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Stellungnahme der Verkehrskommission des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft zur Bewertung des Gesichtsfeldes bei alternierendem Schielen im Rahmen der Eignungsbegutachtung gemäß Fahrerlaubnisveror

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Academic year: 2022

Aktie "Stellungnahme der Verkehrskommission des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft zur Bewertung des Gesichtsfeldes bei alternierendem Schielen im Rahmen der Eignungsbegutachtung gemäß Fahrerlaubnisveror"

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Stellungnahme der Verkehrskommission

des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

zur Bewertung des Gesichtsfeldes bei alternierendem Schielen im Rahmen der Eignungsbegutachtung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Stand November 2018

(2)

Aus gegebenem Anlass gibt die Verkehrskommission von DOG und BVA folgende Empfehlung:

Bei Patienten mit alternierendem Schielen ist das Gesichtsfeld im Rahmen der Eignungsbegutachtung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als binokular normal zu bewerten, vorausgesetzt, dass keine anderweitigen pathologischen

Veränderungen im Gesichtsfeld vorliegen. Die Suppression beim Schielen umfasst am jeweils betroffenen Auge nur das Netzhautzentrum (Fovea) sowie einen kleinen Bereich der extrafovealen Netzhaut der mit der Fovea centralis des fixierenden Auges korrespondiert. Das Gesichtsfeld als solches wird nicht „supprimiert“. Insofern ist das Gesichtsfeld eines Probanden mit alternierendem Schielen im Rahmen der Fahrtauglichkeitsbegutachtung dem normal beidäugig sehenden Probanden gleichzusetzen und somit als binokular normal zu bewerten. Bei

Fahrerlaubnisklassen, die Anforderungen an das Vorhandensein eines

Binokularsehens stellen, ist die Sensorik des Binokularsehens entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur FeV zu überprüfen.

Redaktionskomitee:

DOG-BVA-Verkehrskommission:

Prof. Dr. Dr. Bernhard Lachenmayr, München (Sprecher) Dr. Gernot Freißler, Bamberg (Sprecher)

Dr. Siegfried Drosch, Berlin Dr. Karl-Ludwig Elze, Hamburg Dr. Jörg Frischmuth, Fürstenfeldbruck Prof.Dr. Klaus Rohrschneider, Heidelberg Prof. Dr. Frank H. W. Tost, Greifswald Prof. Dr. Helmut Wilhelm, Tübingen

Angaben zu den Interessenkonflikten siehe Anhang.

(3)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Berater -

bzw.

Gutachtertäti gkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaft lichen Beirat eines Unternehme ns der Gesundheits wirtschaft (z.B.

Arzneimitteli ndustrie, Medizinprod ukt - industrie), eines kommerziell orientierten Auftragsinstit uts oder einer Versicherun g

Honorare für Vortrags- und

Schulungstät igkeiten oder bezahlte Autoren- oder Co- Autorenscha ften im Auftrag eines Unternehme ns der Gesundheits wirtschaft, eines kommerziell orientierten Auftragsinstit uts oder einer Versicherun g

Finanzielle Zuwendunge n (Drittmittel) für

Forschungsv or haben oder direkte Finanzierung von

Mitarbeitern der

Einrichtung von Seiten eines Unternehme ns der Gesundheits wirtschaft, eines kommerziell orientierten Auftragsinstit uts oder einer Versicherun g

Eigentümeri nteresse an Arzneimitteln /

Medizinprod ukten (z.B.

Patent, Urheberrecht ,

Verkaufslize nz)

Besitz von Geschäftsan teilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehme n der Gesundheits wirtschaft

Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsb erechtigten eines Unternehme ns

Gesundheits wirtschaft

Mitglied von in

Zusammen- hang mit der Leitlinienent wicklung relevanten Fachgesellsc haften/Beruf sverbänden, Mandatsträg er im Rahmen der Leitlinienent wicklung

Politische, akademisch e (z.B.

Zugehörigkei t zu

bestimmten

„Schulen“), wissenschaft liche oder persönliche Interessen, die mögliche Konflikte begründen könnten

Gegenwärtig er

Arbeitgeber, relevante frühere Arbeitgeber der letzten 3 Jahre

Ergeben sich aus allen oben an geführten Punkten nach Ihrer Meinung für Sie oder die ganze Leitliniengru ppe

bedeutsame Interessenko nflikte

Elze, Dr.

Karl-Ludwig

Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja

DOG, BVA

Nein Selbständig Nein Frischmuth,

Dr. Jörg

Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein

Freißler. Dr.

Gernot

Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja

DOG, BVA

Nein Selbständig Nein Drosch, Dr.

Siegfried

Nein Nein Nein Nein ja Nein Nein Nein Selbständig Nein

Lachenmayr, Prof. Dr.

Bernhard

Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja

DOG, BVA

Nein .. Nein

Rohrschneid er, Prof. dr.

Nein Ja

Orphan

Ja Novartis,

Nein Nein Nein Ja Nein -- Nein

(4)

Klaus Europe, Santhera (Germany) GmbH

iStar Medical, Quintiles Switzerland

DOG/BVA Kommissio nen Ophthalmol ogische Rehabilitati on

(Vorsitzend er), Verkehrsm edizin (Mitglied), Rechtsmed izin (Mitglied) Tost, Prof.

Dr. Frank

Ja

Gutachter/B erater:

Virtuelle Hochschule Bayern (vhb), Riemser Pharma AG Wiss. Beirat:

Riesmer Pharma AG l

Ja Théa Pharma GmbH, Bon Optic, BVA, Bayer, Bayer Vita

Ja Hoya Novartis OmniVision Pharm Allergan Ursapharm Optima Pharmazeuti sche GmbH

Nein Nein Nein Ja Nein Klinik und

Poliklinik für Augenheilku nde, Universitäts medizin Greifswald der Ernst- Moritz-Arndt- Universität Greifswald, KöR, Ferdinand- Sauerbruch- Str., 17475 Greifswald

Nein

Wilhelm, Prof. Dr.

Helmut

Nein Ja

Bayer, Allergan, Novartis, Santhera, Théa

Nein Nein Nein Nein Ja

DOG, BVA

Nein Universitätsk linikum Tübingen Department für

Augenheilku nde

Neuroophtha lmologie

Nein

(5)

Elfriede- Aulhorn- Straße 7 D 72076 Tübingen

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