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Auswertung von BFH-Urteilen mit Hilfe von KI-Methoden

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Academic year: 2022

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Munich School of Management

Ludwig-Maximilians-Universität München

Auswertung von BFH-Urteilen mit Hilfe von KI-Methoden

Kolloquium zur Digitalisierung des Steuerrechts München, 28. Juni 2021

Karoline Maier, M.A., StBin

Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

(2)

Motivation

1

semi-strukturierte daten

Komplexitätsgrad für automatisierte Auswertbarkeit

unstrukturierte daten strukturierte daten

(3)

Agenda

I. Theoretischer Hintergrund

II. Konzeption & Ablauf im Überblick III. Datenbasis

IV. Methoden der Datenauswertung V. Ergebnisse

a. Inhaltliche Analyse der BFH-Urteile b. Dauer der Revisionsverfahren

c. Zuständigkeit der BFH-Senate nach Vorinstanz D. Verfahrensausgang nach Vorinstanz

VI. Ausblick

(4)

BEHÖRDE (zB Finanzamt) erlässt Verwaltungsakt

(zB Steuerbescheid)

I. Theoretischer Hintergrund Rechtsschutz im Steuerrecht

3

A U ß E R G E R I C H T L I C H

G E R I C H T L I C H

BEHÖRDE

(zB Finanzamt) prüft den Sachverhalt erneut und entscheidet über den außergerichtlichen Rechtsbehelf

“BESCHWERTER”

(zB Steuerpflichtiger) legt außergerichtlichen Rechtsbehelf

(zB Einspruch) vor der zuständigen Behördeein

”BESCHWERTER”

(zB Steuerpflichtiger) legt gerichtlichen Rechtsbehelf (zB Klage) gegen Entscheidung im außergerichtlichen

Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzgerichtein

FINANZGERICHT (= Tatsacheninstanz) entscheidet als oberes Landesgericht

in erster Instanz

“BESCHWERTER”

(Kläger oder Beklagter) legt Rechtsmittel (zB Revision) gegen

Entscheidung des Finanzgerichts vor dem BFHein

BFH (= reine Rechtsinstanz) entscheidet als Revisions-/Beschwer-

degericht in zweiter Instanz

(5)

FG München, FG Nürnberg FG Baden-

Württemberg

FG Berlin- Brandenburg FG Mecklenburg-

Vorpommern

FG Thüringen FG Hessen

FG Sachsen FG Sachsen-

Anhalt FG Niedersachsen

FG Düsseldorf, FG Köln, FG Münster

FG Rheinland-

Pfalz

FG Saarland FG Bremen

FG Hamburg FG Schleswig- Holstein

I. Theoretischer Hintergrund Rechtsschutz im Steuerrecht

Revisionsgründe

Grundsatzbedeutungder Rechtssache

Fortbildungdes Rechts

Wahrung der Einheitlichkeitder Rechtsprechung

Verfahrensmangeldes Klageverfahrens (idR über NZB)

18 Finanzgerichte Bundesfinanzhof

(6)

Download aller zwischen auf der Internetseite des

BFHveröffentlichten Entscheidungen mittels

Webcrawler.

Betrachtungszeitraum:

1. Januar 2010 bis

1. Oktober 2020 (8.900 Entscheidungen)

Reduktion der gecrawlten Daten auf Entscheidungen

von Revisionsverfahren.

(5.100 Entscheidungen)

Methodische Auswertung:

Deskriptive Statistiken Methoden der

Textanalyse

Machine-Learning Natural-Language- Processing

Analyse und Erklärung entdeckter Datenmuster

und -strukturen.

„Warum …?“

5

Daten- beschaffung

Daten- bereinigung

Daten- auswertung

Daten- analyse

II. Konzeption & Ablauf im Überblick

DS

ML TA

(7)

III. Datenbasis Datenbeschaffung & -bereinigung

(8)

Deskriptive Analysen

7

Methoden der Textanalyse

Machine-Learning

§15 EStG in Anspruchsgrundlagen:

DS

ML

TA

IV. Methoden der Datenauswertung Überblick

(9)

Für jede BFH-

Entscheidung wurde eine Variable kodiert:

„1“ = Revision begründet

„0“ = Revision unbegründet

Training eines ML-Algorithmus (aus SciKitLearn-Modul

von Python) mittels TRAININGSdatensatz.

Test des trainierten ML-Algorithmus mittels TESTdatensatz.

Vergleich der Vorhersage- genauigkeit der KI

(„KI-Predictor“) mit der Genauigkeit einer Wort- Liste („WL-Predictor“)

Verwendung des trainierten & getesteten ML-Algorithmus für die

Vorhersage der Begründetheit von

Revisionen.

IV. Methoden der Datenauswertung Machine Learning

Kodierung

BFH-Entscheidungen

Training ML-Algorithmus

Test

ML-Algorithmus

Einsatz

ML-Algorithmus

(10)

9

0 3 6 9 12 15 18

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Anzahl der Urteile Gleitender Durchschnitt

DS

V. Ergebnisse Normenkonkretisierung & Rechtsfortbildung?

(1) Neue Rechtsnormen sind mit Rechtsunsicherheitverbunden.

(2) Entscheidungen zu neuen Rechtsnormen ergehen zeitversetztund erreichen –sofern sie nach ihrer erstmaligen Einführung nicht oder nur geringfügig geändert / angepasst werden –einen Höhepunkt.

→ Bestätigung dieser Annahme in der Abbildung zu §§4h, 4 Abs. 5b, 32d, 34a, 52a EStG und §8c KStG, die mit der Steuerreform 2008 neu ins Gesetz kamen.

Annahme

Erläuterung

(11)

DS

Gewisse Rechtsnormen sind seit Jahrzehnten klärungsbedürftig.

→Prüfung dieser Annahme durch Erfassung der absoluten Häufigkeit, mit der eine Norm in den Anspruchsgrundlagen genannt wird (Duplikate wurden entfernt).

→Bestätigung dieser Annahme: Die klärungsbedürftigsten Normen im EStG sind §§4, 9, 32 & 15 EStG.

→Andere Studien (z.B. Wagner 2008, Hagerts 1991) kommen zu vergleichbaren Ergebnissen, aber wir können über diese Erkenntnisse hinaus deutlich detailliertere Analysen durchführen, die über das hinausgehen, was in der Literatur bereits bekannt ist.

Annahme

Erläuterung

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900

§ 4 § 9 § 32 § 15 § 6 § 20 § 17 § 62 § 52 § 10

V. Ergebnisse Normenkonkretisierung & Rechtsfortbildung?

(12)

11

V. Ergebnisse Bedeutendste Schlagwörter des § 9 EStG

TA

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

EStG

§ 13 EStG

§ 14 EStG

§ 15 EStG

§ 16 EStG

§ 17 EStG

§ 18 EStG

§ 19 EStG

§ 20 EStG

§ 21 EStG

§ 22 EStG

§ 23

DS

→Die Graphiken und Auswertung zeigen, dass

§9 EStG am häufigsten in Verbindung mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) zitiert wird.

Erläuterung

(13)

Absatz Anz. Beschreibung Abs. 1 517 Definition

Werbungskosten Abs. 2 15 Aufwendungen für

ÖPNV

Abs. 3 1 Verweis

Abs. 4 17 Erste Tätigkeitsstätte Abs. 4a 5 Verpflegungsmehr-

aufwand

Abs. 5 70 Verweis

Abs. 6 11 Berufsausbildung ohne Abs. 19

Satz Anz. Beschreibung

S. 1 202 Allgemein S. 2 37 Einzu-

beziehen S. 3 226 insbesondere

Nr. Anz. Beschreibung

1 45 Schuldzinsen

2 1 Steuern

3 Beiträge zu

Berufsständen 4 100 Entfernungs-

pauschale

4a 1 beruflich veranlasste Fahrten

4b 1 weggefallen

5 50 Doppelte

Haushaltsführung 6 6 Arbeitsmittel

7 21 AfA

V. Ergebnisse Zitierte Passagen innerhalb des § 9 EStG

DS

(14)

13

VI. Ausblick

(1) Vergleich von DAC6-Meldungen in Beratungshäusern

(2) Auswertung von DAC6- Meldungen beim BZSt

Intelligente Dokumentensuche (vgl. Taxy.io)

recherche & analyse dac6-meldungen

(15)

Munich School of Management

Ludwig-Maximilians-Universität München

Auswertung von BFH-Urteilen mit Hilfe von KI-Methoden

Kolloquium zur Digitalisierung des Steuerrechts München, 28. Juni 2021

Karoline Maier, M.A., StBin

Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

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