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Mitteilungsblatt der Universität Kassel // 10. Jahrgang, Nr. 4, März 2015

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Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 4/2015 vom 19.03.2015 272 10. Jahrgang, Nr. 4, März 2015

19.03.2015

Mitteilungsblatt

der Universität Kassel

Inhalt

Seite 1. Dritte Änderung der Satzung der Universität Kassel für das Verfahren der Auswahl von

Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengänge

im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule 273

Impressum

Verlag und Herausgeber:

Universität Kassel, Mönchebergstrasse 19, 34125 Kassel Redaktion (verantwortlich):

Personalabteilung - Personalentwicklung, Weiterbildung, Organisation und Innerer Dienst Marcel Manthey

E-Mail: marcel.manthey@uni-kassel.de www.uni-kassel.de/mitteilungsblatt Erscheinungsweise: unregelmäßig

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1.60.00 Ä2

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 4/2015 vom 19.03.2015 273 Dritte Änderung der Satzung der Universität Kassel für das Verfahren der Auswahl von Studienbewer-berinnen und Studienbewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen des Auswahlver-fahrens der Hochschule vom 11. Februar 2015

Die Satzung der Universität Kassel für das Verfahren der Auswahl von Studienbewerberinnen und Stu-dienbewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hoch-schule vom 8. Februar 2012, zuletzt geändert am 12. Februar 2014 (MittBl. 05/2014, S. 73), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen

Anlage 7 (Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit) wird wie folgt geändert:

3. Zur Ermittlung der Berechnungszahl für die Berufserfahrung wird bei einer abgeschlossenen, aner-kannten, mindestens zweijährigen Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder min-destens zweijährigen Ausbildungen nach bundesrechtlichen oder landesrechtlichen Aus- und Weiter-bildungsregelungen für Berufe nach dem Verzeichnis anerkannter Ausbildungsberufe gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 3 des BBiG in der jeweils geltenden Fassung oder

 bei einem Zivildienst bzw.

bei einem Entwicklungsdienst von jeweils mindestens 9 Monaten Dauer oder

 bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. bei einem Bundesfreiwilligendienst bzw. bei einem Freiwilligen Ökologischen Jahr bzw. bei einem Europäischen Freiwilligendienst bzw. bei einem Freiwilligen Jahr in Sport bzw.

bei einem Freiwilligen Jahr in Kultur von jeweils mindestens 9 Monaten Dauer oder

 bei einer Kindererziehung von mindestens drei Jahren oder

 bei einer Angehörigenpflege mit Rentenanspruch von mindestens drei Jahren

die Berechnungszahl 1,0 vergeben, anderenfalls wird die Berechnungszahl 4,0. Eine kumulative An-rechnung ist nicht möglich.

Artikel 2 Ermächtigung zur Neufassung, In-Kraft-Treten 1. Ermächtigung zur Neufassung

Die Satzung der Universität Kassel für das Verfahren der Auswahl von Studienbewerberinnen und Stu-dienbewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hoch-schule vom 8. Februar 2012, zuletzt geändert am 12. Februar 2014 (MittBl. 05/2014, S. 73), wird unter Einarbeitung der dritten Änderung der Satzung der Universität Kassel für das Verfahren der Auswahl von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule vom 11. Februar 2015 in einer Neufassung veröffentlicht. 2. In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 27. Februar 2015

Der Präsident der Universität Kassel Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep

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