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Meisterschaftsbetrieb in der HTL St. Pölten Saison 2021/22

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Academic year: 2022

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PRÄVENTIONSKONZEPT

Stand: 2021.12.13

Meisterschaftsbetrieb in der HTL St.

Pölten Saison 2021/22

1 A LLGEMEINES

Unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Präventionskonzeptes kann ein geregelter und sicherer Spielbetrieb sowohl für Sportler als auch Besucher möglichst sicher gestaltet werden.

1.1 Gültigkeit Präventionskonzept für Bewerbe

Dieses Konzept ist gültig für Meisterschaftsspiele der folgenden Bewerbe:

• Herren – 2. Bundesliga

• Herren – 1. Landesliga

• Damen – 1. Landesliga

• Damen – 2. Landesliga

• Nachwuchs U20, U18, U16, U15, U14, U13

1.2 Adressen und Kontakte

1.2.1 Spielstätte

HTBLuVA St. Pölten, Waldstraße 3, 3100 St. Pölten

Konzept gilt für: Halle Nord, Halle Süd, Halle Mitte, Halle West

1.2.2 USP Vereinsführung

Sektionsleiter: Harald Hofko 0664 / 3968583

Harald.hofko@usp-volleyball.eu Sektionsleiter Stv.: Robert Wunderl

0676 / 828313610 robert@wunderl.org Sportlicher Leiter: Christian Steidl

0676 / 828321500

Christian.steidl@noe.wifi.at Sektionsleiter Stv.: Gerald Felbek

0676 / 5423778

Gerald.felbek@gmail.com Sektionsleiter Stv.: Johann Hölzl

0664 / 5108811

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1.2.3 Zuständige Gesundheitsbehörde

Magistrat St. Pölten - Gesundheitsamt Heßstraße 6

3100 St. Pölten Tel.: 02742 3332517

E-Mail: gesundheit@st-poelten.gv.at

2 V ERANTWORTLICHER FÜR COVID MA ßNAHMEN

Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Sektionsleiter Harald Hofko, 0664/3968583.

Bei den Meisterschaftsspielen kann er diese Verantwortung für das jeweilige Spiel auch einem Vorstandsmitglied oder Mannschaftsverantwortlichen weitergeben.

Dann ist diese Person für diesen Spieltag Hauptverantwortlich.

3 S CHULUNG DER T RAINER , M ANNSCHAFTSVERANTWORTLICHEN , M ANNSCHAFTEN

Sämtliche Trainer, Mannschaftsverantwortliche und Funktionäre werden über dieses Konzept informiert und geschult. Die Trainer und Mannschaftsverantwortlichen sind verpflichtet in Ihren Mannschaften für die konsequente Umsetzung der in diesem Konzept festgehaltenen Maßnahmen zu sorgen.

Ebenso wird das aktuelle Konzept auf der Homepage der USP St. Pölten (www.usp-volleyball.eu) kommuniziert und somit den Gastmannschaften zur Verfügung gestellt.

4 S YMPTOME COVID-19

Häufigste Symptome Seltenere Symptome Schwere Symptome

Fieber Gliederschmerzen Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit Trockener Husten Halsschmerzen Schmerzen oder Druckgefühl im

Brustbereich

Müdigkeit Durchfall Verlust der Sprach- oder

Bewegungsfähigkeit Bindehautentzündung

Kopfschmerzen

Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

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Generell gilt:

Jede Person, welche sich nicht gesund fühlt oder eines der oben angeführten Symptome aufweist darf die Sportstätte nicht betreten.

Weder als Zuschauer noch als aktiver Spieler oder Helfer bei einer Veranstaltung.

5 G ENERELLE H YGIENEMAßNAHMEN

Händewaschen: Bei Betreten der Einrichtung und bei Bedarf (z.B. Niesen). Dabei die entsprechenden Empfehlungen beachten (mind. 30 Sekunden, warmes Wasser, Seife) Möglichkeit der Händedesinfektion ist im Eingangsbereich sowie in den Kabinen gegeben.

Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften) der Hallen vor, wenn möglich während und jedenfalls nach dem Spiel.

6 ORGANISATORISCHE M AßNAHMEN

6.1 Regelung zur Steuerung von Besucherströmen

Um Sportler und Besucher gezielt in und aus dem Veranstaltungsort zu führen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

• Getrennter Ein- und Ausgang für Besucher und Spieler/Schiedsrichter.

• Besucher benutzen ausschließlich den Ersten Eingang (Rampe) und das daran anschließende Stiegenhaus zu den Zuschauertribünen. Spieler und Schiedsrichter benutzen den zweiten Eingang (Stiege) und bei Bedarf das anschließende Stiegenhaus.

• Die Kabinen und die Sporthallen dürfen nur von den Personen betreten werden, welche für den Spielbetrieb notwendig sind (Spieler, Trainer, Betreuer, Schreiber, Schiedsgericht) sowie von Vorstandsmitgliedern der USP St. Pölten.

• Die Mannschaften werden in getrennten Kabinen untergebracht, ebenso das Schiedsrichterteam.

• Die Mannschaften werden angehalten, die Verweildauer in den Umkleidekabinen so gering wie möglich zu gestalten.

• Zuschauer sind nur in der Halle Mitte zugelassen da hier Tribünen vorhanden sind. Finden Spiele in der Halle Süd, Nord oder West statt sind keine Zuschauer erlaubt.

6.2 Zugangskontrollen / Registrierung

• Die Gastmannschaften müssen bei Ankunft in der HTL dem Heimverein eine komplette Liste aller mitgereisten Spieler und Betreuer mit Namen und Telefonnummer oder Emailadresse übergeben.

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• Die USP St. Pölten hat als Veranstalter das Recht den Zutritt zu verweigern, wenn sich eine Person weigert seine Kontaktdaten anzugeben.

• Die personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer oder Emailadresse) werden durch die USP 28 Tage ab Bewerbstag aufbewahrt und dann vernichtet.

• Direkt beim Eingang wird jeder Besucher/Sportler, auf die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Zugangsregeln kontrolliert (z.B. 2G)

7 S PEZIFISCHE H YGIENEVORGABEN

• An den Eingängen zur Garderobe und Sporthalle steht ein Händedesinfektionsmittel für jedes Team zur Verfügung.

• Für das Schiedsgericht wird am Schreibertisch Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

• Für die beiden Mannschaften werden Wischtücher in ausreichender Anzahl und mit „Heim“

und „Gast“ gekennzeichnet zur Verfügung gestellt, um im Bedarfsfall selbst den Boden trocknen zu können. Auf zusätzliche Personen als Wischer wird generell verzichtet.

• Die Schreiber sind verpflichtet während des ganzen Spieles eine FFP2 - Maske zu tragen.

• Für beide Teams werden Müllbehälter zur Verfügung gestellt und jedes Team muss Sorge tragen, dass anfallender Müll in diese Behälter entsorgt wird (leere Trinkflaschen, Tapereste, …)

8 V ERHALTEN BEI A UFTRETEN EINES COVID-19 F ALLES 8.1 Betroffene Person ist anwesend

Sollte eine anwesende Person typische Symptome (gem. Punkt 4) aufweisen oder der Verdacht einer Infektion bestehen werden umgehend folgende Maßnahmen einzuleiten:

• Die Vereinsführung ist umgehend zu informieren.

• Die betroffene Person ist umgehend von den anwesenden Personen zu isolieren (z.B. eigener Raum, Begleitung in den Freibereich, …)

• Der/die Betroffene hat umgehend die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren und deren Anweisungen strikt zu befolgen.

• Ist ein Minderjähriger betroffen, informiert die Vereinsführung unverzüglich die Eltern/Obsorgeberechtigten des unmittelbar Betroffenen.

• Die weitere Vorgehensweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt.

Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.

• Dokumentation durch die Vereinsführung, welche Personen Kontakt mit der betroffenen Person haben bzw. hatten sowie Art des Kontaktes.

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Vereinsführung mit Unterstützung des Covid-Beauftragten.

• Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

8.2 Betroffene Person ist nicht anwesend

Sollte eine Person, die bei einem Meisterschaftsspiel in der Sportstätte als Spieler, Schiedsrichter, Schreiber, Betreuer, Trainer, Helfer, Zuschauer, … oder am Training anwesend war und nachträglich eine COVID-19 Erkrankung behördlich bestätigt wird, ist folgende Vorgehensweise einzuhalten:

• Die betroffene Person bzw. die Eltern/ Obsorgeberechtigten informieren umgehend die Vereinsführung.

• Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt.

Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Die Vereinsführung unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen.

• Dokumentation durch die Vereinsführung, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes.

• Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Vereinsführung mit Unterstützung des Covid-Beauftragten.

9 N UTZUNG SANITÄRER E INRICHTUNGEN

• Die Mannschaften werden in getrennten Kabinen untergebracht.

• In jeder Kabine sind WCs und Duschen vorhanden.

• WC-Anlagen für Besucher incl. Möglichkeiten zum Händewaschen sind vorhanden.

10 R EGELUNG BETREFF V ERABREICHUNG VON S PEISEN UND

G ETRÄNKEN

• An der Getränkeausgabe wird ein Einbahnsystem mit Leitsystem eingerichtet.

• Händedesinfektionsmittel für die Mitarbeiter steht bereit.

11 V ORGABEN FÜR DIE Z EITDAUER DER V ERANSTALTUNG

Der Zuschauerbereich soll 2 Stunden nach Spielende geräumt sein – spätestens jedoch um 23 Uhr.

Der Hallenbereich und der Kabinenbereich dürfen auch nach Spielende nur von Spielern, Betreuern, Vorstandsmitgliedern bzw. definierten Helfern für Abbau betreten werden.

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12 S PEZIELLE R EGELUNGEN FÜR N ACHWUCHSTURNIERE

• Bei Nachwuchsturnieren gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bereits vorhin beschrieben.

• Die maximale Anzahl der Spielfelder wird reduziert, um einen möglichst großen Abstand zwischen den Feldern zu haben.

• Zugelassen werden zu den Turnieren nur so viele Vereine wie Umkleiden zur Verfügung stehen.

• Jeder Verein hat seine eigene Umkleide um eine Durchmischung von Spielern/Spielerinnen verschiedener Vereine zu vermeiden.

• Zuschauer sind nur in der Halle Mitte zugelassen.

• Die maximale Anzahl der Teams pro Verein ist in der Turnierbeschreibung definiert und einzuhalten.

• Der Bereich der Turnierleitung bzw. der Sporthallenbereich sowie der Kabinentrakt und die Umkleidekabinen darf von Eltern oder sonstigen Fans nicht betreten werden.

• Jedes Gast Team hat bei Ankunft der Turnierleitung eine Liste mit allen mitgereisten Spielerinnen/Spielern und Betreuern zu übergeben. Die Liste muss Name und

Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und/oder Emailadresse) enthalten.

13 B EILAGEN

• USP Kontaktformular Vorlage

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13.1 USP Kontaktformular Vorlage

Referenzen

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