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Übergangsbestimmungen zum Masterstudium Biomedical Engineering an der TU Wien für die mit 01.10.2018 in Kraft tretende Änderung:

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Academic year: 2022

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(1)

Übergangsbestimmungen zum Masterstudium Biomedical Engineering an der TU Wien für die mit 01.10.2018 in Kraft tretende Änderung:

(1) Sofern nicht anders angegeben, wird im Folgenden unter Studium das Masterstudium Biomedical Engineering (Studienkennzahl 066 453) verstanden. Der Begriff neuer Studienplan bezeichnet den ab 01.10.2018 gültigen Studienplan für dieses Studium an der Technischen Universität Wien und alter Studienplan den bis dahin gültigen.

(2) Die Übergangsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die vor dem 01.10.2018 zum Studium Biomedical Engineering an der Technischen Universität Wien zugelassen waren; ihre Nutzung ist den Studierenden freigestellt.

(3) Auf Antrag der/des Studierenden kann das studienrechtliche Organ die Übergangsbestimmungen individuell modifizieren oder auf nicht von Absatz 2 erfasste Studierende ausdehnen.

(4) Zeugnisse über neue Lehrveranstaltungen und alte Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über die Äquivalenz.

(5) Sind alle Anforderungen zum Abschluss des Studiums laut altem Studienplan erfüllt, sind auch alle Anforderungen zum Abschluss des Studiums laut neuem Studienplan erfüllt. Dieser Absatz tritt mit 30.11.2022 außer Kraft.

(6) Wird von der Bestimmung laut Absatz 5 Gebrauch gemacht, erfolgt die Ausstellung des Zeugnisses gemäß den Bestimmungen des alten Studienplanes. Dieser Absatz tritt mit 30.11.2023 außer Kraft.

(7) Neue und alte Lehrveranstaltungen mit dem gleichen Titel, Typ und ECTS Umfang gelten als äquivalent.

(8) Sollten die Übergangsbestimmungen zum Nachteil der Studierenden ausfallen, so hat das studienrechtliche Organ entsprechende Regelungen zu treffen.

(9) In der nachfolgenden Äquivalenz-Tabelle sind äquivalente Lehrveranstaltungen des neuen und alten Studienplanes angeführt, die nicht gleichzeitig absolviert werden können. Die in der linken Hälfte angeführten Lehrveranstaltungen des neuen Masterstudiums können von Umsteigern durch die Lehrveranstaltungen in der rechten Hälfte ersetzt werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Umstieges.

Umgekehrt können Studierende, die in den alten Plänen weiterstudieren, die Lehrveranstaltungen in der rechten Hälfte durch die in der linken Hälfte ersetzen. Für den Abschluss des Masterstudiums sind die jeweils auf dem Zeugnis ausgewiesenen ECTS Punkte maßgeblich.

Neuer Studienplan Alter Studienplan

ECTS/Semesterstunden Lehrveranstaltungstyp und -

name ECTS/Semesterstunden Lehrveranstaltungstyp und -

name 3.0/2.0 VO Transport phenomena in biological

systems* 3.0/2.0 VO Waves, Imaging and Fluid-Structure

Interactions in Medicine and Biology 3.0/3.0 VU Technical Restoration of Body Functions

by Means of FES 3.0/2.0 VO Technical Restoration of Body Functions by Means of FES

3.0/2.0 VU Advanced Biostatistics 3.0/2.0 VU Biostatistics

*Anstelle von Transport phenomena in biological systems kann auch 3.0/2.0 VO Biomedical Fluid Mechanics Selected Topics

aus den Stoffsemestern vor WS 2017 vorgelegt werden.

Referenzen

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(6) Bis 30.04.2019 können Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 01.10.2017 begonnen haben, die Lehrveranstaltungen des Moduls „Interdisziplinäre Ausbildung“ durch eine oder

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(2) Die Übergangsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die vor dem 01.10.2016 zum Studium Biomedical Engineering an der Technischen Universität Wien zugelassen waren;

[r]

(9) Fehlen nach Anwendung der Bestimmungen aus den Äquivalenzlisten ECTS-Punkte zur Erreichung der notwendigen 180 ECTS-Punkte für den Abschluss des Bachelorstudiums, so können

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