Amt für Gebäudemanagement
Az.: 21.21002-242.21-5533907
Sitzungsvorlage AUT/11/2020
Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal - Werkstattgebäude Vergabe von Bauleistungen
- Lackier- und Trocknungskabine
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
4
Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb
28.05.2020 öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) stimmt der Vergabe für eine Lackier- und Trocknungskabine in Höhe von 230.317,48 € für das Gewerbliche Bildungszentrum Bruchsal an die Firma Durst Lackier- und Trocknungsanlagen GmbH aus 07318 Saal- feld zu.
I.Sachverhalt
Die betroffene Lackier- und Trocknungskabine ist noch aus der Errichtungszeit der Schule und rund 40 Jahre alt und muss nach mehreren DEKRA-Prüfungen dringend erneuert werden.
Es wurde Folgendes beanstandet:
Es lösen sich mehrere Materialien wie z. B. Gummidichtungen auf.
Erhöhte Zündquellen Elektrostatik (seit vier Jahren).
Erhöhte Brandlasten von nicht abgesaugtem Beschichtungsstoff der Bestandsanlage (seit vier Jahren).
Anforderungen der DGUV 209-046 nicht mehr erfüllbar, wegen prozessbedingten Ablagerungen an den Metallrosten.
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Seite 2 Weiterhin entspricht die Kabine bei Weitem nicht mehr den heutigen technischen Stan- dards.
Die Luftfördermenge liegt bei circa der Hälfte der heutigen Anlagen.
Die Steuerung musste bereits versetzt werden.
Seit der Umstellung auf vorgeschriebene Wasserbasislacke sind veränderte Prozes- se gegeben, wie längere Trocknungszeiten.
Schlechte Ableitwerte des alten Betonbodens.
Nachhaltigkeit des Standortes:
50 Schüler nutzen die Lackierkabine, sowie drei Lehrer.
Diese Zahl ist nach Angaben der Schule die letzten drei Jahre konstant.
In der einjährigen Berufsfachschule finden 18 Stunden wöchentlich Werkstattunter- richt statt.
Im zweite/dritten Lehrjahr je sechs Stunden pro Woche.
Das GBZ ist ein "Lackierzentrum", das heißt spätestens ab dem zweiten Lehrjahr kommen Auszubildende aus den umliegenden Landkreisen dort hin, um unterrichtet zu werden und deren Prüfung dort abzulegen.
Auch aus klima- und umwelttechnischen Gründen macht es Sinn, die Lackier- und Trocknungskabine nach rund 40 Jahren zu erneuern und auf den aktuellen technischen Stand zu bringen.
Lfd.
Nr. Bieter Geschäftssitz
Angebots- summe lt.
Submission (ungeprüft)
€ brutto
Angebots- summe ohne War-
tung
€ brutto
Bemerkung
1
Sehon Inno- vative La- ckieranlagen GmbH
75391 Gechingen 308.376,60 286.575,80 Ausschluss des Angebots
2
Durst La- ckier- und Trocknungs- anlagen GmbH
07318 Saalfeld 248.460,10 230.317,48 3 % Preis- nachlass
Anzahl der Bieter:
Insgesamt wurden von zwei Bewerbern zwei Angebote in Papierform fristgerecht einge- reicht.
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Seite 3 Prüfung und Wertung:
Bei beiden Bietern mussten Unterlagen nach § 16a VOB/A nachgefordert werden. Die Firma Sehon Innovative Lackieranlagen GmbH hat die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben und wurde nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A und 16a Abs. 5 VOB/A ausgeschlossen. Die Firma Durst Lackier- und Trocknungsanlagen GmbH konnte die geforderten Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist vorlegen.
Kostenberechnungssumme (inklusive Fortschreibung) 230.000,00 €
Angebotssumme mit Wartung 248.460,10 €
Angebotssumme ohne Wartung 230.317,48 €
Mehrkosten 317,48 €
Vergabesumme 230.317,48 €
Begründung:
Das Angebot der Durst Lackier- und Trocknungsanlagen GmbH aus 07318 Saalfeld ist nach formaler, technischer und wirtschaftlicher Prüfung das wirtschaftlichste Angebot.
Die angebotenen Preise im Vergleich zu den kalkulierten Kosten unter Bezugnahme des Preisspiegels sind als auskömmlich zu betrachten.
Vorgeschlagene Firma:
Die Verwaltung schlägt vor, die Ausführung der Lackier- und Trocknungskabine an die Firma Durst Lackier- und Trocknungsanlagen aus 07318 Saalfeld mit einer Vergabe- summe von 230.317,48 € zu vergeben.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Im Ergebnishaushalt wurden für die konsumtive Maßnahme Mittel in Höhe von 250.000,00 € bei der Kostenstelle 112402252, Kostenart 42111057 im Jahr 2020 ein- gestellt. Die Finanzierung des Projekts ist damit sichergestellt.
III. Zuständigkeit
Der Ausschuss für Umwelt und Technik ist gemäß § 4 Absatz 2 i. V. m. § 5 Absatz 1 Nummer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe für die Planung, Sanierung und Entwicklung im Baubereich und die Entscheidung über die Ausführung von Bau- vorhaben von mehr als 100.000 € zuständig.