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Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zurVereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen alsdem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung iminternationalen Luftverkehr

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Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur

Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

LuftRAbkZAbk

Ausfertigungsdatum: 18.09.1961 Vollzitat:

"Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 18.

September 1961 (BGBl. 1963 II S. 1160)"

Fußnote

G v. 27.8.1963 II 1159

Inkraft gem. Bek. v. 18.9.1964 II 1317 mWv 31.5.1964 Das Warschauer Abkommen ist vom 12.10.1929

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