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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „200.Geburtstag Ernst Litfaß“)

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro- Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „200.

Geburtstag Ernst Litfaß“)

Münz20EuroBek 2016-12-01 Ausfertigungsdatum: 01.12.2016 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „200. Geburtstag Ernst Litfaß“) vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2855)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 13.12.2016 +++)  

----

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine deutsche Euro-Gedenkmünze „200. Geburtstag Ernst Litfaß“ im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.

Die Münze wird ab dem 7. Juli 2016 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925

Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt im Mittelpunkt eine stilisierte männliche Person, die sowohl an überlieferte Bilder von Ernst Litfaß erinnert, aber auch für den Bürger stehen kann, der die nach Litfaß benannte Säule als Informationsquelle nutzt.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und

Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2016, die zwölf Europasterne sowie die Angabe „SILBER 925“.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„RUNDUM INFORMIERT RUNDUM INFORMIERT ◊“.

Der Entwurf stammt von der Künstlerin Susanne Jünger aus Berlin.

Schlussformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n ----

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2855)  

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