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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derItalienischen Republik über die Ergänzung des EuropäischenÜbereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe inStrafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

EuRHiÜbkVtr ITA

Ausfertigungsdatum: 24.10.1979 Vollzitat:

"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung vom 24. Oktober 1979 (BGBl. 1982 II S. 112)"

Fußnote

G v. 3.2.1982 II 111

Inkraft gem. Bek. v. 14.6.1985 II 836 mWv 4.7.1985

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