• Keine Ergebnisse gefunden

Von der Schulpflege genehmigt am Konzept für die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen an der Schule Buttisholz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Von der Schulpflege genehmigt am Konzept für die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen an der Schule Buttisholz"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Konzept für die

schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen

an der Schule Buttisholz

Von der Schulpflege

genehmigt

am 09.12.2013

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rechtsgrundlagen

2.1. Gesetz über die Volksschulbildung

2.2. Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung 2.3. Grundlagen Tageseltern

3. Pädagogische und sozialpädagogische Leitlinien

3.1. Wohlbefinden der Kinder und Eltern/Erziehungsberechtigten 3.3. Tageseltern

4. Aufgaben der einzelnen Stellen 5. Termine

6. Hausaufgaben

7. Anstellung und Besoldung 8. Anmeldung

9. Ausschluss 10. Finanzierung

10.1. Beiträge der Erziehungsberechtigten und Zahlungsmodalitäten 10.2. Tageseltern

10.3. Kosten für die Gemeinde 10.4. Gewinn und Verlustregelung 10.5. Kantonsbeitrag

11. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten 12. Versicherung

13. Evaluation

14. Dokumentenhistory

(3)

1. Einleitung

Aufgrund der Rechtsgrundlage zur Einführung von schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen entschied die Schulpflege ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Schule Buttisholz umfassende Tages- strukturen einzuführen. Sie entschied sich für das Modell der Tagesfamilien. Dies ist ein flexibles Be- treuungsangebot und kann optimal auf die Bedürfnisse des Kindes und seiner Eltern angepasst wer- den. Zudem bietet der Verein Tageselternvermittlung “Rundum“ bereits ein gut eingeführtes, bewähr- tes, regionales Angebot an, welches alle vorgegebenen Qualitätsansprüche erfüllt. Zwischen dem Verein Tageselternvermittlung “Rundum“ und den Gemeinden Buttisholz, Ruswil, Menznau, Werthen- stein und Wolhusen besteht seit dem 22. September 2004 eine Leistungsvereinbarung.

Das vorliegende Konzept wurde durch die Schulpflege und die Schulleitung ausgearbeitet.

Es basiert auf den Vorgaben des Kantons Luzern.

Die Lehrpersonen wurden über das Konzept informiert. Sie werden künftig zusammen mit den Erzie- hungsberechtigten in Evaluationen einbezogen, in denen die Betreuungsangebote überprüft werden.

2. Rechtsgrundlagen

2.1. Gesetz über die Volksschulbildung

Änderung vom 8. September 2008

§ 36 Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen

1 Die Gemeinden sorgen dafür, dass den Lernenden bedarfsgerecht schul- und familienergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung stehen. Die Erziehungsberechtigten haben sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen.

2 Für die regionalen Schulzentren regeln die Standortgemeinden die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen.

2.2. Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung

(Volksschulbildungsverordnung) vom 16. Dezember 2008

§ 14 Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen

1 Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen sind Angebote, welche die Betreuung der Lernen- den während der Schulzeiten ab dem Eintritt in die Volksschule als Ergänzung zum Unterricht und zur Betreuung durch die Familien sicherstellen.

2 Sie umfassen folgende Betreuungselemente:

Betreuungselement I: 07.00 - 08.00 Uhr Ankunftszeit vor dem Unterricht am Morgen Betreuungselement II: 11.45 - 13.30 Uhr Mittagsverpflegung, Ruhezeit, Bewegungszeit Betreuungselement III: 13.30 - 15.30 Uhr (inkl. Unterstützung bei den Hausaufgaben) Betreuungselement IV: 15.30 - 18.00 Uhr (inkl. Unterstützung bei den Hausaufgaben)

Die Zeiten der vier Betreuungselemente können von den Gemeinden an die Stundenpläne ihrer Schu- len angepasst werden.

3 Die Gemeinden erheben den Bedarf an schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen einmal pro Jahr und stellen gestützt auf die Bedarfserhebung entsprechende Angebote zur Verfügung.

4 Die Gemeinden können die Angebote selbst oder mit anderen Gemeinden erbringen oder durch Private erbringen lassen.

2.3 Grundlagen Tageseltern

- Schul- und familienergänzende Tagestrukturen: Leistungsvereinbarung zwischen der Ge- meinde Buttisholz vertreten durch die Schulpflege Buttisholz und dem Verein Tageselternver- mittlung "Rundum" Ruswil vom 09.12.2013

- Statuten des Vereins Tageselternvermittlung “Rundum“ vom 25.03.2011 - Richtlinien Qualitätsstandards Tagesfamilien Schweiz vom 12.04.2008 - Anstellungsvertrag mit Tagesfamilien

- Betreuungsvertrag (abgebende Eltern - Tagesfamilien - Verein “Rundum“)

(4)

3. Pädagogische und sozialpädagogische Leitlinien

Die pädagogischen Leitlinien dienen als Orientierungsrahmen für alle Personen und Institutionen, welche an den schulergänzenden Angeboten in irgendeiner Form beteiligt oder interessiert sind. Im Zentrum steht dabei das Wohlbefinden des Kindes und damit verbunden der Familie des Kindes. Das pädagogische Konzept soll eine Richtschnur für die alltägliche Arbeit darstellen. Genauso wie sich der Alltag verändert, sollen auch die pädagogischen Überlegungen von den Beteiligten den veränderten Erfordernissen situationsgerecht angepasst und weiterentwickelt werden.

3.1 Wohlbefinden der Kinder und Eltern/Erziehungsberechtigten

Wir nehmen die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder ernst.

Jedes Kind ist ein einzigartiges Wesen, eine körperliche, geistige und seelische Einheit. Dies bedeutet für uns vor allem das Kind

- mit seinen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Bedürfnissen - seiner Kultur, Herkunft, Religion

- seiner Lebensgeschichte - seiner Kommunikation - und seiner Kreativität in unsere Arbeit mit einbeziehen.

Das betreute Kind erhält in der Tagesfamilie Familienanschluss. Der Aufenthalt dient dem sozia- len Lernen. Die Kinder werden in die Arbeiten mit einbezogen und sollen die Möglichkeit bekommen, sich am Alltagsgeschehen zu beteiligen. Der Aufenthalt in den Tagesfamilien soll den Kindern ein Lernfeld für den gesunden und solidarischen Umgang mit sich und anderen bieten.

Freizeitgestaltung. Betreuung und freies Spiel ergänzen sich gegenseitig. Die Kinder dürfen die freie Zeit ohne Leistungsdruck leben. Das Erledigen der Hausaufgaben erfolgt in Absprache mit den Eltern und wird durch eine Lehrperson der Schule Buttisholz begleitet.

Die Schaffung einer angenehmen Atmosphäre. Die Kinder sollen sich in den Tagesfamilien wohl- fühlen. Dazu beitragen sollen bedürfnisgerechte Aufenthalts- und Arbeitsräume. Für die Schaffung einer guten Atmosphäre wird Wert auf gegenseitige Wertschätzung, Respekt vor Andersartigkeit und der bestehenden Familiengemeinschaft gelegt.

Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten. Die gute Zusammenarbeit mit den El- tern/Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen ist ein zentraler Punkt für das Wohlbefinden des Kindes. Auf ihre Wünsche und Erwartungen wird im Rahmen der gegebenen Bedingungen und Mög- lichkeiten eingegangen.

3.2 Tageseltern

Den Tageseltern macht der Umgang mit Kindern Freude. Sie verfügen über erzieherische und kommunikative Fähigkeiten. Sie werden durch den Verein Tageselternvermittlung Rundum in ihre Tätigkeit eingeführt und fachlich begleitet. Eine Tagesmutter muss bereit sein, eine länger dauernde Verpflichtung zu übernehmen.

Die Tageseltern sind Vorbilder. Sie sind sich bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten im Alltag, bei Konflikten und in der Zusammenarbeit mit anderen Vorbilder sind.

Die Tageseltern übernehmen Verantwortung für die Kinder. Sie betrachten die Kinder und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten in ihrem ganzen Beziehungsfeld. Sie berücksichtigen dabei deren sozi- ale, rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Situation. Sie sind bereit sich zu exponieren und wenn nötig Grenzen zu setzen. Falls nötig wird die Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Schule, Sozial- amt) gesucht.

4. Aufgaben der einzelnen Stellen

Die Schulpflege legt die strategische Ausrichtung der Tagesstrukturen fest. Sie ist für die Finanzie- rung, Budgetierung und das Controlling zuständig.

Die Schulleitung organisiert die Anmeldung, gewährleistet die Zusammenarbeit und Koordination mit der Vermittlungsstelle des Vereins Tageselternvermittlung “Rundum“, organisiert die Hausaufgaben- betreuung und ist verantwortlich für eine regelmässige Evaluation. Sie unterstützt den Verein Rundum bei der Suche von Tagesfamilien.

(5)

Werden mehr als 5 Kinder betreut, wird der Schulleitungspool (resp. Sekretariatspool) entsprechend dem effektiven Aufwand erhöht.

Der Verein Tageselternvermittlung “Rundum“ organisiert und betreibt die folgenden 4 Betreuungs- elemente für Lernende als Ergänzung zum Unterricht:

Element I: 07.00 - 08.00 Uhr Ankunftszeit Element II: 11.45 - 13.30 Uhr Mittagsbetreuung

Element III: 13.30 - 15.30 Uhr Betreuung am Nachmittag (erste Hälfte) Element IV: 15.30 - 18.00 Uhr Betreuung am Nachmittag (zweite Hälfte)

Die betriebliche Organisation ist in den Statuten, allgemeinen Vertragsbestimmungen, Tarifbestim- mungen und den Betreuungs- und Anstellungsverträgen geregelt.

Das Inkasso der Elternbeiträge erfolgt zweimal jährlich (31.Dezember und 31. Juli) durch die Gemein- de Buttisholz. Der Verein Tageselternvermittlung “Rundum“ stellt in Absprache mit der Schulleitung die dazu nötigen Unterlagen bereit.

5. Termine

Wann Wer Was

30. April SP Jahresvereinbarung abgeschlossen

30. Mai SL Ausschreibung des Angebots mit neuer Tarifliste

15. Juni SL Anmeldungen abgeschlosssen

20. Juni SL Meldung der angemeldeten Kinder an den Verein “Rundum“

30. Juni “Rundum“ Vorlage der Jahresrechnung mit Revisorenbericht 15. Juli “Rundum“ Verträge mit Tageseltern unterschrieben

31. Juli “Rundum“ Verträge mit Erziehungsberechtigten unterschrieben

31. Juli Gemeinde Rechnungsstellung an Eltern gemäss Tarifliste für die Monate Ja- nuar bis Juli

31.Dezember Gemeinde Rechnungsstellung an Eltern gemäss Tarifliste für die Monate Au- gust bis Dezember

Nov. 2015 SP Verlängerung der Leistungsvereinbarung

6. Hausaufgaben

Die Lernbegleitung, wie sie in den Betreuungselementen III und IV vorgesehen ist, wird von den Ta- gesfamilien übernommen. Sie werden dabei durch eine Lehrperson der Schule Buttisholz unterstützt.

Werden mehr als fünf Kinder von Tagesfamilien betreut, kann die Schulleitung eine Lernbegleitung als Hausaufgabenhilfe an der Schule organisieren.

7. Anstellung und Besoldung

Die Anstellung der Tageseltern geschieht durch den Verein Tageselternvermittlung “Rundum“ gemäss ihren Anstellungsbedingungen.

Die Begleitpersonen zur Erledigung der Hausaufgaben werden von der Schule Buttisholz angestellt.

Sie müssen ausgebildete Lehrpersonen sein und werden entsprechend ihrer Einreihung als Lehrper- son besoldet. Dabei entsprechen 65 Einsatzstunden einer Jahreslektion auf der Basis von 29 Wo- chenlektionen. Pro betreutes Kind steht 1/10 Lektion (6 1/2 Arbeitstunden) zur Verfügung.

Die Personaladministration erfolgt über die Dienststelle Personal des Finanzdepartements.

(6)

8. Anmeldung

Die Tagesstrukturen stehen sämtlichen Lernenden (Kindergarten und Primarschule) der Schule But- tisholz offen.

Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder für bestimmte Wochentage und Betreuungsangebote anmelden. Anmeldungen gelten in der Regel für ein ganzes Schuljahr.

Die Aufnahme des Lernenden wird definitiv, sobald die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und die Schulleitung unterzeichnet ist.

Über eine vorzeitige Kündigung entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit der Vermittlungs- stelle.

9. Ausschluss

Kinder können zeitlich befristet oder dauerhaft ausgeschlossen werden:

• wenn die Elternbeiträge nicht bezahlt werden

• bei Krankheiten oder Unfällen

• bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben

• bei wiederholtem Fehlverhalten des Kindes

• wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist.

Über den Ausschluss entscheidet die Schulleitung.

Die Beiträge für den laufenden Monat werden nicht zurückerstattet.

10. Finanzierung

10.1 Beiträge der Erziehungsberechtigten und Zahlungsmodalitäten

Bei der Festsetzung der Höhe der Elternbeiträge wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erzie- hungsberechtigten berücksichtigt. Es liegt eine einkommensabhängige Tarifliste vor. Diese ist Be- standteil der Jahresvereinbarung (= Elternbeitragsreglement der Gemeinde Buttisholz).

10.2 Kosten für die Gemeinde

Die Gemeinde unterstützt die Betreuungsleistungen mit einem Beitrag. Der Gemeindebeitrag berech- net sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den effektiven Kosten pro Betreuungsstunde und dem Elternbeitrag in den vereinbarten Tarifstufen (Sozialstufen) und wird in der Jahresvereinbarung geregelt.

Die Gemeinde trägt die Kosten für die Hausaufgabenbetreuung und die Leistungen der Schulleitung.

10.3 Gewinn und Verlustregelung

Die Gemeinde leistet keinen Beitrag an ein Betriebsdefizit des Vereins Tageselternvermittlung "Rund- um".

Die Gemeinde schöpft keinen Betriebsgewinn des Vereins Tageselternvermittlung "Rundum" ab.

10.4 Kantonsbeitrag

Der Kantonsbeitrag wird von der Schulleitung gemäss den Weisungen der Dienststelle Volksschulbil- dung per Ende September des laufenden Schuljahres eingefordert und steht der Gemeinde für die Deckung ihrer Kosten zur Verfügung.

(7)

11. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Betreuungspersonen und den Erzie- hungsberechtigten bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Betreuung der Lernenden.

Im Falle auftretender Probleme zwischen Betreuungspersonen und Erziehungsberechtigten, kann die Schulleitung beigezogen werden.

12. Versicherung

Der Verein “Rundum“ ist für die Versicherung aller Betriebsrisiken verantwortlich.

Die abgebenden Eltern müssen ihre Kinder gegen Unfall und Krankheit versichern.

Verursacht ein Kind einen Schaden haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversiche- rung.

Die Gemeinde Buttisholz ist von jeder Haftung ausgeschlossen.

13. Evaluation

Die Schulleitung evaluiert die Umsetzung der Tagesstrukturen regelmässig. In der Folge entscheidet die Schulpflege über allfällige Anpassungen.

14. Dokumentenhistory

Version Änderung

01 Verabschiedung Schulpflege Sitzung 24.05.2011 02 1. Revision Verabschiedung Schulpflege 09.12.2013

Schulpflege Buttisholz

Anita Lustenberger, Präsidentin Roland Bühler, Ressort Schulentwicklung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Neben Geräten wie Tastatur, Maus oder Speichermedien können auch Kopfhörer oder Headsets an den Adapter angeschlossen werden. Adapter USB Type-C™ Stecker zu 5

Während traditionsorientierte Kreise die seit Langem vernachlässigte und daher dringend notwendige moralische Festigung des Kindes als schulischen Hauptbeitrag zur

Vorstellungen von Kindheit und vom Kind sind soziale Konstruktionen und als solche eng mit den Werten und Normen einer Gesellschaft ver- knüpft, so die Prämisse

Wo jenes Vertrauen in Richterrecht und Rechtsdogmatik fehlt, sieht sich der Gesetzgeber zu umfassenden und sich in Details verlierenden Rege- lungssystemen gezwungen. Auch auf

Anwendungsgebiete: Bei akuten, unkomplizierten Entzündungen der Nasennebenhöhlen (akute, unkomplizierte Rhinosinusitis). Gegenanzeigen: Nicht einnehmen bei Magen- und

1 Die Ziffern in Klammern geben, soweit bekannt, die Anzahl der beweglichen Ferientage an, mit denen besondere ört liche Verhältnisse berücksichtigt oder mit denen

Auch im Jahr 2015 bietet die Seniorenförderung der Stadt Ludwigshafen wieder ihre Naherholung für ältere Menschen unter dem Motto "Urlaub ohne Kofferpacken" im.. Schullandheim

März ausgefallene Radtour laden der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) und das Soziale Stadt Büro Bürgertreff West zu einer "Radtour ins Blaue" am Dienstag, 28.. Start ist