als auch in Lokalwährungen. Fremdwährungsrisiken können abgesichert werden und sind mit maximal 30% beschränkt. Der Fonds kann für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen verwendet werden und ist für den Gewinnfreibetrag geeignet.

Markt

Zu Beginn des Rechenschaftsjahres 2020/21 sorgten sowohl steigende Corona-Infektionszahlen und damit verbunden neuerliche Einschränkungen bzw. Lockdowns, als auch die ungelöste Brexit Problematik und der US-Wahlkampf für Verunsicherung an den Märkten. Dies führte zu einer verhaltenen Entwicklung an den Aktienmärkten und neuerlich sinkenden Renditen bei EUR-Staatsanleihen. Die Risikoaufschläge von Unternehmensanleihen sind etwas gestiegen.

Der November leitete dann eine gewisse Trendumkehr ein. Nachdem Joe Biden als Sieger der US-Wahl hervorging, erwarteten die Märkte eine berechenbarere Politik, was diese etwas beruhigte - auch wenn Donald Trump nicht eingestehen wollte unterlegen zu sein und damit für Unruhen im eigenen Land sorgte. Die Ankündigung der ersten ,PSIVWRIIH²HEHQIDOOVLP1RYHPEHUEHÁJHOWHGLH$NWLHQPlUNWH]XQlFKVW,QGHQGDUDXIIROJHQGHQ0RQDWHQZXUGH GLH+RIIQXQJDXIHLQH5FNNHKU]XU1RUPDOLWlWGXUFKGLH9HU]|JHUXQJHQEHL,PSÁLHIHUXQJHQGHP]XQlFKVWODQJVDPHQ Impffortschritt, die neuerlich steigenden Infektionszahlen, sowie neuen Virusmutationen bald wieder gebremst. Dank der anhaltenden Unterstützung der Staaten und der Notenbanken erholte sich die Wirtschaft aber weiterhin. Selbst neuerliche Lockdowns und der endgültige Austritt Großbritanniens aus der EU Ende Jänner konnten die positive Entwicklung an den Aktienmärkten nicht bremsen. Im Gegenzug sind die Renditen bei Staatsanleihen – insbesondere im langfristigen Bereich - angestiegen. Da die Risikoaufschläge neuerlich gesunken sind, waren die Auswirkungen bei Unternehmensanleihen etwas geringer.

$E 0DL ]HLJWHVLFK YHUVWlUNW HLQ XQJHZ|KQOLFKHV%LOG 7URW] VWHLJHQGHU,QÁDWLRQV]DKOHQ LQVEHVRQGHUHLQ GHQ86$

ZRGLH,QÁDWLRQLP-XOLDXIUGLP9HUJOHLFK]XP9RUMDKUNOHWWHUWHXQGVHKUSRVLWLYHU8QWHUQHKPHQVHUJHEQLVVH

welche die Erwartungen immer wieder übertrafen, sanken die Renditen wieder. Hintergrund dafür dürfte gewesen sein,

GDVVGLH0lUNWHZLHGHUHLQHJHZLVVH1RUPDOLVLHUXQJGHU,QÁDWLRQHUZDUWHWHQQDFKGHP$XIKROXQJVHIIHNWHQDFKGHQ

langen Lockdowns und Basiseffekte nach dem Crash im letzten Jahr ihre Wirkung verlieren. In Europa dürften zudem

die erhöhten Wertpapierkäufe im Rahmen des „Pandemic Emergency Purchase Programm (PEPP)“ die sinkenden

(5)

Renditen unterstützt haben.

Dass die Notenbanken weiterhin nicht intervenierten, unterstützte die Aktienmärkte neuerlich. Selbst bei der Fed Sitzung in Jackson Hole im August wurde noch keine Strategieänderung bekanntgegeben - trotz anhaltend hoher ,QÁDWLRQV]DKOHQ$OOHUGLQJVZXUGHYHUODXWEDUWGDVVEHLHLQHPZHLWHUHQ9RUDQVFKUHLWHQGHU(UKROXQJPLWGHU5HGXNWLRQ des Anleihekaufprogramms gerechnet werden muss. In Europa hat die EZB hingegen noch keine Kursänderung avisiert.

Insgesamt hat die Notenbankpolitik die Aktienmärkte im gesamten Berichtszeitraum anhaltend unterstützt. Aufgrund GHUJHVWLHJHQHQ,QÁDWLRQV]DKOHQXQGGHUXQYHUlQGHUWHQ1LHGULJ]LQVSROLWLNVLQGGLH5HDO]LQVHQDXIHLQODQJMlKULJHV7LHI gesunken.

Managementaktivitäten

Aufgrund der vielen Unsicherheiten zu Beginn des Rechenschaftsjahres wurde die Gewichtung der EUR Staatsanleihen, die in unruhigen Marktphasen eine stabilisierende Wirkung entfalten sollten, etwas angehoben. Zusätzlich wurde in GLHVHP 6HJPHQW LQ ,QÁDWLRQ/LQNHG%RQGV LQYHVWLHUW GD ZLU YRQ HLQHP ZHLWHUHQ $Q]LHKHQ GHU ,QÁDWLRQ DXVJLQJHQ Im Gegenzug wurden risikoreichere Anlageklassen, wie z.B. Emerging Markets Anleihen in Lokalwährungen und EUR Unternehmensanleihen, etwas reduziert.

Mit dem Rückgang der Infektionszahlen, dem Voranschreiten der Impfungen und der anhaltenden wirtschaftlichen Erholung wurde das Risiko im Fonds wieder etwas ausgeweitet und dabei in Segmente mit etwas höherem Ertragspotenzial investiert. Die Gewichtung von EUR Staatsanleihen mit längerer Restlaufzeit wurde daher etwas reduziert und dafür z.B. der Anteil der Unternehmensanleihen EUR High Yield und der Emerging Markets in Lokal- und Hartwährungen angehoben. Innerhalb der Emerging Markets in Lokalwährungen wurde die Gewichtung von CNY Bonds etwas hervorgehoben. Aufgrund der attraktiveren Zinskurven und vergleichsweise günstigen Kosten für die Währungsabsicherung wurde auch der Anteil der Fremdwährungsanleihen deutlich erhöht. Dabei wurde z. B. in AUD, CAD und USD Anleihen von Staaten und auch von Unternehmen mit hoher Bonität investiert. Im Gegenzug wurden neben EUR Staatsanleihen auch EUR Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating reduziert. Zudem wurden HLQLJH (LQ]HODQOHLKHQ JHJHQ VROFKH PLW DWWUDNWLYHUHP 5HQGLWH5LVLNR3URÀO JHWDXVFKW $XFK ZXUGHQ HLQLJH )RQGV Anleihen gegen solche getauscht, die nachhaltige Kriterien erfüllen, um den Fonds generell nachhaltiger auszurichten.

Diesbezüglich orientiert sich der Fonds an den Nachhaltigkeitskriterien der EAM, welche ökologische und soziale Faktoren sowie Unternehmensführungsfaktoren integrieren.

Insgesamt wurde am Fokus auf eine hohe Bonität, eine mittlere Duration und einem geringen Fremdwährungsrisiko festgehalten. Trotz des niedrigen Zinsniveaus spielten EUR Staatsanleihen weiterhin eine wichtige Rolle, da sie als

„Stabilisatoren“ im Portfolio gehalten wurden. Neben den EUR Unternehmensanleihen mit hoher Bonität lagen die weiteren Schwerpunkte auf Fremdwährungsanleihen und Emerging Markets Anleihen in Hartwährung (EUR ZlKUXQJVJHVLFKHUWZHOFKHQDFKZLHYRUHLQYHUJOHLFKVZHLVHDWWUDNWLYHV5LVLNR5HQGLWH3URÀODXIZLHVHQ

Der Avantgarde Global Bond Fonds erzielte in der Rechenschaftsperiode ein positives Veranlagungsergebnis von

+ 1,22%.

(6)

* Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG 2011).

** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in % des Fondsvermögens

Zusammensetzung des Fondsvermögens Berechnungsmethode des Gesamtrisikos

Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach

Verwendetes Referenzvermögen: -

Niedrigster Wert: -

Value at Risk: Ø Wert: -

Höchster Wert: -

Verwendetes Modell: -

Höhe des Leverage* bei Verwendung der

Value at Risk Berechnungsmethode: -

Höhe des Leverage** nach § 4 der 4. Derivate-

Risikoberechn.- u. Melde VO: -

per 31.08.2021

Mio. Euro %

Anleihen

auf Australischer Dollar lautend 1,6 3,28

auf Britische Pfund lautend 1,4 2,94

auf Euro lautend 23,7 48,09

auf Kanadische Dollar lautend 1,0 2,03

auf Tschechische Kronen lautend 1,2 2,34

auf US-Dollar lautend 4,9 9,89

Investmentzertifikate

auf Euro lautend 8,0 16,23

auf US-Dollar lautend 6,3 12,81

Wertpapiere 48,1 97,59

Devisentermingeschäfte -0,2 -0,37

Bankguthaben 1,0 2,03

Zinsenansprüche 0,4 0,75

Sonstige Abgrenzungen -0,0 -0,00

Fondsvermögen 49,3 100,00

(7)

Vergleichende Übersicht

Rechnungs- jahr 2018/2019 2019/2020 2020/2021

Rechnungs-

jahr Fondstyp ISIN Währung Errechneter

Wert je Anteil

Ausschüttung/

Auszahlung

Wieder- veranlagung

Wert- entwicklung

in Prozent 2018/2019 Ausschütter AT0000744222 EUR 51,92 0,3500 - 4,10 2019/2020 Ausschütter AT0000744222 EUR 50,89 0,3100 0,0000 -1,31 2020/2021 Ausschütter AT0000744222 EUR 51,20 0,3500 0,0000 1,22

Rechnungs-

jahr Fondstyp ISIN Währung Errechneter

Wert je Anteil

Ausschüttung/

Auszahlung

Wieder- veranlagung

Wert- entwicklung

in Prozent 2018/2019 Thesaurierer AT0000744214 EUR 83,03 0,0000 0,0000 4,09 2019/2020 Thesaurierer AT0000744214 EUR 81,96 0,0000 0,0000 -1,29 2020/2021 Thesaurierer AT0000744214 EUR 82,97 0,0682 0,1769 1,23

Rechnungs-

jahr Fondstyp ISIN Währung Errechneter

Wert je Anteil

Ausschüttung/

Auszahlung

Wieder- veranlagung

Wert- entwicklung

in Prozent 2018/2019 Thesaurierer AT0000A1DK64 EUR 83,40 0,0000 0,0000 4,12 2019/2020 Thesaurierer AT0000A1DK64 EUR 82,34 0,0000 0,0000 -1,27 2020/2021 Thesaurierer AT0000A1DK64 EUR 83,40 0,1743 0,4567 1,29

Fondsvermögen 51.389.954,95 43.669.416,76 49.315.815,36 Allgemeines zur Wertentwicklung:

Die Wertentwicklung von Anteilscheinklassen, welche zum Rechnungsjahresende keine umlaufenden Anteile haben oder während des gesamten Rechnungsjahres keine umlaufenden Anteile hatten, orientiert sich grundsätzlich an der ausschüttungsbereinigten Wertentwicklung des Gesamtfonds. In diesen Fällen wird die Wertentwicklung nachfolgend nicht ausgewiesen.

Bei unterjähriger Auflage einer Anteilscheinklasse berechnet sich die Wertentwicklung und die Wiederveranlagung ab dem Zeitpunkt der Auflage der Anteilscheinklasse. Daher und aufgrund möglicher anderer Gebührensätze und Währungsklassen kommt es grundsätzlich zu einer anderen Wertentwicklung und Wiederveranlagung als in einer vergleichbaren Anteilscheinklasse.

Die Wertentwicklung wird unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten

Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag ermittelt.

(8)

Ausschüttung/Auszahlung

Die Ausschüttung bzw. Auszahlung wird ab dem 01.12.2021 bei der

Erste Group Bank AG, Wien, bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt.

Fondstyp ISIN Währung

Ausschüttung/

Auszahlung

KESt mit Options- erklärung

KESt

ohne Options- erklärung

Wieder- veranlagung

Ausschütter AT0000744222 EUR 0,3500 0,0637 0,0637 0,0000

Thesaurierer AT0000744214 EUR 0,0682 0,0682 0,0682 0,1769

Thesaurierer AT0000A1DK64 EUR 0,1743 0,1743 0,1743 0,4567

Für das Rechnungsjahr 01.09.2020 bis 31.08.2021 wird folgende Ausschüttung bzw. Auszahlung vorgenommen. Die

kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der nachfolgend angeführten

Höhe einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

(9)

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens

1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)

Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Anteilscheinwährung ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages

AT0000744222 Ausschütter EUR

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres (196.831,968 Anteile) 50,89

Ausschüttung / Auszahlung am 01.12.2020 (entspricht rund 0,0061 Anteilen bei einem Rechenwert von 51,17) 0,3100

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres (199.435,062 Anteile) 51,20

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 51,51

Nettoertrag pro Anteil 0,62

Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 1,22 %

AT0000744214 Thesaurierer EUR

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres (50.022,165 Anteile) 81,96

Ausschüttung/Auszahlung 0,0000

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres (53.590,020 Anteile) 82,97

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 82,97

Nettoertrag pro Anteil 1,01

Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 1,23 %

AT0000A1DK64 Thesaurierer EUR

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres (358.881,900 Anteile) 82,34

Ausschüttung/Auszahlung 0,0000

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres (415.526,584 Anteile) 83,40

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 83,40

Nettoertrag pro Anteil 1,06

Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 1,29 %

Die Wertentwicklung von Anteilscheinklassen, welche zum Rechnungsjahresende keine umlaufenden Anteile haben oder während des gesamten Rechnungsjahres keine umlaufenden Anteile hatten, orientiert sich grundsätzlich an der ausschüttungsbereinigten Wertentwicklung des Gesamtfonds. In diesen Fällen werden die „Wertentwicklung“, der „Nettoertrag pro Anteil“ sowie „Gesamtwert inkl.

fiktiv durch Ausschüttung/Auszahlung erworbenen Anteile“ nachfolgend nicht ausgewiesen.

Bei unterjähriger Auflage einer Anteilscheinklasse berechnet sich die Wertentwicklung ab dem Zeitpunkt der Auflage der

Anteilscheinklasse. Daher und aufgrund möglicher anderer Gebührensätze und Währungsklassen kommt es grundsätzlich zu einer

anderen Wertentwicklung als in einer vergleichbaren Anteilscheinklasse.

(10)

2. Fondsergebnis

a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis

Erträge (ohne Kursergebnis)

Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich) 725.206,02

Dividendenerträge 10.527,36

Sonstige Erträge 8) 71,93

Summe Erträge (ohne Kursergebnis) 735.805,31

Sollzinsen - 7.877,79

Aufwendungen

Vergütung an die KAG - 43.523,52

Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung - 4.054,00

Publizitätskosten - 5.686,75

Wertpapierdepotgebühren - 10.377,03

Depotbankgebühren - 8.447,76

Kosten für den externen Berater - 187.335,19

Summe Aufwendungen - 259.424,25

Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 1) 0,00

Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 468.503,27

Realisiertes Kursergebnis 2) 3)

Realisierte Gewinne 4) 683.488,03

Realisierte Verluste 5) - 436.411,74

Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 247.076,29

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 715.579,56

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3)

Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 7) - 149.680,13

Ergebnis des Rechnungsjahres 6) 565.899,43

c. Ertragsausgleich

Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres 62.961,47

Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen 11.676,53

Fondsergebnis gesamt 640.537,43

(11)

3. Entwicklung des Fondsvermögens

Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 43.669.416,76

Ausschüttung / Auszahlung im Rechnungsjahr - 60.515,98

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 5.066.377,15

Fondsergebnis gesamt

(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 640.537,43

Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 49.315.815,36

1) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 25 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung.

2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.

3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 97.396,16.

4) Davon Gewinne aus Derivatgeschäften: EUR 33.942,47.

5) Davon Verluste aus Derivatgeschäften: EUR -167.047,29.

6) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 8.911,33.

7) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR -20.472,90 und unrealisierte Verluste EUR -129.207,23.

8) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen auf Leihegebühren aus Wertpapierleihegeschäften iHv EUR 0,00, die mit der

Erste Group Bank AG getätigt wurden, auf Erträge aus Immobilienfonds iHv EUR 0,00 sowie auf sonstige Erträge iHv EUR 71,93.

(12)

Vermögensaufstellung zum 31.08.2021

(einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 01.09.2020 bis 31.08.2021)

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil

nummer Zugänge Abgänge in EUR am

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fonds-

vermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere

Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Irland

IRLAND 19/29 IE00BH3SQ895 1,100 0 0 1.650 110,351 1.820.784,92 3,69

Summe Emissionsland Irland 1.820.784,92 3,69

Emissionsland Österreich

BAWAG P.S.K. 13-21 17 FLR AT0000A133Z8 2,957 0 0 625 100,103 625.640,67 1,27

OESTERR. 17/27 AT0000A1VGK0 0,500 0 500 1.500 105,926 1.588.890,05 3,22

STEIERM.BK+SPARK.14-22 2 AT000B034947 4,250 0 0 500 100,494 502.469,52 1,02

VOESTALPINE 14/21 MTN AT0000A19S18 2,250 0 0 1.000 100,165 1.001.650,00 2,03

VOESTALPINE 17/24 MTN AT0000A1Y3P7 1,375 0 0 900 103,315 929.835,00 1,89

Summe Emissionsland Österreich 4.648.485,24 9,43 Summe Anleihen auf Euro lautend 6.469.270,16 13,12 Summe Amtlich gehandelte Wertpapiere 6.469.270,16 13,12 Investmentzertifikate

Investmentzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Irland

ISHSII-EHYCBESG EOA IE00BJK55C48 360.000 0 360.000 5,256 1.892.016,00 3,84

ISHSII-EO G.BD3-5YR EODIS IE00B1FZS681 0 0 6.000 174,505 1.047.030,00 2,12

ISHSII-EOCO.BD ESG UE EOD IE00BYZTVT56 475.000 50.000 425.000 5,300 2.252.670,00 4,57 SPDR B.B.EM.LOC.BD UETF D IE00B4613386 17.500 0 17.500 57,604 1.008.070,00 2,04 Summe Emissionsland Irland 6.199.786,00 12,57 Emissionsland Luxemburg

UBSLFS-JPM DL EM IG ADLA LU1974695790 145.000 0 145.000 12,428 1.801.987,50 3,65 Summe Emissionsland Luxemburg 1.801.987,50 3,65 Summe Investmentzertifikate auf Euro lautend 8.001.773,50 16,23 Investmentzertifikate auf US-Dollar lautend

Emissionsland Irland

ISHSII-JPM.ESG DL EM B.U. IE00BDDRDW15 210.000 0 210.000 5,450 969.545,51 1,97 ISHSIV - ISH.CHIN.BD.U.ET IE00BYPC1H27 100.000 0 100.000 5,525 468.050,32 0,95

LG E EM CB E. DLD IE00BLRPRF81 110.000 0 110.000 10,157 946.478,04 1,92

(13)

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil

nummer Zugänge Abgänge in EUR am

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fonds-

vermögen

SPDR I.B.0-5YEM DL G.BD D IE00BP46NG52 0 22.000 70.000 29,434 1.745.389,47 3,54

SSEEI-SBSUCEE. UNHDLA IE00BLF7VX27 50.000 0 50.000 30,725 1.301.410,48 2,64

Summe Emissionsland Irland 5.430.873,82 11,01

Emissionsland Luxemburg

UBSLFS-JPM DL EM IG ADLA LU1974695790 20.000 0 20.000 14,578 246.990,55 0,50

Summe Emissionsland Luxemburg 246.990,55 0,50 Emissionsland Österreich

ERSTE BD EM COR.IG R01ADL AT0000A0WJX7 0 0 7.000 107,730 638.832,65 1,30

Summe Emissionsland Österreich 638.832,65 1,30 Summe Investmentzertifikate auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,18045 6.316.697,02 12,81 Summe Investmentzertifikate 14.318.470,52 29,03 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere

Anleihen auf Australischer Dollar lautend

Emittent Asiatische Entwicklungsbank

ASIAN DEV. BK 2027 AU3CB0243129 3,400 2.300 0 2.300 113,435 1.615.332,94 3,28

Summe Emittent Asiatische Entwicklungsbank 1.615.332,94 3,28 Summe Anleihen auf Australischer Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,61515 1.615.332,94 3,28 Anleihen auf Britische Pfund lautend

Emissionsland Niederlande

KON. KPN 09/29 MTN XS0451790280 5,750 1.000 0 1.000 124,227 1.448.293,82 2,94

Summe Emissionsland Niederlande 1.448.293,82 2,94 Summe Anleihen auf Britische Pfund lautend umgerechnet zum Kurs von 0,85775 1.448.293,82 2,94 Anleihen auf Euro lautend

Emissionsland Chile

CHILE 16/26 XS1346652891 1,750 0 0 1.000 107,764 1.077.640,00 2,19

Summe Emissionsland Chile 1.077.640,00 2,19 Emissionsland Deutschland

BUNDANL.V. 14/30 INFL.LKD DE0001030559 0,500 700 0 700 123,465 912.442,40 1,85

SYMRISE AG ANL.19/25

DE000SYM7720 1,250 0 0 1.000 105,075 1.050.750,00 2,13

VOLKSWAGEN LEASING 21/29 XS2343822503 0,625 800 0 800 100,531 804.244,82 1,63

Summe Emissionsland Deutschland 2.767.437,22 5,61

(14)

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil

nummer Zugänge Abgänge in EUR am

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fonds-

vermögen

Emissionsland Frankreich

AEROP.PARIS 20/26 FR0013505625 2,125 800 0 800 110,938 887.507,20 1,80

REP. FSE 01-32 O.A.T. FR0000187635 5,750 0 0 1.000 164,499 1.644.987,95 3,34

REP. FSE 17-28 O.A.T.

FR0013238268 0,100 1.000 0 1.000 112,300 1.165.298,49 2,36 Summe Emissionsland Frankreich 3.697.793,64 7,50 Emissionsland Italien

C.C.T. 15-22 FLR IT0005137614 0,179 0 0 1.500 100,865 1.512.975,00 3,07

Summe Emissionsland Italien 1.512.975,00 3,07

Emissionsland Kroatien

KROATIEN 14/22 XS1028953989 3,875 0 0 500 103,323 516.612,50 1,05

Summe Emissionsland Kroatien 516.612,50 1,05 Emissionsland Luxemburg

HARMAN FIN. INT. 15/22 XS1238991480 2,000 0 0 1.000 101,150 1.011.500,00 2,05 Summe Emissionsland Luxemburg 1.011.500,00 2,05 Emissionsland Mexiko

MEXICO 16/25 MTN XS1511779305 1,375 0 0 1.000 104,366 1.043.660,00 2,12

Summe Emissionsland Mexiko 1.043.660,00 2,12 Emissionsland Niederlande

NEDERLD 12-33 NL0010071189 2,500 0 0 800 131,287 1.050.297,61 2,13

Summe Emissionsland Niederlande 1.050.297,61 2,13 Emissionsland Slowenien

SLOWENIEN 20/30 SI0002103966 0,275 500 0 1.000 103,457 1.034.570,00 2,10

Summe Emissionsland Slowenien 1.034.570,00 2,10 Emissionsland Spanien

SPANIEN 16-26 ES00000127Z9 1,950 0 0 1.700 110,825 1.884.031,82 3,82

Summe Emissionsland Spanien 1.884.031,82 3,82 Emissionsland USA

AT + T 14/24

XS1076018131 2,400 0 800 800 105,859 846.875,18 1,72

GOLDM.S.GRP 15/22 FLR MTN XS1173867323 0,451 0 0 800 100,720 805.760,00 1,63

Summe Emissionsland USA 1.652.635,18 3,35

Summe Anleihen auf Euro lautend 17.249.152,97 34,98

(15)

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil

nummer Zugänge Abgänge in EUR am

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fonds-

vermögen

Anleihen auf Kanadische Dollar lautend Emissionsland USA

WALT DISNEY 20/27 CA254687FU53 3,057 1.400 0 1.400 106,415 998.766,47 2,03

Summe Emissionsland USA 998.766,47 2,03 Summe Anleihen auf Kanadische Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,49165 998.766,47 2,03 Anleihen auf Tschechische Kronen lautend

Emissionsland Tschechische Republik

CZECH REP. 2023 CZ0001004600 0,450 0 0 30.000 97,620 1.152.356,97 2,34

Summe Emissionsland Tschechische Republik 1.152.356,97 2,34 Summe Anleihen auf Tschechische Kronen lautend umgerechnet zum Kurs von 25,41400 1.152.356,97 2,34 Anleihen auf US-Dollar lautend

Emissionsland Peru

PERU 05/25 US715638AS19 7,350 700 0 700 122,150 724.342,42 1,47

Summe Emissionsland Peru 724.342,42 1,47 Emissionsland USA

APPLE 21/28 US037833EC07 1,200 1.400 0 1.400 98,972 1.173.798,52 2,38

BRIST.MYERS 19/28 US110122DE50 3,900 1.200 0 1.200 114,632 1.165.307,81 2,36

UNILEVER CAP. 18/28

US904764BC04 3,500 1.200 0 1.200 112,416 1.142.779,08 2,32

USA 21/31 US91282CBL46 1,125 800 0 800 98,703 668.918,63 1,36

Summe Emissionsland USA 4.150.804,04 8,42 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,18045 4.875.146,46 9,89 Summe In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere 27.339.049,63 55,44

Devisentermingeschäfte nicht realisiertes

Ergebnis in EUR

Devisentermingeschäfte auf Euro lautend

Emissionsland Österreich

FXF SPEST EUR/AUD 14.12.2021 FXF_TAX_3456625 1.271.812 35.585,55 0,07

FXF SPEST EUR/CAD 24.03.2022 FXF_TAX_3456961 541.712 8.716,32 0,02

FXF SPEST EUR/CAD 24.03.2022 FXF_TAX_3457075 168.075 1.509,95 0,00

FXF SPEST EUR/GBP 24.03.2022 FXF_TAX_3456962 867.591 -3.655,25 -0,01

FXF SPEST EUR/GBP 24.03.2022

FXF_TAX_3457074 233.678 1.352,63 0,00

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3454313 3.609.060 -111.205,03 -0,23

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3454562 568.446 -23.423,77 -0,05

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3455843 4.449.231 -31.833,85 -0,06

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3456217 662.894 -13.507,41 -0,03

(16)

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Bestand nicht realisiertes %-Anteil

nummer Ergebnis in EUR am

Fonds- vermögen

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3456511 244.482 -9.174,55 -0,02

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3456593 986.909 -27.704,89 -0,06

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021 FXF_TAX_3456847 417.147 -5.598,72 -0,01

FXF SPEST EUR/USD 14.12.2021

FXF_TAX_3457076 843.712 -1.765,53 -0,00

Summe Emissionsland Österreich -180.704,55 -0,37 Summe Devisentermingeschäfte auf Euro lautend -180.704,55 -0,37 Summe Devisentermingeschäfte -180.704,55 -0,37 Gliederung des Fondsvermögens

Wertpapiere 48.126.790,31 97,59

Devisentermingeschäfte -180.704,55 - 0,37

Bankguthaben 1.002.744,69 2,03

Zinsenansprüche 369.259,21 0,75

Sonstige Abgrenzungen -2.274,30 - 0,00

Fondsvermögen 49.315.815,36 100,00

Hinweis an die Anleger:

Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000744222 Stück 199.435,062

Anteilswert Ausschüttungsanteile AT0000744222 EUR 51,20

Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000744214 Stück 53.590,020

Anteilswert Thesaurierungsanteile AT0000744214 EUR 82,97

Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000A1DK64 Stück 415.526,584

Anteilswert Thesaurierungsanteile AT0000A1DK64 EUR 83,40

%HL IROJHQGHQ :HUWSDSLHUHQ KDQGHOW HV VLFK XP LQÁDWLRQVLQGH[LHUWH $QOHLKHQ EHL GHQHQ GDV 1RPLQDOH PLW HLQHP ,QÁDWLRQVLQGH[DEJHVLFKHUWLVW

:HUWSDSLHU%H]HLFKQXQJ .HQQ ,QGH[9DOXH .XUVZHUW

QXPPHU LQ(85

BUNDANL.V. 14/30 INFL.LKD DE0001030559 1,08173 912.442,40

REP. FSE 17-28 O.A.T. FR0013238268 1,05438 1.165.298,49

(17)

Erläuterung zum Ausweis gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch technische Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte:

Alle OTC Derivate werden über die Erste Group Bank AG gehandelt.

Im Falle des negativen Exposures der Derivate werden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Schwelle Sicherheiten in Form von Barmitteln oder Anleihen an die Erste Group Bank AG geleistet.

Im Falle des positiven Exposures der Derivate werden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Schwelle auf EUR lautende Staatsanleihen der Republik Österreich und/oder Bundesrepublik Deutschland von der Erste Group Bank AG als Sicherheit an den Investmentfonds geleistet. Für diese Sicherheiten wurde ein einheitlicher Abschlag in Höhe von 4 % mit dem Counterpart vereinbart. Sicherheiten, die gem. Anhang II der delegierten Verordnung (EU) Nr.

2016/2251 einen höheren Abschlag erfordern würden, werden nicht anerkannt.

Pensionsgeschäfte iSd der VO (EU) 2015/2365 (The Regulation on Transparency of Securities Financing Transactions and of Reuse) dürfen für den Fonds nicht eingesetzt werden. Pensionsgeschäfte wurden deshalb nicht eingesetzt.

Für den Investmentfonds wurden keine Total Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) iSd VO (EU) 2015/2365 (The Regulation on Transparency of Securities Financing Transactions and of Reuse) in der Berichtsperiode

abgeschlossen.

Wertpapierleihegeschäfte iSd der VO (EU) 2015/2365 (The Regulation on Transparency of Securities Financing Transactions and of Reuse) dürfen für den Fonds nicht eingesetzt werden. Wertpapierleihegeschäfte wurden deshalb

nicht eingesetzt.

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/

nummer Zugänge Abgänge

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Amtlich gehandelte Wertpapiere

Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Deutschland

BUNDANL.V. 00/30 DE0001135143 6,250 0 500

BUNDANL.V. 00/31 DE0001135176 5,500 500 800

BUNDANL.V.17/27 DE0001102416 0,250 0 400

Emissionsland Irland

IRLAND 2028 IE00BDHDPR44 0,900 0 1.800

Emissionsland Österreich

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögens-

aufstellung genannt sind

(18)

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/

nummer Zugänge Abgänge

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Investmentzertifikate

Investmentzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Luxemburg

MACQ.FS-SEMLCBD I2EOA LU1818619758 0 92.500

XTR.II USD EM BD 1CEOH LU0321462953 0 1.750

In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Anleihen auf Australischer Dollar lautend Emissionsland Großbritannien

VODAFONE GRP 17/22MTN FLR AU3FN0040309 1,074 0 2.500

Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Belgien

AB INBEV 16/28 MTN BE6285455497 2,000 0 800

Emissionsland Deutschland

VOLKSWAGEN LEASING 17/24 XS1692347526 1,125 0 1.300

Emissionsland Großbritannien

B.A.T. INTL FIN. 15/23MTN XS1203854960 0,875 0 500

BP CAPITAL MKTS 17/25 MTN XS1637863629 1,077 0 1.600

Emissionsland Indonesien

INDONESIA 14/21 MTN REGS XS1084368593 2,875 0 300

Emissionsland Niederlande

NEDERLD 19/29 NL0013332430 0,250 0 600

Emissionsland Spanien

SPANIEN 15-25 ES00000126Z1 1,600 0 750

Emissionsland USA

PPG INDUSTR. 16/25 XS1405769487 0,875 0 500

PROCTER GAMBLE 07/27 XS0300113254 4,875 0 700

(19)

Wien, den 02.11.2021

Erste Asset Management GmbH elektronisch gefertigt

3UÀQIRUPDWLRQ 'LH HOHNWURQLVFKHQ 6LJQDWXUHQ GLHVHV 'RNXPHQWHV N|QQHQ DXI GHU +RPHSDJH GHU 5XQGIXQN XQG 7HOHNRP Regulierungs-GmbH (https://www.signatur.rtr.at/de/vd/Pruefung.html) geprüft werden.

+LQZHLV 'LHVHV 'RNXPHQW ZXUGH PLW ]ZHL TXDOLÀ]LHUWHQ HOHNWURQLVFKHQ 6LJQDWXUHQ JHIHUWLJW (LQH TXDOLÀ]LHUWH elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“)).

Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/

nummer Zugänge Abgänge

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Nicht notierte Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Marokko

MAROKKO 10/20 REGS XS0546649822 4,500 0 1.000

Emissionsland Österreich

ERSTE GP BNK 13-21 FLRMTN AT000B007943 3,000 0 335

(20)

Vergütungspolitik

An Mitarbeiter der Erste Asset Management GmbH gezahlte Vergütungen in EUR (Geschäftsjahr 2020 der Erste Asset Management GmbH)

Es werden keine Anlageerfolgsprämien und keine sonstigen, direkt von den Investmentfonds gezahlten Beträge geleistet.

Anzahl der Mitarbeiter per 31.12.20 252

Anzahl der Risikoträger im Jahr 2020 130

À[H9HUJWXQJHQ

variable Vergütungen (Boni) 5.353.596

Summe Vergütungen für Mitarbeiter 24.499.551

davon Vergütungen für Geschäftsführer 1.067.602

davon Vergütungen für Führungskräfte - Risikoträger 3.957.611 davon Vergütungen für Risikoträger mit Kontrollfunktionen * 1.411.721

davon Vergütungen für sonstige Risikoträger 7.875.864

davon Vergütungen für Mitarbeiter, die sich aufgrund Ihrer Gesamtvergütung in

GHUVHOEHQ(LQNRPPHQVVWXIHEHÀQGHQZLH*HVFKlIWVIKUHUXQG5LVLNRWUlJHU

Summe Vergütungen für Risikoträger 14.312.798

* Head of Compliance ist hier enthalten

Grundsätze für die Regelung leistungsbezogener Vergütungsteile

'LH 9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW KDW 9HUJWXQJVJUXQGVlW]H IHVWJHOHJW XP HYHQWXHOOH ,QWHUHVVHQNRQÁLNWH ]X YHUPHLGHQ und die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln bei der Vergütung relevanter Personen sicherzustellen.

%HL DOOHQ 0LWDUEHLWHUQ GHU 9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW VWHOOHQ GLH À[HQ *HKDOWVEHVWDQGWHLOH HLQHQ DXVUHLFKHQG KRKHQ Anteil an der Gesamtvergütung dar, um auf individueller Ebene die Umsetzung einer variablen Vergütungspolitik zu ermöglichen.

'LH *HVDPWYHUJWXQJ À[H XQG YDULDEOH %HVWDQGWHLOH XQWHUOLHJW GHP 3ULQ]LS GHU $XVJHZRJHQKHLW XQG LVW DQ Nachhaltigkeit geknüpft, um das Eingehen übermäßiger Risiken nicht zu belohnen. Die variable Vergütung stellt daher maximal einen ausgewogenen Anteil an der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters dar.

Die leistungsbezogenen Vergütungsteile dienen sowohl den kurz- als auch den langfristigen Interessen der

Verwaltungsgesellschaft und tragen zur Vermeidung risikofreudigen Verhaltens bei. Die leistungsbezogenen

9HUJWXQJVWHLOHEHUFNVLFKWLJHQVRZRKOGLHSHUV|QOLFKH/HLVWXQJDOVDXFKGLH3URÀWDELOLWlWGHU9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW

Die Größe des Bonuspools wird auf Basis der auf verschiedene Mitarbeiterkategorien anwendbaren Bonuspotenziale

EHUHFKQHW%RQXVSRWHQ]LDOHVLQGHLQ3UR]HQWVDW]GHUÀ[HQ-DKUHVEUXWWRYHUJWXQJ'DV%RQXVSRWHQ]LDOEHWUlJWPD[LPDO

GHU À[HQ -DKUHVEUXWWRYHUJWXQJ 'HU %RQXVSRRO ZLUG HQWVSUHFKHQG GHP (UIROJ GHU 9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW

angepasst. Der persönliche Bonus ist an die persönliche Leistung gebunden. Die Summe persönlicher Boni ist durch

die Größe des Bonuspools nach Malus-Anpassungen limitiert.

(21)

Die leistungsbezogenen Zahlungen sind für alle Mitarbeiter, einschließlich der wesentlichen Risikoträger (gemäß GHU 'HÀQLWLRQ LQ GHU 9HUJWXQJVSROLWLN XQG GHU *HVFKlIWVIKUHU GHU 9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW PLW GHU Jahresbruttovergütung limitiert.

Das Vergütungssystem besteht aus 3 Komponenten:

1) Fixe Vergütung 2) Variable Vergütung 3) Nebenleistungen

'DV %RQXVSRWHQ]LDO EDVLHUW DXI GHU À[HQ -DKUHVEUXWWRYHUJWXQJ 'LH =LHOYHUHLQEDUXQJHQ GHU 0LWDUEHLWHU HQWKDOWHQ qualitative und/oder quantitative Zielsetzungen. Die Auszahlung von leistungsbezogenen Vergütungsteilen ist an eine 0LQGHVWSURÀWDELOLWlWGHU9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIWVRZLHDQ/HLVWXQJV]LHOHJHEXQGHQ

Die Auszahlung von leistungsbezogenen Vergütungsteilen erfolgt zu 60% unmittelbar, wobei, für Mitarbeiter die direkt am Fonds- und Portfoliomanagement beteiligt sind, davon 50% sofort in bar und 50% in Form von unbaren Instrumenten nach einem Jahr ausbezahlt werden. Die übrigen 40% von leistungsbezogenen Vergütungsteilen werden zurückbehalten und über einen Zeitraum von drei Jahren ausbezahlt, wobei, für Mitarbeiter die direkt am Fonds- und Portfoliomanagement beteiligt sind, auch hiervon 50% in bar und 50% in Form von unbaren Instrumenten ausbezahlt werden. Die unbaren Instrumente können aus Anteilen eines von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds, gleichwertigen Beteiligungen oder mit Anteilen verknüpften Instrumenten oder gleichwertigen unbaren Instrumenten bestehen. Aufgrund des Proportionalitätsgrundsatzes hat die Verwaltungsgesellschaft eine Erheblichkeitsschwelle festgelegt, unterhalb welcher kein Anreiz zum Eingehen unangemessener Risiken vorliegt und daher eine verzögerte Auszahlung bzw. Auszahlung in Form eines unbaren Instruments unterbleiben kann. Sonstige unbare Zuwendungen sind Nebenleistungen, die nicht leistungsabhängig, sondern mit dem Arbeitsplatz verbunden sind (z.B. Dienstwagen) oder für alle Mitarbeiter gelten (z.B. Urlaub).

Um eine unabhängige Beurteilung der Festlegung und Anwendung der Vergütungspolitik und -praxis sicherstellen zu können, wurde vom Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft ein Vergütungsausschuss eingerichtet. Dieser setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Mag. Rudolf Sagmeister, Mag. Harald Gasser (Vergütungsexperte) und Ing.

Heinrich Hubert Reiner.

Die vollständige Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft können Sie auf der Internet-Seite http://www.erste-am.

at/de/private_anleger/wer-sind-wir/investmentprozess abrufen.

Die letzte Überprüfung am 07.04.2021 der Einhaltung der Verfahren der Vergütungspolitik durch den Aufsichtsrat hat keine Unregelmäßigkeiten ergeben. Weiters hat es bei der letzten Prüfung keine wesentlichen Prüfungsfeststellungen durch die Interne Revision gegeben.

Die Vergütungspolitik wurde im vergangenen Rechnungsjahr nicht wesentlich geändert.

(22)

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat per 31.12.2020 folgende Informationen zur Mitarbeitervergütung veröffentlicht:

Gesamtsumme der veröffentlichten Mitarbeitervergütung des Auslagerungsunternehmens

Sum in total of the published compensation of the outsourcing company

ϵϴ͘ϲϲϳ͘ϬϯϮ

davon feste Vergütung of which fixed remuneration

ϵϮ͘ϳϬϲ͘ϵϮϲ

davon variable Vergütung of which variable remuneration

ϱ͘ϵϲϬ͘ϭϬϲ

Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens / Number of employees of the outsourcing company

ϭϯϭϭ͕ϮϮ

(23)

Bestätigungsvermerk*

Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil

Wir haben den Rechenschaftsbericht der Erste Asset Management GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten Avantgarde Global Bond Fonds

Miteigentumsfonds gemäß InvFG,

bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31.08.2021, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.08.2021 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen EHUXÁLFKHQ 3ÁLFKWHQ LQ hEHUHLQVWLPPXQJ PLW GLHVHQ $QIRUGHUXQJHQ HUIOOW :LU VLQG GHU $XIIDVVXQJ GDVV GLH YRQ uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers

erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche

'DUVWHOOXQJGLHVHUVRQVWLJHQ,QIRUPDWLRQHQYRUOLHJWVLQGZLUYHUSÁLFKWHWEHUGLHVH7DWVDFKH]XEHULFKWHQ:LUKDEHQ

in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

(24)

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen ZLUWVFKDIWOLFKHQ(QWVFKHLGXQJHQYRQ1XW]HUQEHHLQÁXVVHQ

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung SÁLFKWJHPl‰HV(UPHVVHQDXVXQGEHZDKUHQHLQHNULWLVFKH*UXQGKDOWXQJ

Darüber hinaus gilt:

³ :LU LGHQWLÀ]LHUHQ XQG EHXUWHLOHQ GLH 5LVLNHQ ZHVHQWOLFKHU IDOVFKHU 'DUVWHOOXQJHQ DXIJUXQG YRQ GRORVHQ Handlungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um

Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,

ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

(25)

— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

— Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wien, den 15.11.2021

Ernst & Young

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Andrea Stippl e.h. ppa MMag. Roland Unterweger e.h.

(Wirtschaftsprüferin) (Wirtschaftsprüfer)

*) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen)

Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk

zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.

(26)

Fondsbestimmungen

Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Avantgarde Global Bond Fonds, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.

Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Erste Asset Management GmbH (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.

Artikel 1 Miteigentumsanteile

'LH0LWHLJHQWXPVDQWHLOHZHUGHQGXUFK$QWHLOVFKHLQH=HUWLÀNDWHPLW:HUWSDSLHUFKDUDNWHUYHUN|USHUWGLHDXI,QKDEHUODXWHQ Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.

Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Erste Group Bank AG, Wien.

Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen.

Artikel 3

Veranlagungsinstrumente und – grundsätze

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 Pensionskassengesetz (PKG) idF BGBL I Nr. 68/2015 ausgewählt werden.

Für den Investmentfonds werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51 v.H. des Fondsvermögens, internationale Anleihen sowie Anteile an Investmentfonds erworben, die nach ihren Fondsbestimmungen schwerpunktmäßig in Anleihen oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände investieren, oder die von zumindest einer international anerkannten Quelle als Anleihenfonds oder damit vergleichbare Fonds kategorisiert werden.

Dabei unterliegt die Verwaltungsgesellschaft bei der Auswahl der Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen und hinsichtlich ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen.

Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, Corporate-Bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 4 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 dürfen gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 bis zu 70 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

Forderungswertpapiere dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

Veranlagungen in Vermögenswerten, die auf eine andere Währung als Euro lauten, sind mit insgesamt 30 v.H. des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden.

Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben.

Gegebenenfalls können Anteile an Investmentfonds erworben werden, deren Anlagerestriktionen hinsichtlich des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts und der unten zu den Veranlagungsinstrumenten angeführten Beschränkungen abweichen. Die jederzeitige Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts bleibt hiervon unberührt.

a) Wertpapiere

Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

b) Geldmarktinstrumente

Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

(27)

c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

d) Anteile an Investmentfonds

Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 v.H. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren.

Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

e) Derivative Instrumente

Für den Investmentfonds dürfen derivative Produkte zur Absicherung erworben werden. Zusätzlich können derivative Produkte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 6 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015, die nicht der Absicherung dienen, bis zu 5 v.H. des Fondsvermögens HUZRUEHQ ZHUGHQ ZHQQ VLH ]XU 9HUULQJHUXQJ YRQ 9HUDQODJXQJVULVLNHQ RGHU ]XU (UOHLFKWHUXQJ HLQHU HIÀ]LHQWHQ 9HUZDOWXQJ GHV Fondsvermögens beitragen.

f) Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds

Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz

Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt.

g) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden.

Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste kann der Investmentfonds einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.

h) Vorübergehend aufgenommene Kredite

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.

i) Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar.

j) Wertpapierleihe Nicht anwendbar.

Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig.

Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Anteilsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Anteilsgattung zugeordnet.

Artikel 4

Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme

Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung.

(28)

Ausgabe und Ausgabeaufschlag

Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen.

Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,00 v.H. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächste äquivalente Untereinheit der im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebenen Währungseinheit.

Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

Rücknahme und Rücknahmeabschlag

Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen.

Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert, abgerundet auf die nächste äquivalente Untereinheit der im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebenen Währungseinheit. Es wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet.

Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen.

Artikel 5 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. September bis zum 31. August.

Artikel 6

Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung

Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Auszahlung sowie Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Auszahlung und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben werden.

Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft.

Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig.

Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten.

Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Dezember des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Jedenfalls ist ab 1. Dezember der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den DXVVFKWWXQJVJOHLFKHQ (UWUDJ GHV $QWHLOVFKHLQHV HQWIDOOHQGHQ .DSLWDOHUWUDJVWHXHUDEIXKUSÁLFKW ]X YHUZHQGHQ LVW HV VHL GHQQ GLH Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw.

für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei

Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. Dezember der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung

HLQHU DXI GHQ DXVVFKWWXQJVJOHLFKHQ (UWUDJ GHV $QWHLOVFKHLQHV HQWIDOOHQGHQ .DSLWDOHUWUDJVWHXHUDEIXKUSÁLFKW ]X YHUZHQGHQ LVW HV VHL

denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die

Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen-

oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes

(29)

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Auszahlung (Vollthesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils ab 1. Dezember des folgenden Rechnungsjahres.

Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.

Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.

Artikel 7

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,75 v.H. des Fondsvermögens, die auf Basis des täglichen Fondsvolumens berechnet und abgegrenzt wird. Die Vergütung wird dem Fondsvermögen einmal monatlich angelastet.

Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen.

Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen.

Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt.

Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.

1lKHUH$QJDEHQXQG(UOlXWHUXQJHQ]XGLHVHP,QYHVWPHQWIRQGVÀQGHQVLFKLP3URVSHNW

(30)

Anhang zu den Fondsbestimmungen

Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version November 2020)

1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR sowie Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR, die als gleichwertig mit geregelten Märkten gelten

Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.

'LH .RPPLVVLRQ LVW JHPl‰ GLHVHU %HVWLPPXQJ YHUSÁLFKWHW HLQPDO MlKUOLFK HLQ 9HU]HLFKQLV GHU LKU PLWJHWHLOWHQ JHUHJHOWHQ 0lUNWH ]X veröffentlichen.

Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der (XURSlLVFKHQ8QLRQHLQHDNWXDOLVLHUWH)DVVXQJDXILKUHURIÀ]LHOOHQ,QWHUQHWVLWH]XJlQJOLFKPDFKHQ

'DVDNWXHOOJOWLJH9HU]HLFKQLVGHUJHUHJHOWHQ0lUNWHÀQGHQ6LHXQWHU

https://registers.esma.europa.eu/publication/searchRegister?core=esma_registers_upreg * 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:

1.2.1. Luxemburg: Euro MTF Luxemburg

1.2.2. Schweiz: SIX Swiss Exchange AG, BX Swiss AG**

1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR:

Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka

2.2. Montenegro: Podgorica

2.3. Russland: Moscow Exchange

2.4. Serbien: Belgrad

2.5. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern

3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth

3.2. Argentinien: Buenos Aires

3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo

3.4. Chile: Santiago

3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange

3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange

3.7. Indien: Mumbay

3.8. Indonesien: Jakarta

3.9. Israel: Tel Aviv

3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Fukuoka, Sapporo 3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal

3.12. Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia

3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan)

3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad

3.15. Mexiko: Mexiko City

3.16. Neuseeland: Wellington, Auckland

3.17. Peru: Bolsa de Valores de Lima

3.18. Philippinen: Philippine Stock Exchange 3.19. Singapur: Singapur Stock Exchange

3.20. Südafrika: Johannesburg

3.21. Taiwan: Taipei

3.22. Thailand: Bangkok

3.23. USA: New York, NYCE American, New York Stock Exchange (NYSE), Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati, Nasdaq

3.24. Venezuela: Caracas

3.25. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

(31)

4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

4.1. Japan: Over the Counter Market

4.2. Kanada: Over the Counter Market

4.3. Korea: Over the Counter Market

4.4. Schweiz: Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich

4.5. USA: Over the Counter Market (unter behördlicher Beaufsichtigung wie z.B. durch SEC, FINRA) 5. Börsen mit Futures und Options Märkten

5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires

5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)

5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange

5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd.

5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange

5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange

5.7. Korea: Korea Exchange (KRX)

5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados

5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX)

5.12. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)

5.13. Türkei: TurkDEX

5.14. USA: NYCE American, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, ICE Future US Inc. New York, Nasdaq, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)

*) Zum Öffnen des Verzeichnisses in der Spalte links unter „Entity Type“ die Einschränkung auf „Regulated market“ auswählen und auf

„Search“ (bzw. auf „Show table columns“ und „Update“) klicken. Der Link kann durch die ESMA geändert werden.

Mit dem erwarteten Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirland (GB) aus der EU verliert GB seinen Status als EWR-Mitgliedstaat und in weiterer Folge verlieren auch die dort ansässigen Börsen / geregelten Märkte ihren Status als EWR-Börsen / geregelte Märkte. Für diesen Fall weisen wir darauf hin, dass die in GB ansässigen Börsen und geregelten Märkte Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Reference Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (derivatives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange als in diesen Fondsbestimmungen ausdrücklich vorgesehene Börsen bzw. anerkannte geregelte Märkte eines Drittlandes im Sinne des InvFG 2011 bzw. der OGAW-RL gelten.

**) Im Fall des Auslaufens der Börsenäquivalenz für die Schweiz sind die SIX Swiss Exchange AG und die BX Swiss AG bis auf Weiteres unter

Punkt 2 „Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR“ zu subsumieren.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für die Bachelorprüfung werden zwei unterschiedliche Themen aus den Modulen „Regionaler Fokus B.A.“ und/oder „Vertiefung Politikwissenschaft B.A.“ vorbereitet. Diese

Die Kreditaufnahme und die Belastung von Immobilien sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf Vermögensgegenstände gemäß § 21 ImmoInvFG

4) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. Im Einzelfall können gem.

Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen).

Diese haben bereits für das Steuerjahr 2019 ihre erste und für 2020 ihre zweite Steuererklärung erhalten und müssen ebenfalls für das Steuerjahr 2021 eine eigene

Dies bedeutet unter anderem, dass die Emit- tentin Kapital für Produktionsanlagen und -mitarbeiter aufwenden muss, ein etwaiger Ausfall wesentli- cher Anlagen Einfluss auf die

9) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls

9) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls