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Tharandter Entschließung zur zukünftigen Berücksichtigung der "Wald-Holz-Option" bei der Umsetzung des Kyoto-Protokolls durch die Bundesregierung

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Academic year: 2022

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www.entschliessung.forstpolitik.info

THARANDTER ENTSCHLIESSUNG

zur künftigen Berücksichtigung der „Wald-Holz-Option“

bei der Umsetzung des Kyoto-Protokolls durch die Bundesregierung – 29. Oktober 2005 –

Bereits 1998 wandten sich deutsche Forstwissenschaftler unter Federführung der Universität München mit einem „Manifest zur Minderung des anthropogenen Treibhauseffektes durch die Wald- Holz-Option“ brieflich an den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2001 folgte ein Manifest der deutschen Waldbesitzer zum Klimaschutz. Dort steht:

„Die Bedeutung der nachhaltigen Forstwirtschaft wurde in unzureichender Weise in das sog. Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen aufgenommen.

Die positiven Leistungen der europäischen Wirtschaftswälder müssen im Kyoto-Prozess anerkannt und die Methoden der Anrechnung verbessert werden. Der Senkeneffekt der existierenden Wirtschaftswälder und die Kohlenstoffbindung der Holzprodukte sind in angemessener Weise in die Berechnungen einzubeziehen.“

Die Bemühungen der Bundesregierung, die Belastung der Atmosphäre mit dem Treibhausgas CO2 zu begrenzen, beschränken sich bisher auf die Reduktion des Energieverbrauchs. Das ist soweit in Ordnung. Doch rechtfertigt es nicht die Vernachlässigung der Wald-Holz-Option. Sie kann den CO2- Anstieg in der Atmosphäre sofort und zusätzlich verlangsamen und verschafft damit Industrie und Gesellschaft eine Frist, die für eine sozio-ökonomisch verträgliche Anpassung von Produktion und Lebensweise benötigt wird.

Die Wald-Holz-Option setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

A Emissionsvermeidung durch Waldschutz

1. Verminderung von Kohlenstoff-Emissionen durch Schutz des Waldes vor Zerstörung und Degradierung;

B CO2-Bindung

2. Erhöhung des Kohlenstoffvorrats in bestehenden Wäldern durch kohlenstoffökologische Optimierung der Bewirtschaftung;

3. Festlegung von CO2 durch Förderung der Wiederbewaldung devastierter Flächen und Aufforstung unproduktiver oder erosionsgefährdeter landwirtschaftlicher Standorte;

4. Vermehrung der in Holzprodukten gebundenen Kohlenstoffmenge durch Förderung der Holzverwendung;

C Emissionsminderung durch Substitution

5. Verminderung fossiler Kohlenstoffemissionen durch vermehrten Einsatz von Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung als Energieträger;

6. Ersatz energieintensiver Materialien (Bau- und Werkstoffe) durch Holz.

Deutschlands Erfahrungen im Umgang mit Wäldern prädestinieren seine Forstleute, die Tradition nachhaltiger Waldbewirtschaftung und das damit verbundene Wissen zu transportieren und zu exportieren. Die Bundesrepublik Deutschland kann deshalb beim waldwirtschaftlichen Klimaschutz im nationalen, europäischen und globalen Kontext eine Vorreiterrolle übernehmen.

Es steht unmittelbar an, dass die Bundesrepublik ihre Entscheidung zur Anrechnung von CO2- Senken und CO2-Quellen durch forstliche Bewirtschaftung dem Klimasekretariat in Bonn (UNFCCC) mitteilt. Wir fordern die neue Bundesregierung auf,

die Leistungen der Forstwirtschaft in Deutschland für den Klimaschutz anzuerkennen, indem sie für die Anrechnung von Waldbewirtschaftungsmaßnahmen gemäß Art. 3.4 Kyoto-Protokoll optiert,

Voraussetzungen für die Honorierung dieser Leistungen in Deutschland zu schaffen, indem die durch die Senkenwirkung der Wälder geschaffene Wertschöpfung an die Forstbetriebe weitergereicht wird und

ein Expertengremium aus Waldeigentümern (Staat, Privat, Körperschaft), der

Wissenschaft, der Politik, Naturschutzorganisationen und interessierten Unternehmen zur Vorbereitung der Entscheidungen einzusetzen.

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