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PRESSEMITTEILUNG

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V Seite 1/1

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13. Oktober 2016

Jugendhilfe zweiter Klasse: Einigung zu Kosteneinsparungen bei jungen Flüchtlingen auf dem Weg

Nach Angaben der CSU-Landesgruppe haben sich Bund und Länder auf eine zusätzliche Länderkompetenz verständigt, um Kosten bei der Betreuung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen, insbesondere jungen Flüchtlingen, einsparen zu können. Der

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) beobachtet mit großer Besorgnis, dass zunehmend Kostenerwägungen über das Kindeswohl sowie das Recht von jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestellt werden und warnt vor einer Zwei-Klassen- Jugendhilfe.

„Eine an den Bedürfnissen der jungen Menschen orientierte Jugendhilfe ist der Grundstein für eine gelingende Integration“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom BumF. „Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden.“

Bei der Pressekonferenz zum Treffen des Koalitionsausschusses am 6. Oktober erklärt die Vorsitzende der CSU Landesgruppe Gerda Hasselfeldt, man habe sich aus Kostengründen darauf geeinigt, dass die Länder eine zusätzliche Kompetenz erhalten sollen, um über Inhalt und

Umfang der Leistungen der Kinder - und Jugendhilfe in ihrem Bundesland zu bestimmen. Dies soll insbesondere bei Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie an junge Volljährige gelten. Damit wird der Weg für die seit langem von einigen Bundesländern geforderte Gesetzesänderung zum sog. Ländervorbehalt geöffnet. Kernziel ist laut CSU-Landesgruppe die Kompetenz der Länder, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für umF an die jeweilige Kassenlage anzugleichen. Die Folge wären je nach Land und Haushalt unterschiedliche Jugendhilfestandards. Der Verteilungszufall würde dann über Schutz, bedarfsgerechte Unterstützung und Zukunftsperspektiven entscheiden.

Auch die Hilfe für junge Volljährige soll, nach den Aussagen von Hasselfeldt, nach dem 18.

Lebensjahr nur noch in begründeten Einzelfällen gewährt werden. Das bedeutet einen

erheblichen Einschnitt in die aktuelle Rechtslage, nach der ein Anspruch auf Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr besteht und widerspricht den real bestehenden Bedarfen der jungen

Menschen im Übergang von Schule zu Beruf und in die Selbstständigkeit, da vielfach ein weiterer Unterstützungsbedarf besteht. Bereits jetzt kommt es viel zu häufig zu abrupten

Hilfebeendigungen, die die Erfolge von Schule und Jugendhilfe gefährden und nicht selten zu einer (Re)traumatisierung folgen.

Mit einer Kampagne, die bereits mehr als 10.000 Menschen unterzeichnet haben, fordert der BumF daher zusammen mit Jugendliche ohne Grenzen, eine starke Jugendhilfe, die sowohl den Fachkräften als auch den jungen Menschen zu Gute kommt - statt Kosteneinsparungen an der falschen Stelle: https://weact.campact.de/petitions/keine-einschrankung-der-jugendhilfe- zukunftsperspektiven-fur-gefluchtete-jugendliche

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