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Änderung des genehmigten Programms - "ProSieben Austria" und "Kabel 1 Austria"

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KOA 2.100/09-111

Bescheid

I. Spruch

Über Antrag der ProSieben Austria GmbH (FN 239012 p beim Handelsgericht Wien), Theobaldgasse 19, 1060 Wien, vertreten durch Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte, Stadiongasse 4,1010 Wien, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 06.10.2003, KOA 2.100/03-037, erteilten, zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 25.06.2008, KOA 2.100/08-084 geänderten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, werden gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 7/2009 bezüglich der über digitalen Satelliten verbreiteten Programme „ProSieben Austria“ und „Kabel 1 Austria“ folgende Änderungen genehmigt:

1. im Mantelprogramm „ProSieben Austria“:

• Die bisher um 20:00 Uhr ausgestrahlte Sendung „AustriaNews“

wird in Zukunft von Montag bis Sonntag jeweils um 18:00 Uhr ausgestrahlt werden. Das ursprünglich in der Primetime genehmigte Fenster im Ausmaß von bis zu 30 Minuten beginnt daher in Zukunft um 18:00 Uhr und umfasst neben der Nachrichtensendung auch

- eine eigene Sendung „Wetter“ sowie

- das Starmagazin „Pink!“ (Samstag und Sonntag um 18:05 Uhr) und

- eine Sendung „Best Of Talk of Town“ (Montag bis Freitag), um 18:05 Uhr.

• Überdies ist ein weiters Fenster am Samstag zwischen 08:10 und 09:10 Uhr vorgesehen, in dem Dokumentationen gezeigt werden;

2. im Mantelprogramm „Kabel 1 Austria“:

• ein Teleshopping Fenster mit dem Sendungstitel „Teletip Shop“

von Montag bis Freitag, 08:25 bis 09:25 Uhr;

• ein Fenster in der Dauer von bis zu 15 Minuten zwischen 16:00 und 16:30 Uhr, in dem Wetterinformationen und kurze Infotainment-Sendungen vorgesehen sind (Montag bis Sonntag);

• eine Wettersendung in der Dauer von bis zu 5 Minuten jeweils von Montag bis Sonntag, ca. 20:10 Uhr.

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II. Begründung

Mit Schriftsatz vom 19.06.2009, bei der Behörde eingelangt am selben Tag, sowie Ergänzungsantrag vom 24.06.2009, beantragte die ProSieben Austria GmbH die Änderung ihrer mit Bescheid der KommAustria vom 06.10.2003, KOA 2.100/03-037 für die Dauer von zehn Jahren genehmigten und zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 25.06.2008, KOA 2.100/08-084 geänderten Satellitenprogramme. Konkret beantragte die ProSieben Austria GmbH die im Spruch genehmigten Programmänderungen in den Programmen „ProSieben Austria“ und „Kabel 1 Austria“.

Dem Rundfunkbeirat wurde gemäß § 4 Abs. 1 KommAustria-Gesetz (KOG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Rundfunkbeirat hat der beantragten Änderung des verbreiteten Programms zugestimmt.

Die beantragten Programmfenster werden, ebenso wie das derzeit verbreitete Fensterprogramm, über den digitalen Satelliten ASTRA 1, Transponder 82, 19,2° Ost verbreitet.

Gemäß § 6 PrTV-G hat der Inhaber einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk wesentliche Änderungen der Programmgattung, der Programmdauer, der Anzahl und des zeitlichen Umfangs bei Fensterprogrammen sowie die Verbreitung des Programms über andere Satelliten der KommAustria im Vorhinein anzuzeigen. Die Änderungen müssen von der KommAustria genehmigt werden, wenn die Einhaltung der Bestimmungen des 3. und 7.

Abschnitts des PrTV-G gewährleistet ist.

Da dem Antrag der ProSieben Austria GmbH vollinhaltlich Rechnung getragen wurde und nicht über Einwendungen oder Anträge von Beteiligten abgesprochen werden musste, kann eine weitere Bescheidbegründung gemäß § 58 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) entfallen.

III. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid steht der Partei dieses Verfahrens das Rechtsmittel der Berufung offen. Die Berufung ist binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise bei der Behörde, die diesen Bescheid erlassen hat, einzubringen. Die Berufung hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, zu bezeichnen und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten.

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Wien, am 02. Juli 2009

Mag. Michael Ogris Behördenleiter

Zustellverfügung:

ProSieben Austria GmbH, z.Hd. Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte, Stadiongasse 4,1010 Wien, per Rsb, vorab per Fax 406 16 35

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