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Geplanter Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung im Ortsteil Horn-Lehe (Umgebung Uniwildnis) der Stadtgemeinde Bremen

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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 07.09.2018

Tel. Nr. 361- 9581 Herr Wolf

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L)

Vorlage Nr. 19/495(L) Deputationsvorlage

für die Sitzung der Deputation

für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L)

am 20.09.2018 Geplanter Erlass einer

Landschaftsschutzgebietsverordnung im Ortsteil Horn-Lehe (Umgebung Uniwildnis) der Stadtgemeinde Bremen

A. Sachdarstellung

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beabsichtigt, für den Bereich um das bestehende Naturschutzgebiet „Am Stadtwaldsee (Uni-Wildnis)“ das Verfahren zur Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet durch Rechtsverordnung nach § 17 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) durchzuführen. Bereits im Koalitionsvertrag von 2011-2015 wurde dieses Vorhaben formuliert. Das 2015 beschlossene Landschaftspro- gramm stellt unter der Bezeichnung „Umgebung Uniwildnis“ den Bereich dar, welcher die fachlichen Kriterien zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt.

Zweck der Unterschutzstellung ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Er- haltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Gleichzeitig soll der Lebensraumbedeutung insbe- sondere für Amphibien, Insekten und Vögel der in diesem Bereich natürlich entstandenen Sukzessionswälder mit eingestreuten Kleingewässern Rechnung getragen werden.

Die Unterschutzstellung dient darüber hinaus auch dem langfristigen Erhalt dieses Teils der städtebaulich wie ökologisch bedeutsamen Freiraumachse und Frischluftschneise vom Bahnhof über Bürgerpark, Stadtwald und Uniwildnis ins Holler- und Blockland.

Trotz der Darstellung als Grünfläche im Flächennutzungsplan von 2015 ist das Gebiet einem wiederkehrenden Bebauungsdruck ausgesetzt. Auch besteht ein wachsender Erholungs- druck. Diese Entwicklungen und die vorstehend beschriebene Bedeutung des Gebiets las- sen eine verbindliche Sicherung der von Bebauung dauerhaft freizuhaltenden Flächen und eine angemessene Ordnung der Erholungsnutzung für geboten erscheinen.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist in der Übersichtskarte, die als Anlage beigefügt ist, dargestellt. Eine Grobabstimmung mit den anerkannten Natur- schutzvereinigungen wird kurzfristig erfolgen.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) wird über den weiteren Verlauf dieses Verfahrens und seine Ergebnisse unterrichtet.

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2 B. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderspezifische Auswirkungen

Keine.

C. Beschlussvorschlag

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) stimmt der Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich des Ortsteils Horn-Lehe (Umgebung Uniwildnis) der Stadtgemeinde Bremen zu.

Anlage:

Übersichtskarte

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