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TÄTIGKEITSBERICHT DER WTG-BEHÖRDE MÄRKISCHER KREIS FÜR 2019 / September 2021

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TÄTIGKEITSBERICHT DER WTG-BEHÖRDE MÄRKISCHER KREIS FÜR 2019 / 2020

September 2021

(2)

Inhalt

1. Allgemeines ... 3

1.1 Tätigkeitsbericht ... 3

1.2 Wohn- und Teilhabegesetz ... 3

1.3 Zuständige Behörde ... 4

2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde ... 4

2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten ... 4

2.2 Fortbildungen ... 4

2.3 Qualitätsmanagement ... 5

3. Wohn- und Betreuungsangebote ... 6

3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten ... 6

3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht ... 8

4. Tätigkeiten der WTG-Behörde ... 11

4.1 Beratung und Information ... 11

4.2 Überwachung ... 12

4.2.1 Prüftätigkeit ... 12

4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) ... 12

4.2.1.2 Anlassprüfungen/sonstige Prüfungen ... 13

4.2.1.3 Prüfungsergebnisse ... 14

4.2.1.4 Quantitative Angaben zu gemeinsamen Prüfungen mit dem MDK ... 14

4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände / Mitteilungen ... 15

4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle ... 15

4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung ... 15

4.2.1.8 Befreiungen (§ 13 Abs. 1/Abs. 2 oder § 22 Abs. 6 WTG) ... 16

4.3 Corona-bedingte Maßnahmen ... 16

4.3.1 COVID-Infizierten- und Todeszahlen ... 16

4.3.2 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen ... 17

4.3.3 Sonstiges ... 18

4.4 Zusammenarbeit und Kooperation ... 19

5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick ... 19

6. Ansprechpartner/innen ... 20

(3)

1. Allgemeines

1.1 Tätigkeitsbericht

Gemäß § 14 Abs. 12 des Wohn- und Teilhabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (WTG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht bezieht sich auf die Jahre 2019 und 2020. Themen und Aufbau dieses Berichtes folgen einem durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) vorgegebenen Strukturvorschlag.

Der Bericht bildet den 5. Tätigkeitsbericht des Märkischen Kreises auf Grundlage des WTG und ist eine Fortschreibung der bisherigen Berichterstattung.

1.2 Wohn- und Teilhabegesetz

Im Oktober 2014 verabschiedete der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für das neue GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen).

Das Änderungsgesetz GEPA NRW reformierte das gesamte Landesrecht zum Thema Pflege und Alter: das Wohn- und Teilhabgesetzes aus dem Jahr 2008 wurde überarbeitet und das bisherige Landespflegegesetz (2003) wurde weiterentwickelt zu einem Alten- und Pflegegesetz.

Die beiden geänderten Gesetze Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Alten- und Pflegegesetz (APG), in Kraft seit dem 16. Oktober 2014, bestehen eigenständig nebeneinander in den veränderten Fassungen.

Zuletzt geändert wurde das WTG durch Verordnung vom 09. Mai 2019 (GV. NRW. S. 235), in Kraft getreten am 01. Juni 2019.

Das WTG enthält die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Zum WTG gibt es eine Durchführungsverordnung (WTG DVO), die die im Gesetz angelegten Standards detailliert ausformuliert.

(4)

1.3 Zuständige Behörde

Nach § 43 Abs. 1 WTG sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des WTG und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sachlich zuständig. Sie nehmen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Die Aufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte führen die Bezirksregierungen.

Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).

Die WTG-Behörde Märkischer Kreis ist organisatorisch dem Fachdienst Pflege (FD 78) zugeordnet und räumlich angesiedelt im Kreishaus II, Bismarckstr. 17, 58762 Altena im 2.

Obergeschoss, Zimmer 205 – 207.

2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde

2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten

Die WTG-Behörde Märkischer Kreis ist personell mit insgesamt 3,40 Vollzeitstellen ausgestattet.

Zum Team gehören:

- eine Diplomverwaltungswirtin und eine Verwaltungsfachwirtin sowie

- eine Pflegefachkraft mit der Weiterbildung zur Pflegedienst- und Einrichtungsleitung, welche sich aktuell in der beruflichen Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt befindet und

- eine Pflegefachkraft mit der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und der Weiterbildung zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung.

2.2 Fortbildungen

Mitarbeiter der WTG-Behörde Märkischer Kreis haben im Berichtszeitraum folgende Fortbildungen/Veranstaltungen besucht:

 ESTA Bildungswerk „Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien des MDK–2019 im stationären Bereich“, Lippstadt im Febr. 2019

(5)

 Veranstaltung für die WTG-Behörden: „Neuausrichtung der Qualitätsbeurteilung und Qualitätsdarstellung für die stationäre Langzeitpflege“, Münster im August 2019

 Aktuelle Aspekte zum WTG NRW, Münster im November 2019

 Konstruktiver Umgang mit Konflikten, Lüdenscheid im Dezember 2019

 Das 1 x 1 der Rhetorik: Spiel, Satz und Sieg! – Grundlagenseminar in Münster Coerde im November 2020

2.3 Qualitätsmanagement

Die WTG-Behörde Märkischer Kreis setzt im Wesentlichen folgende qualitätssichernde Maßnahmen für die Aufgabenwahrnehmung ein:

o regelmäßigen Teamsitzungen für einen regelmäßigen Informationsaustausch,

o Standards und Checklisten bei der Durchführung von Prüfungen zur Sicherstellung eines strukturierten und einheitlichen Handelns,

o Intensive Einarbeitung und Begleitung neuer Mitarbeiter auch über die Probezeit hinaus, o Teilnahme an den Arbeitstreffen der WTG-Behörden im Regierungsbezirk Arnsberg sowie

an den vom Ministerium durchgeführten Dienstbesprechungen im Jahr 2019,

o Nutzung eines edv-gestützten Verzeichnisses über wtg-relevante Rechtsprechung, o Bezug von Fachzeitschriften.

(6)

3. Wohn- und Betreuungsangebote

3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten

Einrichtungen mit umfassendem

Leistungsangebot Zum

31.12.2020 Zum

31.12.2019 Zum

31.12.2018 Zum 31.12.2017 Einrichtungen,

SGB XI (Pflege) 58 58 58 58

Plätze 4.5861 4.6111 4.5901 4.558

Einrichtungen,

SGB IX (Eingliederungshilfe) 16 16 16 16

Plätze 8801 8801 8831 883

Einrichtungen 74 74 74 74

Plätze 5.4661 5.4911 5.4731 5.441

Wohngemeinschaften mit

Betreuungsleistungen Zum

31.12.2020 Zum

31.12.2019 Zum

31.12.2018 Zum 31.12.2017 Anbieterverantwortete Angebote,

SGB XI (Pflege) 12 10 9 5

Plätze 217 200 195 120

Selbstorganisierte Angebote,

SGB XI (Pflege) 8 8 7² 8

Plätze 74 74 59² 92

Anbieterverantwortete Angebote,

SGB IX (Eingliederungshilfe) 4 4 4 3

Plätze 44 36 36 28

Selbstorganisierte Angebote,

SGB IX (Eingliederungshilfe) 6 6 4² 2

Plätze 43 43 24 7

Angebote 30 28 24² 18

Plätze 378 353 314² 247

1 Laut aktuell gültigen Versorgungsverträgen, einschließlich der Plätze, für die eine Wiederbelegung ab dem 01.08.2018 untersagt wurde.

2 Durch die Aufforderung an alle Leistungsanbieter, die Daten für ihr Leistungsangebot in der Datenbank PfAD.wtg zu kontrollieren und ggfs. anzupassen, wurden weitere Leistungsangebote registriert, die bereits länger in Betrieb sind und die somit bezogen auf Vorberichtsjahre zu Veränderungen in der Platzzahl geführt haben. Die nachträglichen Veränderungen für die Vorberichtsjahre werden nicht dargestellt.

(7)

Gasteinrichtungen Zum

31.12.2020 Zum

31.12.2019 Zum

31.12.2018 Zum 31.12.2017 Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen 3 3 3 3

Plätze 30 30 30 30

Hospize 2 2 2 2

Plätze 14 14 14 14

Einrichtungen der Tagespflege 23 21 20 17

Plätze 371 337 308 263

Gasteinrichtungen 28 26 25 22

Plätze 415 381 352 307

Ambulante Dienste Zum

31.12.2020 Zum

31.12.2019 Zum

31.12.2018 Zum 31.12.2017 Angebote,

SGB XI (Pflege) 81 79 75 72

Angebote,

SGB IX (Eingliederungshilfe) 14 14 12 10

Ambulante Dienste 95 93 87 82

Servicewohnen Zum

31.12.2020 Zum

31.12.2019 Zum

31.12.2018 Zum 31.12.2017

Angebote 18 17 14² 13²

Plätze 575 541 465² 416²

2 Durch die Aufforderung an alle Leistungsanbieter, die Daten für ihr Leistungsangebot in der Datenbank PfAD.wtg zu kontrollieren und ggfs. anzupassen, wurden weitere Leistungsangebote registriert, die bereits länger in Betrieb sind und die somit bezogen auf Vorberichtsjahre zu Veränderungen in der Platzzahl geführt haben. Die Veränderungen für die Vorberichtsjahre werden nicht dargestellt.

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3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht

Die Veränderungen gegenüber dem Vorbericht in der Übersicht sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.

Im Einzelnen ergaben sich im Berichtszeitraum folgende Veränderungen in den Versorgungsstrukturen:

Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot

Erweiterungen:

- Seniorenhaus Nussberg Iserlohn, Ersatzneubau (vorm. Seniorenheim Gerlingsen) mit Erweiterung um 46 Plätze auf 70 Plätze

- Seniorenpark Reeswinkel, Erweiterung um 5 Plätze Abgänge:

- Seniorenheim Gerlingsen, 24 Plätze

- AWO Seniorenzentrum Lüdenscheid, 5 Plätze

- Karl-Reeber- Seniorenzentrum Lüdenscheid, Platzreduzierung 8 Plätze - Wilhelm-Langemann-Haus Meinerzhagen, Platzreduzierung 17 Plätze - Gut Sassenscheid Nachrodt-Wiblingwerde (SGB IX), 3 Betreuungsplätze - Villa Borbet, 25 Plätze

Betreiber/Trägerwechsel:

- CMS Seniorenzentrum Herscheid, Trägerwechsel, Übernahme durch Alloheim Senioren- Residenz

- Seniorenhaus Nußberg, Trägerwechsel, Übernahme durch Alloheim Senioren-Residenz Wiederbelegungssperre:

Zur Erfüllung der Anforderungen nach § 20 Abs. 3 WTG bestehen weiterhin Wiederbelegungsverbote.

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Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen

Zugänge:

- Intensiv Wohngemeinschaft Felsenmeercenter, 6 Plätze

- SeniorenWG „Am Stadtpark“ Lüdenscheid mit 12 Plätzen (selbstorganisiert)

- Wohngemeinschaft „Gerichtsstraße“ (SGB IX) in Iserlohn (selbstorganisiert) mit 6 Plätzen

- Ambulant betreutes Wohnen – Annabergstraße (SGB IX), Lüdenscheid, 9 Plätze (selbstorganisiert)

- Parkresidenz Lendringsen, Menden, 9 Plätze - IC Home – Lebensmut, Hemer, 8 Plätze

- Intensiv Ambulante Wohngemeinschaft (SGB IX), Altena, 12 Plätze Erweiterungen:

- Wohngemeinschaft „Lilis Heimathaus“ Hammerkamp 99 Kierspe, Erweiterung um 3 Plätze auf 12 Plätze

Abgänge:

- Wohngemeinschaft Waldfrieden Halver, Platzreduzierung 1 Platz

- Ambulant Betreutes Wohnen Königstr. 40, Plettenberg (SGB IX), 4 Plätze

Gasteinrichtungen Zugänge:

- Tagespflege im Seniorenhaus Nußberg, Iserlohn, mit 15 Plätzen - Tagespflege Maturas GmbH, Menden, mit 18 Plätzen

- Tagespflege am Dietrich-Bonhoeffer-Seniorenzentrum, Lüdenscheid, mit 16 Plätzen Erweiterungen:

- Tagespflege am Sauerlandpark Hemer, Erweiterung um 14 Plätze

(10)

Servicewohnen Zugänge:

- Service Wohnen WHS Wohnanlage PuG mit 37 Plätzen - Service Wohnen Nußberg mit 30 Plätzen

- Service Wohnen Kalthof Iserlohn mit 34 Plätzen Ambulante Dienste

Zugänge:

- Stein & Berwald Pflegedienst GbR Halver (SGB XI) - Echo Pflegedienst Hemer (SGB XI)

- LiVita GmbH Iserlohn (SGB XI)

- Diakonie Mark Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH Iserlohn (SGB XI) - Gemeinschaftsdienst e.V. Iserlohn (SGB XI)

- Gemeinschaftsdienst e.V. Iserlohn (SGB IX)

- Pflegedienst „for a better life“ GmbH Kierspe (SGB XI)

- Ambulanter Pflegedienst Rosenthal GmbH Meinerzhagen (SGB XI) - Sassenscheid Ambulant Nachrodt-Wiblingwerde (SGB IX)

- Ambulanter Pflegedienst PflegeLeicht Halver (SGB XI) - Home Instead Märkischer Kreis Iserlohn (SGB XI) - Happy Care Plus GmbH Iserlohn (SGB XI)

- Senioren- und Familienbetreuung S.D. GmbH Lüdenscheid (SGB XI) - Pflegeteam Denise Dressler Plettenberg (SGB XI)

- In-Vita-Pflege GmbH in Menden (SGB XI) Abgänge:

- LWL Ambulanter Pflegedienst Hemer (SGB XI) - Pflegebüro Marco Brandt Iserlohn (SGB XI)

- Häuslicher Kranken- und Seniorenpflegedienst Jakubke Menden (SGB XI) - VKM mobil gGmbH, Menden (SGB XI)

- Ambulante Dienste Rüdiger Schmitt, Neuenrade (SGB XI) - Märkische Sozialstation Plettenberg (SGB XI)

- Häusliche Alten- und Krankenpflege Stahlschmidt Plettenberg (SGB XI)

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4. Tätigkeiten der WTG-Behörde

Nach dem Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes hat die WTG-Behörde

o die Würde sowie die Rechte, Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten vor Beeinträchtigungen zu schützen,

o die Einhaltung den Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern,

o insbesondere die Selbstbestimmung der Nutzer zu wahren und deren Mitbestimmung und Mitwirkung zu unterstützen,

o die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten zu fördern.

4.1 Beratung und Information

Die in den Berichtsjahren 2019/2020 durchgeführten Beratungsgespräche umfassten - die allgemeine Beratung und Information nach § 11 WTG,

- die Prüfung der Art des Leistungsangebotes nach § 2 WTG,

- die Beratung von Betreibern / Investoren bei konzeptionellen und/oder baulichen Veränderungen,

- die Beratung und Unterstützung von Betreibern / Investoren zur Planung neuer Einrichtungen sowie Wohngemeinschaften und alternativer Wohnformen,

- die Mängelberatung nach § 15 WTG

- Beratungen zur epidemischen Lage und Umsetzung der Allgemeinverfügungen, sowie weiteren rechtlichen Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Aufgrund ihrer Vielzahl wurden die Beratungen statistisch nicht erfasst.

Schwerpunkte der Beratungen im Berichtszeitraum:

• Personelle Anforderungen nach dem WTG,

• Umgang mit und Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen,

• Steuerung der Pflegeprozesse bei pflegerischen Besonderheiten,

• Konzeptentwicklung / Qualitätsmanagement,

• Konzeptionelle Ausrichtung neuer Leistungsangebote,

• Umsetzung der Allgemeinverfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie,

• Allgemeine Beratung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

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4.2 Überwachung

Die WTG-Behörde prüft die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie in den Geltungsbereich des WTG fallen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Je nach Art des Leistungsangebotes gelten dabei ausdifferenzierte Anforderungsprofile und Prüfintervalle.

Die Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.

In den Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen finden sowohl Regelprüfungen als auch anlassbezogene Prüfungen statt. Die WTG-Behörde führt in diesen Leistungsangeboten jährlich eine Regelprüfung durch.

Größere Abstände bis zu höchstens 2 Jahren sind möglich, wenn bei der letzten Prüfung durch die zuständige Behörde keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden.

In selbstverantworteten Wohngemeinschaften prüft die zuständige Behörde bei Bekanntwerden der Wohngemeinschaft und in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für den Status der Selbstverantwortung nach § 24 Abs. 2 WTG.

In Gasteinrichtungen soll ebenfalls mindestens eine Regelprüfung jährlich erfolgen. Wenn bei der letzten Prüfung keine Mängel festgestellt wurden, zu deren Beseitigung eine Anordnung erforderlich wurde, können sie in einem größeren Abstand von höchstens drei Jahren durchgeführt werden. Zusätzlich sind Anlassprüfungen möglich.

Bei den Ambulanten Diensten sind ausschließlich anlassbezogene Prüfungen vorgesehen und diese nur, soweit Leistungen in Wohngemeinschaften erbracht werden.

Dabei ist der Vorrang einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) zu beachten.

Bei den Angeboten des Servicewohnens sind weder Regel- noch anlassbezogene Prüfungen vorgesehen.

Hier beschränken sich die Anforderungen nach dem WTG auf die Anzeigepflicht der Inbetriebnahme.

4.2.1 Prüftätigkeit

4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen)

Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) 2020 2019 Prüfungen insgesamt

davon Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Einrichtungen, SGB XI (Pflege) 25 30

(13)

Wohngemeinschaften, SGB XI (Pflege) 4 6

Wohngemeinschaften, SGB IX (Eingliederungshilfe) 3 0 Gasteinrichtungen

Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen 1 2

Hospize 0 2

Einrichtungen der Tagespflege 7 6

4.2.1.2 Anlassprüfungen/sonstige Prüfungen

Anlassprüfungen / sonstige Prüfungen 2020 2019

Prüfungen insgesamt

davon Anlassprüfungen 3 3

Statusprüfungen 0 0

davon Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot 3 3 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen 0 0

Gasteinrichtungen 0 0

Ambulante Dienste 0 0

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4.2.1.3 Prüfungsergebnisse

Nach § 14 Abs. 10 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Verbindung mit § 4 der Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) werden die wesentlichen Ergebnisse der erfolgten Regelprüfungen im Internet-Portal des Märkischen Kreises veröffentlicht (vgl. 7.).

Der Ergebnisbericht entspricht dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Muster (Anlage 1 zur WTG-DVO) und enthält Angaben zu den Prüfgegenständen Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung, personelle Ausstattung, Pflege und Betreuung, freiheitsentziehende Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.

Den Ergebnisberichten liegt kein klassisches Bewertungssystem zugrunde. Es handelt sich vielmehr um eine Abbildung ordnungsbehördlichen Handels.

Bei der Feststellung von Mängeln wird zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln differenziert.

Geringfügig sind Mängel, wenn zu ihrer Beseitigung eine Beratung des Trägers und der Leitung bzw. eine verbindliche Vereinbarung mit Träger und Leitung ausreicht.

Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung durch die WTG- Behörde erfolgen muss.

Die Veröffentlichung der Ergebnisberichte wird jeweils zu dem auf den Zeitraum von 2 Jahren folgenden 1. Oktober beendet.

Zu den einzelnen Prüfgegenständen wurden darüber hinaus Handlungsbedarfe festgestellt, die in den vergebenen Themenfeldern des Ergebnisberichtes nicht abgebildet werden und insofern vom Gesetzgeber nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

In den Berichtsjahren 2019/2020 waren in insgesamt 3 Fällen die festgestellten Mängel derart gravierend, dass die Trägervertreter zu einem Anhörungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz einbestellt wurden. In einem Fall wurde im Einvernehmen mit dem Träger ein zeitlich befristeter Aufnahmestopp von Nutzern zur Abarbeitung der Defizite vereinbart. In zwei weiteren Fällen wurden ordnungsbehördliche Anordnungen zur Beseitigung bestehender Mängel erteilt.

In zwei Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 42 WTG wegen Verstoß gegen bestehende Anordnungen durchgeführt.

4.2.1.4 Quantitative Angaben zu gemeinsamen Prüfungen mit dem MDK

Im Berichtszeitraum hat die WTG-Behörde Märkischer Kreis eine Anlassprüfung gemeinsam mit dem MDK durchgeführt.

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4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände / Mitteilungen

Für die anzeigepflichtigen Tatbestände steht den Leistungsanbietern die internetgestützte Datenbank PfAD.wtg zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum wurden folgende gebührenpflichtige Anzeigeprüfungen durchgeführt:

4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle

Der WTG-Behörde Märkischer Kreis sind keine Betrugsfälle bekannt geworden.

4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung

Die WTG-Behörde Märkischer Kreis nimmt grundsätzlich jede Beschwerde ernst und geht ihr nach. Dies betrifft auch anonym vorgetragene Beschwerden.

Datenschutzrechtliche Aspekte finden Beachtung. Auf Wunsch werden die eingehenden Beschwerden vertraulich behandelt.

Ein sensibler Umgang mit der vorgebrachten Thematik, insbesondere im Hinblick auf evtl.

Sorgen der Beschwerdeführer vor negativen Auswirkungen, ist selbstverständlich.

In 2019/2020 gingen insgesamt 44 Beschwerden ein. Die vorgetragenen Kritikpunkte bezogen sich überwiegend auf die Pflege- und Betreuungsqualität und auf die Personalausstattung.

Die WTG-Behörde führte schriftlich, telefonisch und persönlich Beratungen zu den vorgetragenen Beschwerdeinhalten durch.

Zur Klärung der Sachverhalte wurden Unterlagen / Dokumente angefordert und ausgewertet, und es wurden anlassbezogene Prüfungen in den betreffenden Einrichtungen durchgeführt.

2020 2019

Anzeigeprüfungen 29 47

davon Beabsichtigte Inbetriebnahme 9 14

Übernahme eines bestehenden Leistungsangebotes 0 1 Einstellung / wesentliche Betriebsänderung 4 3 Wechsel der Einrichtungsleitung / Pflegedienstleitung /

verantwortlichen Fachkraft 16 29

(16)

2020 2019

Beschwerden insgesamt 22 22

Beschwerdeführer Nutzer 1 1

Angehörige / Bevollmächtigte 12 10

Beschäftigte des Leistungsanbieters 6 4

Sonstige Personen 3 7

Betroffen waren Pflegeeinrichtungen 15 16

Einrichtungen der Eingliederungshilfe 4 5

Wohngemeinschaften 2 0

Ambulante Dienste 1 1

Gasteinrichtungen 0 0

Behördliche Maßnahmen Beratungen (schriftlich/tel./persönlich)* 8 11

Prüfungen von Unterlagen* 1 8

Anlassprüfungen 4 3

* Es wurden teilweise Beschwerden von verschiedenen Beschwerdeführern in einem Vorgang bearbeitet.

4.2.1.8 Befreiungen (§ 13 Abs. 1/Abs. 2 oder § 22 Abs. 6 WTG) Befreiungen wurden nicht erteilt.

4.3 Corona-bedingte Maßnahmen

4.3.1 COVID-Infizierten- und Todeszahlen

COVID-Infizierten- und Todeszahlen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zum Stand des 30.12.2020.

Bewohner/innen 2020 2019

Einrichtungen mit infizierten Bewohnern/Patienten gesamt (nicht kumuliert): 24 -

Infizierte Bewohner/Patienten gesamt (nicht kumuliert): 168 -

Einrichtungen mit Todesfällen bei Bewohnern/Patienten gesamt (kumuliert): 14 -

Todesfälle (Bewohner/Patienten) gesamt (kumuliert): 47 -

Vollstat. Pflegeeinrichtungen mit infizierten Bewohnern gesamt (nicht

kumuliert): 17 -

Davon mit 1 bis 10 infizierten Bewohner/innen: 12 -

Davon mit 11 bis 20 infizierten Bewohner/innen: 3 -

(17)

Davon mit 41 bis 50 infizierten Bewohner/innen: 1 -

Davon mit 51 bis 60 infizierten Bewohner/innen: 0 -

Davon mit über 60 infizierten Bewohner/innen: 0 -

Infizierte Bewohner in vollstat. Pflegeeinrichtungen (nicht kumuliert): 154 - Vollstat. Einrichtungen mit Todesfällen bei Bewohnern gesamt (kumuliert): 10 - Todesfälle bei Bewohnern in vollstat. Einrichtungen (kumuliert): 40 - Amb. Dienste mit infizierten Patienten gesamt (nicht kumuliert): 6 - Infizierte Patienten bei ambulanten Diensten (nicht kumuliert): 13 - Ambulante Dienste mit Todesfällen bei Patienten gesamt (kumuliert): 4 - Todesfälle bei Patienten bei ambulanten Diensten (kumuliert): 7 - EGH-Einrichtungen mit infizierten Bewohnern gesamt (nicht kumuliert): 1 -

Infizierte Bewohner in EGH Einrichtungen (nicht kumuliert): 1 -

EGH-Einrichtungen mit Todesfällen bei Bewohnern gesamt (kumuliert): 0 -

Todesfälle bei Bewohnern in EGH-Einrichtungen (kumuliert): 0 -

Personal 2020 2019

Einrichtungen mit infiziertem Personal gesamt (nicht kumuliert): k. A. - Infiziertes Personal in Arbeitsquarantäne gesamt (nicht kumuliert): k. A. -

Personal in Quarantäne gesamt (nicht kumuliert): 107 -

Vollstat. Einrichtungen mit infiziertem Personal (nicht kumuliert): k. A. - Infiziertes Personal in Arbeitsquarantäne in vollstat. Einrichtungen (nicht

kumuliert): k. A. -

Personal in Quarantäne in vollstat. Pflegeeinrichtungen (nicht kumuliert): 86 - Ambulante Dienste mit infiziertem Personal (nicht kumuliert): k .A. - Infiziertes Personal in Arbeitsquarantäne in ambulanten Diensten (nicht

kumuliert): k. A. -

Personal in Quarantäne in ambulanten Diensten (nicht kumuliert): 18 - EGH-Einrichtungen mit infiziertem Personal (nicht kumuliert): k. A. - Infiziertes Personal in Arbeitsquarantäne in EGH-Einrichtungen (nicht kumuliert): k. A. - Personal in Quarantäne in EGH-Einrichtungen (nicht kumuliert): 3 -

4.3.2 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen

Die WTG Behörde hat während der Corona-Pandemie mit der Unteren Gesundheitsbehörde (UGD) eng zusammengearbeitet. Die Ausbruchsgeschehen in den Einrichtungen wurden durch die UGD in Abstimmung mit der WTG Behörde betreut. Hierfür erfolgten zeitweise tägliche Konferenzen sowie zusätzlich individuelle Telefonate zwischen den Sachbearbeitern beider Bereiche.

Es wurden durch die WTG Behörde keine Besuchsverbote nach Ziffer 9.3 CoronaAVPflegeundBesuche erlassen. Die angeordneten Maßnahmen wurden ausschließlich durch die UGD im Rahmen des Infektionsgeschehens getroffen.

(18)

Ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die WTG Behörde aufgrund von Nichteinhaltung der Allgemeinverfügungen und Verordnungen erfolgten in einem Fall. Die in der Allgemeinverfügung geregelten Besuchsregelungen wurden nicht umgesetzt, daher wurde eine Anordnung erlassen.

4.3.3 Sonstiges

Im Jahr 2020 lag der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Beratung und Unterstützung der Leistungsangebote bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Leistungsangebote erhielten durch die WTG-Behörde Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, u. a. der Allgemeinverfügungen, Coronaschutzverordnung NRW u. a. Zu Beginn der Pandemie wurden die Einrichtungen vor große organisatorische Herausforderungen gestellt, da sog. Quarantäne- und Isolationsbereiche in den Einrichtungen geschaffen werden mussten. Darüber hinaus musste gewährleistet werden, dass feste Zuordnungen des Personals erfolgte. Durch intensive Beratung, sowie auch einer Telefonbereitschaft der WTG Behörde, teils auch am Wochenende, wurden die Anforderungen durch alle Leistungsangebote gut umgesetzt.

Durch die Schließung der Leistungsangebote und dem damit einhergehenden Besuchsverbot wurde vielfach an die WTG Behörde herangetragen, dass die Mitarbeiter in den Einrichtungen einen stark erhöhten Arbeitsaufwand in der Beschäftigung der Bewohner verzeichneten. Mit der raschen Wiedereröffnung der Einrichtungen zu Muttertag 2020 wurden die Besuchskonzepte erforderlich. Die Leistungsangebote wurden bei der Erstellung der Besuchskonzepte unterstützt und die Überwachung der Einhaltung von Besuchsregelungen und der Wahrung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Bewohnerinnen und Bewohner wurde sichergestellt. Insgesamt gab es einen Fall, in dem eine behördliche Anordnung (Besuchsregelungen) verfügt werden musste.

Mit Beginn der Testverpflichtung der Leistungsangebote unterstützte die WTG-Behörde die Untere Gesundheitsbehörde (UGB) im besonderen Maße und übernahm die Prüfung der Testkonzepte und unterstützte die Leistungsangebote durch intensive Beratungsgespräche (i.

d. R. telefonisch) in der Korrektur. Die Genehmigung der Testkonzepte erfolgte über das Kalenderjahr 2020 hinaus.

Zum Jahresende kamen die ersten COVID-19 Impfangebote für die vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen im Märkischen Kreis haben das Angebot sehr geschätzt und für einige Einrichtungen konnte die Erstimpfung noch zwischen den Weihnachts- und Silvesterfeiertagen erfolgen. Insgesamt erfolgte ein positives Feedback über die Organisation mit den mobilen Teams und der Impfstraße in den Einrichtungen. Durch diese Organisation konnte in den ersten Einrichtungen noch im Jahr 2020 den ersten großen Schritt in Richtung Impfschutz erlangt werden.

(19)

4.4 Zusammenarbeit und Kooperation

Arbeitskontakte im Sinne von Kooperation und Zusammenarbeit bestehen unverändert mit

o dem BKK Landesverband Essen als regional zuständige Pflegekasse, o dem Medizinischen Dienst Westfalen Lippe (MD),

o den zuständigen Sozialhilfeträgern, hier überwiegend der Landschaftsverband Westfalen-Lippe,

o den Fachdiensten des Märkischen Kreises und den kreisangehörigen Städten u.

Gemeinden

Themenschwerpunkte sind die Feststellungen der durchgeführten Prüfungen, Abstimmung von Prüfterminen und die gegenseitige Beteiligung in Anhörungsverfahren, die Überprüfung der Arznei- und Betäubungsmittel, die Hygieneüberwachung und die Lebensmittelkontrolle sowie bau- und brandschutzrechtliche Anforderungen.

5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick

In 2019 konnten nach den personellen Veränderungen die Prüfungsintervalle bei allen Wohn- und Betreuungsangeboten eingehalten werden. Zudem wurden viele Beratungsgespräche bezüglich der Stärkung der Teilhabe in der Gemeinschaft (Internet) geführt. Die Umsetzung des § 5 Abs. 3 WTG, dass alle Individual- und Gemeinschaftsbereiche über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Interzugangs verfügen müssen, bildete in jeder Regelprüfung einen Gesprächsbedarf ab. Neben den Beratungen wurde ebenfalls die Umsetzung dieser Regelung überprüft. Im Rahmen der Regelprüfungen wurden fast vollständig geringfügige Mängel festgestellt, welche durch die Beratung der WTG Behörde, teilweise auch noch während der Prüfung, behoben werden konnte.

Zu Beginn des Jahres 2020 rückte der Fokus des Arbeitsaufkommens auf die Pandemiebekämpfung, Vermeidung von Infektionsausbrüchen in den Einrichtungen. Mit der Einrichtung einer Hotline für die WTG-Behörde konnte auch in der akuten Krisenzeit eine gute Erreichbarkeit sichergestellt werden. Die Unterstützung der WTG Behörde konnte in jedem Fall zeitnah erfolgen.

Eine zusätzliche Herausforderung in der Aufgabenbewältigung stellte der in 2020 erfolgte Personalwechsel (2 Verwaltungsmitarbeiter, 1 Pflegefachkraft) im Team der WTG-Behörde dar und führte zu einer erhöhten und intensiven Einarbeitung. Zusätzlich zu dem Personalwechsel wurden die Einrichtungen zu Beginn der Pandemie eng durch die WTG Behörde begleitet und eine Aufgabenschwerpunktsetzung war erforderlich. Somit nahm die Anzahl der Prüfungen in 2020 ab. Ein weiterer Grund hierfür waren die zu Beginn des Jahres ausgesprochenen Betretungsverbote der Einrichtungen, so dass Prüfungen nicht durchgeführt werden konnten.

In der Wahrnehmung der behördlichen Qualitätssicherung hat die WTG-Behörde insgesamt eine gute Versorgungsqualität in den Wohn- und Betreuungsangeboten des Märkischen

(20)

Kreises festgestellt. Das Handeln von Trägern und Leitungen der Leistungsangebote war erkennbar daran ausgerichtet, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Die Anbieter haben die Prüfungen der WTG- Behörde durchgehend kooperativ und konstruktiv begleitet.

Vielfach wurden Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegefachkräften und Einhaltung der gesetzlichen Fachkraftquote thematisiert. Die Wiederbesetzung von vakanten Stellen im pflegefachlichen Bereich sowie auf Leitungsebene gestaltete sich für einige Einrichtungen zunehmend problematisch. Überwiegend konnten die Einrichtungen im Märkischen Kreis die gesetzlich geforderte Fachkraftquote von 50 % jedoch erreichen.

In den vergangenen Jahren sind dem kommunalen Ziel entsprechend eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungsangeboten als Alternative zu stationären Einrichtungen vor allem in Form von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Tagespflegeeinrichtungen entstanden. Aufgrund der Entwicklung der Altersstruktur sind zudem weitere vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch im Märkischen Kreis geplant.

Die Corona-Pandemie wird die WTG Behörden auch im nächsten Berichtszeitraum 2021/2022 intensiv in der Arbeitsbewältigung beeinflussen. Die enge Zusammenarbeit der unteren Gesundheitsbehörde mit der WTG Behörde wird in der Zukunft weiterhin einen hohen Stellenwert halten.

6. Ansprechpartner/innen Frau Hofer

Tel.: 02352/966-7115 Fax: 02352/96688-7115

E-Mail: m.hofer@maerkischer-kreis.de

Frau Noelle

Tel.: 02352/966-7181 Fax: 02352/96688-7181

E-Mail: m.noelle@maerkischer-kreis.de

Frau Lodzik

Tel.: 02352/966-7125 Fax: 02352/96688-7125

E-Mail: r.lodzik@maerkischer-kreis.de

(21)

Herr Schlotmann-Haßenpflug Tel.: 02352/966-7119

Fax: 02352/96688-7119

E-Mail: m.schlotmann-hassenpflug@maerkischer-kreis.de

Termine nach Vereinbarung.

7. Anlagen, Links

WTG-Behörde Märkischer Kreis https://www.maerkischer-

kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/heimaufsicht.php?ajaxsearch=1

Ergebnisberichte

https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/heimaufsicht-berichte/wtg-pruefberichte-30- 09-2020.php

Wohn- und Teilhabegesetz NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=8&ugl_nr=820&bes_id=2842 5&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=wohn%20und%20teilhabegesetz#det0

Datenbank PfAD.wtg

https://www.pfadwtg.nrw.de/me/login

Pflegebericht 2020 für den Märkischen Kreis

https://www.maerkischer-

kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb7/Pflegebericht_2020_fuer_den_Maerkischen_Kreis.pdf

(22)

Herausgeber: Märkischer Kreis Der Landrat

FD 78 – WTG-Behörde Bismarckstr. 17

58762 Altena Tel.: 02352/966-60 Fax: 02352/9667165

Stand: August 2021

Referenzen

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