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Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

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Academic year: 2022

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Netzwerk Lernen –Ein Dienst der 4Teachers GmbH Sitz der Gesellschaft: 56072 Koblenz, Alemannenstr. 14

HRB Koblenz Registernummer: HRB 21169

St.Nr.: 22/656/0281/1 504887 Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Bernd Dumser

Einführung

Allgemeines

Zwangsarbeiter, insgesamt ca. 12 Millionen, wurden zumeist unter unmenschlichen Bedingungen aus ihren Heimatländern in das Deutsche Reich verschleppt. Im Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurden Kriegsgefangene und „Zivilarbeiter“ in erster Linie aus Polen (ab 1939), Frankreich, Belgien, den Niederlanden (ab Sommer 1940) und der Sowjetunion (Ukraine, Russland und Weißrussland ab Juni 1941) eingesetzt. Ab 1943 ist u.a. ebenfalls die Gruppe der so genannten italienischen Militärinternierten vorhanden. Die Zwangsarbeiter mussten die Arbeitskraft deutscher Männer, die im Zweiten Weltkrieg zur Wehrmacht einberufen wurden, ersetzen. Der Anteil der Frauen, Jugendlichen und Kinder war gerade bei den Arbeitern aus Osteuropa sehr hoch. Sie arbeiteten in der Rüstungsproduktion, im Bergbau, bei der Trümmerräumung, der Reichsbahn und auf Baustellen, in Handwerk, Gewerbe oder in der Landwirtschaft und in kirchlichen Einrichtungen bzw. in Haushalten.

Untergebracht waren die Kriegsgefangenen und „Zivilarbeiter“ in Lagern und bei Privatfamilien, die Mehrheit jedoch in Kriegsgefangenen- (Männer) und

„Zivilarbeiterlagern“ (Männer und Frauen), oft am Arbeitsort selbst. Säle, Gastwirtschaften und Schulen wurden als Lager genutzt, ebenso leer stehende Betriebsräume oder auf den Firmengeländen errichtete Baracken. In Städten existierten zumeist Firmen-, Gastwirtschafts- und Barackenlager. Auf dem Land wurden die Zwangsarbeiter vor allem in Lagern auf Höfen untergebracht. Sie wurden zumeist nach Nationalität und Geschlecht getrennt voneinander untergebracht. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Unterbringung und der „Arbeitseinsatz“ auf dem Land als tendenziell besser einzustufen war als in den Lagern der Industrie oder auch des Gewerbes. Trotzdem war jedoch das Leben der Zwangsarbeiter durch Hunger, Krankheiten, mangelnde medizinische Versorgung, Unterernährung, schwere körperliche Arbeit und menschenunwürdige Unterbringung in ungeheizten Lagern geprägt. Davon zeigen auch Zeugnisse die Gräber der in Deutschland verstorbenen Kriegsgefangenen und „Zivilarbeiter“.

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Besonders zum Ende des Krieges stiegen die Fluchtbewegungen von Zwangsarbeitern sprunghaft an.

Vereinzelt sind jedoch solidarische Handlungen dokumentiert, die bei Entdeckung - bzw. Denunziation - Strafen zur Folge hatten. So wurden deutsche Zivilisten festgenommen, weil sie Zwangsarbeitern Brot zusteckten, sich mit ihnen unterhielten oder sich für sie einsetzen. Verstöße gegen die Verbote konnten für die Deutschen tödlich enden.

Bei sexuellen Kontakten mit Polinnen oder „Ostarbeiterinnen“ hatten deutsche Männer kaum Strafen zu erwarten. Die in diesem Fall betroffenen Frauen jedoch mussten mit einer Einweisung in ein Konzentrationslager (KZ) rechnen. Die deutschen Frauen wurden bei Kontakten zu ausländischen Männern nicht selten in ein KZ eingewiesen, sie wurden zum Teil öffentlich gebranntmarkt und erlitten einen Ehrverlust. Die Stigmatisierung dieser Frauen hält oft bis in die heutige Zeit an. Der osteuropäische Mann wurde zumeist zum Tode verurteilt. Schon der Verdacht auf eine intime Beziehung (z.B. durch eine Denunziation) zu einer deutschen Frau oder einem Mädchen konnte zur Hinrichtung des osteuropäischen Zwangsarbeiters führen. Kriegsgefangene und „Zivilarbeiter“ aus der Umgebung mussten zu der Hinrichtung zur Abschreckung antreten.

Lebensbedingungen in den Konzentrationslagern- und Arbeitserziehungslagern Im Rahmen staatlicher Straf- und Zwangserziehungsmaßnahmen waren KZ- und AEL- Lager eingerichtet worden, die nicht nur für kriminelle Täter, sondern vor allem auch für Oppositionelle und Systemgegner sowie für Menschen bestimmt waren, die sich an Arbeits- und Verhaltensnormen einer vom Nationalsozialismus bestimmten Gesellschaft nicht anpassen wollten. Ein besonderes Potenzial für die KZ- und AEL-Lager stellten die mit Kriegsbeginn ins Reich geholten „fremdländischen“ Arbeiter dar, deren Konflikt mit den ihnen zugemuteten Lebens- und Arbeitsbedingungen und Unterwerfungsstrukturen geradezu vorprogrammiert war. Daher stellte die Gruppe der Zwangsarbeiter einen hohen Anteil der großen Zahl der Insassen in den Lagern. Die Lebensbedingungen darin waren nicht nur katastrophal und inhuman, sondern durch den polizeilichen Terror auch willkürlich und lebensbedrohend. Ca. 200 AEL existierten im Reich. Mindestens 5 % der Zwangsarbeiter waren schätzungsweise von Einweisungen betroffen. Etwa 500.000 Menschen durchliefen die Lager, die als etwas milder als die

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Aufgaben zum Quellenauszug

a. Welche Verbote lassen sich in der Quelle nachweisen?

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b. Mit welchen Konsequenzen hatten die Menschen bei Nichtbeachtung der Vorschriften zu rechnen?

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c. Ordnen Sie die Quelle zeitlich ein!

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d. Wie mögen sich die Zwangsarbeiter gefühlt haben? Überlegen Sie, was ein Zwangsarbeiter an seine Angehörigen zu Hause geschrieben haben könnte (Briefauszug oder Postkarte, vgl. Punkt 13 der Quelle, siehe oben). Beachten Sie jedoch, dass die Post der Zwangsarbeiter kontrolliert und zensiert wurde.

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Lösungsvorschläge

a: [Die Antwort der Schülerinnen und Schüler sollte die Quelle zusammenfassen, um das Verständnis zu überprüfen.]

- Die Zwangsarbeiter mussten im „Sinne des Reiches“ und nicht „reichsfeindlich“

handeln. Die Ideologie des Kommunismus durfte nicht verbreitet werden.

Propagandistische Äußerungen zur Kriegssituation Nazideutschlands durften nicht getätigt und Sabotage nicht begangen werden.

- Es durfte nicht gestohlen werden o.Ä., niemand getötet, totgeschlagen oder beraubt werden.

- Flucht.

- Umgang mit deutschen Personen, (insbes. Frauen oder Mädchen), Geschlechtsverkehr war verboten.

- Die Zwangsarbeiter durften keinen Kontakt zu anderen ausländischen Arbeitern oder Kriegsgefangenen haben.

- Die Unterkunft durfte nicht verlassen werden (nur zur Verrichtung der zugewiesenen Arbeit). Ausgang aus dem Lager war verboten.

- Arbeit durfte nicht verweigert werden, man sollte fleißig sein und diszipliniert.

- Postverkehr war (noch) verboten.

b: [Die Antwort der Schülerinnen und Schüler sollte die Quelle zusammenfassen, um das Verständnis zu überprüfen.]

Einweisung in Konzentrationslager werden angedroht (Punkt 9), auch bei den anderen Formulierungen „strengstens bestraft“ (Punkte 2, 3, 12) ist davon auszugehen.

An vier Stellen wird den Zwangsarbeitern mit der Todesstrafe gedroht (Punkte 2-4, 8).

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