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VwV Zulassung Ausbildung Prüfung gehobener landwirtschaftlich-technischer Dienst

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst

Vom 17. August 1993

Für die Zulassung, Ausbildung und Prüfung der sächsischen Regierungslandwirtschaftsinspektoranwärter bzw. Landwirtschaftsoberinspektoranwärter gelten die nachstehenden vorläufigen Regelungen.

Bis zum Inkrafttreten einer sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung findet die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes (LwZAPO/gtD) des Freistaates Bayern vom 12. Dezember 1988 (GVBl. S. 469) sinngemäß Anwendung, wenn und soweit Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen dem nicht entgegenstehen.

Der Vorbereitungsdienst einschließlich der Anstellungsprüfung (Große Staatsprüfung) wird auf der Grundlage der unter Nummer 1 genannten Rechtsvorschriften im Freistaat Bayern

abgeleistet. Es kann angeordnet werden, daß Teile des Vorbereitungsdienstes im Rahmen vorhandener Ausbildungskapazitäten im Freistaat Sachsen abzuleisten sind.

Die Anwärter erhalten über die Teilnahme an der Anstellungsprüfung für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst im Freistaat Bayern ein entsprechend der Anlage gestaltetes Zeugnis.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 1993 in Kraft.

Dresden, den 17. August 1993 Der Staatsminister für

Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Dr. Rolf Jähnichen

Muster

Freistaat Sachsen

BEFÄHIGUNG

für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes

Frau

geboren am in

hat den Vorbereitungsdienst im Freistaat Bayern auf der Grundlage der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes (LwZAPO/gtD) vom 12. Dezember 1988 (GVBl. S. 469) erfolgreich abgeleistet und die für die Anstellungsprüfung (Große Staatsprüfung) vorgeschriebenen Einzelprüfungen der Fachrichtung

mit der Gesamtprüfungsnote = bestanden.

VwV Zulassung Ausbildung Prüfung gehobener landwirtschaftlich-technischer Dienst

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.09.1993 Seite 1 von 2

(2)

Siegel

Hierbei erreichte sie unter acht sächsischen Prüfungsteilnehmern die Platzziffer

Die Regierungslandwirtschaftsinspektoranwärterin hat damit die Befähigung für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst im Freistaat Sachsen erworben.

Die Bewertung der Leistungen im einzelnen ist umseitig ersichtlich.

Dresden, den Der Sächsische Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die geltenden Verwaltungsvorschriften des

Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 7. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 239)

VwV Zulassung Ausbildung Prüfung gehobener landwirtschaftlich-technischer Dienst

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.09.1993 Seite 2 von 2

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