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EU-Energie-Strategie „Eine Energiepolitik für Europa“ vom 10.01.2007

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Stellungnahme des

Deutschen Gewerkschaftsbundes zur

EU-Energie-Strategie

„Eine Energiepolitik für Europa“

vom 10.01.2007

für den Frühjahrsgipfel am 08.03.2007

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I. Kurzfassung

Der DGB unterstützt die EU-Kommission in ihren Zielen:

• in einer energiepolitischen Strategie die Ziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicher- heit und Umweltschutz in Einklang zu bringen

• Selbstverpflichtung der EU für eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% gegenüber dem Stand von 1990

• Selbstverpflichtung der EU für eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% gegenüber dem Stand von 1990, sofern die Industrieländer außerhalb der EU mitziehen

• weltweites Treibhausgas-Reduzierungsziel bis 2050 um 50% (darunter die Industrieländer um 60-80%) gegenüber dem Stand von 1990

• Anteil von 20% erneuerbare Energieträger an der Gesamtenergieerzeugung bis 2020 mit einem Mindestanteil der Biokraftstoffe in Höhe von 10%

• Senkung des Gesamtverbrauchs an Primärenergie in der EU bis 2020 um 20%

• Europa zum Vorreiter eines energieeffizienten und CO2-armen Wachstums zu ma- chen

• den Bau und den Betrieb großmaßstäblicher Demonstrationsanlagen zur nach- haltigen Nutzung fossiler Brennstoffe in der Stromerzeugung zu fördern

Der DGB fordert die EU auf:

• die Energiestrategie kohärent zur Lissabon-Strategie und dem in Göteborg vereinbar- ten Nachhaltigkeitsziel auszugestalten

• zu einer offeneren Formulierung zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS)

Der DGB fordert die Bundesregierung auf:

• ein schlüssiges nationales Energiekonzept vorzulegen, welches die Energieeffizienz weiter erhöht, die mittel- bis langfristige Sicherung der Energieversorgung im Rahmen eines nachhaltigen Energiemix gewährleistet, die heimische Kohle mit einschließt und die EU-Energie-Strategie als Chance für produkt- und beschäftigungspolitische Innovationen begreift. Insbesondere sind Technologien zu fördern, die auf eine dezentrale Energieversorgung z.B. durch Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung setzen

• den Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland bis 2020 um 40% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren, sofern die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% verringert

• die Anreizregulierung der Netzentgelte so auszugestalten, dass neben den Vorgaben zur Effizienzsteigerung auch geeignetere Anreize dafür geschaffen werden, ausrei- chende Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Netze zu tätigen, Beschäftigung zu generieren, Tarifvereinbarungen, betriebliche Standards und Arbeitsbedingungen

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zu erhalten und Umwelt- und Klimaschutz zu optimieren. Dabei muss die Regulierung der Netzentgelte einhergehen mit einer integrierten Netzentwicklungsplanung, einem Ausbau von Kuppelstellen und Netzinfrastruktur sowie einer Beschleunigung diesbe- züglicher Genehmigungsverfahren

• an ihrem Beschluss zum Kernenergie-Ausstieg festzuhalten

• zu Anreizen für eine investitionsorientierte Innovationspolitik

Der DGB fordert die deutsche Industrie auf:

• die Klimaschutzziele nicht als Belastung, sondern als Chance für Innovationskraft und Beschäftigungswirksamkeit zu begreifen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Nutzung der regenerativen Energiequellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Verminderung der Importabhängigkeit bei Energieprodukten.

II. Die EU-Energie-Strategie

Am 10. Januar 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Energie- und Klimapa- ket für eine neue energiepolitische Strategie für Europa zur Bekämpfung der Klimaänderung und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgelegt.

Diese EU-Energie-Strategie schließt den öffentlichen Konsultationsprozess zum Energie- Grünbuch vom März 2006 ab, mit dem die Kommission erstmals seit 1996 (Verhandlungen zum Amsterdamer Vertrag) ein energiepolitisches Gesamtkonzept erarbeitet und zur Diskus- sion gestellt hatte. Auf der Basis dieses Dokumentes werden das Europäische Parlament und die zuständigen Ministerräte über die Grundlinien einer gemeinsamen Energiepolitik diskutieren. Am 8. März 2007 schließlich soll der Europäische Rat einen Grundsatzbeschluss fassen.

Deutschland hat zum 1. Januar 2007 für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft und zugleich für ein Jahr den Vorsitz in der Gruppe der G8-Staaten übernommen. Gerade durch das zeitliche Zusammenfallen beider Aufgaben kann Deutschland einen Beitrag zur rich- tungweisenden Gestaltung der europäischen Politik leisten.

Energiepolitik muss das Zieldreieck Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Um- weltverträglichkeit berücksichtigen und zugleich andere Politikbereiche wie Technologie- und Strukturpolitik, Innovationspolitik, Ressourceneffizienz und Beschäftigungssicherung beach- ten. Nach Auffassung des DGB ist zentrales Instrument einer Energie-Strategie ein langfris- tiger, nachhaltiger Energiemix, der den drei Zielen gerecht wird. Energieträger müssen so effizient wie möglich eingesetzt werden, um Kosten zu reduzieren und Umwelt und Klima zu schonen. Jede Maßnahme zur effizienteren Energienutzung in Europa ist ein Beitrag zur

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nachhaltigen Energieversorgung. Es gilt die Abhängigkeit Deutschlands von Rohstoff- und Energieimporten zu minimieren. Im Energiebereich kann diese Abhängigkeit durch den wei- teren Ausbau regenerativer Energieträger langfristig verringert werden, ebenso wie durch eine effizientere und umweltgerechtere Kohlenutzung.

Der DGB unterstützt die Europäische Kommission in ihrem grundlegenden Ansatz, die Ziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz in Einklang zu brin- gen. Die Energiestrategie der EU muss jedoch kohärent zur Lissabon-Strategie und dem in Göteborg vereinbarten Nachhaltigkeitsziel ausgestaltet sein.

Ohne energiepolitische Unterfütterung wird die EU industriepolitisch nicht mit den führenden Industrieregionen der Erde Schritt halten können. Dann würde Europa die Wirtschafskraft fehlen, auf die es auch angewiesen ist, um die Folgen des Klimawan- dels zu bewältigen und seiner klimapolitischen Verantwortung in der Welt gerecht werden zu können.

III. Zu den Vorschlägen der EU-Strategie im Einzelnen 1. Klimaschutz

Die Kommission schlägt eine Selbstverpflichtung der Europäischen Union für eine Verringe- rung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% gegenüber dem Stand von 1990 vor.

Sollten die Industrieländer außerhalb der EU mitziehen, ist eine Reduktion von 30% vorge- sehen. Darüber hinaus müssen die weltweiten Emissionen bis 2050 um bis zu 50% gegen- über dem Stand von 1990 reduziert werden, was für die Industrieländer bedeutet, dass sie ihre Emissionen um 60-80% absenken müssen.

Der DGB unterstützt die EU-Kommission in ihren Klimaschutzzielen. Ein Nachlassen im Kli- maschutz würde in offensichtlichem Widerspruch zu neuen Erkenntnissen der Klimafor- schung stehen. Der am 02.02.2007 veröffentlichte vierte Bericht des IPCC (Zwischenstaatli- cher Ausschuss zum Klimawandel) stellt fest, dass die Erwärmung des Klimasystems ohne jeden Zweifel vorhanden und sehr wahrscheinlich durch vom Menschen freigesetzte (anthro- pogene) Treibhausgase verursacht worden ist. Der Klimawandel schreitet rascher voran als bisher angenommen. Die Zuwachsrate des Kohlendioxid-Gehaltes der Luft der letzten zehn Jahre ist die größte seit 50 Jahren. Die Temperaturzunahme der letzten 50 Jahre ist doppelt so hoch wie die der letzten 100 Jahre, und die Arktis hat sich doppelt so stark erwärmt wie im globalen Mittel. Weltweit schrumpfen die Gletscher und tragen gegenwärtig mit 0,8 mm pro Jahr zum Meeresspiegelanstieg bei. Insgesamt ist der Meeresspiegel seit 1993 durch- schnittlich um etwa 3 mm pro Jahr gestiegen, im 20. Jahrhundert also um 17 cm. Davon ist etwas mehr als die Hälfte verursacht durch thermische Ausdehnung des wärmeren Ozeans, etwa 25% durch Abschmelzen der Gebirgsgletscher und etwa 15% durch das Abschmelzen der Eisschilde. Klimasimulationen für die nächsten 100 Jahre sagen eine globale Erwärmung

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von 1,8 bis 6,4 Grad Celsius voraus und einen Anstieg des Meeresspiegels von 18 bis 59 cm. Der Niederschlag wird in höheren Breiten zunehmen, während es in den Tropen und Subtropen (einschließlich der Mittelmeerregionen) wahrscheinlich zu einer Verminderung des Niederschlages kommen wird.

Es ist also abzusehen, dass der von Menschen verursachte Klimawandel langfristig zu irre- versiblen Schäden führt, die die natürlichen Lebensgrundlagen gefährden. Auch enorme volkswirtschaftliche Schäden werden verursacht: Der Stern-Bericht der britischen Regierung schätzt diese Kosten auf bis zu 20% der globalen Wirtschaftsleistung. Nach Berechnungen des DIW Berlin müssen von der deutschen Volkswirtschaft bis zu 800 Milliarden US-$ in den kommenden 50 Jahren allein für die Behebung globaler Klimaschäden aufgewendet werden.

Das sind im Durchschnitt jährlich etwa 3% des Bruttosozialprodukts. Demgegenüber sind die Kosten einer aktiven Klimaschutzpolitik, die auf eine Reduzierung der Treibhausgasemissio- nen setzt, deutlich geringer. Sie könnten bis auf 1% des Bruttosozialprodukts reduziert wer- den.

Der DGB unterstützt die EU-Kommission in ihren Klimaschutzzielen Der DGB fordert die Bundesregierung auf, sich für Deutschland zu einer Reduzierung der Treibhaus- gase um 40% bis 2020 gegenüber 1990 zu verpflichten, wenn die EU ihrerseits die Treibhausgase um 30% bis 2020 verringert.

Die deutsche Industrie fordert der DGB auf, die Klimaschutzziele nicht als Belastung, sondern als Chance für Innovationskraft und Beschäftigungswirksamkeit zu begreifen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Nutzung der regenerativen Energie- quellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Verminderung der Importabhän- gigkeit bei Energieprodukten.

2. Energiebinnenmarkt

Unter den in der EU-Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen wird der Schaffung eines

„echten“ Energiebinnenmarktes am meisten Raum eingeräumt. Im Zentrum der Überlegun- gen der EU steht hierbei die radikale Trennung von Energieerzeugung und -verteilung über die Strom- und Gasnetze. Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass alle Energieerzeuger europaweit einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen haben und zugleich auch die Verbraucher ihren Anbieter frei wählen können. Die Kommission schlägt vor, die Energie- konzerne zum Verkauf ihrer Netze zu zwingen oder die Bewirtschaftung der im Besitz der Versorger verbleibenden Netze unabhängigen Netzbetreibern zu übertragen. Darüber hinaus regt die Kommission eine Stärkung der europäischen Netz-Regulierung an, entweder durch eine verbindlichere Koordination der nationalen Regulierungsbehörden oder der Schaffung einer Regulierungsinstanz auf europäischer Ebene.

Europa ohne Rücksicht auf Verluste zu einer energiepolitischen Freihandelszone zu machen, führt in die Irre. Die Liberalisierung des europäischen Energie-Binnenmarktes

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hat lediglich die Senkung der Energiepreise im Blick. Der DGB warnt davor, einen Wettbewerb im Bereich der Energieversorgung allein über den Preis bewerkstelligen zu wollen. Notwendig ist vielmehr ein Gesamtkonzept, das sich an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umweltschutz und

Beschäftigungssicherung orientiert. Die Verfolgung des singulären Zieles einer Senkung der Energiepreise führt hingegen nicht zu einem nachhaltigen Wettbewerb.

Der DGB lehnt eine zwangsweise eigentumsrechtliche Entflechtung der deutschen Strom- und Gasnetze ab. Das im Jahr 2005 neu geregelte Energiewirtschaftsrecht sieht bereits die gesellschaftsrechtliche Entflechtung integrierter Unternehmen und die Regulierung der Netzentgelte durch eine Bundesnetzagentur vor. Die zukünftig vorgesehene Methode der Anreizregulierung der Netzentgelte ist so auszugestalten, dass neben den Vorgaben zur Effizienzsteigerung auch geeignetere Anreize dafür ge- schaffen werden, ausreichende Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Netze zu tätigen, Beschäftigung zu generieren, Tarifvereinbarungen, betriebliche Standards und Arbeitsbedingungen zu erhalten und Umwelt- und Klimaschutz zu optimieren.

Regulierung der Netzentgelte muss einhergehen mit einer integrierten Netzentwick- lungsplanung. Notwendig ist aus Sicht des DGB der Ausbau der Kuppelstellen und der Netzinfrastruktur. Genehmigungsverfahren dafür sind zu beschleunigen.

3. Beschleunigte Umstellung auf Energieträger mit niedrigem CO2-Austoß 3.1 Erneuerbare Energieträger

Die Kommission schlägt als Ziel einen Anteil von 20% der erneuerbaren Energieträger an der Gesamtenergieerzeugung für 2020 vor. Dieses Ziel soll durch einen Mindestanteil der Biokraftstoffe von 10% ergänzt werden.

Der DGB hat am 15.08.2006 in einer gemeinsamen Erklärung mit dem BDI gefordert, die regenerativen Energieträger im Wettbewerb in den nächsten 25 Jahren zu einem tragenden Teil der Energieversorgung in Deutschland zu machen. Die Bundesregie- rung wird aufgefordert, ein schlüssiges nationales Energiekonzept zu schaffen, wel- ches die Energieeffizienz weiter erhöht (z.B. durch Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung), die mittel- bis langfristige Sicherung der Energieversorgung im Rahmen eines nachhalti- gen Energiemix gewährleistet und die heimische Kohle mit einschließt. In diesem Sinn unterstützt der DGB das Ziel der Kommission ausdrücklich.

3.2 Energietechnologien

Die Kommission beabsichtigt, einen europäischen Strategieplan für Energietechnologien vorlegen, der die Ziele verfolgt, die Kosten sauberer Energie zu senken und eine Vorreiter-

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position der EU-Industrie im sich schnell entwickelnden Sektor kohlenstoffarmer Technolo- gien zu erreichen. Dazu werden die jährlichen Forschungsausgaben im Energiebereich in den nächsten sieben Jahren um mindestens 50% erhöht.

Der DGB unterstützt die Kommission in ihrem Anliegen, Europa im Sinne einer neuen

„industriellen Revolution“ zum Vorreiter eines energieeffizienten und CO2-armen Wachstums zu machen. Die deutsche und die europäische Industrie können so ihre Technologieführerschaft weiter entwickeln und eine Schlüsselrolle für Wachstum und Beschäftigung einnehmen. Der DGB unterstützt den breiten Ansatz für eine derartige Initiative, von der Gebäudesanierung über Brennstoffzellen bis zur Offshore-Wind- energie und der CO2-armen Kohle- und Gastechnologie. Die technologische Entwick- lung muss zum integralen Bestandteil der Energiepolitik werden.

Damit der technologische Innovationsfortschritt auch zum Einsatz kommt, sind gerade im Bereich der Energieversorgung aus Sicht des DGB Anreize für eine investitionsori- entierte Innovationspolitik notwendig.

3.3 CCS

Die Kommission spricht sich für eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen aus: im Jahr 2020 sollten alle neuen Kohlekraftwerke mit CCS-Technologien ausgestattet sein [CCS bedeutet Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid] und die bereits vorhandenen Kraftwerke schrittweise nachgerüstet werden.

Der DGB fordert eine offenere Formulierung zu CCS. Hier stellen sich noch viele Fra- gen hinsichtlich Machbarkeit, Wirkungsgrad, Transportwegen, langfristiger Sicherheit, Nachhaltigkeit, Kosten, Akzeptanz, Rechtsrahmen usw.

Der DGB unterstützt die Kommission in ihrem Vorhaben, ein System zur Förderung des Baus und des Betriebs großmaßstäblicher Demonstrationsanlagen für Technolo- gien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe in der kommerziellen Stromerzeu- gung zu entwickeln, und fordert - parallel zu den dort gewonnenen Erfahrungen - wei- tere Schritte und zeitliche Perspektiven.

3.4 Kernenergie

Die Kommission empfiehlt, die Entscheidung über die Nutzung von Kernenergie jedem Mit- gliedsstaat selber zu überlassen, weist aber darauf hin, bei einem Ausstieg aus der Kern- energie diesen Rückgang durch die Einführung anderer zusätzlicher kohlenstoffarmer Ener- giequellen für die Stromerzeugung auszugleichen, da es ansonsten schwierig sein dürfte, die Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Erhöhung der Versorgungs- sicherheit zu erreichen.

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Der DGB bedauert, dass die Kommission in ihrem Energiepapier Nachhaltigkeit über- wiegend mit Klimaschutz gleichsetzt. Zwar ist die Kernenergie eine weitgehend CO2- freie Energieform, jedoch keineswegs nachhaltig. Leider behandelt die Kommission Fragen der Betriebssicherheit von Kernkraftwerken oder der Lagerung von radioakti- vem Abfall nicht in gebührender Weise.

Der DGB fordert die Bundesregierung auf, an ihrem Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie festzuhalten.

4. Effiziente Energienutzung

Die Kommission bekräftigt ihr Ziel, den Gesamtverbrauch an Primärenergie bis 2020 um 20% zu senken. Dazu schlägt die Kommission u. a. vor, schnell kraftstoffsparende Fahr- zeuge einzuführen, Geräte besser zu kennzeichnen, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern bis hin zum Abschluss eines internationalen Energieeffizienz-Abkommens.

Auch dieses Effizienzziel wird vom DGB ausdrücklich begrüßt, insbesondere der vor- gesehene europäische Strategieplan für Energiespartechnologien und eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen.

Aus Sicht des DGB sind Programme zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung insbesondere für kleine und mittlere Industrie und Gewerbe und für Haushalte im Zuge der Liberalisierung vielfach wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eingestellt worden. Sie müssen wieder möglich werden. Für geeignet hält der DGB die Einrichtung eines Energiesparfonds in ausreichender Höhe. Aus diesem Fonds erhalten Energie- dienstleister (EVU, Energieagenturen, private Anbieter) finanzielle Unterstützung, wenn sie Energiesparberatung und Energiespardienste durchführen.

IV. Ausblick

Grundsätzlich begrüßt der DGB die von der EU-Kommission vorgelegte Energiestrategie und fordert die Bundesregierung auf, sich für einen nachhaltigen Energie-Aktionsplan einzuset- zen und das integrierte Energie- und Klimapaket als Chance für produkt- und beschäfti- gungspolitische Innovationen zu begreifen.

Nach Auffassung des DGB können nachhaltige, sozial und ökologisch ausgerichtete Innova- tionsstrategien zu erheblichen Beschäftigungswirkungen führen. Produkte und Verfahren haben nicht nur schadstoffarm zu sein, sie müssen den Verbrauch an Energie, Rohstoffen und Flächen so gering wie möglich halten. Dies ist das Qualitätskriterium für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Dies ist zugleich Qualitätskriterium für die Wettbewerbsfähigkeit moder-

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ner Volkswirtschaften. Denn die Nachfrage nach energieeffizienten Gütern und Dienstleis- tungen wird in Zukunft steigen. Eine nachhaltige Energiepolitik ist moderne Industriepolitik, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit sichert.

Technologische Einzelinnovationen allein werden dabei nicht ausreichen. Die ökonomische und ökologische Entwicklung der Rohstoff- und Energiewirtschaft hängt nicht nur von der Innovation der Techniken und Produkte, sondern auch von der Innovation der Prozesse und Strukturen ab.

Gerade im Klimaschutz bestehen enorme Innovationspotentiale für eine nachhaltige Ent- wicklung, insbesondere in den Bedarfsbereichen Infrastruktur, Energie, Mobilität sowie Woh- nen und Konsum. Wesentlich sind Innovationen für Energieeinsparung, zur effizienteren Nutzung von Primärenergien sowie zum Ausbau regenerativer Energieträger. Bei allen Maß- nahmen muss jedoch darauf geachtet werden, dass neue Produkte und Verfahren von den Verbrauchern angenommen und bezahlt werden können. Denn wer Klimaschutz als Ein- schränkung erlebt und nicht als Chance, wird ihn nicht aktiv unterstützen.

Qualitativ muss es darum gehen, den Erhalt natürlicher Ressourcen mit den Ansprüchen einer hochentwickelten Industriegesellschaft zu verknüpfen. Dies stellt Anforderungen so- wohl an das Innovationsfeld Ressourceneffizienz als auch an eine erneuerte energetische Grundlage.

Ob die von der EU vorgelegte Energie-Strategie ausreichend tragfähig ist, die genannten Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz zu erreichen, kann heute noch nicht abschließend beantwortet werden. Hierzu sind in regelmäßigen Abständen Evaluation und Anpassung notwendig.

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