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nabhängig davon, mit welchen Aufgaben der Arzt seinen Steuerbera- ter betraut, muss er ihn „pfle- gen“. Sonst kann dieser seine ureigene Aufgabe, seinen Mandanten optimal zu bera- ten, nicht wahrnehmen. Das bedeutet: vollständige und zeitnahe Information über die wirtschaftlichen Gege- benheiten und Ziele der Pra- xis und des Praxisinhabers – einschließlich der qualifizier- ten Zuleitungen der dazu- gehörigen Daten/Unterlagen.Auch für regelmäßige Be- sprechungen sollte Zeit sein.
Generell ist aber zwischen steuerlicher und betriebswirt- schaftlicher Beratung und Buchführung zu unterschei- den. Ärzte meinen jedoch häufig: „Das macht alles mein Steuerberater!“ Steuerbera- tung hat aber nichts mit be- triebswirtschaftlicher Bera- tung oder sonstiger Beratung in wirtschaftlichen Angele- genheiten zu tun, selbst wenn der durch das Steuerbüro er- stellte monatliche Zahlen- spiegel „betriebswirtschaftli- che Auswertung“ heißt. Die Erledigung der Buchführung und der Lohnbuchhaltung sind ebenfalls Leistungsberei- che, die nicht zur steuerlichen Beratung gehören.
Wer eine umfassende be- triebswirtschaftliche Bera- tung wünscht, muss sie verein- baren. Dazu gehört wesent- lich mehr. Die Arztpraxis wird von mehreren Faktoren be- einflusst: Vermögen, Strate- gie, Banken, Personal, Recht, Mahnwesen, Marketing, Or- ganisation, Kosten, Versiche- rung, Liquidität, Steuern, Fa- milie und Privates.
Nur wer als Berater diese Zusammenhänge berücksich- tigt, kann seinen Mandanten betriebswirtschaftlich gut be- raten. Es gibt durchaus Steu- erberater, die diese betriebs- wirtschaftliche Beratung zu- sätzlich zur steuerlichen Ver- antwortung wahrnehmen.
Selbstverständlich ist das je- doch nicht.
Häufig überlegen Ärzte gar nicht, ob sie grundsätzlich für die Regelung ihrer steuer- lichen Angelegenheiten auf
einen Steuerberater verzich- ten wollen. Theoretisch kön- nen sie jedoch Buchführung, Lohnbuchführung, Gewinn- ermittlung, Steuererklärung mit Anlagen, das Prüfen von Finanzamtbescheiden und gegebenfalls den Einspruch dagegen selbst übernehmen.
Dabei bieten Vereine wie zum Beispiel der für zahn- ärztliche Buchführungshilfe (VZBH) in Hamburg Hilfe zur Selbsthilfe an.
Meist wird jedoch der Kom- fort, den ein Steuerberater bietet, bevorzugt. Die Steuer-
beratergebührenverordnung sieht dann Wert-, Zeit- und Betrags(rahmen)-Gebühren für folgende Leistungsberei- che vor: Steuererklärungen;
Anträge; Buchführung; Ab- schlüsse, Status; Überschuss- rechnung; Prüfungstätigkei- ten; sonstige steuerliche Hilfe- leistungen; Rechtsbehelfsver- fahren. Zu den Gebühren kommen Auslagenersatz und Umsatzsteuer hinzu.
Wer auf der Suche nach ei- nem guten Steuer- und be- triebswirtschaftlichen Berater ist, sollte jemanden auswählen, der sich auf Ärzte spezialisiert hat. Wer bereits einen Steuer- beratungs- oder Buchführungs- partner hat, mit dem er bisher menschlich und fachlich gut klargekommen ist, sollte an diesem festhalten. Doch auch wer zufrieden ist, sollte die Ar- beit seines Steuerberaters kri- tisch überprüfen. Folgende Fehler kommen häufig vor:
❃ Die versehentliche Fehl- buchung von Bewirtungsko-
sten (das 100fache des Be- trags) fiel nicht auf und verur- sachte Steuernachzahlungen.
❃ Beim Existenzgründer mit Anfangsverlusten wurden Anlagegüter degressiv statt linear abgeschrieben, sodass die Steuervorteile trotz Ver- lustvortrag im Hinblick auf die Sonderausgaben zumin- dest teilweise verloren gingen.
❃ Ein Umfinanzierungs- konzept, das dem Arzt nur
durch Ausnutzung vorhande- ner Verträge 40 000 DM nach Steuern einsparen sollte, wur- de wegen mangelnder Sach- kenntnis durch den Steuerbe- rater zu boykottieren ver- sucht.
❃ Obwohl die betriebs- wirtschaftliche Auswertung durch den Steuerberater zehn Jahre lang eine Liquiditätsun- terdeckung von jährlich gut 20 000 DM auswies, empfahl dieser dem Arzt bei wachsen- der Verschuldung keine wei- teren Maßnahmen außer Um- schuldung des Kontokorrents.
❃ Ein Steuerberater emp- fahl, in den Öko-Tarif der be- stehenden Krankenversiche- rung zu wechseln, um Beiträge zu sparen. Er hatte aber über- sehen, dass hierfür eine neuer- liche Gesundheitsprüfung (mit 55 Jahren) notwendig war.
❃ Teilweise verwenden Steuerberater berufsfremde ungeeignete Kontenrahmen für die steuerliche Buch- führung, sodass keine Zah- lentransparenz für den Arzt erkennbar ist. Es gibt aber spezielle Kontenrahmen für Ärzte, die ihre Einnahmen und Kosten optimal aufge- schlüsselt erfassen.
❃ Auch die Verwendung unterschiedlicher Kontenrah- men von Jahr zu Jahr oder zwischen betriebswirtschaftli- cher Auswertung und Jahres- gewinnermittlung ist schlecht.
Im Zeitvergleich der Praxis lassen sich so wichtige Impul- se für Optimierungen nicht erkennen.
❃ Ein guter Steuerberater unterlässt es, gleiche Kosten (zum Beispiel Telefon) im Laufe der Zeit auf verschie- denen Konten zu buchen, so- dass sich Kostenentwicklun- gen in der Praxis nicht beob- achten lassen.
❃ Ein weiterer teurer Fehler: Bei deutlich gesun- kenem Einkommen versäu- men es Steuerberater zuwei- len, die Einkommensteuer- vorauszahlungen den neuen Verhältnissen anzupassen. In einem Fall kam es so für den Arzt zu einer Mehrbelastung durch Einkommensteuern von 100 000 DM im betroffe- nen Jahr. Haralt Löhr V A R I A
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A628 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 10½½9. März 2001
Steuerberater
Klug auswählen, stets prüfen
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen müssen stän- dig Probleme lösen, die außerhalb ihrer ärztlichen Ausbildung und Erfahrungen liegen. Dazu gehört auch der richtige Umgang mit dem Steuerberater.
Wirtschaft
Die Steuererklärung 2000: zumeist ein Fall für den Steuerberater