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PR\816804DE.doc PE441.366v01-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014

Ausschuss für Wirtschaft und Währung

2010/2074(INI) 14.5.2010

ENTWURF EINES BERICHTS

über Basel II und die Überarbeitung der Richtlinien über Eigenkapitalanforderungen (CRD 4)

(2010/2074(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Berichterstatter: Othmar Karas

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PE441.366v01-00 2/12 PR\816804DE.doc

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PR_INI

INHALT

Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ...3 BEGRÜNDUNG ...9

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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu Basel II und zur Überarbeitung der Richtlinien über Eigenkapitalanforderungen (CRD 4)

(2010/2074(INI))

Das Europäische Parlament,

– im Hinblick auf den Erlass der Richtlinien über Eigenkapitalanforderungen1 und der Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/48/EG

hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter

Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement2, – unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen

Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtrechtliche Überprüfung der Vergütungspolitik

(KOM(2009)0362),

– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 26. April 2010 zu möglichen weiteren Änderungen an der Richtlinie über

Eigenkapitalanforderungen,

– unter Hinweis auf das Basel II-Abkommen3,

– unter Hinweis auf das Konsultationsdokument des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors4, – unter Hinweis auf die Dokumente des Rates für Finanzstabilität,

– unter Hinweis auf die Kommuniqués der G20 auf ihren Gipfeltreffen in Washington, London und Pittsburgh,

– unter Hinweis auf seinen Bericht über OTC-Derivate,

– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank über einen EU-Rahmen für das grenzübergreifende

Krisenmanagement auf dem Banksektor (KOM(2009)1561) und das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2009)1407),

– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3.

1 Richtlinie 2006/48/EG (ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1) und Richtlinie 2006/49/EG (ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 201).

2 ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 97.

3Basel II: Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen: Geänderter Rahmen

— Vollständige Version vom Juni 2006, zu finden unter:http://www.bis.org/publ/bcbs128.htm

4Vorschläge des Baseler Ausschusses zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors, 17. Dezember 2009, http://www.bis.org/press/p091217.htm

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November 2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler

Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr.

1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates1, – gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0000/2010),

A. in der Erwägung, dass starke, stabile und effiziente Finanzmärkte und Finanzinstitute zur Bewältigung des finanziellen Bedarfs der unterschiedlichen Wirtschaftsakteure der Europäischen Union und zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind,

B. in der Erwägung, dass die aufsichtsrechtlichen Standards gestärkt werden müssen und die Mängel hinsichtlich der Qualität und des Volumens des Kapital sowie hinsichtlich des Liquiditätsmanagements und der prozyklischen Natur von Basel II und der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen behoben werden müssen, die durch die Krise deutlich

geworden sind,

C. in der Erwägung, dass jedoch der kumulativen Wirkung der einschlägigen Punkte der überarbeiteten Basel II-Rahmenvereinbarung und anderer Regelungsinitiativen im Bereich Realwirtschaft und Wirtschaftswachstum gebührend Rechnung getragen werden muss, D. in der Erwägung, dass auf dem Treffen der G20 in Pittsburgh beschlossen wurde, die

Qualität des Kapitals zu verbessern, eine Leverage Ratio einzuführen und Liquiditätsstandards festzulegen,

E. in der Erwägung, dass es wichtige europäische Besonderheiten gibt wie etwa die Tatsache, dass der Unternehmenssektor in Europa hauptsächlich durch Bankkredite finanziert wird, sowie in der Erwägung, dass bei der Überarbeitung der Basel- Bestimmungen diese Besonderheiten gebührend berücksichtigt werden müssen,

F. in der Erwägung, dass Einheitsmodelle sich nachteilig auf das Bankgewerbe auswirken und demnach auch dem Wirtschaftswachstum und der Konjunkturerholung schaden können,

G. in der Erwägung, dass in der EU derzeit eine umfassende Reform der

Finanzmarktvorschriften im Gange ist und daher ein schlüssiges Verhältnis zwischen den einzelnen Reformmaßnahmen gegeben sein muss, und dass darüber hinaus bei den Zeitplänen für die Umsetzung die kumulative Wirkung der Maßnahmen auf die

Realwirtschaft berücksichtigt werden muss und diese Pläne die Konjunkturerholung nicht beeinträchtigen dürfen,

H. in der Erwägung, dass eine Konvergenz hin zu einem einheitlichen Regelwerk weltweiter Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität von wesentlicher Bedeutung ist, um weiter gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten und weltweit eine Vergleichbarkeit

1ABl. L 320 vom 29.11.2008, S. 1.

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der Daten sicherzustellen, sowie in der Erwägung, dass solche Standards in geeigneter Weise weiterentwickelt und dabei auch aus der Krise Lehren gezogen werden müssen, I. in der Erwägung, dass eine Konvergenz zwischen der Berichterstattung zum Zwecke der

Rechnungslegung und der Berichterstattung zu regulatorischen Zwecken von wesentlicher Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass Aufsichtsorgane und Anleger dieselben

transparenten und klaren Informationen erhalten, und dass eine Doppelberichterstattung zu vermeiden ist,

J. in der Erwägung, dass sich die Banken mehr auf ihr Kerngeschäft, nämlich die

Kreditvergabe an die Realwirtschaft, konzentrieren sollten, sowie in der Erwägung, dass der Baseler Ausschuss und die Kommission Wege finden müssen, wie dieses

Kerngeschäft gefördert werden kann, Allgemeine Fragen

1. begrüßt die Zusage der G20, die Qualität des Kapitals zu verbessern und das

Kapitalvolumen zu erhöhen, Liquiditätsmanagementstandards einzuführen, die Frage der Prozyklizität anzugehen und die aufsichtsrechtlichen Standards als Reaktion auf die Finanzkrise insgesamt zu verbessern;

2. ist besorgt über die strukturellen Defizite und Unausgewogenheiten im derzeitigen Vorschlag sowie darüber, dass die Gefahr besteht, dass die Konjunkturerholung und das Wirtschaftswachstum Schaden nehmen könnten;

3. verweist auf die wichtigen Besonderheiten des europäischen Bankensektors wie die Vielfalt der Geschäftsmodelle, die unter unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden, sowie auf die Tatsache, dass der Unternehmenssektor vornehmlich durch Bankkredite finanziert wird;

4. legt dem Baseler Ausschuss nahe, bei der Überarbeitung der Basel II-Bestimmungen diesen Besonderheiten sowie den Unterschieden zwischen dem Investment Banking und dem traditionellen Privatkundengeschäft gebührend Rechnung zu tragen;

5. fordert die Kommission auf, sich aktiv am Prozess der Überarbeitung der Basel II- Vorschriften zu beteiligen, für die Wahrung der europäischen Interessen einzutreten, die Strategien der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um das bestmögliche Ergebnis für die europäische Wirtschaft zu ereichen, und dem Parlament regelmäßig über die laufenden Verhandlungen Bericht zu erstatten;

6. erkennt an, wie wichtig international gleiche Wettbewerbsbedingungen sind; weist jedoch darauf hin, dass dadurch der europäischen Wirtschaft und der europäischen Industrie keine Wettbewerbsnachteile entstehen sollten;

7. betont, dass die gänzliche Verpflichtung aller am Basel-Prozess Beteiligten für einen klaren und kohärenten Zeitplan für die Umsetzung eine Vorbedingung für den Erfolg der Reform ist, mit der international gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden und Aufsichtsarbitrage vermieden wird;

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8. unterstreicht, dass der Umsetzungszeitplan die Gesamtauswirkungen der überarbeiteten Standards auf die Industrie und ihre Fähigkeit zur Kreditvergabe an die Realwirtschaft widerspiegeln muss, ohne dass die Möglichkeit der Bestandsschutzwahrung, des „Phasing in“ oder notwendigenfalls einer Änderung des Zeitplans ausgeschlossen wird;

9. verweist darauf, dass das Parlament als demokratisch gewähltes europäisches Organ in die Verhandlungen einbezogen werden muss, und fordert die Kommission und den Baseler Ausschuss nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit es auf dauerhafter Basis darin einbezogen wird;

10. erinnert an seine Besorgnis hinsichtlich der Begrenztheit der Annahmen von Banken bezüglich bestimmter Korrelationen, die gewissen Aspekten der Methode zur Berechnung von Eigenkapital zugrunde liegen;

11. fordert die Kommission auf, die Aufsicht über den Bankensektor in der EU weiter zu verbessern;

12. fordert, dass eine angemessene Bewertung der Auswirkungen auf die Realwirtschaft vorgenommen wird, mit besonderem Schwerpunkt auf die Finanzierung von KMU;

13. fordert die Kommission auf, Anreize für den Bankensektor zu schaffen, damit Banken mit Blick auf die langfristigen Ergebnisse verantwortungsvoll mit Risiken und Gewinnen umgehen, und die Banken zu ermutigen, Darlehen weiter in ihren eigenen Büchern zu führen, ohne diese exzessiv zu verbriefen, und einige außerbilanzmäßige Positionen wie Zweckgesellschaften voll zu konsolidieren;

Qualität des Kapitals

14. unterstützt die Initiative zur Verbesserung der Qualität des Kapitals und der Aufstockung des Kapitalvolumens als Reaktion auf die Krise;

15. vertritt die Ansicht, dass das Kapital, um bestimmte Geschäftsmodelle anderer

Unternehmen als Aktiengesellschaften, insbesondere Genossenschaften und Sparkassen, nicht zu benachteiligen, auf ausgewogene Art und Weise eher auf der Grundlage der Qualität der Finanzinstrumente (d. h. Dauerhaftigkeit, Verlustabsorbierung,

Zahlungsflexibilität) definiert werden muss als auf der Grundlage seiner speziellen Rechtsform;

16. fordert den Baseler Ausschuss und die Kommission auf, bei der Definition von qualifizierten Finanzinstrumenten die Bedürfnisse und Besonderheiten von anderen Unternehmen als Aktiengesellschaften (z. B. Genossenschaften und Sparkassen) angemessen zu berücksichtigen, die einen großen Teil des europäischen Bankgewerbes ausmachen;

17. fordert den Baseler Ausschuss und die Kommission auf, sicherzustellen, dass innerhalb konsolidierter Kapitalberechnungen auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Kapital geachtet wird und z. B. die Interessen von Minderheiten gewahrt werden;

18. fordert die Kommission auf, bestehende Unterschiede zwischen Steuer- und

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Buchungsbilanzen angemessen zu berücksichtigen, um mögliche Wettbewerbsnachteile zu vermeiden;

Liquiditätsanforderungen

19. vertritt die Auffassung, dass hohe Liquiditätsanforderungen ein zentraler Teil der Reaktion auf die Krise sein können;

20. vertritt die Auffassung, dass bei der Liquidity Coverage Ratio das Konzentrationsrisiko qualifizierter Vermögenswerte in einem Liquiditätspuffer verstärkt berücksichtigt werden, Anreize für Diversifizierungen geschaffen und einer übermäßigen Konzentration in einer bestimmten Klasse von Vermögenswerten entgegengewirkt werden sollte;

21. fordert für den Fall der Einführung struktureller Liquiditätsanforderungen eine

gebührende Anerkennung von stabilen Finanzquellen, die typisch für Europa sind (z. B.

Immobilienfinanzierungen);

Antizyklische Maßnahmen

22. begrüßt die Bemühungen, übermäßiges Kreditwachstum und das Risiko von Immobilienblasen einzudämmen;

23. ist besorgt angesichts der prozyklischen Natur eines festen bankenspezifischen Kapitalpuffers;

24. begrüßt die Versuche, makroökonomische Variable in ihrer Gesamtheit zu erfassen, um wirksame antizyklische Puffer aufzubauen;

25. erkennt die Vorteile der Bildung von Reserven im Laufe des Konjunkturzyklus (Ausfälle werden einkalkuliert) als mögliche Maßnahme zur Eindämmung prozyklischer

Vorgehensweisen und zur Schaffung von Anreizen zur Einkalkulierung erwarteter Kreditausfälle innerhalb des Konjunkturzyklus;

26. fordert Konvergenz zwischen Berichten über Buchungen und Berichten aus

Regelungsgründen, insbesondere hinsichtlich der Einkalkulierung von Ausfällen bei bereits mitgeteilten Gewinnen, um Erfahrungen aus der Krise zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die gleichen klaren und transparenten Regelungen verwendet werden, wenn Informationen für Aufsichtsstellen und Anleger erstellt werden; hegt Bedenken im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen eines dualen Berichtswesens;

Leverage Ratio (LR)

27. nimmt das Konzept einer vorläufigen LR als möglichen Schutzmechanismus gegen die Entstehung übermäßiger Hebelfinanzierungen zur Kenntnis, meldet allerdings große Zweifel im Zusammenhang mit dessen Mehrwert an;

28. vertritt die Auffassung, dass eine solche Ratio im Sinne ihrer Effizienz außerbilanzielle Posten und Derivate beinhalten muss und eindeutig definiert, einfach strukturiert und international vergleichbar sein muss, also die verschiedenen international bestehenden LR berücksichtigt;

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29. befürchtet allerdings, dass vorläufige LR Unternehmen benachteiligen, die traditionell auf Bankendienste mit geringem Risiko zurückgreifen (Unternehmens- und

Immobilienfinanzierungen), oder Volkswirtschaften, in denen die Unternehmen vor allem über Kredite finanziert werden;

30. fordert den Baseler Ausschuss und die Kommission auf, nach Alternativen zu vorläufigen LR zu suchen, um schützende Obergrenzen für die unterschiedlichen Geschäftsfelder und Geschäftsportfolios festzulegen;

31. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass eine LR nicht zu übermäßigen

Verbriefungen und einer Abnahme der Kreditmittel führt (mögliche Wege für Banken, um ihre LR zu reduzieren);

Risiko des Kreditausfalls der Gegenpartei (CCR)

32. fordert strengere Anforderungen im Zusammenhang mit „Belastungstests“, „Back-Tests“

und dem Vorgehen gegen Korrelationsrisiken;

33. fordert in Kapitalfragen eine unterschiedliche Behandlung von OTC-Transaktionen und Transaktionen über eine zentrale Gegenpartei, sofern diese den hohen Anforderungen genügt, die in der europäischen Gesetzgebung festgelegt werden, wobei den auf

internationaler Ebene bestehenden Standards unter angemessener Berücksichtigung der möglichen Kosten für die Unternehmen bei der Nutzung von Derivaten zur Absicherung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Rechnung getragen wird;

34. betont, dass die Krise gezeigt hat, dass Finanzinstitute untereinander stärker verflochten sind als Finanzinstitute mit Unternehmen und fordert, dies bei Kapitalanforderungen im Zusammenhang mit dem Risiko des Kreditausfalls der Gegenpartei zu berücksichtigen;

°

° °

35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den

Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

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BEGRÜNDUNG

Auf der Grundlage der festen Zusagen der G20 und der Vereinbarungen der G20-Gipfel von Washington, London und Pittsburgh hat der Baseler Ausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) mit der Reform des Basel-II-Rahmens begonnen, um die Belastbarkeit des Bankensektors zu stärken.

Der Vorschlag des Ausschusses zielt darauf ab, die Qualität der Kapitalbasis zu erhöhen, die Deckung durch den Kapitalrahmen auszuweiten und zu verbessern (wie z. B. das Risiko des Kreditausfalls der Gegenpartei infolge von Derivaten, Repos usw). Der Ausschuss möchte auch eine Leverage Ratio einführen, um übermäßige Hebelfinanzierungen im System einzudämmen und spricht sich für andere zusätzliche antizyklische Maßnahmen aus, um in

„guten Zeiten“ Reserven zu bilden. Schließlich werden globale Standards für das Liquiditätsmanagement vorgeschlagen.

Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Krise deutlich gemacht hat, dass der bestehende Regelungsrahmen tiefgreifend verändert werden muss. Deshalb begrüßt er die Bemühungen des Baseler Ausschusses, den Rahmen einer allgemeinen Überarbeitung zu unterziehen.

Trotz seines generellen Einverständnisses zur Reform des Rahmens ist der Berichterstatter tief besorgt wegen offensichtlicher Mängel beim Verhandlungsprozess zur Änderung des

Rahmens. Weiterhin glaubt er, dass der Rahmen in seiner jetzigen Form zu Wettbewerbsnachteilen für die europäische Wirtschaft führen würde.

Der wichtigste Grund für diesen Bericht ist deshalb der Aufruf des EP an den Baseler Ausschuss, es bei den laufenden Verhandlungen einzubinden und erforderliche Änderungen vorzunehmen, damit die europäische Wirtschaft keine Nachteile erleidet.

Das EP muss eine aktive Rolle spielen und einen starken Einfluss bei der Überarbeitung der Regeln ausüben, über die zurzeit bereits im Baseler Ausschuss verhandelt wird. Der

Berichterstatter ist der Ansicht, dass das EP als demokratisch gewähltes Organ später als Mitgesetzgeber am Vorschlag der Kommission zur Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen (CRD4) fungieren wird und deshalb zu einem frühen Zeitpunkt in die Verhandlungen

eingebunden werden sollte. Der Baseler Ausschuss und die Kommission werden aufgefordert, die notwendigen Schritte hierzu zu veranlassen.

Obwohl es international feste Zusagen gibt, den Basel-Rahmen zu überarbeiten, ist es wichtig, dass hierbei das richtige Verhältnis zwischen den verschiedenen Geschäftsmodellen,

Investmentbanking und dem traditionellen Privatkundengeschäft der Banken, den verschiedenen Rechtsformen und der in Europa vorherrschenden Finanzierung der

Unternehmen durch Kredite gefunden wird. Während die US-Wirtschaft vor allem über den Kapitalmarkt finanziert wird, befinden sich die europäischen Unternehmen in einer

Abhängigkeit von den Krediten der Banken. In Europa laufen 80 % der Investitionen und Darlehen über Bankenkredite. Bei der Überarbeitung der Regeln sollten diese Unterschiede berücksichtigt werden, ohne bestimmte Geschäftsmodelle zu benachteiligen. Anderenfalls bestünde das Risiko, dass die europäische Wirtschaft Schaden nimmt.

Der Berichterstatter stimmt der Bedeutung international gleicher Wettbewerbsbedingungen in

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Bezug auf die Überarbeitung von Basel II unter der Bedingung zu, dass die europäische Wirtschaft keine Wettbewerbsnachteile erleidet.

Innerhalb des Baseler Ausschusses muss die klare Verpflichtung aller Parteien bestehen einen klaren und kohärenten Zeitplan für die Umsetzung einzuhalten. Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass dies eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Reform und für die

Vermeidung von Regelungsarbitrage ist. Deshalb fordert der Berichterstatter die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Schritte im Interesse der EU besser aufeinander

abzustimmen.

Bei der Umsetzung des Zeitplans müssen die Auswirkungen aller Elemente des überarbeiteten Basel-II-Rahmens und aller laufenden Reformen auf der Realwirtschaft berücksichtigt

werden. Insbesondere die Finanzierung von KMU und anderer Unternehmen muss gesichert sein, da insbesondere KMU die treibende Kraft für Wachstum und Beschäftigung in Europa sind.

Darüber hinaus muss der künftige Vorschlag zu CRD4 im Einklang mit den Erfordernissen einer starken Bankenaufsichtsbehörde stehen.

Der Berichterstatter zeigt sich besorgt angesichts der Zusammenhänge zwischen

verschiedenen Komponenten des künftigen Vorschlags. Der Weg einer Stärkung der Qualität des Kapitals bei gleichzeitiger Kapitalaufstockung muss mit aller Vorsicht beschritten

werden.

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Reform vor allem dazu führen sollte, dass Banken das Risikomanagement und die Gewinne mehr auf Langfristigkeit orientieren sollten.

Der künftige Vorschlag sollte Mittel finden, um Anreize für die Banken zu schaffen, Darlehen weiter in ihren eigenen Büchern zu führen, ohne diese exzessiv zu verbriefen und als

außerbilanzielle Posten zu führen.

DIE PUNKTE IM EINZELNEN:

Qualität des Kapitals

Der Berichterstatter unterstützt mit Nachdruck den Gedanken, als Reaktion auf die Krise die Qualität und Quantität des Kapitals zu verstärken. Er begrüßt den Ansatz, die Definition des Kapitals in Qualität der Kapitalinstrumente auf der Grundlage von Dauerhaftigkeit,

Verlustabsorbierung und Zahlungsflexibilität abzuändern, hat jedoch Zweifel bezüglich einer indirekten Konzentration hin zu bestimmten Rechtsformen. Ferner sollten bei der Definition von qualifizierten Finanzinstrumenten bestimmte Geschäftsmodelle von anderen

Unternehmen als Aktiengesellschaften, insbesondere Genossenschaften und Sparkassen, die einen großen Teil des europäischen Bankgewerbes ausmachen, nicht benachteiligt werden.

Alle Kapitalanforderungen müssen in Einklang stehen mit dem globalen Basel-Ziel für die Risikoerfassung durch eine Vermeidung von Ungleichgewichten im Rahmen des

Kapitalabzugs, bei dem Risiko und Kapital ausgewogen berücksichtigt werden sollten (z.B.

Minderheiteninteressen).

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Liquiditätsstandards

Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass eine Verstärkung der Liquiditätsstandards als Reaktion auf die Krise wesentlicher Bestandteil der geänderten Basel-Anforderungen ist. Eine der Lehren, die sich aus der Krise als Liquiditätskrise ziehen lassen, ist die Erkenntnis, dass mehr Liquidität erforderlich ist, um sowohl kurz- als auch langfristig Stresssituationen bewältigen zu können.

Der Berichterstatter ist ferner der Ansicht, dass die neuen Liquiditätsstandards die

Konzentration qualifizierter Vermögenswerte in einem Liquiditätspuffer in eine bestimmte Klasse nicht begünstigen sondern stattdessen die Diversifizierung in hochwertige

Vermögenswerte fördern sollte. Der Berichterstatter ist besorgt über die Struktur der „Stable Funding Ratio“. Die Situation bei bestimmten Staatsschuldverschreibungen zeigt, dass keine Anlageklasse per se stabil ist.

Der Berichterstatter erkennt die Notwendigkeit einer stärkeren Flexibilität hinsichtlich der hochwertigen Vermögenswerte, die in Europa verfügbar sind, und zwar durch eine

Berücksichtigung der Besonderheiten und eine angemessene Anerkennung stabiler Finanzquellen in Europa.

Antizyklische Maßnahmen

Der Baseler Ausschuss plant die Einführung einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Banken ermutigt werden sollen, rechtzeitig Kapitalpuffer anzulegen, um dieses Kapital in schlechten Zeiten auszugeben.

Der Berichterstatter begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, exzessives Kreditwachstum und die Bildung von Kreditblasen einzugrenzen; derartige Maßnahmen sollten so konzipiert sein, dass der prozyklische Charakter des bestehenden Regelungsrahmens abgeschwächt wird.

Der Berichterstatter ist jedoch besorgt über einen anhaltenden prozyklischen Charakter eines möglichen festen bankenspezifischen Kapitalpuffers.

Der Berichterstatter unterstützt mit Nachdruck das Konzept einer vorwärts orientierten, sich über den gesamten Zyklus erstreckenden Vorsorge als mögliche antizyklische Maßnahme. In diesem Zusammenhang unterstreicht er die Bedeutung der Konvergenz zwischen

Berichterstattungsnormen für Rechnungslegung und Beaufsichtigung, insbesondere bezüglich eines erwarteten Verlusts bei bereits mitgeteilten Gewinnen und Warnungen vor negativen Auswirkungen des dualen Berichtswesens.

Es sollte hinzugefügt werden, dass Anstrengungen zum Erreichen einer globalen Konvergenz der Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf qualitativ hochwertige internationale

Standards (IFRS) von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verwirklichung der G20-Agenda sind, was die Vergleichbarkeit von Anlegerinformationen und gleiche Voraussetzungen auf internationaler Ebene gewährleistet.

Leverage ratio

Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der G20 legt der Baseler Ausschuss das Konzept einer vorläufigen Leverage ratio vor. Diese soll ein Schutzmechanismus gegen übermäßige

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Hebelfinanzierungen im System sein.

Der Berichterstatter hat bezüglich einer derartigen „Ratio“ erhebliche Bedenken. Er ist ferner der Auffassung, dass ein solcher Mechanismus, wenn er wirksam sein soll, auch Bereiche umfassen sollte, die durch die Krise besonders in den Vordergrund gerückt sind, wie z.B.

außerbilanzielle Posten und Derivate, und international vergleichbar sein sollte. Sobald die Struktur der LR eingerichtet worden ist, müssen weitere Fragen geprüft werden, wie z.B. die Einbeziehung der LR unter Säule 1 oder Säule 2 sowie die Auswirkungen auf Bankendienste mit geringem Risiko wie Immobilien- und Unternehmensfinanzierungen.

Risiko des Kreditausfalls der Gegenpartei (CCR)

Die Krise hat erhebliche Mängel in der Art der Ausführung von „Belastungstests“ und „Back- Tests” und beim Vorgehen gegen Korrelationsrisiken aufgedeckt. Ferner hat die Krise

gezeigt, welche verheerenden Auswirkungen ein Mangel an Transparenz und Klarheit im Derivatenhandel auf OTC-Märkten haben kann. Der Baseler Ausschuss schlägt eine Reihe von Änderungen vor, um wesentliche Probleme dort zu lösen, wo sich die Verwaltung beim Kreditausfall der Gegenpartei als mangelhaft erwiesen hat.

Der Berichterstatter unterstützt mit Nachdruck Bemühungen des Ausschusses, die Standards für Belastungstests, „Back-Tests“ und Maßnahmen gegen Korrelationsrisiken zu verstärken.

Er begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, Anreize für ein Clearing der OTC-Märkte durch eine zentrale Gegenpartei zu schaffen, und ist der Auffassung, dass bei den

Kapitalanforderungen zwischen Risiken von durch eine Gegenpartei durchgeführten Transaktionen und Risiken einer OTC-Transaktion – unter der Bedingung, dass diese

Gegenpartei hohe Standards erfüllt –, unterschieden werden sollte. Die Standards sollten von der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen

ausgearbeitet werden.

Der Berichterstatter nimmt ferner Bedenken der Unternehmen zur Kenntnis, die Derivate nutzen, um ihre Geschäftsrisiken gegenüber den möglichen Kosten von Kapitalbelastungen für nicht zentral abgewickelte Derivate abzusichern, und ersucht die Kommission, die möglichen Auswirkungen und die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen zu

untersuchen, wenn eine Unterscheidung zwischen Kapitalbelastungen bei OTC-Transaktionen und von Gegenparteien abgewickelten Derivatgeschäften getroffen wird.

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