• Keine Ergebnisse gefunden

Aktuelles zum Universitätsgesetz 2002- Stand April 2003

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Aktuelles zum Universitätsgesetz 2002- Stand April 2003"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wiederholungen von Prüfungen

Aktuelles zum Universitätsgesetz 2002- Stand April 2003

Mit dem Unlversltätsgesetz 2002 kommt auch eine Neuregelung der Prüfungswiederholungen. Ab 01.10.2003 darf (falls die Universität In Ihrer satzung bis dahin nicht eine eigene, anders lautende Bestimmung einführt) eine Prüfung nur dreimal wiederholt werden - und dabei werden alle Antritte aus allen facheinschlägigen Studienrichtungen mitgezählt!

Das bedeutet, dass es in Zukunft NICHT mehr möglich sein wird, durch zusätzliches Inskribieren von weiteren Studienrichtungen mehr Prüfungsantritte zu bekommen!

Das Universitätsgesetz 2002 ist mit1.Oktober 2002 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt, dass der studienrecht- liche Teil (Teil 11 des UG 2002) mit1.Jänner 2004 in Kraft tritt.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bereits mit1.Oktober 2003 die neuen Bestimmungen zur Wiederholung von negativ beurteilten Prüfungen in Kraft treten werden!!!

Vereinfacht heisst dies:

Uegt der1. (negative) Prüfungsantritt vor dem1.Oktober 2003:

Es werden die Prüfungsantritte für unterschiedliche Studien (verschiedene Kennzahlen) nitbtzusammengezählt.

'Essind bis zur positiven Absolvierung dieser Prüfung die Bestimmungen des UniStG anzuwenden (Möglichkeit bleibt aufrecht, in einer anderen Studienrichtung die Prüfung abzulegen und danach anerkennen zu lassen).

Erfolgt der1.Prüfungsantritt n ach dem1.Oktober 2003:

Es werden alle Antritte für dieselbe prüfung für alle fachejnschlägjgen Studien (also unabhängig von der Kenn- zahl) zusammengezähltl

Bei Nichtbestehen der letzen zulässigen Wiederholung erlischt die Zulassung zum Studium an der Universität.

Eine Zulassung zu einem anderen Studium an derselben Universität, welches dasselbe Prüfungsfach enthält, ist nicht zulässig.

Es kann das Studium an einer anderen Universität begonnen werden.

Lt. § 77 Universitätsgesetz sind Studierende berechtigt, negativ beurteilte Prüfungendreimalzu wiederholen.

Ob und wie viele weitere Prüfungswiederholungen zulässig sind, Ist In der satzung festzulegen ••.

Der Beschluss einer provisorischen Satzung ist Aufgabe des Gründungskonvents und liegt derzeit noch nicht vor!!

15 11._ _

...

... • • •1.1111'1 .U

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Description: Texas Culture Area Call for Papers for, The 2004 Southwest/Texas Popular Culture/American Culture Association, 25th Annual Conference, held in conjunction with the

Die HSK verweist darauf, dass die grosse Mehrheit der vom PSI im Sicherheitsbericht ge- nannten Gebindetypen von der HSK akzeptiert (freigegeben) ist. Sie äussert zudem

Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung

Änderung des Studienplanes für das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Informatik und Informatikmanagement am Universitätsstandort Wien an der Fakultät für Naturwissenschaften

* Darin sind auch 3 Planstellen für Eigenbetriebe enthalten (2 Beamte beim Zentralkrankenhaus Rein- kenheide und 1 Beamter bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Bremerhaven);

ELIGIBILITY: Applicants whose professional training includes a degree program must have received the degree or completed all requirements for it by the application deadline..

The topics will be: The Miniature Paintings about Magic in Medieval Times Magic at the beginning of Renaisance Magic in Bruegel and Bosch Paintings Black Magic and Surrealism Magic in

25 2.-4., 5.-9. Master in British Studies L Staatsprüfung für ein Lehramt M. Master in Transatlantic Studies 1. TE Erstes Theologisches Examen M. Master in Adapted Physical Activity.